Baumfelderwirthschaft

Baumfelderwirthschaft

Baumfelderwirthschaft, 1) eine von Cotta vorgeschlagene Wirthschaftsart des Ackerlandes, nach welcher dasselbe abwechselnd als Wald u. Fruchtfeld benutzt wird. Der Acker wird mit ungefähr 4 Ruthen entfernt stehenden Bäumen besetzt, der dazwischen liegende Boden 8–10 Jahre als Ackerland, dann noch mehrere Jahre als Weide benutzt, u. hierauf das Land wieder als Wald behandelt. Nach der (zur Zeit der Brauchbarkeit vorgenommenen) Fällung der Bäume wird der Boden zweckmäßig umgearbeitet, eine Zeitlang als reiner Acker benutzt u. dann die Kreisfolge von Neuem begonnen. Die B. ist nur für Gebirgsgegenden geeignet, daselbst aber auch sehr vortheilhaft, wie dies das Beispiel des Böhmischen Erzgebirges lehrt, wo in neuester Zeit die B. mit entschiedenem Erfolg betrieben wird; 2) die Umfriedigung der Grundstücke mit Holzrändern, namentlich in Belgien sehr verbreitet. Diese Baumränder werden als Ausschlagwald mit Oberholz im Buschholzumtriebe bewirthschaftet, um Bau- u. Brennholz zugleich zu erziehen. Das Oberholz wird bald als hochstämmiges Schneideholz, theils als Kopfholz im niedrigen Umtriebe bewirthschaftet. Das Unterholz, aus verschiedenen Laubhölzern, Straucharten u. Dornen bestehend, wird als Buschholz in einem Umtriebe von 5–8 Jahren behandelt. Die Holzränder nehmen größtentheils eine Breite von 10, häufig aber auch von 20–30 F. ein. Ihr Nutzen ist in Gegenden, wo es wenig Wälder gibt, von großer Bedeutung, indem man daraus nicht nur alle Sorten Holz gewinnt, sondern auch das Laub zu Futter u. Streu u. das unter dem Holz wachsende Gras brauchen kann.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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