Geschlechtsgenossenschaften

Geschlechtsgenossenschaften

Geschlechtsgenossenschaften, die Horden primitiver Völker von meist nicht beträchtlicher Ausdehnung, in denen Weiber, Kinder und Güter allen Erwachsenen gemeinsam zugehören, und in denen ein gewähltes oder durch eine Erbfolgeordnung bestimmtes männliches oder weibliches Mitglied die Häuptlingswürde ausübt. (Vgl. Gemeinschaftsehe.) Von einigen Kulturgeschichtsforschern wird angenommen, daß aus solchen la. das gesamte Staats- und Rechtsleben seinen Ausgang genommen habe. Vgl. Post, Die G. der Urzeit (Oldenb. 1875).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Ehe — (v. althochd. êwa, altsächs. êo, »Bündnis, Vertrag, Gesetz«; vgl. Ehehaft), die nach gesetzlichen Vorschriften eingegangene Vereinigung eines Mannes und Weibes zur lebenslänglichen und ungeteilten Gemeinschaft aller Lebensverhältnisse. Die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gemeinschaftsehe — (Hetärismus, Promiskuität), ein bei verschiedenen Naturvölkern unter den jüngern Leuten noch heute bestehendes geschlechtliches Verhältnis, demjenigen entsprechend, das Platon in seiner Republik empfahl, und das man jetzt auch wohl von Amerika… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Japān — (hierzu Karte »Japan und Korea«), Inselreich im äußersten Osten Asiens, das Nihón, Nippón oder Dai Nippon der Japaner, im Mittelalter Zipangu genannt. Diese Namen stammen teils von der chinesischen Bezeichnung Dschipönnkwo, teils von den sinisch… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”