Notaranderkonto

Notaranderkonto

Ein Anderkonto, auch Treuhandkonto oder Treuhandanderkonto, ist grundsätzlich ein in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung unterhaltenes Konto. Der Inhaber des Anderkontos verwaltet dieses für den Dritten treuhänderisch.

Während für ein gewöhnliches Treuhandkonto keine besonderen juristischen Regeln gelten, fallen Guthaben auf Anderkonten bei Insolvenz des Treuhänders nicht in seine Vermögensmasse und sind daher besonders geschützt.

Für diese Konten gelten besondere Geschäftsbedingungen der Banken. Hierin heißt es u. a.: „Diese Anderkonten […] sind nicht dafür bestimmt, eigenen Zwecken des Inhabers zu dienen.“ Auch damit wird deutlich gemacht, welchen Zweck ein Anderkonto hat. Weiterhin hat die Bank den wirtschaftlich Berechtigten zu erfragen und zu speichern.

Anderkonten werden im Regelfall von Rechtsanwälten, Notaren, Insolvenz- oder Zwangsverwaltern, aber auch Pfarrern geführt.

Das anwaltliche Berufsrecht legt strenge Maßstäbe an die Behandlung von fremdem Geld. Wenn der Anwalt erkennt, dass er (gleich aus welchem Grunde) das fremde Geld nicht weiterleiten kann, so muss er ein Anderkonto anlegen und das Geld auf dieses überweisen. Für geringere Einzelbeträge ist auch die Führung eines Sammelanderkontos erlaubt.

Bei Immobiliengeschäften kann vertraglich vereinbart werden, dass der Kaufpreis vom Käufer zunächst auf ein Anderkonto des Treuhänders (meist Rechtsanwalt oder Notar) gezahlt wird. Dadurch wird die vorzeitige Darlehensauszahlung (Valutierung) zur Kaufpreisabwicklung ermöglicht, solange die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Der Treuhänder trägt die Gewähr für die zweckmäßige Verwendung der Gelder (Treuhandauftrag).

Für das Anderkonto wird eine Hebegebühr fällig.

Siehe auch: Escrow


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Notaranderkonto — Notar|anderkonto,   Anderkonto …   Universal-Lexikon

  • Notaranderkonto — Bankkonto, das der Notar im eigenen Namen und mit eigener Verfügungsbefugnis treuhänderisch für einen Dritten unterhält. Vgl. auch ⇡ Anderkonto …   Lexikon der Economics

  • BeurkG — Das Beurkundungsgesetz (BeurkG) ist ein deutsches Gesetz, das die öffentlichen Beurkundungen und die Verwahrungen durch den bestellten Notar regelt. Basisdaten Titel: Beurkundungsgesetz Abkürzung: BeurkG Art: Bundesgesetz …   Deutsch Wikipedia

  • Beurkg — Das Beurkundungsgesetz (BeurkG) ist ein deutsches Gesetz, das die öffentlichen Beurkundungen und die Verwahrungen durch den bestellten Notar regelt. Basisdaten Titel: Beurkundungsgesetz Abkürzung: BeurkG Art: Bundesgesetz …   Deutsch Wikipedia

  • Beurkundungsgesetz — Das Beurkundungsgesetz (BeurkG) ist ein deutsches Gesetz, das die öffentlichen Beurkundungen und die Verwahrungen durch den bestellten Notar regelt. Basisdaten Titel: Beurkundungsgesetz Abkürzung: BeurkG Art: Bundesge …   Deutsch Wikipedia

  • Aribert Heim — Aribert Ferdinand Heim (* 28. Juni 1914 in Radkersburg; † mutmaßlich am 10. August 1992 in Kairo[1]) war ein deutsch österreichischer Arzt und SS Mitglied. Ihm wird angelastet, als Lagerarzt zahlreiche Häftlinge im KZ Mauthausen ermordet zu haben …   Deutsch Wikipedia

  • Escrow — bedeutet so viel wie Treuhand oder Hinterlegung. Inhaltsverzeichnis 1 Etymologie 2 Software Kontext 3 Treuhand Kontext 4 Weblinks …   Deutsch Wikipedia

  • Escrow Account — Escrow bedeutet so viel wie Treuhand oder Hinterlegung. Inhaltsverzeichnis 1 Etymologie 2 Software Kontext 3 Treuhand Kontext 4 Weblinks // …   Deutsch Wikipedia

  • Key Escrow — Escrow bedeutet so viel wie Treuhand oder Hinterlegung. Inhaltsverzeichnis 1 Etymologie 2 Software Kontext 3 Treuhand Kontext 4 Weblinks // …   Deutsch Wikipedia

  • Quelltexthinterlegung — Escrow bedeutet so viel wie Treuhand oder Hinterlegung. Inhaltsverzeichnis 1 Etymologie 2 Software Kontext 3 Treuhand Kontext 4 Weblinks // …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”