Kongregation

Kongregation

Kongregation (lat., von grex, Herde, Schar), im allgemeinen jede Vereinigung, Versammlung, Verbrüderung. In der katholischen Kirche wird der Ausdruck in verschiedenen Beziehungen gebraucht. K. bezeichnet einmal Zweige oder Gruppen innerhalb eines religiösen Ordens. So spricht man bei den Benediktinern (s. d.) von der Bursfelder K. und der Mauriner K. (s. auch Cluny und Hirsau). Unter Kongregationen werden weiter vom Papst bestätigte religiöse Genossenschaften (congregationes religiosae) verstanden, die sich von den Orden (s. d.) dadurch unterscheiden, daß sie zum Eintritt nur die sogen. einfachen Gelübde (vota simplicia) auf Lebenszeit und vor den geistlichen Obern abzulegen, fordern. Solche Genossenschaften bilden z. B. die Redemptoristen, die Passionisten, die Schulbrüder und Schulschwestern, die Borromäerinnen, die Englischen Fräulein (s. diese Artikel). Daneben gibt es congregationes saeculares, in denen entweder keine oder eines oder zwei der Gelübde, oder endlich auch alle drei einfachen Gelübde zwar abgelegt werden, aber nicht auf Lebenszeit und nicht vor den Obern. Hierher gehören die Eudisten, die Lazaristen, die Väter vom Heiligen Geist, die weißen Väter, die Vinzentinerinnen und viele andre. Zuweilen wird der Ausdruck K. auch einfach identisch mit Bruderschaft gebraucht, z. B. Marianische Kongregationen (s. d.). Endlich heißen Kongregationen auch die Ausschüsse der Kardinäle in Rom, die vom Papst zur Leitung gewisser besonderer Geschäfte eingesetzt werden, und an deren Spitze, sofern sich der Papst den Vorsitz nicht vorbehalten hat, ein Präfekt steht. Hierher gehören: 1) die Congregatio cardinalium Concilii Tridentini interpretum, kurz C. concilii, zur Vollstreckung und Auslegung der Beschlüsse der Tridentiner Kirchenversammlung wie auch zur Erkennung über Dekrete der Provinzialsynoden, seit 1564, mit einer Sonderkongregation super revisione synodorum provincialium; 2) die C. indulgentiarum et sacrarum reliquiarum, für die Ablaßgesuche und Reliquienangelegenheiten, seit 1669; 3) die C. de propaganda fide (s. Propaganda), seit 1622; 4) die C. super negotiis episcoporum et regularium, für Untersuchung der Streitigkeiten der Bischöfe und Ordensgeistlichen, seit 1573; 5) die C. indicis librorum prohibitorum, mit der Revision, Zensur der Bücher und dem Index der verbotenen Bücher beauftragt (s. Index librorum prohibitorum), seit 1571; 6) die C. sancti officii (inquisitionis), für Untersuchung von Ketzereien und Irrlehren, aus zwölf Kardinälen und mehreren Beisitzern bestehend (s. Inquisition), seit 1542; 7) die C. super disciplina regulari, für die Disziplin der Ordensleute, seit 1698, mit der seit dem Anfang des Pontifikats Pius' IX. die C. super statu regularium, für Prüfung des Zustandes der Klöster und geistlichen Stiftungen, verbunden ist; 8) die C. sacrorum rituum, zur Ordnung und Hebung des Kultus eingerichtet, seit 1587; 9) die C. immunitatis ecclesiasticae, zum Schutz der kirchlichen Immunität (s. d.), seit Urban VIII.; 10) die C. consistorialis bereitet alle in dem Konsistorium der Kardinäle stattfindenden Verhandlungen vor und steht unter dem Papst, seit 1587; 11) die C. super negotiis ecclesiasticis extraordinariis, seit 1814, zu deren Geschäftsbereich die kirchenpolitischen Angelegenheiten, insbes. die Verhandlungen über die Konkordate (s. d.) und deren Auslegung gehören, ohne Präfekt; 12) die C. particularis super residentia episcoporum, über die Residenz der Bischöfe, seit 1746; 13) die C. caeremonialis, für Einhaltung der kirchlichen Zeremonien, seit 1587; 14) die C. reverendae fabricae S. Petri, für die ökonomische Verwaltung der Peterskirche, seit 1592; 15) die C. lauretana, für die Instandhaltung des Wallfahrtortes Loreto, seit 1698; 16) die C. examinis episcoporum, für Prüfung der Bischöfe, seit 1592; 17) die C. visitationis apostolicae, für die bischöfliche Visitationspflicht, seit 1592; 18) die C. studiorum, insbes. für den Lehrbetrieb an der päpstlichen Universität, seit 1587. Einige dieser Kongregationen führen heutigestags nur ein Schattendasein. In Frankreich nannte man Kongregationen Verbrüderungen der ultramontanen Partei, die sich schon unter Napoleon I. zu geistlichen Genossenschaften ausgebildet hatten, und deren Streben namentlich auf Vernichtung der Freiheiten der gallikanischen Kirche und Befestigung der römischen Hierarchie gerichtet war. Über die neuerliche Ausweisung sämtlicher Orden und Kongregationen aus Frankreich s. Gallikanische Kirche (am Schluß). Vgl. Heimbucher, Die Orden und Kongregationen der katholischen Kirche (Paderb. 1896, 2 Bde.); »Die katholische Kirche und ihre Diener in Wort und Bild«, Bd. 1 (Münch. 1899); Geoffroy de Grandmaison, La congrégation 1801–1830 (2. Aufl., Par. 1891); »Gerarchia Cattolica« (das päpstliche Staatshandbuch, erscheint jährlich).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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