Online TV Recorder

Online TV Recorder

OnlineTVRecorder (kurz OTR) ist ein browserbasierter Dienst, der dem registrierten Nutzer seit 2005 online die Funktionalität eines Videorekorders zur Verfügung stellt. Hierbei liegt die Konzentration auf deutschen Fernsehsendern. Die Domain ist auf den Seychellen registriert, der Webserver steht in Tschechien.[1][2]

Die Benutzer werden in die Gruppen „Leecher“, „Sponsor“ und „Premium“ eingeteilt und je nach Gruppe in der Nutzung bevorzugt oder eingeschränkt. Seinen Status kann man durch Klicken auf Werbebanner, das Werben neuer Benutzer sowie durch Bezahlung verbessern.

Inhaltsverzeichnis

Aufzeichnung

Nach der Registrierung kann der Benutzer Sendungen auswählen, die er aufnehmen möchte. Die Auswahl erfolgt über ein elektronisches Fernsehprogramm, per Suche oder über eine kostenpflichtige SMS. Mitglieder der Premium-Gruppe können eine so genannte Wishlist anlegen, mit der Sendungen automatisch aufgezeichnet werden, die bestimmten Kriterien entsprechen. So lassen sich beispielsweise alle Folgen einer Serie oder auch das gesamte Fernsehprogramm aufnehmen.

Die Sendungen werden von Computern aufgezeichnet, die das Signal über den Satelliten Astra empfangen. Die meisten Sendungen werden digital über DVB aufgenommen.

Die Aufnahmen sind 16 Minuten länger als die eigentliche Länge der Sendung, weil die Aufzeichnung sechs Minuten vor dem Beginn der Sendung startet und bis zehn Minuten nach dem Ende der Sendung andauert. Dies soll kleine Programmverschiebungen der Sender kompensieren.

Weiter ist es möglich, per „Buddy Exchange“ eigene Aufnahmen an bis zu fünf ausgewählte Freunde weiterzugeben. Dies orientiert sich am rechtlichen Rahmen der Privatkopie.

Herunterladen

Die aufgezeichneten Sendungen können direkt von den OTR-Servern (tagsüber werden dafür GWPs abgezogen), über privat betriebene Mirrorseiten oder über Peer-to-Peer-Netze heruntergeladen werden. Da die Dateien verschlüsselt sind, geht OTR davon aus, dass sie frei verbreitet werden können, ohne das Urheberrecht zu verletzen. Somit werden die Dateien auch von vielen deutschen Mirrorseiten direkt per Webdownload ohne Authentifizierung angeboten.

Einnahmen entstehen durch Bannerwerbung und (freiwillige) Einzahlungen von Benutzern, durch die man sich den jeweiligen Status und damit auch eine festgelegte Anzahl von Dekodierungen der Dateien pro Status erkaufen kann. Durch vorzeitige Status-Verlängerung sind weitere Dekodierungen zu erwerben. Weiterhin ist es möglich, via PayPal priorisierte „Download-Slots“ zu kaufen, um die Warteschlange zu umgehen.

Entschlüsselung

Technische Umsetzung

Nach dem Herunterladen müssen die Dateien durch einen Dekoder entschlüsselt werden. Der Dekoder erfordert eine Internetverbindung zur Übertragung von Passwort und Schlüssel.

Die interne Funktion des Dekoders ist unbekannt, da nur fertige Binaries zur Verfügung gestellt werden. Auch die übermittelten Daten sind unbekannt, da sie verschlüsselt übertragen werden.

So soll sichergestellt werden, dass nur jene Benutzer eine Sendung erhalten, die sie vor Sendebeginn programmiert haben, und damit der Charakter der privaten Aufzeichnung gewahrt bleibt.

Endprodukt

Die dekodierte Videodatei ist eine mit dem weitverbreiteten MPEG-4-Codec DivX komprimierte AVI-Datei ohne DRM. Bei besonders gefragten Sendungen werden auch die Formate H.264, mp4 sowie der Online-Stream angeboten.

Wie bei echten Videorekordern wird die Werbung auch aufgenommen. Mit Werkzeugen wie Cutassistant und OTR-Megaplayer kann sie jedoch automatisiert herausgeschnitten oder beim Abspielen übersprungen werden; die Benutzer tauschen dazu Schnittlisten aus.

Good Will Points

Um die OTR-Nutzer dazu zu motivieren, möglichst viel zur Kostendeckung von OTR beizutragen – durch Klicks auf die Selbsteinbucher-Banner, Einzahlungen für so genannte „Paid-Downloads“ und Spenden – wurde am 15. März 2007 das System der "Good Will Points" (GWP) eingeführt.[3] GWPs dienen als „Währung“ von OTR. Durch sie findet eine Einteilung in die Gruppen „Sponsor“ oder „Premium“ statt, was mit Vorzügen einhergeht: Als Sponsor kann man z.B. die Werbung auf den Webseiten abschalten. Außerdem kann man mit GWPs gewisse Zusatzleistungen kaufen, z.B. die Warteschlange beim Herunterladen überspringen. Daneben kann man seinen Status auch durch "Pay per click" (PPC) erreichen.[4]

Neben den Aktionen, die direkt zur Kostendeckung von OTR beitrugen, belohnte das System anfangs auch anderes Benutzerverhalten, wie Dekodierungen, Anmelden auf der Webseite oder die Dauer der Mitgliedschaft. Diese zusätzlichen Punkte wurden aber schrittweise reduziert.

Das zunächst eingeführte GWP-System hatte das Problem, dass es nicht alle anfallenden Kosten von OTR abdeckte. Deswegen wurde am 28. März 2008 ein überarbeitetes Bewertungssystem "GWP 2.0" eingeführt. Dieses enthielt abermals weniger Möglichkeiten, GWPs ohne eine Einzahlung zu erwerben (z.B. wurden Bannerklicks weniger vergütet) und es war in der Berechnung komplizierter, u.a. durch die Einführung eines zusätzlichen „Score-Wertes“ neben den GWP. Aufgrund vieler Beschwerden wurden die Regeln für die Version GWP 2.0 mehrmals abgeändert.

Auf der Suche nach einem möglichst verständlichen, gerechten und kostendeckenden System wurde am 4. Juni 2008 GWP 3.0 in Kraft gesetzt.[5] Auch dieses System wird weiterhin geändert und angepasst.[6]

Gerade bei den großen Änderungen an den GWPs gab es sehr viele Diskussionen, ob diese Änderungen gerecht sind. So beschwerten sich stets Benutzer, die sich durch die Änderung benachteiligt sahen; stets auch wiederkehrend war der Vorwurf, dass OTR nach einer Änderung kaum mehr ohne Zahlung von Geld voll zu benutzen sei. Weitere Diskussionsstoffe waren, ob langjährige Benutzer benachteiligt würden, da das jeweils neue System zu undurchsichtig sei, und ob das System dauerhaft tragbar sein könne. Bei jedem Wechsel gab es auch Beschwerden, dass die eigenen GWPs durch Bugs falsch berechnet seien.

Formate

Im 4:3-Format aufgezeichnete Sendungen werden DivX-codiert mit einer Auflösung von 512 × 384 Pixeln zur Verfügung gestellt. Dies Format können die meisten derzeit handelsüblichen DVD-Spieler abspielen. Sendungen, die in anamorphem 16:9 ausgestrahlt werden, werden seit dem 12. Januar 2009 mit einer Auflösung von 576 × 324 Pixeln (entspricht bei quadratischen Pixeln einem Seitenverhältnis von 16:9) codiert, um die Kompatibilität zu DVD-Playern zu verbessern, die eine möglicherweise im AVI-Dateiheader enthaltene Display Aspect Ratio meist nicht auslesen können.

Die beliebtesten Aufnahmen der per DVB empfangenen Sender werden auch in zusätzlichen Formaten angeboten:

  • MP4: 320 × 240 Pixel mit H.264-Video und AAC-Audiocodec, vor allem für mobile Endgeräte vorgesehen.
  • High-Quality (HQ): 720 × 576 Pixel (volle PAL-Auflösung) mit H.264-Video bis zu 1200 kBit/s und MP3-Audiocodec mit 192 kBit/s im AVI-Container

Sender

Das Programm folgender Sender wird vollständig via DVB aufgezeichnet: 3sat, ARD, ARTE, Comedy Central, kabel eins, Nickelodeon, PHOENIX, ProSieben, RTL, RTL 2, Sat.1, Super RTL, VOX, ZDF.

Folgende Sender werden ebenfalls vollständig aufgezeichnet, allerdings nicht per DVB sondern aus analoger Quelle: Bayerisches Fernsehen, BR-alpha, DSF, MTV, MDR, SWR Fernsehen, Tele 5, WDR Fernsehen.

Das Programm der sogenannten Pooling-Sender wird zwar per DVB, aber nicht vollständig aufgenommen. Stattdessen werden von diesen Sendern nur die am meisten nachgefragten Sendungen aufgenommen: 9Live, Anixe, ARTE (französisch), BBC World News, Bibel TV, CNBC, CNN, Das Vierte, Deluxe Music, DMAX, EinsExtra, EinsFestival, EinsPlus, ERF, euronews, Eurosport, GIGA, gotv, hr-fernsehen, iMusic, KI.KA, K-TV, N24, NDR Fernsehen, n-tv, RBB, TIMM, TRT, TV5 Monde, TV Polonia, TVP Kultura, TVP Historia, VIVA, YAVIDO, ZDFdokukanal, ZDFinfokanal, ZDFtheaterkanal.

Neue Sender werden nach Nutzerwünschen als Pooling-Sender hinzugefügt, wenn sie über einen der Astra-Satelliten auf 19,2° Ost unverschlüsselt ausgegestrahlt werden.

Rechtliches

Die Zulässigkeit des Dienstes muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs am Einzelfall geprüft werden.

Shift TV, einem ähnlichen Dienst, dessen Betreiber Netlantic GmbH in Unterföhring in Deutschland ansässig ist, wurde vom Oberlandesgericht Dresden die Aufzeichnung von RTL und SAT1 für unzulässig erklärt (Urteil vom 5. Dezember 2006, Az.: 14 U 1735/06). Laut Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media zieht der Anbieter, die Netlantic GmbH, jedoch in der Sache vor den Bundesgerichtshof.

Am 4. August 2006 hat die ProSiebenSat.1 Media AG beim Landgericht Leipzig ein Urteil gegen den Internetdienst onlinetvrecorder.com erwirkt. Nach dem Urteil des Leipziger Gerichts wurde es OnlineTVRecorder untersagt, Programme zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten zu übermitteln, wie die Sendergruppe mitteilte. Später stellte sich aber heraus, dass das Urteil gegen den ehemaligen Besitzer der Domain www.onlinetvrecorder.com gerichtet war. [7]

Das Unternehmen OnlineTVRecorder vertritt demgegenüber den Standpunkt, dass OTR laut §53 des Urheberrechtsgesetzes legal sei, wonach jedermann ein Anrecht auf eine (auch durch Dritte angefertigte) Privatkopie hat, solange die Kopie ohne finanzielle Gegenleistung zur Verfügung gestellt wird.

Weiter beruft sich OnlineTVRecorder darauf, dass jeder ein Recht habe, privat Mitschnitte von TV-Sendungen anfertigen zu lassen und diese auch unentgeltlich an Dritte weitergeben zu dürfen. Mittels der proprietären Verschlüsselung werde sichergestellt, dass nur Sendungen dekodiert werden können, deren Aufzeichnung der Benutzer vorher selbst in Auftrag gegeben habe.

Ein Urteilsspruch nach einer Klage von RTL gegen die Online-Videorekorder wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht erfolgte am 22. April 2009 durch den Bundesgerichtshof (AZ: I ZR 216/06). Das Gericht stellte fest, dass die kommerzielle Vervielfältigung grundsätzlich gegen das Urheberrecht verstößt, jedoch in Ausnahmefällen erlaubt ist. Dabei muss sichergestellt sein, dass die kommerziellen Anbieter lediglich auf einen "persönlichen Videorekorder" aufzeichnet und die Inhalte keinen Dritten zur Verfügung stehen.[8] Dies trifft auf einige browserbasierte Dienste wie Save.TV zu, die sich in dem Urteil bestärkt sehen.[9]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Whois Record for Onlinetvrecorder.com. Abgerufen am 22/04/09. (Englisch)
  2. Wikipedia über OTR. OnlineTVRecorder, 24.12.07. Abgerufen am 22/04/09. (Deutsch)
  3. Good Will Points. OnlineTVRecorder, 27/03/2009. Abgerufen am 22/04/09. (Deutsch)
  4. Was ist PPC?. OnlineTVRecorder, 26.08.08. Abgerufen am 22/04/09. (Deutsch)
  5. GWP 3, seit heute aktiv, Beschreibung. OnlineTVRecorder, 04.06.08. Abgerufen am 22/04/09. (Deutsch)
  6. Keine Umwandlung von Spenden in Einzahlungen mehr möglich.. OnlineTVRecorder, 28.08.08. Abgerufen am 22/04/09. (Deutsch)
  7. ProSieben lässt Video-Recording-Dienst an die Leine legen [2. Update]. In: heise online. 28. August 2006. Abgerufen am 22/04/09. (Deutsch)
  8. Bundesgerichtshof zu "internetbasierten" Videorecordern. 2009. Abgerufen am 22/04/09. (Deutsch)
  9. BGH: Nicht jede TV-Sendung darf aufgezeichnet werden [Update]. 22.04.2009. Abgerufen am 22/04/09. (Deutsch)

Weblinks

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