Fremde

Fremde

Fremde, Personen, die in einem Lande od. Orte weder geboren sind, noch daselbst das Unterthanenrecht erlangt haben. Sie genießen nur Schutz- u. Gast-, nicht das Bürgerrecht. F., welche innerhalb eines Staates eine in diesem Staate verbotene Handlung vollbracht haben, werden nach den Gesetzen dieses Staates bestraft (s. Verbrechen); nachgewiesene Unwissenheit ist ein Milderungsgrund. Eine Rechtsverletzung außerhalb des Staatsgebietes kann eigentlich nicht vom Staate bestraft werden, selbst wenn sich der F. in der Gewalt dieses Staates befindet u. die That gegen ein Mitglied dieses Staates od. diesen selbst gerichtet wäre, doch weichen davon häufig die Particulargesetze ab. Obgleich die Strafgewalt hiernach auf die Grenzen des Staates beschränkt ist, so werden doch in der Regel Inländer, die in einem fremden Staat ein gemeinrechtliches Verbrechen begangen u. sich in ihre Heimath geflüchtet haben, da bestraft, weil sonst, wegen der zu verweigernden Auslieferung die Heimath ein Asyl für Verbrecher sein würde. Alle Rechtsverhältnisse F-rin einem Staate, begreift man unter dem Namen F-nrecht. Jetzt, wo die Übervölkerung in den meisten Staaten fühlbar wird, sucht man sich mehr gegen Ansiedlung F-r zu sichern, als ehedem, u. erschwert den F-n ohne Vermögen an den meisten Orten die feste Ansiedlung dadurch, daß er ein bestimmtes Vermögen nachweisen od. daß sich eine Gemeinde zu seiner Aufnahme u., im Fall der Verarmung, zu künftiger Versorgung seiner Familie bereit erklären muß. Vgl. Auswanderung etc. Im Alterthum wurden an einigen Orten, z.B. in Tauris alle F., welche der Sturm an die Küste verschlug, den Göttern geopfert; in andern wurden alle F. Sklaven, u. dasselbe findet noch bei einigen wilden Stämmen der afrikanischen Küste u. Mittelasiens Statt. Bei den Juden war jeder Nichtjude, der im Jüdischen Staate lebte, fremd, sie mochten entweder besiegte Urbewohner des Landes, od. Kriegsgefangene, die im Lande blieben, od. freiwillig ins Land Gezogene sein. Sie waren entweder Fremdlinge der Gerechtigkeit od. Fremdlinge des Thors, über ihre verschiedne Stellung s.u. Hebräer (Ant.). In Griechenland bildeten die in Handelsstädten, auch in Athen, wo sie auf 10,000 Familien stiegen, u. Korinth häufigen F-n (theils Xenoi, die sich nur kurze Zeit an einem Ort aufhielten, theils Metoikoi, Schutzverwandte, od. Gewerb- u. Handeltreibende) eine Mittelklasse zwischen den freigebornen Staatsbürgern u. den Sklaven, s.u. Athen. (Ant) I. A)) In Rom u. den übrigen Städten des Römischen Reichs hieß F-r (Peregrinus) Jeder, der nicht römischer Bürger war, wenn er auch das Jus latinum od. Jus italicum besaß; auch die Freigelassenen, die nicht das Bürgerrecht erhielten. Über ihr Verhältniß s. Rom (Ant.). Im alten Deutschland übte man gegen F. Gastfreundschaft, s.u. Deutschland (Ant.) D) e). Die einwandernden Stämme während der Völkerwanderung betrachteten Niemand als frei, als wer im siegenden Heere war, alle Andern verloren ihr Eigenthum u. wurden Leibeigene. Hörten auch diese Beraubungen des Eigenthums gegen Leute aus andern Ländern nach u. nach auf, so standen doch F. in allen Ländern, wo deutsche Stämme eingewandert waren, überall noch im Mittelalter den Eingebornen bedeutend nach; so wurde der Todtschlag eines F-n geringer bestraft, als der eines Eingebornen; der F. hatte vor Gericht selten gleiches Recht mit dem Eingebornen etc. Diese Beschränkungen des F. nahmen indessen überall in dem Verhältniß ab, als die Cultur zunahm; jedoch blieb noch bis auf die Französische Revolution das Heimfallsrecht, nach welchem die Verlassenschaft des in einem Staate verstorbenen F-n dem Fiscus des ersteren heimfällt, geltend, u. das Wildfangsrecht, nach welchem der Landesherr einen, eine gewisse Zeit in einem Lande Verweilenden als Leibeignen betrachten konnte, war an manchen Orten nicht viel früher aufgehoben worden. Auch das Recht, wonach in Concursen fremde Gläubiger den einheimischen nachstehen mußten, ist jetzt allgemein, so wie das Abzugsrecht (s. Abzugsgeld) von den Deutschen Bundesstaaten durch gegenseitige, seit 1816 geschlossene Verträge abgeschafft.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Fremde — (de), Fremde (der/de) Fremde 1. (der/die) (Person) Fremde (der/de) 2. (die) Fremde (de) …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • Fremde — Fremde, im völkerrechtlichen Sinne Personen, welche sich in einem Staate aufhalten, dem sie nicht angehören. Bei barbarischen Völkern ist der F. fast rechtlos, Beschränkungen der Rechte fanden aber auch bei cultivirteren Völkern statt, z.B. in… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Fremde(r) — [Basiswortschatz (Rating 1 1500)] Auch: • Fremdling Bsp.: • Er spricht nie mit Fremden …   Deutsch Wörterbuch

  • Fremde — [Wichtig (Rating 3200 5600)] Auch: • Fremder Bsp.: • Ich bin auch ein Fremder hier. • Es tut mir Leid, ich bin fremd hier …   Deutsch Wörterbuch

  • Fremde — Das Fremde bezeichnet etwas, das als abweichend von Vertrauten wahrgenommen wird, das heißt aus Sicht dessen, der diesen Begriff verwendet, als etwas (angeblich) Andersartiges oder weit Entferntes. Fremdheit kann positive Assoziationen im Sinne… …   Deutsch Wikipedia

  • Fremde — 1Frem|de [ frɛmdə], die/eine Fremde; der/einer Fremden, die Fremden/zwei Fremde: a) weibliche Person, die an einem Ort fremd ist, die an diesem Ort nicht wohnt: sie war eine Fremde in dieser Stadt. Syn.: ↑ Ausländerin. b) weibliche Person, die… …   Universal-Lexikon

  • Fremde — Ausland, Übersee, [weite] Welt; (geh.): Ferne. ↑ Fremder a) Ausländer, Ausländerin, Auswärtiger, Auswärtige, Besucher, Besucherin, Exot, Exotin, Gast, Ortsfremder, Ortsfremde; (schweiz. ugs. abwertend): Tschusch; (veraltend, meist dichter.):… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Fremde — Frẹm·de1 der / die; n, n; 1 jemand, der einem völlig unbekannt ist: Die Mutter ermahnte das Kind, nicht mit einem Fremden mitzugehen 2 jemand, der aus einem anderen Ort, einer anderen Gegend oder einem anderen Land stammt ↔ Einheimische(r): Nur… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Fremde(r) — Fremd gehen: außereheliche Beziehungen unterhalten. ›Fremdeln‹, meist für ein Kind gebraucht, das sich in einer anderen Umgebung nicht wohlfühlt und weint, sich Fremden gegenüber abweisend verhält.{{ppd}}    In die Fremde gehen: veraltete Wendung …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Fremde — 1Frẹm|de , der und die; n, n   2Frẹm|de , die; (Ausland); in der Fremde …   Die deutsche Rechtschreibung

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”