Unvorgreiflich

Unvorgreiflich

Unvorgreiflich (Unvorschreiblich), Höflichkeitsausdruck, um damit anzudeuten, daß man das Urtheil od. die Meinung Anderer nicht bestimmen wolle.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • unvorgreiflich — un|vor|greif|lich 〈a. [′ ] Adj.; veraltet〉 unmaßgeblich, ohne jmds. Urteil vorgreifen zu wollen ● unvorgreifliche Gedanken (Titel einer Schrift von Leibniz) * * * un|vor|greif|lich [auch: ] <Adj.> (veraltet): ohne einem anderen vorgreifen… …   Universal-Lexikon

  • unvorgreiflich — un|vor|greif|lich [auch ʊ... ] (veraltet für ohne einem anderen vorgreifen zu wollen) …   Die deutsche Rechtschreibung

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  • Mandatsproceß — Mandatsproceß, im summarischen Proceß eine richterliche Verfügung, welche auf Begehren des Klägers dem Beklagten sofort etwas befiehlt oder verbietet, unvorgreiflich dem Entscheid über die Hauptsache auf dem Wege des ordentlichen Processes …   Herders Conversations-Lexikon

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