Anerbenrecht

Anerbenrecht

Anerbenrecht (Grunderbrecht), diejenige Ordnung in der Vererbung land- und forstwirtschaftlich benutzter Grundstücke, bei der eine Besitzung ungeteilt auf einen Erben (den Anerben, Grunderben, Wehrfesten, Vorzugserben) unter mehreren gleich nahen übergeht. Die Geschwister hatten nach älterm Recht nur ein Erbrecht an dem übrigen Nachlaß oder auf eine Abfindung. Bei Bauerngütern des Mittelalters im Interesse der Gutsherren eingeführt, um leistungsfähige Besitzungen zu erhalten, und durch Recht und Sitte festgehalten, wurde das A. Anfang des vorigen Jahrhunderts durch die Agrargesetzgebung in vielen Ländern beseitigt, in der neuern Zeit jedoch mit verschiedenen Abänderungen in mehreren Ländern wieder eingeführt. Vgl. Höferecht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Anerbenrecht — Als Anerbenrecht bezeichnet man die Vererbung eines landwirtschaftlichen Anwesens an einen einzigen Erben, damit es geschlossen erhalten bleibt. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Sondererbfolge in den Hof. Der Hof wird getrennt vom… …   Deutsch Wikipedia

  • Anerbenrecht — Ạn|er|ben|recht 〈n. 11; unz.〉 bes. Erbrecht für ländl. Grundbesitz, nach dem das Gut nicht geteilt werden darf * * * Ạn|er|ben|recht, das (Rechtsspr.): altes bäuerliches Erbrecht, nach dem das Gesamterbe geschlossen an einen Alleinerben (meist… …   Universal-Lexikon

  • Anerbenrecht — ⇡ Höferecht …   Lexikon der Economics

  • Anerbenrecht — Ạn|er|ben|recht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Anerbe — Als Anerbenrecht bezeichnet man die Vererbung eines landwirtschaftlichen Anwesens an einen einzigen Erben, damit es geschlossen erhalten bleibt. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Sondererbfolge in den Hof. Der Hof wird getrennt vom… …   Deutsch Wikipedia

  • Höferecht — (nicht zu verwechseln mit »Hofrecht«, s. d.), eine solche Ordnung des Erbrechts an Grundbesitz, nach der dieser auf einen unter mehreren gleichnahen Miterben (den Anerben, Grunderben) ungeteilt übergeht, sofern der Eigentümer nicht eine… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erbteilung — Realteilung (historisch) oder auch Realerbteilungsrecht bedeutet, dass der Besitz einer Familie, insbesondere der Landbesitz, unter den Erbberechtigten real aufgeteilt wird. Diese Aufteilung findet bei jedem Erbgang statt, sodass die Anzahl von… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbteilungsrecht — Realteilung (historisch) oder auch Realerbteilungsrecht bedeutet, dass der Besitz einer Familie, insbesondere der Landbesitz, unter den Erbberechtigten real aufgeteilt wird. Diese Aufteilung findet bei jedem Erbgang statt, sodass die Anzahl von… …   Deutsch Wikipedia

  • Flurbezeichnung — Ein Flurname ist die namentliche Bezeichnung (Flurbezeichnung) eines kleinräumigen Landschaftsteils (Flur) ohne Häuser. (Ein Ortsname ist dagegen die Bezeichnung eines Landschaftsteils mit Häusern.) Flurnamen kennzeichnen die kleineren und… …   Deutsch Wikipedia

  • Flurnamen — Ein Flurname ist die namentliche Bezeichnung (Flurbezeichnung) eines kleinräumigen Landschaftsteils (Flur) ohne Häuser. (Ein Ortsname ist dagegen die Bezeichnung eines Landschaftsteils mit Häusern.) Flurnamen kennzeichnen die kleineren und… …   Deutsch Wikipedia

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