Züchtigung

Züchtigung

Züchtigung (Castigatio), im allgemeinen die Zufügung eines Übels für ein Vergehen. Sie unterscheidet sich von der Strafe (s. d.) im eigentlichen Sinne dadurch, daß diese ein durch das Rechtsgesetz wegen Störung der Rechtsordnung zugefügtes Übel ist, während die Z. mehr auf die Erziehung zum Bessern hinzielt, also Sache der Disziplin ist. Im engern Sinne versteht man unter Z. (körperlicher Z.) die Zufügung von Peitschen-, Stock-, oder Rutenstreichen. Weiteres s. Prügelstrafe. Das Recht, jemand mit einer Z. zu belegen, steht vor allem den Eltern gegen ihre Kinder zu (Bürgerliches Gesetzbuch, § 1631); aber auch den Erziehern, Lehrern, Dienst- und Lehrherren ist das Recht einer mäßigen Z. Minderjähriger zuerkannt (s. Artikel »Schulstrafrecht« und vgl. § 1270 der Gewerbeordnung; findet auf Handlungslehrlinge keine entsprechende Anwendung). Für das Gesinde ist das Züchtigungsrecht der Dienstherrschaft durch Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Art. 95, Abs. 3, für ganz Deutschland aufgehoben. Vgl. Fricke, Das Züchtigungsrecht der Lehrer der Volksschule nach Urteilen des Reichsgerichts (Braunschweig 1897); Ortloff, Die Überschreitungen des Züchtigungsrechts (Neuwied 1899); Kiefer, Die körperliche Z. bei der Kindererziehung (Berl. 1904) und Zur Frage der körperlichen Z. (Leipz. 1907).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Züchtigung — s. körperliche Züchtigung …   Herders Conversations-Lexikon

  • Züchtigung — (lat. Castigatio), 1) die Zufügung eines sinnlichen Übels für eine Vergehung behufs der Besserung; 2) das in dieser Beziehung zugefügte sinnliche Übel selbst. Die Z. unterscheidet sich dadurch von Strafe im eigentlichen Sinne, daß diese das durch …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Züchtigung — Züchtigung, körperliche, als Kriminal oder Disziplinarstrafe, s. Prügelstrafe. Ein Züchtigungsrecht steht den Eltern, Vormündern, Lehrern und gewerblichen Lehrherren zu; eine Überschreitung desselben wird als Körperverletzung geahndet …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Züchtigung — Züchtigung,die:Körperstrafe;auch⇨Strafe(1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Züchtigung — Eine Körperstrafe ist eine Strafe, die körperlich erfahrbar ist und meist in der Form von Schlägen mit der Hand oder einem Gegenstand (oft dementsprechend benannt, z. B. Auspeitschen, Stockschläge) verabreicht wird; dies wird dann auch als… …   Deutsch Wikipedia

  • Züchtigung — Bestrafung; Strafmaßnahme; Strafe; Sanktionierung (fachsprachlich); Hiebe; Prügel; den Arsch voll kriegen (vulgär); Schläge; Abreibung ( …   Universal-Lexikon

  • Züchtigung — Mässige Züchtigung thut der Jugend wohl. Dän.: Reffselse er god, om hun ei er for meget. (Prov. dan., 470.) …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Züchtigung, die — Die Züchtigung, plur. die en. 1. Das Züchtigen, als eine abstracte Handlung betrachtet; folglich ohne Plural. Sich der Züchtigung widersetzen. 2. Eine einzelne Handlung dieser Art; mit dem Plural. 3. Das zur Besserung veranstaltete Übel; auch mit …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Züchtigung — Zụ̈ch|ti|gung (gehoben) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Initiative christlicher Privatschulen zur Wiedereinführung der Züchtigung in Großbritannien — Als 1998 entschieden wurde, Körperstrafe in England und Wales auch für Privatschulen zu verbieten, bildete sich eine Initiative christlicher Privatschulen zur Wiedereinführung der Züchtigung in Großbritannien, deren Leitern, Eltern und ehemaligen …   Deutsch Wikipedia

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