Handlungsvollmacht

Handlungsvollmacht

Handlungsvollmacht ist die Ermächtigung seitens des Inhabers eines Handelsgeschäftes (Prinzipals) oder seines gesetzlichen Vertreters, in dessen Namen und für dessen Rechnung gewisse Handelsgeschäfte vorzunehmen. Das Handelsgesetzbuch kennt eine unabänderliche und eine abänderliche Vollmacht. Die erstere heißt Prokura (s. d.), zu der letztern gehört die General-, Art- und Spezialvollmacht (s. Handlungsbevollmächtigter).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Handlungsvollmacht — (HV) ist in Deutschland bei Unternehmen eine durch einen Kaufmann oder Prokuristen an Mitarbeiter erteilte, auf das Handelsgeschäft begrenzte geschäftliche Vertretungsmacht. Sie stellt wie die Prokura eine gewillkürte Form der Stellvertretung dar …   Deutsch Wikipedia

  • Handlungsvollmacht — Handlungsvollmacht,die:⇨Vollmacht(1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Handlungsvollmacht — ↑Prokura …   Das große Fremdwörterbuch

  • Handlungsvollmacht — Befugnis; Ermächtigung; Mandat; Prokura; Bevollmächtigung; Freibrief; Vollziehungsbefehl; Vollmacht * * * Hạnd|lungs|voll|macht 〈f. 20〉 Ermächtigung durch einen Geschäftsinhaber, für ihn Geschäfte abzuschließen * * * …   Universal-Lexikon

  • Handlungsvollmacht — I. Begriff:Die nicht als ⇡ Prokura in einem Handelsgewerbe dem ⇡ Handlungsbevollmächtigten erteilte ⇡ Vollmacht (§§ 54–58 HGB). II. Arten/Umfang:1. Gesetzlicher Umfang der H. (§ 54 HGB): Die H. deckt alle Geschäfts und Rechtshandlungen, die der… …   Lexikon der Economics

  • Hdlg.-Vollm. — Handlungsvollmacht EN limited power of representation; (commercial) power of attorney …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Generalbevollmächtigte — Eine Generalvollmacht nach §§ 164 ff. BGB ist eine umfassende Vollmacht für alle rechtlichen Stellvertretungen, die gesetzlich und satzungsmäßig (bei Gesellschaften) möglich sind. Sie kann über den Umfang der Prokura hinausgehen, muss jedoch… …   Deutsch Wikipedia

  • Generalbevollmächtigter — Eine Generalvollmacht nach §§ 164 ff. BGB ist eine umfassende Vollmacht für alle rechtlichen Stellvertretungen, die gesetzlich und satzungsmäßig (bei Gesellschaften) möglich sind. Sie kann über den Umfang der Prokura hinausgehen, muss jedoch… …   Deutsch Wikipedia

  • Handlungsbevollmächtigter — (Faktor) ist, wer von einem Kaufmann zu seiner Vertretung im Betriebe seines Handelsgewerbes ohne Prokura (s. d.) berufen wird. Je nachdem es sich dabei um den Betrieb eines ganzen Handelsgewerbes oder um Vornahme einer bestimmten Art von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vollmacht — Befugnis; Ermächtigung; Mandat; Prokura; Bevollmächtigung; Freibrief; Handlungsvollmacht; Vollziehungsbefehl * * * Voll|macht [ fɔlmaxt], die; , en: schriftlich gegebene Erlaubnis, bestimmte Handlungen anstelle eines anderen vorzunehmen …   Universal-Lexikon

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