Otto John

Otto John
Otto John, 1954

Otto John (* 19. März 1909 in Marburg; † 26. März 1997 in Innsbruck) war von 1950 bis 1954 der erste Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland. In Anbetracht dieser herausragenden Stellung im westdeutschen Nachrichtendienst erzeugte sein Auftauchen in der DDR im Juli 1954 einen der größten politischen Skandale in der frühen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

Leben

John wuchs in Wiesbaden auf und studierte in Frankfurt und Berlin Jura. 1935 promovierte er mit der Dissertation Der Rechtsbehelf zur Wahrung der Rechte Dritter im Vollstreckungsverfahren[1] zum Doktor der Rechtswissenschaften. Von 1937 bis 1944 war er als Syndikus bei der Lufthansa tätig, sein Vorgesetzter in der Rechtsabteilung war Klaus Bonhoeffer, der Bruder des Theologen Dietrich Bonhoeffer. Durch Klaus Bonhoeffer bekam John noch vor dem Krieg Kontakt zum Widerstand gegen den Nationalsozialismus und beteiligte sich an den Vorbereitungen zum Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944. Nach dessen Scheitern wurde sein mitbeteiligter Bruder Hans John verhaftet, während ihm selbst über Madrid und Lissabon die Flucht nach Großbritannien gelang, wo er im November 1944 eintraf, und arbeitete für die Briten unter Sefton Delmer beim PropagandasenderSoldatensender Calais” des Foreign Office. Nach Kriegsende fungierte John als Screener in britischen Kriegsgefangenenlagern und u. a. als Zeuge der Anklage bei den Nürnberger Prozessen und beim Prozess gegen den Generalfeldmarschall Erich von Manstein in Hamburg.

1950 wurde er Präsident des neu gegründeten Bundesamts für Verfassungsschutz in Köln; vor allem durch britische Intervention und gegen den Willen von Kanzler Adenauer. So wurde Otto John eine der Personen aus den Reihen der Widerständler und ehemaligen Emigranten, die eine hohe Position in der Verwaltung der jungen Bundesrepublik erlangen konnten.

Der Fall Otto John

Otto John (3. von links) in Ost-Berlin mit Wilhelm Girnus, Hermann Henselmann und Erich Correns (6. August 1954)

Am 20. Juli 1954 fand im Bendlerblock erstmals (wie viele meinen im Zusammenhang mit der Wiederbewaffnung) eine öffentliche Gedenkfeier der Bundesregierung für die Mitglieder des Widerstandskreis des 20. Juli 1944 statt, an der auch Otto John teilnahm. Am Abend des gleichen Tages fuhr Wolfgang Wohlgemuth, ein Freund, der - vermutlich ohne Johns Wissen - für den sowjetischen Geheimdienst KGB arbeitete, mit ihm nach Ost-Berlin.

Es ist bis heute nicht mit letzter Gewissheit rekonstruierbar, ob John das Opfer einer Entführung wurde (wie dies zunächst noch von Bundesinnenminister Gerhard Schröder und nach Johns Rückkehr in die BRD von ihm selbst behauptet wurde) oder ob John freiwillig in die DDR ging, wie von ihm am 23. Juli und am 28. Juli in Radio DDR und auf einer Pressekonferenz am 11. August erklärt wurde. In diesem Zusammenhang stellt Erik Gieseking fest:

„Was am Abend des 20. Juli 1954 geschehen ist, wird wohl nur eindeutig zu klären sein, wenn neue Quellen zur Verfügung stehen. Die Aussagen zu den Ereignissen sind äußerst widersprüchlich; die Spannbreite reicht von Flucht über Entführung, Kurzschlußhandlung oder Falle bis hin zu Johns eigener Erklärung, daß er entführt und im Osten unter Zwang festgehalten wurde. In diesem Falle stellt sich immer noch die Frage, ob das Festhalten Johns auf einer spontanen Entscheidung der östlichen Geheimdienste beruhte oder ob es sich tatsächlich um eine von langer Hand geplante Falle handelte.“[2]

Seinen vermeintlich freiwilligen Übertritt in die DDR begründete John selbst z. B. bei der Pressekonferenz in Ost-Berlin mit der Kritik an Bundeskanzler Adenauer, dessen Politik der Remilitarisierung und Westbindung das Ziel der deutschen Einheit gefährde, folgendermaßen:

„Ich habe mich nach reiflicher Überlegung entschlossen, in die DDR zu gehen und hier zu bleiben, weil ich hier die besten Möglichkeiten sehe, für eine Wiedervereinigung und gegen die Bedrohung durch einen neuen Krieg tätig zu sein.“

Außerdem klagte er den wieder wachsenden Einfluss früherer Nationalsozialisten in der Bundesrepublik an; namentlich nannte er Bundesvertriebenenminister Theodor Oberländer und Reinhard Gehlen, den Präsidenten des Bundesnachrichtendiensts und früheren Chef der „Abteilung Fremde Heere Ost” der Wehrmacht.

John wurde daraufhin vom 24. August bis 12. Dezember 1954 von KGB-Offizieren in Moskau mehrfach verhört, was allerdings für die Sowjetunion nicht sehr ergiebig war. Kopien der Protokolle dieser Verhöre wurden damals dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR überlassen. Nachdem er vier Monate lang in Moskau verhört worden war, stellte ihm die DDR zwei komfortable Wohnungen und ein Büro und John nahm - ständig unter Bewachung - eine politische Tätigkeit auf, während der er in vielen Vorträgen und Veröffentlichungen die erwähnten Vorwürfe gegen die BRD wiederholte.

Am 12. Dezember 1955 setzte sich John mit Hilfe des dänischen Journalisten Henrik Bonde-Henriksen wieder von Ost- nach West-Berlin ab[3], wo er am 22. Dezember verhaftet wurde. In der Bundesrepublik wurde er wegen Landesverrats angeklagt - was ihn anscheinend überraschte - und vom Dritten Senat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe am 22. Dezember 1956 zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Karl Richard Albert Wittig, einer der Hauptbelastungszeugen im Verfahren, flüchtete Ende Februar 1962 in die DDR, nachdem gegen ihn selbst ein Ermittlungsverfahren wegen Meineides eingeleitet worden war.[4] Am 27. Juli 1958 wurde John von Bundespräsident Theodor Heuss begnadigt und vorzeitig aus der Haft entlassen. Er zog in der Folge mit seiner Ehefrau Lucie, einer Gesangspädagogin, nach Innsbruck-Igls, wo er die ehemalige Feste „Hohenburg“[5] bewohnte.[6]

Nach seiner Freilassung bemühte sich John bis an sein Lebensende vergeblich um seine Rehabilitierung, indem er darstellte, er sei nach Verabreichnung eines Betäubungsmittels, unter Beteiligung des Arztes Dr. Wolfgang Wohlgemuth, in den Ostsektor verschleppt worden. Seine Auftritte vor der Weltpresse seien zur Täuschung der Umgebung erfolgt, welche ihm schließlich später die Flucht ermöglichte. Prominente Politiker wie Herbert Wehner, Willy Brandt und Franz Josef Strauß setzten sich für eine Wiederaufnahme des Prozesses ein. Sein früherer Chef beim Soldatensender Calais, Sefton Delmer, widmete John im 1962 erschienenen zweiten Teil seiner Memoiren Die Deutschen und ich zwei Kapitel (60 und 62), in denen er John als Märtyrer präsentiert, der als Überlebender des Widerstandes gegen Hitler bei den tonangebenden Politikern und Beamten jener Zeit zum „Prügelknaben” und „ersten Opfer des Vierten Reichs” geworden sei.

Der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker gewährte ihm 1986 eine Sonderrente („Gnadenunterhaltsbeitrag”) von 4200 DM monatlich, „um mit den bescheidenen Mitteln, die meinem Amt zur Verfügung stehen, einen Schlussstrich zu ziehen“.

Aufgrund der mittlerweile zugänglichen Akten des Staatssicherheitsdienstes, die Bernd Stöver 1999 vorgestellt und kommentiert hat, weiß man heute mit großer Sicherheit, dass John offenbar nicht vorsätzlich dazu beigetragen hat, Dienstgeheimnisse und Amtsinterna verfügbar zu machen. Eine Offenlegung von Staatsgeheimnissen ist letztendlich nicht nachweisbar:

„Manche dieser Einzelinformationen, die John gab, waren der Staatssicherheit oder dem KGB wahrscheinlich nicht neu. Aber selbst wenn einzelne Details für sich betrachtet nur geringe Aussagekraft besaßen, zusammen mit den Ergebnissen anderer Verhöre oder ansonsten erworbener Erkenntnisse gewannen sie wohl doch Relevanz. Nicht umsonst bewahrte das MfS, wie andere Geheimdienste auch, fast alle Vorgänge über Jahrzehnte auf. Aber John tat eben mehr. Viele seiner Aussagen mit Namensnennungen ließen Kontaktaufnahmen zu, boten Anhaltspunkte, auf welche Weise Fühlungnahmen mit Personen möglich waren, sie verdeutlichten persönliche Schwächen und politische Einstellungen von Agenten. Ob John sich dieser Tatsache bewußt war, ist schwer zu sagen. In seinen Memoiren und sonstigen Äußerungen nach seiner Rückkehr ging er jedenfalls nicht darauf ein.“[7]

Der Politikwissenschaftler Hartmut Jäckel kommt aufgrund der inzwischen vorliegenden Unterlagen aus den Stasi-Beständen zu folgendem Schluss:

„Gewichtige Indizien besagen: Der Geheimnisträger Otto John hat sich am 20. Juli 1954 freiwillig zu Gesprächen nach Ost-Berlin begeben. Innerlich bewegt von einem naiv-patriotischen Impetus, der deutschen Einheit auf eigene Faust voranzuhelfen, hat er nicht damit gerechnet, dass ihm die Rückkehr in den Westteil Berlins verlegt werden könnte. Als ihm dies bewusst wurde, mag er geglaubt haben, einen groben Fehler durch einen noch gröberen korrigieren zu können.“[8]

Allerdings kommt Gieseking in seiner über 600 Seiten umfassenden Untersuchung von 2005 unter anderem zu folgendem Ergebnis, welches ohne die zuvor erwähnten Spekulationen auskommt:

Aufgrund des bestehenden rechtsgültigen Urteils des Bundesgerichtshofes von 1956 kann es keinen Zweifel geben, daß Johns Schuld juristisch erwiesen ist. Doch über die Bewertung der Fakten kann man zu verschiedener Auffassung gelangen. Bislang gibt es keinen zugänglichen schlüssigen Beweis dafür, daß John freiwillig nach Ost-Berlin gegangen ist und daß er dort zum Verräter geworden ist. Alle dahingehenden Aussagen beruhen auf Indizien oder Zeugenaussagen. Das Gericht berücksichtigte Aussagen von Personen, die selbst wieder von John oder Dritten von der Freiwilligkeit des Übertritts erfahren haben wollten und dies während des Aufenthalts Johns in der DDR.[9]

Der Spiegel setzte sich 1958 unter dem Titel „Politische Justiz - Billig verkauft” mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs auseinander und kritisierte im Detail die „schwer begreifliche Beweiswürdigung“ und die „dürren Argumente“ des Indizienurteils.[10]

Der „Fall John“ löste in der damaligen Bundesrepublik eine schwere innenpolitische Krise aus, in deren Mittelpunkt der Bundeskanzler Konrad Adenauer und sein Innenminister Gerhard Schröder standen. Erstmalig in der Nachkriegszeit wurde in der Öffentlichkeit u. a. die Frage diskutiert, inwiefern zwischen der ehemaligen Gestapo und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine personelle Kontinuität bestehe.

Quellen

  • Otto John: Zweimal kam ich heim. Vom Verschwörer zum Schützer der Verfassung (1969)
  • Otto John: Falsch und zu spät. Der 20. Juli 1944. Epilog. Ullstein, Frankfurt/M, 1989
  • Sefton Delmer: Die Deutschen und ich. 1962.
  • Erwin Leiser: Otto John: Eine deutsche Geschichte, Dokumentarfilm von 1995
  • Helmut Roewer, Stefan Schäfer, Matthias Uhl: Lexikon der Geheimdienste im 20. Jahrhundert. Herbig Verlag, 2003 München, ISBN 3-7766-2317-9.

Literatur

  • Klaus Schaefer: Der Prozess gegen Otto John. Zugleich ein Beitrag zur Justizgeschichte der frühen Bundesrepublik Deutschland (Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag: Rechtswissenschaft, Band 32). Marburg 2009. (ISBN 978-3-8288-2086-9)
  • Erik Gieseking: Der Fall Otto John. Entführung oder freiwilliger Übertritt in die DDR? (Subsidia Academica: Reihe A, Neuere und neueste Geschichte; Band 6). Lauf an der Pegnitz 2005. (ISBN 3-931070-39-5)
  • Erik Gieseking: Otto John – Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Kommunist, Monarchist oder Demokrat? In: Zum Ideologieproblem in der Geschichte (Subsidia Academica: Reihe A, Neuere und neueste Geschichte; Band 8 - Herbert Hömig zum 65. Geburtstag). Hrsg. v. Erik Gieseking. Lauf an der Pegnitz 2006, S. 215-235.
  • Erik Gieseking: Ein Opfer von KGB und MfS: Otto John. Sievers, Wittig, Wohlgemuth, – drei Zeugen, drei Fragezeichen! In: PAC-Korrespondenz N. F. Nr. 15 (75) 2006, S. 39-52.
  • Thomas Ramge: Die großen Polit-Skandale. Eine andere Geschichte der Bundesrepublik. Campus Verlag 2003. (ISBN 3-593-37069-7)
  • Bernd Stöver: Der Fall Otto John. In: Doppelte Zeitgeschichte. Deutsch-deutsche Beziehungen 1945 – 1990 (Christoph Kleßmann zum 60. Geburtstag). Hrsg. v. Arnd Bauerkämper, Martin Sabrow, Bernd Stöver. Bonn 1998, S. 312-327.
  • Bernd Stöver: Der Fall Otto John. Neue Dokumente zu den Aussagen des deutschen Geheimdienstchefs gegenüber MfS und KGB. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 47/1999, S. 103-136.
  • Otto John: Ich wählte Deutschland. (Rechtfertigungsschrift des nach Ostberlin entsprungenen ersten Präsidenten des BfV), Berlin 1954, Hrsg. Ausschuss für Deutsche Einheit
  • Rudolf Diels: Der Fall Otto John, Hintergründe und Lehren. Göttingen 1954
  • Margeret Boveri: Der Verrat im XX. Jahrhundert. Bd. 2 S. 123 ff.

Weblinks

 Commons: Otto John – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Katalogzettel Universitätsbibliothek Frankfurt
  2. Gieseking, Erik: Der Fall Otto John. Entführung oder freiwilliger Übertritt in die DDR? (Subsidia Academica: Reihe A, Neuere und neueste Geschichte; Band 6). Lauf an der Pegnitz 2005, S. 126f.
  3. Verschwinden des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Bundesarchiv
  4. "Otto John: Feuerwehr und Forellen". Der Spiegel, 22. April 1964, abgerufen am 8. November 2009.
  5. burgen-austria.com
  6. Feuerwehr und Forellen. In: Der Spiegel. Nr. 41, 1973 (5. Oktober 1973, online).
  7. Stöver, Bernd: Der Fall Otto John. Neue Dokumente zu den Aussagen des deutschen Geheimdienstchefs gegenüber Mfs und KGB. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 47/1999, S. 103-136. Hier S. 116.
  8. Jäckel, Hartmut: Das Geheimnis des Doktor John. In: Die Zeit Nr. 28/2004. 1. Juli 2004, abgerufen am 6. Dezember 2010.
  9. Gieseking, Erik: Der Fall Otto John. Entführung oder freiwilliger Übertritt in die DDR? (Subsidia Academica: Reihe A, Neuere und neueste Geschichte; Band 6). Lauf an der Pegnitz 2005, S. 561.
  10. Billig verkauft. In: Der Spiegel. Nr. 34, 1958, S. 18 (20. August 1958, online).

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