Consilium abĕundi

Consilium abĕundi

Consilium abĕundi (lat., »der Rat, abzugehen«), nach § 6 des preußischen Gesetzes vom 29. Mai 1879 soviel wie Entfernung von der Universität. Das C. verbietet auf immer oder zeitweise nur den Besuch einer bestimmten Universität, während die Relegation (s.d.) von allen deutschen Hochschulen dauernd verbannt. Eine mildere Vorstufe des C. ist die Unterschrift des C. oder die protokollarisch angedrohte Entfernung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Consilium abeundi — Consilium abeundi, lat., Rath sich zu entfernen, auf den deutschen Universitäten mildere Form der Relegation, insofern der Betroffene an einer andern Universität aufgenommen werden darf …   Herders Conversations-Lexikon

  • Consilium abeundi — Das consilium abeundi (abgekürzt c.a., wörtlich: „Der Rat, wegzugehen“, von lat. consilium: Rat und abire: weggehen) ist ursprünglich ein Begriff aus der akademischen Gerichtsbarkeit der Universitäten des 18. und 19. Jahrhunderts. Als Strafe für… …   Deutsch Wikipedia

  • Consilium Abeundi — Con|si|li|um Ab|e|un|di [ abe undi] das; <aus lat. consilium abeundi »Rat zum Abgehen« zu abire »ab , weggehen«> einem Schüler od. einem Studenten förmlich erteilter Rat, die Lehranstalt zu verlassen, um ihm den Verweis von der Anstalt zu… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Consilium Abeundi — Con|si|li|um Ab|e|ụn|di 〈n.; ; unz.〉 Androhung der Verweisung von einer höheren Schule [lat., „Rat abzugehen“] * * * Con|si|li|um Ab|e|ụn|di, das; [nlat. = Rat(schlag) abzugehen, zu lat. consilium (↑Ko …   Universal-Lexikon

  • Consilium Abeundi — Con|si|li|um Ab|e|ụn|di, das; <lateinisch> (veraltend für Aufforderung, eine höhere Schule oder Hochschule zu verlassen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Consilium — Con|si|li|um 〈n.; Gen.: s, Pl.: li|en〉 1. = Konsilium 2. Consilium Abeundi 〈[ beụn ]〉 Androhung der Verweisung von einer höheren Schule [Etym.: lat., »Rat abzugehen«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Consilĭum — (röm. Ant.), 1) richterliches Gutachten, Ausspruch; 2) Rath, den man Jemand gibt; daher C. abeundi, der Rath wegzugehen, Universitätsstrafe, gemäßigter Grad der Relegation, s. u. Universität; daher Consiliiren, so bestrafen. C. alternum,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Consilium — Consilĭum (lat.), Rat, richterliches Gutachten; Ratsversammlung. C. abĕundi, der Rat, sich zu entfernen, milderer Grad der Wegweisung (Relegation) von Universitäten, hindert nicht den Besuch anderer Universitäten …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Coram publico — Lateinische Phrasen   A B C D E F G H I L M N O P …   Deutsch Wikipedia

  • Burschen heraus — „Burschen heraus!“ (oder in der ursprünglichen Form „Bursche heraus!“) ist ein studentischer Alarm und Hilferuf, wenn ein einzelner Student angegriffen oder festgenommen werden sollte. Der Ruf ist um 1700 erstmals schriftlich belegt, war aber… …   Deutsch Wikipedia

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