Frankfurt am Main [1]

Frankfurt am Main [1]

Frankfurt am Main (Freie Stadt F.), 1) freie Stadt u. als solche seit 1815 Mitglied des Deutschen Bundes; liegt zwischen Nassau u. den kurfürstlich, großherzoglich u. landgräflich hessischen Ländern; einige der ihm angehörenden Ortschaften sind Enclaven des Gebiets dieser Länder. Flächengehalt 41/2 QM.; 75,000 Ein w. Mit republikanischer Verfassung, an deren Spitze ein Senat steht. Nach dem organischen Gesetze vom 16. Septbr. 1856 besteht derselbe mit Einschluß von 4 Syndiken (rechtsgelehrten Senatoren) aus 21 auf Lebenszeit gewählten besoldeten Mitgliedern, von denen wenigstens vier dem Handwerkerstande angehören müssen. Mit der Vornahme der Wahl eines Senatsmitgliedes werden von dem Senate sechs u. von dem Gesetzgebenden Körper ebensfalls sechs Wahlmänner beauftragt. Alle Jahre findet die neue Wahl der Bürgermeister statt; kein Senatsmitglied darf zwei Jahre hinter einander das Amt des Bürgermeisters führen. Die zu Zeiten der Reichsstadt in Beziehung auf die Rathswahlen bevorzugten beiden Gesellschaften, welche sich im Laufe der Zeit die Namen Hochadelige Ganerbschaft des Hauses Alban Limpurg u. Adelige uralte Gesellschaft des Hauses Frauenstein beigelegt haben, bestehen noch, genießen jedoch keinerlei Prärogativen mehr. Der Gesetzgebende Körper besteht aus 57 von der Bürgerschaft gewählten Mitgliedern, darunter 4 Jsraeliten, aus 20 Delegirten der ständigen Bürgerrepräsentation u. aus 11 von den Landgemeinden aus sich gewählten Mitgliedern. Der Senat sendet in gewissen Fällen, sei es aus eigenem Antriebe, sei es auf den Wunsch der Versammlung, Commissäre in die Ausschüsse des Gesetzgebenden Körpers. Zur Ausgleichung von Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Körperschaften dient ein Vermittlungsausschuß aus fünf beiderseitigen Mitgliedern; im Falle einer Nichtverständigung steht jedem der beiden Theile die Berufung an das Oberappellationsgericht frei. Zur Controle des Finanzwesens ist das Bürgercolleg bestimmt, dessen Mitglieder auf Lebenszeit erwählt werden. Die Ergänzung dieses aus 51 Mitgliedern (daher Colleg der Einundfunfziger) bestehenden Collegs erfolgt durch einen Wahlausschuß von 12 Personen, von denen sechs von dem Bürgercolleg selbst aus seiner Mitte, sechs von der Gesetzgebenden Versammlung aus ihrer Mitte gewählt werden. Zu dem Zwecke des städtischen Revisionsgeschäfts bildet sie aus neun ihrer Mitglieder ein von ihr selbst unabhängiges Revisionscolleg der sogenannten Neuner, dessen Mitglieder jedoch Sitz u. Stimme in der Behörde selbst behalten. Der Senat sorgt für die verfassungs- u. gesetzmäßige Einrichtung des Gerichtswesens u. beaufsichtigt den gesetzlichen Gang der Rechtspflege. Competenzconflicte zwischen Verwaltungsämtern u. Gerichten soll ein eigener Gerichtshof, zur Hälfte aus Senatoren, zur Hälfte aus Richtern bestehend, welche mit absoluter Mehrheit ein siebentes Mitglied erwählen, entscheiden. Außer diesem Gerichtshofe u. dem Oberappellationsgerichte (dritte Instanz) in Lübeck, bestehen folgende Behörden für die Verwaltung der Rechtspflegem streitigen u. nicht streitigen Civilsachen: ein Appellationsgericht (zweite Instanz) mit sieben Räthen; ein Stadtgericht (erste Instanz) mit neun Räthen (auch zweite Instanz für Stadtamtssachen); ein Stadtamt für streitige Civilrechtssachen unter 300 Fl. mit drei Richtern; ein Landjustizamt mit einem Richter, womit die Führung des Transscriptions- u. Hypothekenbuches verbunden ist; eine Standesbuchführung, auf welchem Amte auch die Civilehe vollzogen wird, deren Rechtsgültigkeit auch ohne kirchliche Einsegnung anerkannt ist u. welche der kirchlichen Einsegnung vorausgehen muß; das Fiscalat. Zur Ausführung der Strafgerichtsbarkeit: ein Rügegericht mit einem Richter für Übertretungen; das Zuchtpolizeigericht (erste Instanz), gebildet durch das Stadtgericht, drei Richter; das Appellationsgericht (zweite Instanz); das Appellationsgericht in Lübeck bildet den Cassationshof, auch die Berufung an drei für bestimmte Fristen bezeichnete Facultäten ist zulässig; der Assisenhof besteht aus sechs Räthen des Appellations- u. Stadtgerichts. Zu den Assisen werden zur Entscheidung über die Schuldfrage Geschworene zugezogen. Eine Staatsanwaltschaft verfolgt im Wege der öffentlichen Klage die Verbrechen, Vergehen u. Übertretungen, soweit nicht die Privatklage zugelassen ist. Das Gerichtsverfahren ist öffentlich u. mündlich; die Untersuchung wird von dem Untersuchungsrichter geführt. Die gerichtliche Polizei wird von der Staatsanwaltschaft u. ihren Hülfsbeamten ausgeübt. Das großherzoglich hessische Strafgesetzbuch ist mit geringen Änderungen am 16. September 1856 als Gesetz publicirt. F. hat ein Zuchthaus mit Arbeitshaus u. ein Gefängnißgebäude, die Constablerwache; die schwereren Verbrecher werden in hessische Zuchthäuser gebracht. Dem Senate steht das Recht der Begnadigung u. bei Lebens- od. sonstigen schwereren Strafen det Bestätigung u. Milderung des Urtheils zu. Der neu constituirte Gesetzgebende Körper trat im Novbr. 1856 in Thätigkeit, seiner Wahl folgte bald die Zusammensetzung der Gerichte aus den neuen Richtern u. die Reduction u. Reconstruirung des Senats, dessen überzählige Mitglieder jedoch als außerordentliche an den Senatssitzungen Theil nehmen, bis mit der Zeit das normale numerische Verhältniß von 21 Mitgliedern hergestellt ist. Beim Deutschen Bunde bildet der Staat F. im Engeren Rath der Bundesversammlung mit Hamburg, Lübeck u. Bremen die 17. Curie. Die Stimmführung wechselt unter den Freien Städten nach einem vereinbarten Turnus. Im Plenum der Bundesversammlung hat F. eine Stimme. Einnahmen u. Ausgaben wurden pro 1858 von dem Gesetzgebenden Körper auf etwas über 1,950,000 Fl. veranschlagt. Die öffentliche Schuld beträgt 17,462,586 Fl., hiervon 9,103,700 Fl. Eisenbahnanlehen, 1,000,000 von der Bank dem Staate unverzinslich vorgeschossen. An Militär stellt F. zur Reserveinfanteriedivision des Bundesheeres 1044 Mann. Die Uniform des F-ev Militärs ist: Linie: blaue Röcke mit rothen Aufschlägen, graue Hosen, Pickelhauben, weißes Lederzeug, Gewehr mit Bajonnet; Scharfschützen: grüne Aufschläge, Büchsen u. Hirschfänger, schwarzes Lederzeug. Die Militärverwaltung ist das Kriegs-Zeug-Amt, zwei Senats- u. ein bürgerlicher Deputirter. Gendarmerie: 64 Mann mit 6 Unteroffizieren, 8 zu Pferd u. 56 zu Fuß; Schutzmannschaft:[480] 32 Mann; Stadtwehr: 4 Bataillone, so zu alle Männer von 19–35 Jahren gehören, nebst einem Löschbataillon u. einer Escadron Cavallerie (200 Mann) Seit 1848 ist von der Stadtwehr nur noch das Löschbataillon in Activität, die übrigen Stadtwehrcorps sind suspendirt. Wappen: der sogenannte Frankfurter Adler, ein einfacher goldgekrönter silberner Adler mit ausgebreiteten Flügeln im rothen Feld. Städtische Farbe: Roth u. Weiß. Orden u. Ehrenzeichen: silberne Medaille für die Freiwilligen u. das Linienmilitär im Feldzuge 1814; für die Freiwilligen u. das Linienmilitär im Feldzuge 1815; militärisches Ehrenzeichen für 50, 25, 15 u. 10 Dienstjahre; Felddienst-Ehrenzeichen für das Linienmilitär für 1848 u. 49; Feld-Ehrenzeichen des Generalgouvernements F-s für 1814 Die beiden Ganerbschaften, Haus Alten-Limpurg u. Haus Frauenstein, besitzen ein Ordenskreuz. Für das Postregal zahlt der Fürst Thurn u. Taxis, zu dessen Verwaltungsgebiet F. gehört, jährlich 12,000 Fl. F. ist dem Österreichisch-denischen Postvereine beigetreten. Rechtsquellen: die Stadtreformation von 1611, viele ältere u. neuere Verordnungen, Gesetz- u. Statutensammlung, die organischen Gesetze von 1856, das neue Strafgesetzbuch von 1856, die allgemeine deutsche Wechselordnung von 1852, das Gemeine Recht u.a.m. Historische Quellen: Lersners F-er Chronik, Fichards F-er Archiv, Geschichte F-s von Kirchner, desgleichen von Lange; Römer-Büchners Forschungen über F-s Geschichte. Das Archiv für F-s Geschichte u. Kunst erscheint alljährlich in 1 Band, desgleichen eine F-er Jahreschronik.

F. ist einer der wichtigsten Plätze für den Handel des deutschen Binnenlandes u. ein erster Wechselplatz. Der Handel mit Fonds u. Effecten ist sehr bedeutend u. die Coursnotirungen der Frankfurter Börse, neben welcher noch eine sogenannte Effectensocietät außer der Börsenzeit den Handel mit Werthpapieren in einem eigenen Locale betreibt, sind für den größten Theil von Süddeutschland u. der Schweiz maßgebend. Außer den großen Bankhäusern, unter denen die Firma Rothschild u. Söhne u. Gebrüder Bethmann weltbekannt sind, vermittelt den großen Weltverkehr die seit 1854 bestehende F-er Bank (s. Bank). Zur Wahrung der Interessen des Handelsstandes besteht eine Handelskammer u. ein Börsenvorstand aus 20 Mitgliedern, deren Mitglieder auch das Handelsgericht constituiren, ein Syndicat der Wechselsensale u. ein Wechselprotestcomptoir. In commerciellen Angelegenheiten gibt die Handelskammer dem Senate durch die Vermittelung des Rechnei- u. Rentamtes Gutachten ab. Die ökonomischen Verhältnisse F-s eignen sich nicht zur Entwickelung einer großartigen Industrie. Das Fortbestehen des Zunftwesens hemmt dieselbe u. die Productionsverhältnisse sind nicht günstig, weil zu kostspielig. Große Handelshäuser besitzen bedeutende Fabriken in anderen deutschen Staaten u. England; doch hat sich die städtische Industrie sehr gehoben, Tabak, Cigarren, Gold- u. Silbertapeten, Wachstuch, lackirtes Leder, Buchdruckerschwärze, chemische Producte überhaupt, namentlich das berühmte Chinin, Eisengußwaaren, Luxus- u. Galanterieartikel, kunstindustrielle Erzeugnisse aller Art, Portefeuilles, Etiketten, Strohhüte, comprimirte Gemüse, Runkelrübenzucker, Hasenhaare (bedeutend) u.a.m. werden erzeugt. Seit 1855 ist zur Wahrung des Interesses des Gewerbestands eine Gewerbekammer gegründet worden, bestehend aus Handwerkern u. Fabrikanten, gleichfalls 20 Mitgliedern, welche in Gewerbesachen beräth u. begutachtet u. sich bereits mit dem Entwurfe einer neuen Gewerbeordnung beschäftigt. Die Zahl der Buchhandlungen beläuft sich auf 30, bedeutende Buch- u. Steindruckereien, Schrift- u. Stereotypengießereien sind vorhanden. Ein bedeutender Erwerbszweig, namentlich der Bewohner der Vorstadt Sachsenhausen, welche auch Obst-, Wein- u. Gartenbau treiben, ist der Gemüsebau. Seit die Eisenbahnen bestehen, werden die F-er Gemüse weithin versandt. Die Production an Feldfrüchten ist in F. selbst unbedeutend. Als Entrepot für den Fruchthandel befindet sich am jenseitigen Ufer des Mains eine neue Fruchthalle. Alljährlich finden zwei Messen statt, die Oster- u. Herbstmesse, zu Ostern u. Mariä Geburt. Die Messen haben wohl an Bedeutung sehr verloren, doch sind sie in mehreren Artikeln, wie Leder, sächsischen Weberwaaren etc. noch sehr bedeutend; auch der Detailhandel ist sehr ergiebig. Münzen: In F. wird gerechnet nach Gulden à 60 Kr. od. 240 Heller, od. auch ausnahmsweise nach Reichsthalern à 90 Kr. od. 360 Heller. Die Batzenrechnung, der Batzen à 4 Kr., kommt nicht mehr vor. Die Währung ist der 24 Fl.-, od. nach der süddeutschen Münzconvention von 1837 der 241/2 Fl.-Fuß = 241/2 Fl. auf eine seine Kölner Mark Silber. Die Notirung der Wechsel geschiebt in Gulden dieser Währung; 1 Fl. im 241/2 Fl.-Fuße = 17 Sgr. 1,714 Pf. preuß. Cour. Geprägte Münzen der Stadt F. sind: in Gold: Ducaten; in Silber (nach der süddeutschen Münzconvention von 1838): ganze u. halbe Guldenstücke à 60 u. 30 Kr., Dreieinhalb-Guldenstücke = 3 Fl. 30 Kr. = 2 Thlr. preuß. Cour., als Vereinsmünze; als Scheidemünze: 6-, 3- u. 1-Kreuzerstücke im 27 Fl.-Fuße; in Kupfer: Heller, 4 auf 1 Kr.; Papiergeld: Noten der F-er Bank zu 1000, 500, 100, 50, 10 u. 5 Fl. Die Bons der Recharikasse (städtische Finanzverwaltung), sogenannte Rechari- u. Renten. scheine à 1000 u. 500 Fl., sind vollzähliges Zahlungsmittel. Gesetzliche Wechselzahlungsmittel sind: Silbergulden- u. Halbguldenstücke, Silberthaler preuß. Cour., F-er Banknoten, österreichische Silbergulden; seit Mai 1858 haben österreichische Zwanziger u. Zehner aufgehört, gesetzliche Wechselzahlungsmittel zu sein. Ausnahmsweise in Zeiten des Mangels an Silbergeld werden auch französische Frankenthaler u. holländische Guldenstücke zur Wechselzahlung gesetzlich zugelassen. Seit 1. Nov. 1858 ist der Wiener Münzvertrag vom 24. Jan. 1857 in Kraft getreten, durch welchen F. gleich allen übrigen Staaten des 241 Fl.- Fußes den 521/2 Fl.-Fuß erhält – 521/2 Fl. auf 1 Pfund seinen Silbers = dem österreichischen 45 Fl.- u. dem 30 Thlr.-Fuße der zeitherigen 14 Thlr.-Fuß-Länder. Vorerst wird F. nur die groben Münzen des nenen Münzvertrags, Zwei- u. Einvereinsthalerstücke à 3 Fl. 30 u. 1 Fl. 45 Kr. bisheriger Währung, prägen. Die Prägung der neuen, für die 241/2 Fl.-Fuß-Länder vorgesehenen mittelgroben Münzen unterbleibt, da man beabsichtigt, sich mit den übrigen Staaten des 241/2 Fl.- Fußes über die Annghme des österreichischen 45 Fl.-Fußes zu verständigen. Das Papiergeld der benachbarten Staaten, Baiern, Württemberg, Baden, Hessen, Nassau, preußische u. sächsische Kassenscheine,[481] cursirt im gewöhnlichen Verkehre zu seinem vollen Werthe. Maße: Längenmaße sind der Fuß, Schuh od. Werkschuh à 12 Zoll à 12 Linien, 100 F-er Werkschuh = 90,683 pr. Fuß, 1 Fuß = 1261/6 Par. Linien; die Elle, in 1/2, 1/4, 1/8, etc. getheilt, hat 242,60: Par. Linien, die F-er Brabanter Ellen = 309,953 Par. Linien, 100 F-er Ellen = 82,061 Berl. Ellen, 100 F-er Brab. Ellen = 104,837 preuß. Ellen; der F-er (französische) Stab = 523,976 Par. Linien, 100 Stab = 177,228 preuß. Ellen; das Klafter der Seiler hat 6 Werkschuh, das Reis (eine Reihe aufrecht neben einander stehender) Schiefersteine 8 Werkschuh; die gewöhnliche od. Feldruthe = 1212 Werkschuh, ist in 10 Feldschuh à 10 Zoll à 10 Linien getheilt, 2 Feldzoll = 3 Werkzoll; die Waldruthe = 15,8489 Werkschuh ist in 16 Theile, aber auch in 10 Waldschuh à 10 Zoll à 10 Lin. getheilt; Flächenmaß: der Morgen od. Feldmorgen hat 160 ORuthen, 100 Morgen = 79,3154 preuß. Morgen, er ist in 4/4 getheilt, der Waldmorgen, eben so, hat 160 QWaldruthen, 100 Waldmorgen = 75,1650 preuß Morgen; Kubikmaß: Brennholzmaß ist der Stecken, 3,554 Werkschuh in Lichten breit u. hoch, enthält also bei gewöhnlicher Scheitlänge von 3 Werkschuhen 37,893 Kubik-Werkschuh, 2 Stecken sind 1 Gilbert u. bei Tannenscheiten 3 Stecken = 1 Gilbert; das Waldklafter ist 6 Schuh breit, 7 Schuh hoch, hält bei 3 Schuh Scheitlänge 126 Kubik-Werkschuh, das Klafter im Forstamts Holzmagazin ist 55 Werkzoki breit, 491/2 Werkzoll hoch, 1 Klafter also = 3 Stecken; Fruchtmaß: das Malter hat 4 Simmer à 4 Sechter à 4 Gescheid à 4 Viertelgescheid; das Gescheid hält 1 altes Maß, das Malter 8600 F-er Kubik-Werkzoll, 100 Malter = 208,773 preuß. Scheffel, gemessen wird mit dem Simmer; die Kohlenbütte hält 5,2574 Kubik-Werkschuh, die Kalkbütte 6,15713 Kubik-Werkschuh; Getränkemaße: das Fuder Wein hat 6 Ohm, das Stück od. Stückfaß 8 Ohm, die Zulast ist 1/2 Stück od. 4 Ohm, das Oxhoft od. die Pièce wird zu 11/2 Ohm gerechnet; die Ohm hat 20 Viertel od. 80 alte (Aich-) Maß à 4 alte Schoppen, die alte Maß = 1,79289 Liter, 100 alte Maß = 156,580 preußische Quart, 1 Ohm = 2,0877 preußische Eimer; die Jungmaß ist das Schenkmaß der Wirthe, sie hat 4 Schoppen, 9 Jungmaß = 8 Altmaß, 100 junge Maß = 140,433 preußische Quart. Gewichte: Seit 1. Juli 1858 ist in F., gleichzeitig in Preußen u. Württemberg, das Zollgewicht eingeführt. Für F. hatte die Einführung desselben eine besondere Bedeutung, indem damit eine Menge Gewichtsgebräuche, als Gold-, Silber-, Fisch-, Fleisch-, Butter-, Schwergewichte u. auch andere Gewichte abgeschafft wurden. Das neue Gesetz bestimmt als Gewichtseinheit das Zollpfund zu 500 französischen Grammen mit der Eintheilung in 32 Lothe, u. gestattet als Unterabtheilungen den Gebrauch sowohl von Halbirungen, als auch der Decimaleintheilung des Pfundes, letzteres, insbesondere in Anwendung auf edle Metalle, wobei das Pfund nach Tausendtheilen mit decimaler Abstufung u. ein Tausendtheil zu zehn Aß gerechnet werden soll. Mit Ausnahme des Apothekergewichts (gilt das alte Nürnberger) u. des Juwelengewichts (gilt der holländ. Juwelenkarat mit seiner Eintheilung), ferner der bei dem Post- u. Zollämtern üblichen Eintheilung des Pfunds in 30 Loth, herrscht seit 1. Juli 1858 vollkommene Gleichförmigkeit im Gewichte.

Anstalten u. Vereine für Kunst u. Wissenschaft. Die Stadtbibliothek, welche die Sammlungen des Domstifts u. der früheren Dominikaner- u. Karmeliterklöster in sich aufgenommen hat, ist 1484 durch ein Vermächtniß Ludwigs von Marburg gestiftet u. später durch verschiedene Privatbibliotheken vermehrt worden u. zählt an 70,000 Bände, dabei mehrere Hundert Incunabeln u. eine große Anzahl wichtiger Manuscripte; in dem Bibliothekgebäude befinden sich auch ein Münzcabinet, eine Sammlung von meist ägyptischen Alterthümern u. das Prehnsche Gemäldecabinet. Die Daem'sche Gemäldegallerie, welche auch der Bibliothek gehört, ist in dem ehemaligen Gebäude des von Bethmannschen Museums aufgestellt. Das Städel'sche Kunstinstitut, gestiftet von I. F. Städel, mit einer privaten Kunstsammlung u. einem Capitale von 1,200,000 Fl., umfaßt außer der Kunstsammlung selbst eine Bibliothek u. eine Lehranstalt, worin in stufenweisem Fortgang vom Elementarunterricht bis zum höheren Kunstunterricht, in den Ateliers der Meister den Kindern verbürgerter u. unbemittelter Eltern Gelegenheit gegeben ist, sich sowohl zu Künstlern als auch in Bauprofessionen u. ver. waudien Handwerken u. Gewerben auszubilden. Das von Bethmann'sche Museum, jetzt vor dem Friedberger Thore in einem neuen, eigens gebauten Locale aufgestellt, eine Sammlung von Antiken, Statuen u. Gypsabdrücken, darunter die herrliche Ariadne u. die kolossale Büste von Schiller, beide von Dannecker. Die Senckenberg'sche Naturforschende Gesellschaft zur Förderung der Naturkunde, zur Unterstützung der ihr gewidmeten bereits hier bestehenden naturwissenschaftlichen Anstalten u. zur Sammlung hierzu dienlicher Gegenstände, besteht aus ordentlichen arbeitenden u. außerordentlichen Ehrenmitgliedern, welche zum Theil Jahresbeiträge, zum Theil ewige Beiträge in Geld leisten. Die Gesellschaft hat ein naturgeschichtliches Museum gestiftet, welches zu Ehren des Stifters der Senckenbergischen Stiftung, die aus einem Bürgerhospitale besteht, mit welchem ein medicinisches Institut mit anatomischem Theater, botanischem Garten, einer Leihbibliothek, einem physikalischem Cabinet u. chemischem Laboratorium verbunden wurde, den Namen des Senckenberg'schen Museums erhalten hat. Vorlesungen über alle Zweige der Naturwissenschaften werden in den Localen der Gesellschaft gehalten. Die Gesellschaft zur Beförderung nützlicher Künste u. deren Hülfswissenschaften, damit verbunden eine allgemeine Unterrichtsanstalt mit Sonntagsschule, Abendschule, Gewerbeschule; die Sparkasse; die Ersparungsanstalt; ein Institut für Garten- u. Feldbau; ein Gewerbeverein; ein Verein zum Wohl der dienenden Klasse; eine Blindenanstalt; die Wohler'sche Stiftung für mittellose junge Techniker. Der Physikalische Verein; der Verein für Geographie u. Statistik; der Ärztliche Verein; die Gartenbaugesellschaft Flora; der auf Actien gegründete Kunstverein mit einer permanenten Kunstausstellung u. jährlichen Prämienverlosungen; der Verein für Deutschlands ältere Geschichtskunde u. Alterthumsforschung. verbunden mit einer permanenten Aufstellung von Alterthümern; das Museum fast ausschließlich Ausführungen der classischen Musik gewidmet. Die Concerte finden im Herbst u. Winter alle vierzehn Tage statt. Musikalische Vereine für Instrumental- u. Vocalmusik[482] sind: der Cäcilienverein; der Philharmonische Verein; der Rühlsche Verein; die Vereine für Kirchengesang (katholisch u. protestantisch); an Männergesangvereinen zählt F. etliche zwanzig, deren ältester der Liederkranz ist; dieser Verein hat unter dem Namen Mozart-Stiftung eine Art Stipendium für Ausbildung von Musikern gegründet, dessen Capital alljährlich durch den Ertrag öffentlicher Gesangsausführungen vermehrt wird.

Kirchen u. Bethäuser: F. hat 11 Kirchen (3 katholische, 6 lutherische u. 2 reformirte) u. 4 lutherische Bethäuser, welche mit den öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten verbunden sind. Katholische: die Domkirche (zu St. Bartholomäi); die Kirche St. Leonhard u. die Kirche unserer lieben Frauen; auch die Kapelle in dem Gebäude zur Rosenberger Einigung, einem ehemaligen Nonnenkloster, wird zum Gottesdienste benutzt; Lutherische: die 1833 eingeweihte (einst Barfüßer-) Paulskirche, in welcher 1848 u. 1849 das Deutsche Parlament tagte; die Katharinenkirche; die Weißfrauenkirche (seit 1854 restaurirt u. mit einem neuen Portale versehen); die Peterskirche; die St. Nicolaikirche, die Heilige Dreikönigskirche in der Vorstadt Sachsenhausen; die 8 Ortschaften F-s besitzen jede eine protestantische Kirche; die Französisch- u. Deutsch-Reformirten Gemeinden besitzen jede eine Kirche; die Deutsch-Katholische Gemeinde besitzt einen Andachtssaal in einem Privatgebäude. Die lutherischen u. reformirten Kirchen der Stadt sind seit mehreren Jahren alle mit Heizungsapparaten versehen u. zur Beleuchtung mit Gas eingerichtet worden. Die Israeliten besaßen früher nur eine Synagoge u. einen Betsaal, wo in deutscher Sprache gebetet u. gesungen wurde; 1854 haben sich die altgläubigen Israeliten eine neue Synagoge im östlichen Theile der Stadt gebaut, die sogenannten Reformisraeliten haben an der Stelle der alten Synagoge eine neue gebaut, welche 1858 in ihrem Innern beendigt wurde. Der christliche Friedhof hat musterhafte Leichenhäuser, neben demselben befindet sich der israelitsche;, Sachsenhausen hat seinen besonderen Kirchhof. Öffentliche Schulanstalten: das Gymnasium, in confessioneller Beziehung paritätisch; 6 evangelisch-protestantische Schulen, darunter die Musterschule, die neue höhere Bürgerschule, 4 Bürgerschulen, 8 Schulen der Landgemeinden; 4 katholische Schulen, darunter eine Knaben Selecten-, eine englische Fräuleinschule u. 2 Volksschulen; eine israelitische Real- u. Volksschule; besondere Schulanstalten: Zeichnungsinstitut; Kleinkinderschule; Taubstummenerziehungsanstalt, Unterrichtsanstalt für Blinde, Turnanstalt u. Institut für Heilgymnastik u. Orthopädie; für männliche u. weibliche Zöglinge bestehen zahlreiche Privat- u. Erziehungsanstalten, die auch von Auswärtigen sehr besucht sind, außerdem eine größere Zahl von Beaufsichtigungsschulen für Zöglinge beiderlei Geschlechts.

Wohlthätigkeitsanstalten. Die Armenverpflegung im Allgemeinen ohne Rücksicht auf Confession besorgt der allgemeine Almosenkasten. Die Stadt ist in 90 Bezirke eingetheilt, welchen Armenpfleger vorstehen. Neben ihm bestehen ein evangelisch-lutherischer, ein deutsch- u. französisch-evangelisch-reformirter, ein katholischer u. israelitischer Almosenkasten, eine Niederländische Gemeinde (Augsburgischer Confession) mit einem Waiseninstitute u. eine Oberländische Gemeinde (Augsburgischer Confession). Außer dem für die christlichen Bürger bestimmten Hospitale der Senckenberg'schen Stiftung sind verschiedene Hospitäler der öffentlichen Wohlthätigkeit gewidmet; das nur für Fremde bestimmte Hospital zum heiligen Geiste, die Anstalt für Irre u. Epileptische, das Rochushospital, die Entbindungsanstalt, das Christ'sche Kinderhospital, die Armenklinik, die Augen hellanstalt, das Hospital der israelitischen Gemeinde, die israelitischen Männer- u. Frauen-Krankenkassen. Die Zahl der Wittwen- u. Waisenkassen u. der privaten Stiftungen zu den verschiedenartigsten wohlthätigen Zwecken ist groß. Von Vereinen zu milden u. ähnlichen Zwecken sind zu erwähnen: der Frauenverein, der israelische Frauenverein, der Krippenverein, die Vereine zur Unterstützung nothleidender Handwerker, zur Verbreitung nützlicher Volks- u. Jugendschriften, zur Nachweisung von Arbeit, zum Schutze der Auswanderer, zur Beförderung christlicher Sitte u. Geselligkeit unter den jüngeren Gliedern des Gewerbestands, zum Schutz der Thiere, der Pestalozziverein, die allgemeine Männerkrankenkasse zur Brüderlichkeit u. die Krankenkasse für Handlungscommis Die Israeliten haben 6 Vereine zur Förderung der Handwerke unter den Israeliten, zur Ausstatung, zur Unterstützung armer Wöchnerinnen, zur Sustentation von Lehrern u. Commis zur Holzvertheilung u. zur wechselseitigen Versicherung gegen die Kosten für erkranktes christliches Gesinde. Große öffentliche Wohlthätigkeitsanstalten sind das Versorgungshaus, das Waisenhaus, die vereinigten weiblichen Versorgungsanstalten zu St. Katharinen u. den Weißfrauen. Außer dem großen Pfandhause bestehen private Leihanstalten zur Unterstützung von kleinen Geschäftsleuten. Zur Versorgung der ärmeren Klassen mit wohlfeilen Nahrungsmitteln u. Brennmaterialien hat sich ein Consumverein gebildet. Versicherungsanstalten: die städtische Versicherungsanstalt für Immobilien gegen Brand steht unter Leitung des Bauamts; der deutsche Phönix für Mobilien u. Immobilien gegen Brand, verbunden mit einer Frankfurter Lebensversicherungsanstalt, seit 1844; die Providentia seit 1856 für Mobilien u. Immobilien, Lebensversicherung, Kinderversicherung, Versicherung für Krankheit, Alter u. Unglücksfälle auf Eisenbahnen, Seeversicherung etc. Die Agenturen auswärtiger Versicherungsanstalten sind sehr zahlreich: Freimaurerlogen: der Eklektische Bund mit 3 Logen, die Loge zur Einigkeit, Sokrates zur Standhaftigkeit, die Loge Karl zum aufgehenden Licht; die Loge Karl zur aufgehenden Morgenröthe, unter der großen Loge von England stehend, u. die Loge zum Frankfurter Adler, unter der großen Loge von Hamburg stehend, sind vorwiegend israelitische; in neuester Zeit ist eine Loge Lindenberg entstanden, die unter der großen Loge in Darmstadt steht. An Zeitungen kommen in F. heraus: Frankfurter Journal, Postzeitung, Journal de Francfort, Frankfurter Handelszeitung, Actionär, Arbeitgeber, Frankfurter Anzeiger, Volksfreund für das mittlere Deutschland, diese befassen sich mit Politik, Handel u. Volkswirthschaft; bes. Localblätter sind das Intelligenzblatt mit Amtsblatt, der Anzeiger, der Volksfreund; belletristische Blätter: Didaskalia, Conversationsblatt, Familienblätter, Museum, Reichsadler; Theaterblätter sind mehrere vorhanden.

[483] Die Stadt F. ist Sitz der Bundesversammlung, der Gesandten aller auswärtigen Großmächte, welche beim Bundebeglaubigt sind, sowie auch der beim Senate accredi Tirten Geschäftsträger u. Consuln. Außer der eignen Besatzung hat die Stadt eine permanente Bundesbesatzung, bestehend aus österreichischen, preußischen u. baierischen Soldaten, im Ganzen durchschnittlich 4000 Mann, darunter 200 Mann Cavallerie u. 8 Kanonen. Der Oberbefehl über die Bundesbesatzung wechselt alle drei Jahre zwischen Österreich u. Preußen; auch im Stadtcommando findet ein dreijähriger Wechsel statt; ist der Oberbefehl über die Bundesbesatzung bei der einen, so ist das Stadtcommando bei der anderen Macht. Der Zollverein hat in F. eine Zollverwaltung mit einem aus drei Mitgliedern bestehenden Directorium, ein Hauptsteueramt u. eine Zolluntersuchungsbehörde. Die Stadt selbst liegt am rechten Ufer des Main, ist mit der Vorstadt Sachsenhausen durch eine 1342 erbaute steinerne Brücke verbunden, diese besteht aus 14 Bogen, ist 950 Schuh lang u. 27 Schuh breit u. auf ihr steht seit 1846 das von Wendelstädt modellirte Standbild Kaiser Karls des Großen. Unterhalb der Stadt verbindet seit 1848 eine neue steinerne Brücke, die zugleich Eisenbahnbrücke ist, die beiden Ufer des Flusses. Um die Stadt herum, wo früher die Festungswerke standen, sind Parkanlagen (die Promenade od. die Glacis genannt), um diese her zieht sich ein Gürtel der schönsten Häuser u. von reizenden Gartenvorstädten. 8 Thore, mit eisernen Gittern u. Wachhäusern versehen, führen von der Stadt auf die Promenaden u. in die Gartenvorstädte. Sachsenhausen hat zwei große Thore u. mehrere kleinere Land- u. Wasserthore. Die Hauptthore sind: das neue Taunusthor, bei den westlichen Bahnhöfen, das Bockenheimer, Friedberger- u. Allerheiligenthor, dieses bei dem östlichen Bahnhofe, das Affenthor in Sachsenhausen. Die älteren Stadttheile haben meist enge Straßen mit kleinen Häusern. Die Hauptverkehrsstraßen sind die Fahrgasse, die Allerheiligen-, Friedberger-, Bockenheimer Gasse u. die Zeil. Die Zeil, seit 1856 mit der Neuen Kräme u. dadurch mit dem Maine in gerade Verbindung gesetz, mit ihren eleganten Kaufläden, Palais u. großen Hotels ist die schönste Straße der alten Stadt. Neuere Stadttheile mit schönen Straßen sind die Schöne Aussicht u. die Mainkaistraße, der östliche Stadttheil, die Wallstraßen (Lange-, Seiler-, Bleich-, Hoch-, Neue Mainzerstraße), welche sich von Osten bis Westen um die Stadt hinziehen. Die bgusälligen Häuser der Judengasse, in welcher die Juden bis 1797 wohnen mußten, werden jetzt niedergerissen u. die Juden wohnen in allen Stadttheilen. Zu den freien Plätzen F-s, deren Zahl sich auf 20 belief, hat sich in der westlichen Gartenvorstadt ein neuer, der Taunusplatz, gesellt. Die drei größten Plätze der Stadt sind: der Roßmarkt, mit dem neuen Denkmale für die Erfindung der Buchdruckerkunst; der Römerberg mit dem Rathhaus u. der Liebfrauenberg, seit 1856 durch die neue Liebfrauenstraße mit der Zeit verbunden, alle drei mit Springbrunnen versehen, deren Wasserbedarf durch die alte städtische Wasserleitung von der Friedberger Warte her versehen wird Eine neue städtische Wasserleitung von dem jenseits des Main gelegenen Mühlberge kommend, wird im Laufe 1858 u. 1859 vollendet. Für die Straßenbeleuchtung forgen zwei Gasgesellschaften, eine englische u. eine frankfurter; auch die Häuser, die Geschäftslocale u. viele Wohnungen sind mit Gas beleuchtet. Die merkwürdigsten Gebäude F-s sind: der Römer, Ursprung unbekannt, 1405 vom Rathe angekauft, seitdem Rathhaus, 1511 u. 1602 erweitert, 1740 renovirt, mit dem Wahlconferenzsaale, jetzt Sitzungssaal des Senats, u. dem Kaisersaale. In dem Wahlconferenzsaale wird die Goldene Bulle (s.d.) Kaiser Karls IV. von 1356 aufbewahrt. Im Kaisersaale wurden die festlichen Krönungsmahle gehalten. Er enthielt früher sämmtliche Bildnisse der Kaiser von Konrad I. bis Kaiser Franz II. in Wandnischen en camayeux gemalt. Die alten sind nun durch neue, von den besten deutschen Malern, Veit, Seltigast, Clasen, Stilke, Kiederich, Rethel, Hübner, Oppenheim, Steinle etc., gemalte, ersetzt worden. Der Salhof, an der Stelle der alten Sala Ludwigs des Frommen, welche der erste Anbau der Stadt diesseits des Main war, erbaut, 1338 zur Kaufhalle umgewandelt, 1717 neu gebaut; in ihm wurde Karl der Kahle geboren, wohnte Ludwig der Deutsche mit seinen Söhnen u. starb hier, die St. Elisabethkapelle mit zwei Kreuzgewölben in einer Gruft ist noch vorhanden. Das Deutschordenshaus mit einer Kirche in Sachsenhausen an der Brücke zur Linken, 1221 gegründet u. 1709 vom Deutschen Orden neu erbaut, jetzt Kaserne der baierischen u. eines Theils der österreichischen Bundesbesatzung. Die Domkirche zu St. Bartholomäi im gothischen Styl erbaut, einst Wahl- u. Krönungskirche der deutschen Kaiser, mit der kaiserlichen Wahlkapelle, 3 anderen Kapellen, 7 Altären, 2 Tabernakeln u. 9 Denkmälern, von Ludwig dem Deutschen 854 als der Heiligen Jungfrau Haus auf der Mauer gegründet, 864 vergrößert u. Salvatorkirche genannt, 1239 als Kirche zu St. Bartholomäi neu erbaut, im Anfange des 12. Jahrh. erweitert, seit 1856 baulich abgeändert u. restaurirt; Thurm bis 1512 auf 520 Fuß Höhe fort-, jedoch nicht ausgebaut. Das Fürsteneck, Wohnhaus der Kurfürsten, das alte Leinwandhaus mit dein Waisensaale, der Eschenheimer Thurm, 1346 unter Ludwig dem Baiern gebaut, der letzte noch verhandene Rest der mittelalterlichen Festungswerke, mit vier auf dem Hauptthurme angebauten kleineren Thürmchen. Der Palast des Fürsten Thurn u. Taxis (1733) im italienischen Geschmacke gebaut, Versammlungsort der Bundesversammlung, 1848 u. 1849 Sitz des Reichsministeriums. Vom Eigenthümer an Österreich zur Benutzung unter der Bedingung überlassen, daß dasselbe die Kosten seiner Erhaltung trage; Österreich stellt dem Bunde die Sitzungs- u. Kanzleilocalitäten kostenfrei zur Verfügung; es hat über 100 Zimmer u. prachtvolle Säle; das Braunfels, in ihm 1495 das Reichskammergericht, seit 1694 Eigenthum der adeligen Gesellschaft Frauenstein. Zur Meßzeit, seither Bazar von Luxusartikeln, jetzt Magazine u. ständige Möbelverkaufshalle. Von neueren schönen Gebäuden sind zu erwähnen: das Stadtbibliothekgebäude (1829) mit 6 weißen korinthischen Säulen vor dem Eingang, in der Vorhalle Goethe's Marmorstatue von Marchesi; das Waisenhaus, das Gebäude des Städelschen Instituts, die neue Börse (1840); die Paulskirche, St. Nicolaikirche, die neuen Synagogen; die neuere höhere Bürgerschule; das Schauspiel- u. Opernhaus, 1780[484] gebaut, 1855 ganz restaurirt u. im Inneren erweitert, der Main-Neckar-Bahnhof. Denkmäler: das Hessendenkmal vor dem Friedberger Thore, gesetzt von König Friedrich Wilhelm II. von Preußen, zum Andenken der hessischen Soldaten u. des dieselben führenden Prinzen von Hessen-Philippsthal, die 1792 bei der Erstürmung der von den Franzosen besetzten Stadt fielen, 1844 durch Friedrich Wilhelm IV. renovirt; das Goethedenkmal auf dem Goetheplatz von Schwanthaler (1844 enthüllt) mit Goethe's Standbild; das Denkmal der Erfindung der Buchdruckerkunst zur Säcularfeier 1840 errichtet (1857 enthüllt) von v. d. Launitz, zugleich Brunnen mit Bassin; im westlichen Theil der Anlagen das Denkmal Guioletts, Directorialrath, Maire u. Senator unter der Regierung des Fürsten Primas, des Schöpfers der Frankfurter Anlagen, die er 1806 bis 1813 ins Leben rief. Öffentliche Vergnügungen: verschiedene große Clubgebäude mit Sälen, Lesezimmern, Restauration; die vornehmsten derselben sind die beiden Casinos, das Diplomatische u. das Frankfurter (1788), dessen Mitglieder die Haute finance repräsentiren, beide in der Gallusstraße; der alte Bürgerverein, 1848 gegründet, der zahlreichste mit Clubgebäude auf der Eschenheimer Gasse; der neue Bürgerverein, 1849 gegründet, auf dem großen Kornmarkt (beide Vereine spielen seit ihrem Bestehen eine große Rolle in der städtischen Politik, man nennt die Gothaer jetzt die Partei des alten u. die demokratische Fraction diejenige des neuen Bürgervereins); das Braunfelscolleg im Braunfelsgebäude, die Harmonie, Concordia u. verschiedene kleinere College, die Nachfolger der ehemaligen Trinkstuben. Die Unterhaltungsörter: Mainlust am unteren Main, der Zoologische Garten (1858) an der Bockenheimer Landstraße, ein parkähnlicher Garten, Eigenthum des Städelschen Kunstinstituts, mit verschiedenartigen Thieren, Restauration u. allwöchentlich mehreren Concerten; die neue Anlage an der Hanauer Landstraße, verschiedene Felsenkeller auf dem Mühlberge u. Röderberge, mehrere Unterhaltungsgärten in den benachbarten Ortschaften Bockenheim, Haufen, Bornheim, Oberrad, Niederrad, Bergen (mit reizender Aussicht), das Forsthaus im Stadtwalde, Bierhallen in u. außerhalb der Stadt; Weinhäuser; Schauspiel u. Oper, Sommertheater in Bockenheim, elegante Kaffee u. Weinhäuser, Tanzsäle (öffentliche), große Spaziergänge um die Stadt, Ausflüge in die Nachbarschaft, nach dem Taunus, dem Odenwald, den benachbarten Badeorten, Wiesbaden, Soden, Homburg, Wilhelmsbad u.a.m., welche durch die Eisenbahnen sehr erleichtert sind. Eisenbahnen im Ganzen vier: Taunusbahn nach Mainz, Wiesbaden bis Lahnstein an den Rhein, in Verbindung mit den Rheindampfschiffen; Main-Neckarbahn nach Darmstadt, Heidelberg etc.; Main-Weserbahn nach Kassel, Leipzig, Berlin, Wien etc.; Baierische Bahn nach Aschaffenburg, Würzburg, Nürnberg, Bamberg, Hof, Leipzig einer-, Augsburg, München andererseits. Localbahnen gehen nach Offenbach u. Soden. Zur Verbindung der westlichen Bahnhöfe mit den östlichen, des Zollhauses u. des Hafens des Main mit den Bahnhöfen ist eine Verbindungsbahn auf städtische Kosten gebaut. Der Hafen des Main wurde 1858 erweitert, unterhalb der neuen Brücke wurde ein großer Winterhafen gebaut u. 1858 eröffnet. Dampfschifffahrt den Main auf- u. abwärts. Für den städtischen Verkehr 150 Fiaker, 30 Omnibus, zahlreiche Lohnkutscher.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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