Ordensname

Ordensname

Der Ordensname ist der beim Eintritt in eine religiöse Gemeinschaft (Ordensgemeinschaft) angenommene Name, der im Orden an die Stelle des bürgerlichen Namens tritt. In den meisten Gemeinschaften wurde dieser Name traditionell vom Oberen bei der Aufnahme ins Noviziat (der Einkleidung) vergeben. Heute ist man vielfach dazu übergegangen, dass der Novize sich einen Namen wählen oder mehrere Vorschläge machen darf, unter denen der Obere dann auswählt. Es ist auch möglich, den Taufnamen als Ordensnamen zu wählen.

Inhaltsverzeichnis

Katholische Kirche

Seit der frühen Neuzeit ist die Vergabe von Ordensnamen allgemein üblich. Der neue Name soll dabei zum Ausdruck bringen, dass der Ordensangehörige von Gott in besonderer Weise gerufen ist. Die Orden berufen sich dabei unter anderem auf Jes 62,2-4 EU: „Man ruft dich mit einem neuen Namen, den der Mund des Herrn für dich bestimmt.“ Gewählt wurde meist ein Heiligenname, wobei der namensgebende Heilige dann auch als persönlicher Schutzpatron angerufen wurde. In einigen Orden, etwa bei den Unbeschuhten Karmelitinnen, enthält der Ordensname zusätzlich ein Prädikat – wie etwa „vom Heiligen Antlitz“ –, das eine besondere Beziehung des Namensträgers zu diesem Glaubensgeheimnis ausdrückt.

Beispielsweise hieß Mutter Teresa mit bürgerlichem Namen Agnes Gonxhe Bojaxhi; sie wählte sich die Therese von Lisieux als Namenspatronin. Weitere Beispiele für Ordensangehörige, die nur unter ihrem Ordensnamen bekannt sind: Thomas Cajetan, Fidelis von Sigmaringen, Konrad von Parzham.

Nach heutigem deutschem Namensrecht sind Ordensnamen wie Künstlernamen und andere Pseudonyme keine echten Namen. Bis November 2007 konnten sie jedoch im Personalausweis und Reisepass eingetragen werden. Mit Wirkung vom 1. November 2010 darf der Ordensname wieder in den Personalausweis eingetragen werden.[1]

Der Ordensname wird wie der bürgerliche Name nach § 12 BGB geschützt.

Hinduismus, Buddhismus

Ein spiritueller Name oder Mönchsname ist ein Name, den man im Verlauf einer Initiation, zusätzlich zum gewöhnlichen Namen erhält. Besonders verbreitet ist dieser Brauch im Hinduismus und Buddhismus, hier sind diese Namen in der Regel in Sanskrit.

Einer der bekanntesten Personen mit einem Mönchsnamen ist Tendzin Gyatsho, der jetzige Dalai Lama, sein bürgerlicher Name war Lhamo Dhondrub.

Quellen

  1. Deutscher Bundestag: Drucksache 16/9725 vom 24. Juni 2008 (PDF)

Weblinks


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