Oberstudiendirektor

Oberstudiendirektor
Lehrer
Laufbahn im Höheren Dienst
Amtsbezeichnung Besoldungs-
gruppe
Studienrat A13
Oberstudienrat A14
Studiendirektor A15
Oberstudiendirektor A16

Oberstudiendirektor (OStD) ist eine Amtsbezeichnung für Beamte im höheren Schuldienst in Deutschland. Die Amtsinhaber sind in Besoldungsgruppe A 16 eingruppiert.

Der Oberstudiendirektor stellt im Schuldienst an Gymnasien, Gesamtschulen und berufsbildende Schulen sowie landesrechtlich z. B. auch an Fachseminaren das dritte Beförderungsamt nach der Ernennung zum Studienrat (Eingangsamt) dar. Das erste Beförderungsamt ist Oberstudienrat, das zweite Studiendirektor.

Beförderung und Bewerbung

Die Beförderung zum Oberstudiendirektor ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, mit der Bestellung zum Schulleiter einer Schule mit einer bestimmten Mindestgröße oder zum Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien bzw. berufsbildenden Schulen verbunden. Die Bewerber sollen meist vertiefte Erfahrungen auf der Leitungsebene im Schulbereich etwa als ständiger Vertreter des Schulleiters, Fachabteilungsleiter einer Schule oder Schulaufsichtsbeamter, z. B. Fachberater, gesammelt haben. Formal kommen alle Lehrer der Besoldungsgruppe A 15 in Frage; bewerben können sich jedoch auch Beamte niedrigerer Besoldungsgruppen. Im Falle einer Auswahl wird dann aber erst jedes Beförderungsamt mit eventuellen Wartezeiten durchlaufen.

Die Stellen für Oberstudiendirektoren werden wie alle Stellen ausgeschrieben. Die Bewerber müssen sich im Bewerbungsverfahren für diese Stelle nach Leistung, Eignung und Befähigung gemäß Artikel 33 des Grundgesetzes qualifizieren. In einigen Ländern müssen sich die Bewerber auch dem zuständigen Schul- und Schulträgerausschuss vorstellen, der ein Vorschlagsrecht für die Besetzung der Stelle hat. Die endgültige Entscheidung über die Besetzung der Stelle trifft der Dienstvorgesetzte, in einigen Ländern ist auch die Zustimmung des Schulträgers nötig.


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