Versichern

Versichern

Versichern, 1) die Gewißheit einer Sache mit Worten behaupten; 2) gewisse Nachricht einziehen; 3) sicher od. gewiß machen. Dies geschieht vor Gericht entweder durch bloße einfache Worte (einfache Versicherung, Assertio nuda), od. mit einer Verstärkung (verstärkte Versicherung, A. qualificata), u. zwar letztere entweder durch eine feierliche Versicherung (A. solennis), namentlich durch Eid (Versicherungseid, Assertio, od. Cautio juratoria, Juramentum assertorium) u. durch Versicherung an Eides Statt; od. durch unterpfändliche od. bürgschaftliche Sicherstellung (Cautio realis vel hypothecaria u. Cautio fidejussoria). Die Versicherung od. der Handschlag an Eides Statt geschieht in der Regel, zu Vermeidung eines förmlichen Eides, in der Maße, daß dem Versichernden erklärt wird, diese Handlung sei einem förmlichen Eide gleich, worauf der Versichernde, unter Nachsprechung der Worte: So wahr mir Gott helfe! den Handschlag abstattet. Im Falle, daß jene Erklärung nicht wahr ist od. nicht gehalten wird, wird das Verbrechen zwar dem Meineid im Ganzen analog behandelt, aber milder bestraft. So wird auch rücksichtlich der Versicherung bei Amtspflicht eine Unwahrheit gegen dieselbe nicht so hart wie ein förmlicher Eidesbruch angesehen, u. die Brechung des Handgelöbnisses, d.i. einer einfachen Versicherung unter Abstattung des Handschlages, wird in der Regel nur mit einigen Tagen Gefängniß bestraft. Dagegen wird bei den Mennoniten (s.u. Wiedertäufer), welchen ihre Religionsgrundsätze einen Eid zu leisten verbieten u. denen deshalb statt[517] des Eides die Versicherung bei Mannenwahrheit nachgelassen ist, diese Versicherung dem Eide gleich geachtet u. daher eine Verletzung dieser Versicherung wie ein Meineid geahndet. 4) so v. w. Assecuration od. Assecuranz, daher Versicherungsvertrag, Versicherungsanstalten, Versicherungsbrief, Versicherungspolice, Versicherungsprämie, Versicherungsgeld, Versicherungspreis, Versicherungswerth etc., so v. w. Assecuranzvertrag etc., s.u. Assecuranz; 5) einen Gegenstand zum Unterpfand, zur Hypothek setzen; 6) eine Rente auf ein Grundstück anweisen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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Synonyme:

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  • Versichern — Versichern, verb. reg. act. welches im Ganzen, sicher, d.i. gewiß machen, bedeutet, doch nur in verschiedenen Rücksichten. 1. Von der Gewißheit der Meinung. (1) Eine Sache mit Worten sicher oder gewiß machen, d.i. die Gewißheit derselben mit… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • versichern — V. (Grundstufe) erklären, dass etw. sicher ist, beteuern Beispiele: Ich versichere dir, dass du kein Recht dazu hast. Kannst du die Genauigkeit der Informationen versichern? versichern V. (Aufbaustufe) einen Versicherungsvertrag mit jmdm.… …   Extremes Deutsch

  • versichern — versichern, versichert, versicherte, hat versichert 1. Wollen Sie Ihr Gepäck versichern? 2. Wie sind Sie versichert? …   Deutsch-Test für Zuwanderer

  • versichern — ↑assekurieren, ↑asserieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • versichern — versichern, Versicherung ↑ sicher …   Das Herkunftswörterbuch

  • versichern — [Aufbauwortschatz (Rating 1500 3200)] Bsp.: • Ist das Haus gegen Feuer versichert? …   Deutsch Wörterbuch

  • versichern — beteuern; betonen; (fest) behaupten; geloben; beeiden; schwören; beschwören; Zweifel ausräumen; Zweifel zerstreuen; prüfen; …   Universal-Lexikon

  • versichern — 1. als gewiss/sicher hinstellen, beteuern, Brief und Siegel geben, die/seine Hand ins Feuer legen, die Hand darauf geben, die Versicherung geben; (ugs.): Stein und Bein schwören; (emotional): tausend Eide schwören; (Philos.): asserieren. 2. ein… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • versichern — ver·sị·chern1; versicherte, hat versichert; [Vt] 1 (jemandem) etwas versichern jemandem erklären, dass etwas ganz sicher so ist, wie man es gesagt hat ≈ beteuern <(jemandem) hoch und heilig versichern, dass...>: Er versicherte mir, dass er …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • versichern — versechere …   Kölsch Dialekt Lexikon

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