Notengebung

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Die Leistungsbeurteilung von Schülern durch Lehrkräfte geschieht als Bewertung von Einzelleistungen (mündliche Beiträge, Hausaufgaben, schriftliche Leistungsnachweise, Abschlussprüfungen) sowie als periodische Zusammenfassung in Zeugnissen. Die Bewertung erfolgt in der Regel numerisch mit national vorgegebener Metrik (Schulnote) aber teilweise in Sonderschulen, in den ersten Schuljahren und in Waldorfschulen in Form von Berichten.

Wie jede andere Leistungsbeurteilung ist die Leistungsbenotung in der Schule eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die unabsehbare Folgen haben kann; sie unterliegt daher detaillierten rechtlichen Vorschriften und kann auf dem Verwaltungsrechtsweg angefochten werden. Überprüft wird dabei, ob die Note vorschriftsmäßig erteilt wurde. In Deutschland wird die schulische Leistungsbeurteilung teilweise als ein "hoheitlicher Akt" angesehen, was zur Begründung des Beamtenstatus Lehrer in einigen Bundesländern herangezogen wird.

In deutschen Ländern erfolgt die Leistungsbeurteilung in einem Fach auf dem Durchschnitt der gewerteten Leistungen bei Beachtung ihrer Gewichtungen. Folglich können nichterfüllte Leistungen so durch besonders gut erfüllte ausgeglichen werden, auch wenn sie ein anderes Thema behandeln. Deshalb ist das Wiederholen eines Leistungsnachweises nicht nötig, aber auch nicht zulässig, um Aufwand zu vermeiden. Regelmäßig wird die Leistung des Schülers unangekündigt durch beispielsweise Stegreifaufgaben oder Ausfragen überprüft. Aufgrund der Pflicht des Schülers zum Leistungsnachweis, werden verweigerte Leistungen als ungenügend bewertet. Unangekündigte Leistungsnachweise sollen sichern, dass der Schüler regelmäßig Lehrstoff einübt. Das Prinzip funktioniert nur, wenn die Lehrkraft die Tests auch tatsächlich unangekündigt durchführt, da sonst die Benotung nicht mehr aufgrund des ganzen Lehrstoffes beruht. Die Erlaubnis zum Vorrücken ist von dem Jahreszeugnis abhängig. In jedem Fach muss eine ausreichende Leistung erbracht worden sein. In einigen Fällen wird auch eine mangelhafte Bewertung in einem einzelnen Fach toleriert werden. Nichtausreichende Leistungen in einem Fach können meist bis zur Oberstufe auch durch eine Nachprüfung ersetzt werden.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Vorschriften

In Deutschland fällt die Regelung der Leistungsbeurteilung, als Teil des Schulrechts, in die Kompetenz der Bundesländer. Somit ist jedes Bundesland befugt seine eigenen Richtlinien, Verordnungen und Gesetze bezüglich der Leistungsfeststellung zu treffen. Entsprechend unterschiedlich wurde dies auch geregelt:

Bayern

In Bayern werden die Rahmenbedingungen für die Kriterien und Verfahren der Leistungsfeststellung und -bewertung in Artikel 52 des bayerisches Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) festgelegt. Eine detaillierte Festlegung erfolgt aber nicht wie in Hessen in Form einer generellen Verordnung über die Schulverhältnisse, sondern über separate Verordnungen für jede Schulart (Art. 52 Abs. 1 Satz 2), beispielsweise durch die Schulordnung für Gymnasien in Bayern (GSO).

Der Artikel 52 BayEUG sieht des Weiteren folgende Rahmenbedingungen vor:

  • Leistungsnachweise sind in "angemessenen Abständen" durchzuführen (Abs. 1, Satz 1)
  • je nach Art des Fachs sind schriftliche, mündliche oder praktische Leistungen zu erbringen (Abs. 1, Satz 1)
  • die Art und Weise der Leistungserhebung ist den Schülern vorher bekannt zu geben (Abs. 1, Satz 3)
  • die Notenstufe ist samt einer Begründung bekanntzugeben (Abs. 1, Satz 3)
  • Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage (Abs. 1, Satz 4)
  • die Notenstufen 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) sind festgelegt. Die Schulordnungen können Ausnahmen festlegen (Abs. 2)
  • „Unter Berücksichtigung der einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen werden Zeugnisse erteilt“ (Abs. 3, Satz 1)

Hessen

In Hessen enthält § 73 des Schulgesetzes sehr allgemeingefasste Rahmenbedingungen und ermächtigt das Kultusministerium, die Kriterien und Verfahren der Leistungsfeststellung und -bewertung durch Rechtsverordnung zu regeln, was in §§ 19–29 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses geschehen ist. Diesen Normen zufolge soll die Leistungsfeststellung und -bewertung

  • die im Unterricht vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten zum Maß nehmen;
  • sich stützen auf
    • Beobachtungen im Unterricht und
    • mündliche, schriftliche und ggf. praktische Leistungskontrollen;
  • sich auf die gesamte Lernentwicklung der Schüler beziehen;
  • sowohl die fachlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, wie auch die Leistungsbereitschaft und das Verhalten der Schüler darstellen;
  • den Verlauf der Lernentwicklung berücksichtigen;

Sie soll:

  • im Dienst der individuellen Leistungserziehung stehen; und
  • Schülern eine ermutigende Perspektive für die weitere Entwicklung eröffnen.

Diese überfrachtete Rechtsvorschrift spiegelt die pädagogisch und gesellschaftlich vielschichtigen Funktionen von Schulnoten wider (s.u.).

Zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens siehe Kopfnoten.

Während Lehrkräfte in der Bewertung mündlicher und praktischer Leistungen weitgehend pädagogische Freiheit genießen, unterliegen schriftliche Leistungskontrollen detaillierten Rechtsvorschriften. Siehe dazu Schriftlicher Leistungsnachweis in der Schule.

Zu Beginn eines Schuljahres sollen Schüler und ihre Eltern informiert werden, nach welchen Gesichtspunkten die Leistungsbewertung erfolgt. Vor den Zeugniskonferenzen sollen die Noten vom Fachlehrpersonal begründet werden. Darüber hinaus sind die Schüler mindestens einmal im Halbjahr über ihren mündlichen Leistungsstand zu unterrichten.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen wird im Schulgesetz, Zweiter Abschnitt Leistungsbewertung § 48 Grundsätze der Leistungsbewertung festgehalten:

(1) Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein. Die Leistungen werden durch Noten bewertet. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen können vorsehen, dass schriftliche Aussagen an die Stelle von Noten treten oder diese ergänzen.

(2) Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche sowie die Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.

(3) Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zu Grunde gelegt:

  1. sehr gut (1) Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.
  2. gut (2) Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
  3. befriedigend (3) Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
  4. ausreichend (4) Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
  5. mangelhaft (5) Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
  6. ungenügend (6) Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

(4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.

(5) Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Leistung, so wird dies wie eine ungenügende Leistung bewertet.

(6) Neben oder an Stelle der Noten nach Absatz 3 kann die Ausbildungs- und Prüfungsordnung ein Punktsystem vorsehen. Noten- und Punktsystem müssen sich wechselseitig umrechnen lassen. Die Hälfte der erreichbaren Punktzahl wird als die Note „ausreichend“ bewertet.[1]

Funktion der Leistungsbewertung

Der Leistungsbewertung werden verschiedene Funktionen zugeschrieben. Darunter:

  • Selektionsfunktion
  • Sozialisationsfunktion
  • Legitimationsfunktion
  • Allokationsfunktion
  • Rückmeldefunktion
  • Vergleich der Leistung zu individueller und gesellschaftlicher Bezugsnorm
  • Prognose

Jede Leistung die bewertet werden kann, kann auch in der Form von Noten erhoben werden. Die Funktionen der Leistungsbewertung sind allerdings nicht vollständig auf die Funktionen von Noten zu übertragen. [2]

Formen der Leistungsbeurteilung

„Üblicherweise beurteilen die Lehrer oder Lehrerinnen die Leistungen ihrer Schüler nach einer Kombination aus inhaltlichen Maßstäben und dem Klassendurchschnitt“ (ULICH 2001). Hierbei gibt es drei unterschiedliche Bezugsnormen. Diese werden als:

  • kriteriumsorientierte Bezugsnorm (Lernziele oder inhaltliche Kriterien)
  • soziale Bezugsnorm (Vergleich mit anderen Personen)
  • individuelle Bezugsnorm (persönliche Leistungsentwicklung) bezeichnet.

Es gibt verschiedene Formen, mit welchen die Leistungen dokumentiert werden können. Diese kann man in sogenannte traditionelle und alternative Bewertungsmöglichkeiten einteilen.

Zu den traditionellen Bewertungsmöglichkeiten gehören:

  • Bewertung nach A, B, C (derzeit eingesetzt in der Grundschule)
  • Wortgutachten
  • Ziffernnoten-begleitendes Wortgutachten
  • Ziffernnoten

Zu den alternativen Bewertungsmöglichkeiten dagegen gehören:

  • regelmäßige Berichte an die Eltern
  • Selbstevaluation durch den Schüler
  • Vergabe von Rangplätzen innerhalb einer bestimmten Normstichprobe (zum Beispiel Klasse, Jahrgang)
  • Portfolio
  • Schülerbeobachtung
  • Lernentwicklungsbericht
  • Lerntagebuch
  • Einschätzungsbogen
  • Lerngespräch
  • kooperative Leistungsbeurteilung

Die Aufzählung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Sie ist auch ergänzbar durch den Umstand, dass es jedem Lehrer obliegt, seine eigenen Strategien bei der Bewertung seiner Schüler zu wählen und umzusetzen. Hierbei ist es seine Pflicht, sowohl schriftliche als auch mündliche Leistungen zu berücksichtigen. Durch die Fülle an Möglichkeiten zur Leistungsbewertung ist es zu einer Diskussion über den Sinn und Zweck sowie die Aufgabe dieser gekommen. Hierbei wird vor allem die Ziffernnote der Verbalbeurteilung gegenübergestellt. Diese gelten auch als die beiden am häufigsten gewählten Formen der Leistungsbewertung in der Schule.

Funktion von Noten

Noten sollen eine ganze Reihe verschiedener pädagogischer und gesellschaftlicher Funktionen erfüllen:

  • Pädagogische Funktionen:
    • Rückmeldung:
      • Noten helfen den Schülern, ihre Schwächen und Stärken wahrzunehmen und so ein realistisches Selbstbild aufzubauen;
      • Noten gewöhnen an Leistungsvergleiche;
    • Anreiz- oder Motivationsfunktion:
      • Gute Noten motivieren günstigenfalls, den Erfolg zu halten oder auszubauen;
      • Schlechte Noten sollen motivieren, Defizite auszugleichen;
    • Disziplinierung (diese Art der Benotung ist von ministerieller Seite her in allen Bundesländern untersagt):
      • Kopfnoten dienen explizit der Beurteilung von Verhalten;
      • Andere Noten als Instrument der Disziplinierung einzusetzen ist pädagogisch problematisch, aber gar nicht zu vermeiden, da mangelnde Disziplin in der Regel auch Leistungsausfälle mit sich bringt;
    • Kommunikation mit dem Elternhaus oder Berichtsfunktion: Die Eltern werden über die Leistungen ihrer Kinder informiert
      • Zeugnisse informieren die Erziehungsberechtigten, geben Anlass für Rücksprache mit der Schule und für verstärkte Unterstützung des Lernens.
  • Gesellschaftliche Funktionen:
    • Kontrollfunktion: Noten und Zeugnisse machen die Einhaltung der Schulpflicht sowie die Effekte schulpolitischer, organisatorischer und pädagogischer Maßnahmen transparent.
    • Berechtigungsfunktion: Noten dokumentieren und legitimieren gegenüber befugten Dritten (zum Beispiel der Schulaufsicht) das erzieherische Handeln der Lehrer.
    • Allokations- oder Selektionsfunktion: Die Vergabe von (Abschluss-)Noten gestattet es, Ausbildungs- und Arbeitsplätze oder Zugangsberechtigungen nach Leistung zu vergeben, unter der Annahme, dass Noten Leistungsniveaus abbilden. Zur Selektionsfunktion kann auch gezählt werden, dass schlechte Noten zur Klassenwiederholung führen.[3]


Kopfnoten

Hauptartikel: Kopfnote

Kopfnoten beinhalten eine Verhaltensbewertung. Die Art der Kopfnoten und ob und in welchen Schuljahren sie verwendet werden, veränderte sich im Laufe der Zeit.

Zu den Kopfnoten zählten früher zum Beispiel:

  • Gesamtverhalten
  • Betragen
  • Fleiß
  • Ordnung
  • Mitarbeit

Gegenwärtig gibt es in vielen Bundesländern wiederum sogenannte Kopfnoten in den Bereichen Arbeitsverhalten und Sozialverhalten.

Beispiele der Verhaltensbeurteilung sind:

Arbeitsverhalten
  • Leistungsbereitschaft
  • Zuverlässigkeit
  • Konzentration und Ausdauer
  • Interesse
  • Selbstständigkeit
Sozialverhalten
  • Verantwortungsbereitschaft
  • Kooperationsfähigkeit
  • Kommunikation
  • Konfliktverhalten

Noten- versus Gutachtenzeugnisse

Ob Leistungsbeurteilung durch Noten das Erreichen der Erziehungsziele der Schule fördert, ist umstritten. Dass Rückmeldung der Schule in irgendeiner Form stattfinden muss, wird jedoch weithin akzeptiert. Strittig ist zumeist nur, ob anstelle numerischer Noten frei formulierte Gutachten treten sollen, wie in Waldorf- oder Sonderschulen. Ihr Informationsgehalt ist als wesentlich höher einzustufen, die Vergleichbarkeit nimmt aufgrund der gesteigerten Komplexität jedoch ab.

Bildungspolitische Implikationen

Die Form der Leistungsbeurteilung hängt eng mit zwei anderen Grundsatzfragen des Schulsystems zusammen: mit der Möglichkeit des Sitzenbleibens und der Einteilung recht junger Schüler in verschieden anspruchsvolle Schulformen. Ein gegliedertes Schulsystem, wie in den deutschsprachigen Ländern, ist nur dann zu rechtfertigen, wenn die im Alter von zehn Jahren getroffene Entscheidung im weiteren Verlauf der Schulzeit korrigierbar ist. De facto überwiegt allerdings der Wechsel aus der höheren in die niedere Schulform. Weil dieser Wechsel ein sehr harter Eingriff ist, ist als mildere Maßnahme die Nichtversetzung vorgeschaltet; diese wiederum ist ohne Notenzeugnisse kaum vorstellbar, alleine schon wegen der Anforderung der gerichtlichen Überprüfbarkeit.

Internationaler Vergleich

Als empirisches Argument gegen Notenzeugnisse wird gerne auf die skandinavischen Länder verwiesen, die in Schulleistungsvergleichen regelmäßig sehr gut abschneiden und die bis zur achten Jahrgangsstufe auf Noten und Ziffernzeugnisse verzichten. Damit ist zwar kein Kausalzusammenhang bewiesen, wohl aber, dass Gesamtschulen ohne Noten effizient sein können.

Als empirische Gegenbeispiele werden jedoch einige asiatische Länder genannt, die bei den Vergleichen vor allem im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich überdurchschnittlich gut abschneiden. Kaum übersehbar ist aber, dass viele asiatische Kulturen einen erheblich höheren Wert auf die Bildung und Ausbildung ihrer Kinder legen, wodurch u.a. eine deutlich größere Leistungsbereitschaft schon bei jüngeren Schülern vorhanden ist. Einige betrachten es allerdings in negativem Sinne als erhöhten Leistungsdruck.

Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob Notenzeugnisse überhaupt eine wichtige Rolle bei den Ergebnissen dieser Tests spielen. Vielmehr scheint die bessere Förderung von Leistungsschwachen unter anderem durch kleinere Klassen und besser ausgebildete, sowie motiviertere Lehrer der entscheidende Punkt zu sein.

Empirische Lage in Deutschland

In Deutschland erstellen einige Versuchsschulen wie zum Beispiel die Laborschule Bielefeld „Berichte zum Lernprozess“ anstelle von Notenzeugnissen; begleitende Studien sind zu einer positiven Beurteilung gekommen.

Der Verzicht auf Noten ist ein Kernpunkt der Pädagogik einiger nichtstaatlicher Schulen, so zum Beispiel der Waldorfschulen.

In deutschen Grundschulen sind Gutachtenzeugnisse in den 1970er Jahren eingeführt worden (je nach Land in unterschiedlichem Maße); in den 1990er Jahren sind in den oberen Grundschulklassen (je nach Land in unterschiedlichem Maße) wieder Noten eingeführt worden. Auch hier gibt es einen bildungspolitischen Zusammenhang mit der Frage, ob die von der Grundschule ausgesprochene Empfehlung für eine weitergehende Schule bindend sein soll (wie in Bayern) oder von den Eltern beliebig ignoriert werden darf.

Gestaltung von Gutachtenzeugnissen

Berichtszeugnisse verfolgen dieselben Ziele wie Notenzeugnisse, allerdings ermöglichen ein größeres Maß an Individualisierung und einen erhöhten Informationsgehalt. Pädagogisch relevant sind die Qualitätsunterschiede, die sich zwischen Zeugnissen mit zensurennahen Aussagen (zum Beispiel „Beteiligung am Unterricht: befriedigend“ oder „NN. beteiligte sich nicht immer regelmäßig am Unterricht“)und individuelleren Lernberichten zeigen. Ein solcher individuellerer Bericht müsste dann situative Randbedingungen aufzeigen, unter denen die Beteiligung der Schüler am Unterricht zugenommen oder abgenommen hat.

Argumente für und gegen Noten

Implikationen des Objektivitätsanspruchs

Noten suggerieren in weitaus stärkerem Maße als individuell formulierte Gutachten eine quantitative Vergleichbarkeit der beurteilten Leistungen („Warum ist NN um eine Stufe besser als ich?“) und können damit zu einer Verstärkung von Leistungsmotivation oder Leistungsdruck führen.

Für Noten spricht, dass genau dies, die quantitative Bewertung von Leistung, in unserer Gesellschaft ein normaler Vorgang ist, auf den die Schule vorbereiten soll und dessen sie sich zur Motivierung auch bedienen darf.

Gegen Noten spricht, dass dauerhaft schlechte Noten eher leistungshemmend und sich mitunter negativ auf motivationale und psychische Dispositionen auswirken.

Praxisnahe Kritiker wollen Noten nicht grundsätzlich abschaffen, aber auf höhere Jahrgangsstufen beschränken; sie zielen zumeist darauf ab, jüngere Schüler vor Leistungsdruck zu schützen, sie nehmen dabei die fehlende Rückkopplung und Leistungsmotivation in Kauf.

Reproduzierbarkeit und Bewertungsmaßstäbe

Gegen Schulnoten wird angeführt, dass Noten in der Praxis ihrem inhärenten Objektivitätsanspruch nicht gerecht werden. Häufig wurde aus der schlechten Reproduzierbarkeit von Noten geschlossen, dass die Notenvergabe weitgehend von Zufall oder Willkür gesteuert und daher ungerecht sei. Zum Beispiel wurden in einer deutschlandweiten Studie von 1999 ein und derselbe Deutschaufsatz und Mathearbeit von verschiedenen Lehrern mit Noten zwischen „sehr gut“ und „mangelhaft“ beurteilt. Es nahmen über 1.000 Lehrer von weiterführenden Schulen teil. Sie wurden darüber informiert, in welchem sozialien Milieu sich der angenommene Schüler befände, also beispielsweise ob der Vater Arzt oder Immigrant sei. Diese Studie zeigte also, dass den Noten zugrunde liegende Normen subjektiv, mitunter auch sozial abhängig und damit nicht vergleichbar sind.[4] Unter diesem Problem leiden aber nicht nur Noten, sondern auch Gutachten, deren objektiver Anspruch in einem vergleichbaren Beispiel untergraben wurde, denn die beiden Gutachten kamen trotz stellenweise ähnlicher Teilergebnisse zu einem vollkommen unterschiedlichen Fazit. Fraglich ist auch, ob gerade in einem Fach Deutsch eine vollkommen objektive Bewertung überhaupt möglich ist und somit dieses Hauptfach eine Sonderstellung im Vergleich zum mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächerkanon einnimmt, wobei auch das Fach Mathematik, das ja immer den Schleier einer Objektivität umgibt, nicht einheitlich bewertbar ist und die Notengebung sehr stark von der Lehrkraft abhängig ist. Manche Mathematiklehrkräfte geben beispielsweise Punkte auf eine Aufgabe, wenn der Rechenweg richtig ist, das Ergebnis aber falsch, andere wiederum achten nur auf ein richtiges Ergebnis und geben selbst dann Punkte, wenn die Rechnung falsch und die richtige Lösung nur durch einen Zufall zustande gekommen ist. Auch gewichten viele Lehrer die schriftlichen Leistungen und die sogenannten sonstigen Leistungen (u.a. mündliche Mitarbeit) anders. Ein solcher Vergleich übersieht natürlich, dass Beurteilung in der Schule immer im Zusammenhang mit dem vorangegangenem Unterricht, dem jeweiligen Erwartungshorizont der Lehrkraft und dem Leistungsniveau der Jahrgangsstufe steht.

Eine weitere, problematischere Ursache für unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe ist, dass die Beurteilung von Leistungen in der Schule implizit immer als Leistungsvergleich innerhalb einer Schulklasse erfolgt: die meisten Lehrkräfte ajustieren ihre Leistungserwartungen so, dass in beinahe jeder Klasse der gleiche Notenvorrat ausgeschöpft wird; oft genug wird der Notenspiegel in Richtung Gaußsche Normalverteilungskurve getrimmt, die Schüler in wenige Gute, viele Durchschnittliche und wenige Schlechte einteilt, ohne dass die starken Annahmen, die dieser mathematischen Beschreibung zugrundeliegen, bewusst wären. Eine solche Anpassung kann pädagogisch als der unter den gegeben Verhältnissen bestmögliche Kompromiss zwischen der motivierenden und der selektierenden Wirkung von Noten begründet werden, führt aber dazu, dass Noten außerhalb des Klassenvergleichs nur eingeschränkt aussagefähig sind.

Ob Noten außerhalb des Klassenvergleichs, womöglich landesweit, vergleichbar sein sollen, erfordert somit eine Abwägung zwischen pädagogischer und gesellschaftlicher Funktion; Vergleichbarkeit wird insbesondere dann gefordert, wenn Abschlussnoten zur Allokation von Lebenschancen verwendet werden (siehe dazu auch Zentralabitur).

Für die relative Zuverlässigkeit von Schulnoten werden empirische Untersuchungen angeführt, die zeigen, dass selbst ohne zentralisierte Prüfungen Schulabschlussnoten (Mittlere Reife und Abitur) mit dem Ausbildungs- oder Studienerfolg stark korrelieren.

Zusammenhang zwischen Note und Leistung

Bei der IGLU-Studie konnte bewiesen werden, dass es zwar einen Zusammenhang zwischen Note und Leistung gibt, dieser aber auf keinen Fall perfekt ist.

Note Kompetenzstufe 1
(sehr schlechte Rechtschreibung)
Kompetenzstufe 2 Kompetenzstufe 3 Kompetenzstufe 4
(sehr gute Rechtschreibung)
Rechtschreibnote 1 0 % 0 % 1,8 % 30,7 %
Rechtschreibnote 2 6,5 % 2,5 % 42,9 % 54,7 %
Rechtschreibnote 3 0 % 23,8 % 34,0 % 14,7 %
Rechtschreibnote 4 35,5 % 46,7 % 18,1 % 0 %
Rechtschreibnote 5 48,4 % 22,1 % 2,9 % 0 %
Rechtschreibnote 6 9,7 % 4,9 % 0,3 % 0 %

[5]

Es gibt keine einheitlichen Regelungen zur Benotung der Rechtschreibleistungen und darüber, welche Hilfsmittel bei Diktaten zugelassen sind. Zudem ist es uneinheitlich geregelt, wie Kinder mit Lernschwierigkeiten und Legastheniker benotet werden sollen. Die Note lässt zwar einen Vergleich von Kinder innerhalb von Schulklassen zu, man kann jedoch weniger leicht zwischen zwei Schulen oder gar zwischen Schulen in verschiedenen Bundesländern vergleichen.[6]

Software

Im Folgenden wird eine unvollständige Liste mit Werkzeugen zur Unterstützung der Leistungsmessung dargestellt:

Name Plattform Anmerkungen Lizenz
KlasseDozent Windows erstellt Aufgabensammlungen, Klausuren, Übungsblätter, Kursunterlagen und Scripte kostenpflichtig (€ 69,00)
Teachtools Windows Werkzeugsammlung für die Lehrerin und den Lehrer, welche von einem zentralen Exceldokument aus verwaltet wird. Die Sammlung enthält Hilfsmittel zur Berechnung der Noten von Klassenarbeiten und Zeugnissen. kostenlos
TeachersMate Windows Programm zur organisatorischen Unterstützung der Notengebung mittels Prüfungsstatistik, Prüfungsauswertung, Schülerauswertung und Ausdrucken kostenpflichtig
testsuite (edditrex didactic tools) WWW (Webapplikation) verfolgt einen kognitivistischen Ansatz, um die Transparenz, Reproduzierbarkeit und Genauigkeit der Leistungsbestimmung zu verbessern. Die pädagogische Arbeit wird durch Testerstellung, Auswertungshilfen und Notenbuch unterstützt. kostenpflichtig (€ 40,00 pro Monat), kostenfreie Studentenversion

Situation in anderen Ländern

Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten erfolgt die Evaluierung der Schüler in weitaus größerem Umfang als in Deutschland nach landeseinheitlichen Richtlinien, etwa nach Tests, die im ganzen Land bzw. Bundesstaat einheitlich durchgeführt werden. Eine Evaluierung erfolgt dabei nur in akademischen Fächern (wie Mathematik, Englisch), nicht jedoch in Sonderfächern wie Kunst, Musik oder Sport. An Grundschulen werden, über die akademischen Leistungen hinaus, äußerst detailliert auch die Arbeitsweise und das Sozialverhalten der Schüler evaluiert. Die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung findet Eingang nicht nur in die Schulzeugnisse, sondern die Schulen zeichnen ihre klassen- und jahrgangsbesten Schüler alljährlich auch mit Preisen aus.

Siehe auch

Literatur

  • Helmut Heid: Qualität in der Unterrichtspraxis – Schulentwicklungsportal Mittelfranken 2004, Vortrag.
  • Reinhold S. Jäger: Beobachten, bewerten, fördern. Lehrbuch für die Aus-, Fort- und Weiterbildun. Verlag Empirische Pädagogik, Landau 2007, ISBN 978-3-937333-54-0. 
  • Peter Krope: In acht Schritten zum Modernen Berichtszeugnis. Waxmann Verlag, Münster, New York, München, Berlin 2000, ISBN 3-89325-903-1. 
  • Werner Sacher: Überprüfung und Beurteilung von Schülerleistungen. In: H. J. Apel, W. Sacher (Hrsg.): Studienbuch Schulpädagogik. Julius Klinkhardt Verlag, Bad Heilbrunn/Obb. 2005, ISBN 3-7815-1364-5. 
  • Matthias von Saldern: Schulleistung in Diskussion. Schneider Verlag, Hohengehren 1999. 
  • Sind Noten nützlich und nötig? Kurzfassung der wissenschaftlichen Expertise des Grundschulverbandes vom 13. Juni 2006.
  • Gütekriterien von Noten
  • K. Ulich: Einführung in die Sozialpsychologie. Beltz-Verlag, Weinheim und Basel 2001. 
  • Leistungsbeurteilung mit Schwerpunkt pädagogisches Portfolio (Seminararbeit)

Quellen

  1. NRW Ministerium
  2. vgl. Sacher 2005. S. 275
  3. vgl. Schröder 2000, 289 ff.
  4. Ziegenspeck, J.: Handbuch Zensur und Zeugnis in der Schule. Historischer Rückblick, allgemeine Problematik, empirische Befunde und bildungspolitische Implikationen. Ein Studien- und Arbeitsbuch. Bad Heilbrunn/Obb. 1999
  5. Bos et al.: Erste Ergebnisse aus IGLU: Schülerleistungen am Ende der vierten Jahrgangsstufe im internationalen Vergleich. Waxmann, Münster/New York/München/Berlin S. 246
  6. ebd.

Weblinks


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