Strandämter

Strandämter

Strandämter, s. Strandung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Strandrecht — Das Strandrecht (Jus litoris, auch Jus naufragii) regelt die Rechtsverhältnisse am Strandgut und bei Schiffbruch. Zum Strandgut zählen sowohl einzelne Güter, die an den Strand getrieben werden, als auch gestrandete Schiffe, beziehungsweise deren… …   Deutsch Wikipedia

  • Strandungsordnung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Strandrecht (Jus litoris) regelt die Rechtsverhältnisse am Strandgut. Dazu zählen sowohl einzelne Güter, die an den… …   Deutsch Wikipedia

  • Strandvogt — ist die Bezeichnung für eine Person, der küstennah auf dem Land besondere Rechte und Pflichten übertragen sind. Die Rechtsgrundlagen, Aufgaben und gesellschaftliche Einordnung haben sich im Laufe der Jahrhunderte und abhängig vom Ort häufig… …   Deutsch Wikipedia

  • Hamburg [1] — Hamburg (Freie und Hansestadt H.; hierzu die Karte »Umgebung von Hamburg«), Bundesstaat des Deutschen Reiches, an der untern Elbe, wird von den preußischen Provinzen Schleswig Holstein und Hannover begrenzt. Das Staatsgebiet ist 415 qkm (7,58… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Strandung — Strandung, das Festkommen eines Schiffes auf Strand oder auf Untiefen (vgl. Scheitern und Schiffbruch). Wird das Schiff absichtlich auf den Strand gesetzt, um es vor dem Untergang oder der Nehmung zu retten, so gehört der dadurch verursachte… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Strandbehörden — Strandbehörden, Behörden zur Verwaltung der Strandungsangelegenheiten, insbes. zur Beaufsichtigung und Durchführung der Bergung von Strandgut sowie der Hilfsleistung in Seenot; im Deutschen Reiche die Strandämter und unter ihnen die Strandvögte …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Strandhauptmann — Strandhauptmann, in Preußen Titel der Vorsteher der Strandämter (s. Strandbehörden) …   Kleines Konversations-Lexikon

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