Rückbürge

Rückbürge

Rückbürge, s.u. Bürge 1).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Rückbürge, der — Der Rückbürge, des n, plur. die n. 1) In den Rechten, ein Bürge, welcher im Nothfalle in die Stelle des Hauptbürgen tritt, welcher nur alsdann als Bürge angegangen wird, wenn der Hauptbürge seine Verbindlichkeit nicht erfüllet; im Oberdeutschen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Rückbürge — Rụ̈ck|bür|ge 〈m. 17〉 Bürge für die Regressschuld eines Schuldners …   Universal-Lexikon

  • Rückbürge — Person, die sich einem Bürgen für den Fall, dass er aus der ⇡ Bürgschaft in Anspruch genommen wird, für die Sicherheit des dem Bürgen vom Hauptschuldner zu leistenden Ersatzes verbürgt. Anders: Nachbürge (⇡ Nachbürgschaft) …   Lexikon der Economics

  • Rückbürgschaft — ist eine Art der Bürgschaft, bei der zunächst ein Hauptbürge für eine bestehende Hauptschuld haftet, für die wiederum der Rückbürge gegenüber dem Hauptbürgen die Haftung übernimmt[1]. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Bedingungen der… …   Deutsch Wikipedia

  • Bürgschaftsvertrag — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… …   Deutsch Wikipedia

  • Mietbürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… …   Deutsch Wikipedia

  • Selbstschuldnerische Bürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… …   Deutsch Wikipedia

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