Napster 2.0

Napster 2.0
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Das Napster-Logo.

Napster, Inc. ist ein US-amerikanisches, börsennotiertes Unternehmen, das in mehreren Ländern einen Online-Musikdienst anbietet, der auch Abonnement-Angebote umfasst. Napster konkurriert mit iTunes Music Store, Rhapsody, Musicload und anderen. Der Name und das Firmenlogo stammen von der bekannten Peer-to-Peer Musiktauschbörse Napster, die im Juli 2001 nach rechtlichen Streitigkeiten geschlossen wurde.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

„Gründungsvater“ und Namensgeber von Napster ist Shawn Fanning. Nach Abschluss der High School begann er im Herbst 1998 im Alter von 18 Jahren ein Studium der Computerwissenschaften an der Northeastern University in Boston. Aus dieser Zeit stammt auch der Name „Napster“, ein Spitzname, unter dem sich Fanning mit anderen Programmierern in Internet-Foren austauschte.

Ausschlaggebend für die Entwicklung von Napster war der Unmut eines Mitbewohners von Fanning, der sich über schlecht zu findende MP3-Dateien, tote Links oder nicht aktualisierte Suchmaschinen im Web ärgerte.

Fanning entschloss sich, Abhilfe zu schaffen: Er programmierte eine Software, die den Rechner, auf dem sie installiert ist, nach MP3-Dateien durchsucht und die Ergebnisse an einen zentralen Server im Internet meldet. Auf diesem Server gingen auch die Angebote und Suchanfragen nach bestimmten Musikstücken der anderen Teilnehmer ein. Der Server meldete als Ergebnis auf eine Anfrage die IP-Adressen der Computer zurück, die die gesuchte Musikdatei anboten. Die beiden Clients konnten sich daraufhin direkt miteinander verbinden (Peer-to-Peer) und das Musikstück übermitteln. Fanning verteilte eine erste Testversion an Freunde und Bekannte. Die Resonanz war so groß, dass Fanning sein Studium unterbrach (und bis heute nicht wieder aufgenommen hat), um weiter an der Software zu arbeiten.

Im Mai 1999 gründete er die Napster Incorporated. Bereits einen Monat später veröffentlichte er unterstützt von Sean Parker und John Ritter eine offizielle Beta-Version. In den ersten Wochen nach der Veröffentlichung verzeichnete der neue Service bereits rund 15.000 Downloads. Im Herbst 1999 kürte www.Download.com Napster zum "Download of the week" - Auslöser eines explosionsartigen Ansteigens der Nutzerzahlen und Beginn des Aufstiegs von Napster.

Die Musiktauschbörse stieß jedoch nicht bei allen auf Gegenliebe: Der Verband der Musikverleger in den USA, "Recording Industry Association of America" (RIAA), dem Branchengrößen wie BMG und EMI angehören, warf Napster vor, durch Bereitstellen der Tauschplattform Beihilfe zu serienweiser Copyrightverletzung zu leisten: zeitweise seien - so der Verband - mehr als 70.000 Musikdateien verfügbar gewesen, bei denen es sich überwiegend um Raubkopien gehandelt habe. Bis zu 1.000 User hätten sich zu Spitzenzeiten gleichzeitig in den Chat eingeloggt.

Im April 2000 wurde Studenten der Yale University der Einsatz der Napster-Software im Universitätsnetzwerk offiziell untersagt. Hintergrund für diese Reaktion war die Klage der Heavy-Metal-Band Metallica gegen Napster, Yale, die University of Southern California und die Indiana University. Die Musiker warfen den Beschuldigten darin vor, Napster verletze die Urheberrechte der Band; wer den Einsatz der Software zulasse, stifte damit zum Rechtsbruch an. Kurze Zeit später gab auch die Indiana University dem öffentlichen Druck nach und verbannte Napster aus den internen Netzen. Parallel dazu drohten weitere Künstler mit Klagen nach dem Vorbild von Metallica. Schließlich erklärte sich Napster bereit, diejenigen Nutzer auszuschließen, die sich laut Recherchen von Metallica Copyright-Verletzungen haben zuschulden kommen lassen – insgesamt umfasste die Liste 335.435 Lognames, die im Mai 2000 abgeschaltet wurden. Wenige Tage später sorgte Rapper Dr. Dre erfolgreich für die Abschaltung weiterer 230.142 Napster-Accounts, die angeblich illegal Kopien seiner Stücke über den Service zum Download angeboten hatten.

Der Popularität von Napster tat dies aber keinen Abbruch: Ausgeschlossene Nutzer loggten sich mit neuem Benutzernamen wieder in das System ein. Außerdem veröffentlichte Napster eine „Gegenliste“: 30.000 Nutzer hatten eine eidesstattliche Aussage abgegeben, dass sie niemals illegal Songs per Download auf ihren Computer kopiert hatten. Ein taktischer Schachzug, um das Verfahren zu stoppen, denn im Falle einer Fortsetzung des Rechtsstreits hätten 30.000 Einzelverfahren angestrengt werden müssen.

Im Juni 2000 beantragte die RIAA schließlich eine einstweilige Verfügung gegen Napster, der einen Monat später stattgegeben wurde: Napster wurde die generelle Vermittlung von Musikfiles verboten, die dem Urheberrecht unterliegen. Gegen die Abschaltung hatte Napster beim amerikanischen Bundesberufungsgericht in einem Eilverfahren Einspruch eingelegt. Die einstweilige Verfügung wurde daraufhin ausgesetzt, Napster blieb vorläufig am Netz.

Die gerichtlichen Auseinandersetzungen bescherten Napster einen gewaltigen Popularitätsschub: Nach einer Untersuchung von des US-Marktforschungsinstituts Media Metrix hatte sich die Zahl der Napster-User zu diesem Zeitpunkt gegenüber dem Stand vom Februar um rund 350 Prozent auf 4,9 Millionen erhöht. Im September umfasste die Napster-Gemeinde bereits 6,7 Millionen Mitglieder.

Ende Oktober 2000 schloss Napster einen Kooperationsvertrag mit der Bertelsmann eCommerce Group. Ziel der Kooperation war der Aufbau eines kostenpflichtigen Abonnementsystems noch im selben Jahr, das insbesondere die Titel der bei der Bertelsmann Music Group (BMG) unter Vertrag stehenden Künstler unter Gewährleistung der Tantiemenzahlungen digital vertreiben sollte. In diesem Zusammenhang zog BMG seine Klage gegen Napster zurück.

Im Februar 2001 entscheid das Gericht, dass Napster nicht vollständig vom Netz müsse, aber das Tauschen von Songs zu unterbinden habe, durch die das Urheberrecht verletzt würde. Napster führte daraufhin in „vorauseilendem Gehorsam“ eine Filtersoftware ein, die aber nicht optimal funktionierte, da die Benutzer die Filter zum Beispiel durch Umbenennungen der Dateien umgehen konnten (z.B. Michael Jackson zu Jichael Mackson oder Noskcaj Leahcim).

Am 12. März 2001 erhielt Napster schließlich eine Liste mit 135.000 urheberrechtlich geschützten Songs, die gemäß der richterlichen Anordnung innerhalb von 3 Werktagen durch angemessene Filtersysteme aus dem Indexsystem ausgeschlossen werden sollten. Trotz einiger Verbesserungen der Filtersoftware gelang es nicht, alle genannten Titel pünktlich aus den Indizes der Tauschbörse zu entfernen. Nur 26 000 von 135 000 konnten bis zum Ablauf der gesetzten 72-stündigen Frist aus dem Angebot getilgt werden Die US-Musikindustrie forderte daraufhin strengere Kontrollen der Musiktauschbörse. Die fünf größten Musikfirmen wollten Napster zwingen lassen, eine bessere Filtersoftware zum Blockieren von urheberrechtlich geschützten Songs einzusetzen. Napster wies unterdessen die Kritik zurück und beschuldigte wiederum die Kläger, die Sperrung der Songs zu behindern, statt sie zu unterstützen.

Eine neue Perspektive für Napster eröffnete sich wenige Wochen später: AOL Time Warner, Bertelsmann, die EMI Group und RealNetworks gründeten eine neue Online-Plattform für den Musikverkauf im Internet. Die Plattform "MusicNet" sollte Lizenzen an andere Unternehmen vergeben, die Musik unter eigenen Markennamen online an Abonnenten vertreiben. Im Juni schlossen Musicnet und Napster eine Kooperationsvereinbarung, wonach die Musiktauschbörse Songs der Plattenfirmen Warner Music (AOL Time Warner), BMG Entertainment und der EMI Group in ihrem geplanten gebührenpflichtigen Dienst anbieten sollte.

Im gleichen Monat erlitt Napster im Kampf gegen die Millionenklage der Musikindustrie wegen Copyright- Verletzungen jedoch eine Niederlage. Ein Berufungsgericht lehnte den Antrag von Napster auf eine neue Anhörung zu der einstweiligen Verfügung vom März ab. Mit diesem Urteil des Berufungsgerichts sanken die Aussichten von Napster, einem Prozess wegen Copyright-Verletzungen, bei dem Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe drohten, zu entgehen.

Anfang Juli nahm Napster sein Angebot vom Netz, um eine neue Filtersoftware zu installieren. Aufgrund technischer Probleme kam es dabei zu einer zweiwöchigen Unterbrechung, während welcher ein richterlicher Beschluss erging, dass Napster den Betrieb erst wieder aufnehmen dürfe, wenn sichergestellt sei, dass copyright-geschützte Musikstücke zu 100 Prozent herausgefiltert werden. Eine Woche später erlaubte ein Berufungsgericht Napster zwar, seinen Service wieder anzubieten. Mit Verweis auf den geplanten Start eines kommerziellen, die Copyrights respektierenden Abo-Angebotes beschloss das Unternehmen aber, die Tauschbörse vorerst ruhen zu lassen.

Ende Oktober 2001 schloss die Bertelsmann eCommerce Group (BeCG) mit der Musiktauschbörse eine Lizenzierungs- und Vertriebsvereinbarung, gemäß der die zur BeMusicDivison verschmolzenen Musikvertriebsgesellschaften des Konzerns ab Anfang 2002 die neue Version der Napster-Plattform für ihre Online-Aktivitäten einsetzen sollten. Dazu zählten die Geschäfte von BMG Direct, CDnow und MyPlay in den Bereichen eCommerce, Abonnementen-Services und Musikclubs. Zum Einsatz kommen sollten Funktionen wie Instant Messaging, so genannte Musik Hot Lists, Chat, Suchfunktionen, Playlists und der Zugang zu Musikbibliotheken. Auf Peer-to-Peer-Funktionen für den direkten Austausch der Kunden untereinander verzichtete BeMusic allerdings. Napster selbst sollte nach Abschluss der Verhandlungen mit den Labels über Musiklizenzen für das geplante kommerzielle Abo-Angebot mit der neuen Vertriebstechnik reaktiviert werden.


Im Januar 2002 startete Napster schließlich den Testbetrieb seines neuen Services: 20.000 User konnten auf einen Musikkatalog von 110.000 Titeln aus dem Angebot mehrerer kleinerer Labels zugreifen. Zudem unterstützt die neue Software neben MP3 nun das propriertäre NAP-Format. Der MP3-Tausch blieb so zwar möglich, allerdings filterte Napster urheberrechtlich geschützte Songs. Schwieriger als erwartet stellten sich die Verhandlungen mit den „Major Five“, den größten Plattenlabels, dar, die sich zunächst weigerten, Musik anders als auf einer Pro-Song-Basis zu lizenzieren.

Ein Lichtblick bot sich Napster im Februar 2002: Ein Gericht erlaubte den Online-Musik-Revoluzzern, Beweismittel zu eventuellen Kartellabsprachen der großen Musik-Labels vorzulegen, da ein begründeter Verdacht bestand, dass diese versuchten, den digitalen Vertrieb von Musik nahezu zu monopolisieren und Napster bewusst zu blockieren. Neue Blüten trieb die Posse um die Schadenseratzklage gegen Napster aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts im März: Den klagenden Plattenlabels wurde aufgegeben, zu beweisen, dass sie an 213 Liedern, die über Napster getauscht wurden und für deren illegalen Tausch sie jetzt Schadensersatz verlangen, überhaupt die Urheberrechte besitzen. Unter anderem ging es dabei um Stücke von Elvis Presley und den Beatles.

Anfang Mai desselben Jahres sollte Napster zu 100% an die Bertelsmann-Gruppe verkauft werden – der Übernahmeversuch scheiterte zunächst jedoch am Napster-Aufsichtsrat, der das Kaufangebot mehrheitlich ablehnte. Daraufhin traten der von Bertelsmann eingesetzte Napster-Vorstandschef Konrad Hilbers, Gründer Shawn Fanning, und vier weitere Topmanager aus Protest gegen die Entscheidung des Aufsichtsrats zurück. Grund genug für den Aufsichtsrat, doch noch einmal „in sich zugehen“ und erneut Verhandlungen mit Bertelsmann aufzunehmen. Mitte des Monats konnten sich die Unternehmen schließlich einigen. Im Rahmen des Übernahmeplans verpflichtete sich Napster, Gläubigerschutz gemäß Kapitel 11 des US-Konkursrechts zu beantragen. Damit wurden auch die Klagen der Musikindustrie gegen Napster obsolet, da keine Mittel zur Tilgung von Forderungen mehr vorhanden waren. Anfang September scheiterten die Übernahmepläne: Ein Konkursrichter lehnte den Kauf der Musiktauschbörse durch den Medien-Konzern ab.

Auch wenn die Öffentlichkeit mit dieser Entscheidung das Ende von Napster als besiegelt ansah, wendete sich das Blatt erneut: Ein Gericht im Bundesland Maryland räumte der Firma im Rahmen des Bankrottgesetzes mehr Zeit für eine Reorganisation ein. Ende November genehmigte ein US-Konkursgericht schließlich den Verkauf der Internet-Musiktauschbörse an die amerikanische Softwarefirma Roxio Inc., die auf Software zum Brennen von CDs spezialisiert ist. Roxio erhielt als Teil der Transaktion auch die Technologie-Patente, übernahm aber keinerlei Napster-Verbindlichkeiten und anhängende Rechtsstreitigkeiten.

Im November 2002 kaufte der Software-Hersteller Roxio den Markennamen und die Patente der bankrotten Musiktauschbörse Napster auf. Im Mai 2003 erwarb das Unternehmen dann den Online-Musikdienst Pressplay, um auf dieser Basis einen neuen legalen Online-Musikdienst zu starten. Dieser sollte den Zugang zu Musik sowohl über Abonnements als auch durch den Kauf einzelner Titel oder Alben ermöglichen.

Am 9. Oktober 2003 begann der Testbetrieb mit der Veröffentlichung einer Beta-Version und am 29. Oktober ging der Dienst unter dem Namen „Napster 2.0“ in den Regelbetrieb über, zunächst jedoch nur in den USA. Am 20. Mai 2004 folgte Großbritannien und wenige Tage später, am 26. Mai, Kanada. Am 9. August 2004 gab Roxio den Verkauf seiner Abteilung für Software für Endverbraucher bekannt, die bis zur Übernahme von Pressplay das Kerngeschäft darstellte. Der Verkauf an Sonic Solutions für 80 Millionen US-Dollar wurde am 17. Dezember 2004 abgeschlossen. Roxio benannte sich daraufhin in Napster, Inc. um und konzentrierte sich von nun an ausschließlich auf das Online-Musikgeschäft. Am 9. Dezember 2005 machte Napster seinen Dienst auch für Kunden in Deutschland zugänglich. Der Start von Napster in Japan erfolgte am 4. Oktober 2006.

Im Februar 2006 startete in USA erstmals das Mobile Music Angebot von Napster. Dieser Service ermöglicht es, Musikstücke simultan sowohl auf Handy als auch PC herunterladen. Ende 2006 folgten mit Irland und Portugal die ersten europäischen Länder, in denen der mobile Musikservice verfügbar ist. Im Herbst 2006 eroberte Napster’s Mobile Service Japan. 2007 startete das Angebot in der Schweiz. Seit 2008 ist der Service auch in Chile, Italien und Großbritannien verfügbar.


Napster verwendet kein Peer-to-Peer-System und hat außer dem Namen und dem Logo praktisch keine Gemeinsamkeiten mit der ehemaligen Musiktauschbörse Napster. Kunden von Napster können wahlweise einzelne Titel und Alben kaufen oder gegen eine monatliche Gebühr ein Abonnement abschließen. Einige Universitäten in den USA haben Verträge mit Napster abgeschlossen, die den Studenten eine kostenlose Nutzung des Dienstes erlauben. Dadurch soll die Nutzung von Peer-to-Peer Musiktauschbörsen eingedämmt werden.

Napster-Software, Klangqualität und Kopierschutz

Zur Nutzung des Dienstes ist eine spezielle Napster-Software erforderlich, mit der das Suchen, Streamen und Herunterladen von Musik sowie das Übertragen auf mobile Player, das Rippen und Brennen von Audio-CDs und die Verwaltung der eigenen Musiksammlung möglich ist. Gekaufte Titel können nur auf mobile Abspielgeräte übertragen werden, die Windows Media DRM unterstützen. Für die Übertragung können neben der Napster-Software wahlweise auch andere Programme verwendet werden. Die Audiodateien sind mit Microsoft WMA enkodiert, bei einer konstanten Bitrate (CBR) von 192 Kbits/s. Das Streaming erfolgt in Abhängigkeit von der Internet-Verbindung mit 128, 32 oder 20 kbit/s. Als Kopierschutz nutzt Napster den von Microsoft entwickelten Windows Media Audio (WMA) Codec in Kombination mit dem Digital Rights Management System (DRM) 10.

Napster Deutschland

Inhalte, Merkmale und Nutzungsmodelle

Napster verfügt über Lizenzverträge mit allen großen Musikfirmen sowie hunderten unabhängiger Plattenfirmen. Nach eigenen Angaben umfasst die Musikauswahl in Deutschland mehr als 6 Millionen Titel von über 450.000 Künstlern. Außerdem stehen Hörtexte wie Hörbücher, Hörspiele, Features und Autorenlesungen zur Verfügung. Napster stellt seinen Dienst sowohl über die klassische Download-Variante als auch als Music-Flatrate zur Verfügung. Mit Napster TO GO ist die Flatrate auch für Napster-kompatible tragbare Player und musikfähige Handys nutzbar. Usern der Music-Flatrate stehen zusätzliche Features wie CD-Compilations, Exclusiv-Interviews mit Künstlern, Diskografien, Künstler-Biografien, Napster Channels und Empfehlfunktionen zur Verfügung.


Bezahlverfahren

Bezahlen können die Kunden wahlweise über Kreditkarte, den Online-Zahlungsservice PayPal oder das elektronische Lastschriftverfahren (ELV).

Napster USA / Großbritannien / Kanada / Japan

Die Angebote unterscheiden sich international nicht wesentlich, aufgrund der für jedes Land getrennten Verträge mit den Plattenlabels schwankt die Musikauswahl jedoch. Aus lizenzrechtlichen Gründen ist die Nutzung des Dienstes jeweils nur in dem Land möglich, in dem er angeboten wird.

Napster Mobile

Napster Mobile ist ein gemeinschaftlicher Musik Service in Zusammenarbeit von Ericsson und Napster. Die Kooperation startete Mitte 2005 mit der Idee, den Napster Musik Service auch für Mobiltelefone verfügbar zu machen. User können Musikstücke simultan sowohl auf Handy als auch PC herunterladen.

Anfang des Jahres 2006 wurde das fertige Produkt mit dem ersten Mobilfunkanbieter gelauncht. Aktuell wird der Service weltweit von 13 namhaften Operatoren angeboten, hiervon fünf Mal in Kooperation mit den führenden Mobilfunkanbietern verschiedener europäischer Märkte: O2 UK, O2 Irland, Swisscom, Telecom Italia Mobile und TMN Portugal

Bezahlverfahren

Bezahlen können die Kunden über ihre monatliche Mobilfunkrechnung.

Client-Programm

Napster mobile ist über ein im Mobiltelefon vorinstalliertes Client-Programm oder als WAP-Portal verfügbar.

Dateiformat/Klangqualität

Die Musikstücke werden je nach Konfiguration des Mobiltelefons in 64 kbps stereo AAC oder 32 kbps stereo AAC+ ausgeliefert, wobei die Napster Plattform bei der Kaufanfrage automatisch das Dateiformat entsprechend des Telefons auswählt. Bei den Musikstücken, die im Rahmen der Dual Delivery auf den PC ausgeliefert werden, handelt es sich um Windows Media Audio Files mit 192 kbps in stereo.

Kopierschutz

Im mobilen Bereich bedient sich Napster dem mobilen Kopierschutzstandard OMA v.1 (separate delivery), wohingegen der WMA file mit Microsoft DRM 9 auf den PC ausgeliefert wird.

Mobiltelefone

Napster Mobile kann über alle WAP fähigen Mobiltelefone der gängigen Hersteller Sony Ericsson, Nokia, Motorola, Samsung, LG etc. genutzt werden. Für die Nutzung des Napster Mobile Services via Client werden Endgeräte benötigt, die J2ME oder Symbian darstellen können.

Weblinks


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