Anklagejury

Anklagejury

Anklagejury (Große Jury [im Gegensatz der kleinen od. Urtheilsjury]), ein bis jetzt nur in England u. Nordamerika eingeführtes Institut, nach welchem auf die vorläufige Frage, ob gegen einen Angeschuldigten im Wege des Anklageprocesses zu verfahren sei, von Geschworenen entschieden wird. In Frankreich, wo die A. nur eine sehr kurze Zeit im Anfange der Revolution bestand, u. in den in dieser Beziehung mehr dem französischen Recht nachgebildeten deutschen Strafproceßordnungen wird die A. in gewisser Beziehung durch die Anklagekammer vertreten, eine besondere, hier aber nur aus rechtsgelehrten Richtern bestehende Abtheilung des Hof- od. Appellationsgerichtes, welche in ähnlicher Weise nach Anhörung des Inhalts der geführten Voruntersuchung u. nach Entgegennahme eines schriftlichen Antrags des Staatsanwaltes darüber entscheidet, ob die Anklage entweder als unbegründet zurückzuweisen, od. ob sie vor diesem od. jenem Gerichtshof zur definitiven Aburtheilung zu verweisen, od. endlich auch, ob vorher noch die Untersuchung in einzelnen Punkten zu vervollständigen sei. Siehe das Nähere unter Geschwornengericht.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Anklagejury — (Große Jury), im englischen Strafprozess ein aus mindestens 12, höchstens 23 Geschworenen zusammengesetztes Gericht, das die Vorfrage zu erledigen hat, ob die Anklage in der Weise, wie sie gestellt ist, als zulässig erscheine, und ob der Ankläger …   Deutsch Wikipedia

  • Anklagejury — (Große Jury), im engl. Strafprozeß ein aus mindestens 12, höchstens 23 Geschwornen zusammengesetztes Gericht, das die Vorfrage zu erledigen hat, ob die Anklage in der Weise, wie sie gestellt ist, als zulässig erscheine, und ob der Ankläger vor… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Anklagejury —   [ dʒʊərɪ], Grand Jury …   Universal-Lexikon

  • Geschworengericht — (franz. Jury [spr. Schüri] u. engl. [spr. Dschüri], Schwurgericht). I. Das Wesen des G s besteht darin, daß nach dieser Einrichtung Geschworene (franz. Jurés, engl. Jurymen, s. unt. III.), die nicht vom Staate angestellt, sondern aus der Mitte… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schwurgericht — (Assisen, Jury, Geschwornengericht, engl. Jury, franz. Jury, Cour d assises), das Gericht, in dem nichtrechtsgelehrte Richter aus dem Volke (Geschworne, engl. jurymen, franz. jurés) im Zusammenwirken mit rechtsgelehrten Staatsrichtern… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Fouquier-Tinville — Antoine Quentin Fouquier Tinville. Antoine Quentin Fouquier de Tinville, später Fouquier Tinville [fukˌjetɛ̃ˈviːl] genannt, (* Juni 1746 in Hérouël, Département Aisne; † 7. Mai 1795 in …   Deutsch Wikipedia

  • Antoine Quentin Fouquier-Tinville — Antoine Quentin Fouquier Tinville. Antoine Quentin Fouquier de Tinville, später Fouquier Tinville [fukˌjetɛ̃ˈviːl] genannt, (* Juni 1746 in Hérouël, Département Aisne; † 7. Mai 1795 in Paris) war ein französischer Revolutionär und öffentlicher… …   Deutsch Wikipedia

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  • Criminalproceß — (Peinlicher Proceß, Strafproceß, Strafverfahren, Ordo judiciorum criminal ium, Processus criminalis), 1) der Inbegriff der Rechtshandlungen, welche bei gesetzmäßiger Untersuchung u. Bestrafung eines einzelnen Verbrechens nothwendig werden; 2) der …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Große Jury — (Rechtsw.), so v.w. Anklagejury …   Pierer's Universal-Lexikon

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