Ostland

Ostland
Administrative Gliederung des Reichskommissariats Ostland

Das Reichskommissariat Ostland entstand nach dem Angriff der Wehrmacht auf die Sowjetunion im Juni 1941 im Baltikum und Teilen Weißrusslands während des Zweiten Weltkriegs. Die politische Organisation des Gebiets übernahm – neben einer Militärverwaltung – eine Zivilverwaltung, die unter der Leitung des Reichsministeriums für die besetzten Ostgebiete des NS-Chefideologen Alfred Rosenberg stand.

Die politischen Hauptziele, die das Ministeriums im Rahmen der nationalsozialistischen Ostpolitik verfolgte, waren die vollständige Vernichtung der jüdischen Bevölkerung und die „Germanisierung“ von großen Bevölkerungsteilen – nicht zuletzt im Reichskommissariat Ostland sowie im Reichskommissariat Ukraine. Die Germanisierungspolitik wurde auf der Grundlage des Generalplans Ost, spezieller Erlässe und Richtlinien sowie später auf der Grundlage des Generalsiedlungsplans im Ostland durchgeführt.[1]

Vor allem durch die Einsatzgruppen A und B wurden im Reichskommissariat Ostland etwa eine Million Juden ermordet.[2] Mit Kriegsende und dem Zerfall des Nationalsozialismus wurde das Ostland im Frühjahr 1945 aufgelöst.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Briefmarke aus dem Reichskommissariat, 1941

Planungen vor dem Angriff auf die Sowjetunion

Ursprünglich war vom Reichsminister für die besetzten Ostgebiete, Alfred Rosenberg, die Bezeichnung „Balten-Land“ für das ab Sommer 1941 so bezeichnete „Ostland“ vorgesehen. Dagegen hätten sich laut einer späteren Aussage von Otto Bräutigam, der in jener Zeit ein zentraler Mitarbeiter von Rosenberg war, allerdings „die baltischen Freunde“ von Rosenberg heftig ausgesprochen, da ein „Reichskommissariat Baltikum“ auch „Weißruthenien“ mit einschließen würde, „und damit die Weißruthenen auch zu Balten gestempelt würden“.[3] Ein weiterer bedeutsamer Mitarbeiter von Rosenberg, Georg Leibbrandt, sprach sich ebenfalls gegen diesen Vorschlag aus, da sonst die Sympathien der Balten, die ihre eigene Bezeichnung haben wollten, verspielt werden könnten; und ferner ohnehin keine „Ostlandbevölkerung“ geschaffen werden sollte.[4]

Grenzverlauf und Verwaltung im ersten Kriegsjahr

Nach dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 wurde am 25. Juli 1941, 12:00 Uhr, das Reichskommissariat Ostland gebildet. Es ging aus Teilen des rückwärtigen Heeresgebiet Nord hervor.

Seine Grenzen verliefen zunächst wie folgt:

  • Westen: Ostgrenze des Deutschen Reiches/Ostseeküste,
  • Norden und Osten: westlich der Düna (Riga ausschließlich, Jakobstadt einschließlich, Dünaburg ausschließlich, Druja einschließlich.),
  • Süden: nördlich der Linie Druja/Maletai/Ranmiskes/Viytytis.

Sitz der Verwaltung war vorläufig die Stadt Kaunas, später in Kauen umbenannt.

Zum Reichskommissar wurde der Oberpräsident und Gauleiter von Schleswig-Holstein Hinrich Lohse ernannt.

Bereits zum 1. August 1941, 12:00 Uhr, wurde das Reichskommissariat Ostland räumlich aus dem rückwärtigen Heeresgebiet Mitte erweitert.

Seine neuen Grenzen verliefen vorläufig wie folgt:

  • Nordwesten: Bisherige Ostgrenze des Reichskommissariat Ostland,
  • Süden und Osten: Das Gebiet um Wilna, begrenzt im Osten und Südosten durch die ehemalige litauische Grenze.

Die nächste Änderung folgte entsprechend dem Fortgang der Kampfhandlungen zum 1. September 1941, 12:00 Uhr.

Zu diesem Zeitpunkt wurde das Reichskommissariat Ostland erweitert aus dem rückwärtigen Heeresgebiet Mitte, soweit innerhalb der folgenden Grenzen gelegen:

  • Westen: Bisherige Ostgrenze des Reichskommissariat Ostland und des Bezirks Bialystok;
  • Süden: Grenze zum Reichskommissariat Ukraine;
  • Osten und Norden: Das rückwärtige Heeresgebiet Mitte bis zur Linie Sankewitschi1/Lenino am Slutsch/Verlauf des Slutsch bis Sluzk/Rudensk an Bahnstrecke Minsk-Bobruisk/Smilowitschi an der Wolna/Borissow (ausschließlich)/Verlauf der Beresina bis Beresino (etwa 80 km nördlich Borissow.)/Disna an der Düna bis zur ehemals lettisch-russischen Grenze (Orte mit Ausnahme von Borissow und Orte an den genannten Flüssen einschließlich),

das rückwärtige Heeresgebiet Nord bis zur Linie ehemals lettisch-russische Grenze/ehemals lettisch-estnische Grenze.

Zum endgültigen Sitz der Verwaltung wurde Riga bestellt.

Zum 1. November 1941 trat die Stadt Grodno nebst Umfeld zum Bezirk Bialystok.

Die letzte Erweiterung trat am 5. Dezember 1941 ein und galt ab 12:00 Uhr. Danach trat aus dem rückwärtigen Heeresgebiet Nord das frühere Estland zum Reichskommissariat Ostland über. Das Gebiet blieb aber militärisch weiterhin Operationsgebiet des Heeres.

Zerfall des Reichskommissariats ab 1943

Im Laufe der Jahre 1943/1944 wurde das Reichskommissariat Zug um Zug von der Roten Armee zurückerobert.

Anfang 1944, als die allein noch unbesetzt gebliebenen Kreisgebiete Brest, Kobryn und Pinsk des Reichskommissariats Ukraine eine eigenständige Verwaltung nicht mehr zuließen, wurde dieser Randstreifen der Verwaltung des Generalbezirks Weißruthenien im Reichskommissariat Ostland unterstellt.

Am 8. September 1944 übernahm der Oberpräsident und Gauleiter der NSDAP Erich Koch in Königsberg (Pr), bisher Reichskommissar in der Ukraine, kommissarisch die Leitung im Ostland.

Verwaltungsgliederung

Das Reichskommissariat Ostland, das ursprünglich Baltenland heißen sollte, teilte sich in vier Generalbezirke mit der entsprechenden Anzahl von deutschen Kreisgebieten.

Die deutschen Aufteilungen folgten größtenteils den früheren einheimischen Abgrenzungen.

Die Generalbezirke fassten jeweils einen der früher selbstständigen baltischen Staaten und ferner den früher polnischen Teil Weißrusslands (einschließlich des Gebietes um Minsk) zusammen.

In den drei baltischen Generalbezirken führten in den Kreisgebieten deutsche Gebietskommissare die Aufsicht über die einheimische Lokalverwaltung der Städte, Kreise bzw. Amtsbezirke.

Zum 1. April 1942 traten vom Generalbezirk Weißruthenien zum Generalbezirk Litauen weitere Gebietsteile zur großzügigen Abrundung des Gebietes um Wilna.

Das Reichskommissariat Ostland unterstand dem Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete unter Alfred Rosenberg in Berlin, dem sog. Ostministerium.

Die Sitze der Generalkommissare waren für die Generalbezirke:

Im Erlass des Reichsministers für die besetzten Ostgebiete über die „Verwaltung des Reichskommissariats Ostland“ vom 7. März 1943 (nebst Anlagen und Durchführungsbestimmungen für Litauen, Lettland und Estland) wurde die Verwaltungsstruktur der Generalbezirke weitgehend festgelegt. In „gewissen Grenzen“ sollte in jedem der drei baltischen Generalbezirke eine eigene, einheimische Verwaltung unter klarer deutscher Führung bestehen bleiben, für Weißruthenien galten Sonderregelungen. Ziel war einmal eine weitgehende Entlastung der deutschen Verwaltung, die nicht über genügend Personal verfügte, um alle Verwaltungsaufgaben in den Generalbezirken wahrzunehmen. Ein anderes Ziel lag in dem Bestreben, den baltischen Völkern politische Anreize zur aktiven Mitarbeit im Krieg gegen die Sowjetunion bieten zu können. In der Folge kam es zu dauernden Auseinandersetzungen innerhalb der Generalbezirke selbst, zwischen den verschiedenen Generalbezirken sowie auch zwischen dem Reichskommissariat und dem Ostministerium, da jeweils unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich des genauen Status der landeseigenen Verwaltungen bestanden.

Bis zum Ende der Besetzung des Ostlandes war zudem die Stellung der Stadt Riga mit ihrem deutschen Oberbürgermeister ungeklärt, der gleichzeitig in Personalunion Gebietskommissar Riga-Stadt war, da Riga nie, wie vorgesehen, den lettischen Selbstverwaltungsorganen unterstellt wurde.

Ortsnamen

Zwischen den Weltkriegen, als die baltischen Länder unabhängig waren, galten die einheimischen Ortsnamen. Der Reichskommissariat Ostland führte wieder die deutschen Ortsnamen ein, wie sie bereits bis zum Ersten Weltkrieg offiziell verwendet wurden.

Für den Generalbezirk Weißruthenien galt wieder das lateinische Alphabet.

Im Baltikum erhielt zumindest jeder Postort auch einen Namen, der lautlich der deutschen Sprache angeglichen war.

Kreisgebiete im Reichskommissariat Ostland 1944

Generalbezirk Estland

  1. Arensburg
  2. Dorpat
  3. Narwa
  4. Pernau
  5. Petschur
  6. Reval-Stadt
  7. Reval-Land

Generalbezirk Lettland

  1. Dünaburg
  2. Libau
  3. Mitau
  4. Riga-Stadt
  5. Riga-Land
  6. Wolmar

Generalbezirk Litauen

  1. Kauen-Stadt
  2. Kauen-Land
  3. Ponewesch-Land
  4. Schaulen
  5. Wilna-Stadt
  6. Wilna-Land

Generalbezirk Weißruthenien

  1. Barisau
  2. Baranowitschi
  3. Glubokoje
  4. Hanzewitz
  5. Lida
  6. Minsk-Stadt
  7. Minsk-Land
  8. Nowogrodek
  9. Slonim
  10. Sluzk
  11. Wilejka

Personen

Zivilverwaltung

Reichsminister
Reichskommissar
Reichskommissariat
  • Friedrich Karl Vialon, Finanzabteilung (ab Mai 1942)
  • Günther Pröhl, Hauptabteilungsleiter 1
  • Martin Matthiessen, Hauptabteilungsleiter 3 (Wirtschaft)
  • Matthias Lorenzen, Hauptabteilungsleiter 4
  • Theodor Fründt, Hauptabteilungsleiter 2 (Politik)
  • Wilhelm Burmeister, Hauptabteilungsleiter 1/2
Generalkommissare
Gebietskommissare
  • Emil Paulsen, Gebietskommissar Libau (1943)
  • Friedrich-Wilhelm Jenetzky, Gebietskommissar Narwa
  • Hans Christian Hingst, Gebietskommissar Wilna
  • Hans Gewecke, Gebietskommissar Schaulen
  • Heino Schröder, Gebietskommissar Arensburg
  • Hermann August Hansen, Gebietskommissar Wolnar
  • Hermann Rieken, Gebietskommissar Pernau
  • Hinrich Carl,Gebietskommissar Sluzk
  • Hugo Wittrock, Gebietskommissar Riga-Stadt
  • Joachim Herbert Fust, Gebietskommissar Riga-Land
  • Kurt Wilhelm Meenen, Gebietskommissar Dorpat
  • Walter Alnor, Gebietskommissar Libau

Militärverwaltung

Wehrmachtsbefehlshaber
  • Walter Braemer (1883–1955), General und SS-Gruppenführer
SS- und Polizeiführer

Siehe auch

Literatur

Quellen

  • Tôviyyā Friedman (Hrsg.): SS-Obergruppenführer Friedrich Jeckeln. Verantwortlich für die Ermordung der Juden in Litauen, Lettland und Estland 1941–1944. Haifa 1997, DNB
  • Tôviyyā Friedman (Hrsg.): Die drei SS- und Polizeiführer im Ostland. In Lettland-Riga: SS-Brigadeführer Schröder, in Litau-Kowno: SS-Brigadeführer Wysocki, in Estonien-Reval: SS-Brigadeführer Möller. Haifa 1998, DNB. (Dokumentation.)
  • Wolfgang Benz (Hrsg.): Einsatz im „Reichskommissariat Ostland“. Dokumente zum Völkermord im Baltikum und in Weißrussland 1941–1944. Berlin 1998, ISBN 3-932482-01-8.
  • Heinz Boberach (Hrsg.): Regimekritik, Widerstand und Verfolgung in Deutschland und den besetzten Gebieten. Meldungen und Berichte aus dem Geheimen Staatspolizeiamt, dem SD-Hauptamt der SS und dem Reichssicherheitshauptamt 1933–1945. Erschließungsband zur Mikrofiche-Edition. K.G.Saur, München 2003, ISBN 3-598-34418-X. (Dokumente.)

Forschung

  • August Leppä: Deutsche Einheiten im Raum Ostland 1941–1945. Heide 1987, DNB

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Czeslaw Madajczyk (Hrsg.): Vom Generalplan Ost zum Generalsiedlungsplan. Saur, München 1994, S. XI.
  2. Reinhard Pohl: Reichskommissariat Ostland: Schleswig-Holsteins Kolonie
  3. Andreas Zellhuber: „Unsere Verwaltung treibt einer Katastrophe zu …“. Das Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete und die deutsche Besatzungsherrschaft in der Sowjetunion 1941–1945. Vögel, München 2006, S. 76. (Quellen: Bräutigam, Überblick, S. 4; Aktenvermerk Bormanns aus einer Besprechung zwischen Hitler, Rosenberg, Keitel, Göring und Lammers vom 16. Juli 1941; IMT, Bd. 38, L-221.)
  4. Andreas Zellhuber: „Unsere Verwaltung treibt einer Katastrophe zu …“. Das Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete und die deutsche Besatzungsherrschaft in der Sowjetunion 1941–1945. Vögel, München 2006, S. 76. (Quellen: Schreiben Leibbrandts an Lohse und die Generalkommissare im RKO, 23. Februar 1942, BA, R 6/172, Bl. 65.)

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