Dehortatorĭum

Dehortatorĭum

Dehortatorĭum (lat.), Abratung, Abmahnung; im Völkerrechte das Verbot, das nach Eröffnung des Kriegszustandes ein Staat an seine im Feindesland befindlichen Untertanen erläßt, sich mit dem Feind in Verbindungen einzulassen. Vgl. auch avocatorium und Inhibitorium.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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