Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes

Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes

Als Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes werden in Österreich Angehörige

bezeichnet.

Diese Organe versehen für die Sicherheitsbehörden den Exekutivdienst. Unter Exekutivdienst ist der Streifen- und Überwachungsdienst, die Ausübung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht, die Gefahrenabwehr sowie der Ermittlungs- und Erkennungsdienst zu verstehen.

Daraus ergibt sich, dass Angehörige anderer Wach- und Exekutivkörper wie Justizwache und Bundesheer keine Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind.


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