Zollgewicht

Zollgewicht

Zollgewicht, 1) Gewicht, welches im Allgemeinen beim Zoll od. bei Versteuerungen gewöhnlich ist; bes. aber 2) das von den Staaten des Deutschen Zollvereins vertragsmäßig für den Zoll bestimmte Gewicht; man hat das französische metrische System zum Grund gelegt u. den bereits im Großherzogthum Hessen (s.u. Centner) früher eingeführten Centner à 100 Pfund od. 50 franz. Kilogrammen als Zollcentner angenommen. Das Zollpfund also = 1/2 Kilogramm, welches in den meisten Zollvereinsstaaten in 30 Zollloth zerfällt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Zollgewicht — Zollgewicht, das vom Deutschen Zollverein seit 1840 eingeführte Gewicht; das Zollpfund = 0,5 kg, der Zollzentner = 50 kg …   Kleines Konversations-Lexikon

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  • Hannover (Postgeschichte und Briefmarken) — Die erste Briefmarke Hannovers, 1850/1851 Die Postgeschichte von Hannover erstreckt sich von der Erhebung Hannovers zum Kurfürstentum 1692 bis zum Übergang in die preußische Postverwaltung 1867 nach der Annexion des Königreichs Hannover durch… …   Deutsch Wikipedia

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