Kroncardinäle

Kroncardinäle

Kroncardinäle, Cardinäle, welche von den Regenten zu der Würde eines Cardinals erhoben werden, s.u. Cardinal 1).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Cardināl — (v. lat.), 1) ursprünglich jeder Bischof, Priester u. Diakon, welcher einer Kirche wirklich einverleibt war, zum Unterschied von solchen, die sich nur vorübergehend dabei aufhielten. Es kamen daher in allen Gegenden C e vor, u. einige Pfarrer in… …   Pierer's Universal-Lexikon

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