Panikschloß

Panikschloß

Ein Panikschloss wird für ein- und zweiflügelige Türen meistens im Verlauf von Fluchtwegen eingesetzt. Mit einer einfachen Handbewegung über den Drücker (Türklinke) wird auch eine abgeschlossene Tür geöffnet. Das Panikschloss hat eine einteilige oder geteilte Drückernuss. Die innere oder einteilige Drückernuss nennt man Zwingnuss, weil mit ihr Falle und Riegel ohne Schließbewegung zurückgezogen werden können. Der mit dieser Drückernuss verbundene Türdrücker (Klinke) auf der Innenseite der Tür wirkt als Öffnungsgriff. Die äußere Drückernuss dient nur zur Betätigung der Falle von außen.

Für die Öffnung von außen unterscheidet man:

  • Schließzwangfunktion: Der äußere Türdrücker wird durch Aufschließen von Leerlauf auf Betätigung umgeschaltet. Nach Abziehen des Schlüssels hat der äußere Türdrücker wieder Leerlauf.
  • Umschaltfunktion: Der äußere Türdrücker wird von Leerlauf auf Betätigung umgeschaltet. Dieser Zustand wird bis zur nächsten Schlüsselbetätigung beibehalten.
  • Wechselfunktion (außen ist der Beschlag immer mit einem festen Knauf ausgeführt, ein sogenannter Wechselbeschlag): Die Tür kann von außen nur mit einem Schlüssel geöffnet werden. Die Drückernuss ist einteilig.

Der innere Türbeschlag kann auch durch einen Stangenbeschlag vorzugsweise nach DIN EN 1125 ersetzt werden.

Unter Umständen konnen Panikschlösser blockieren, wenn der Schließbart sich nicht mitdrehen kann, bzw. bei eingestecktem Schlüssel oder bei einer Knaufzylinderausführung in den Riegelbereich hineinragt.

Literatur

  • Kommentar zur Arbeitsstättenregel ASR A 2.3[1]

Siehe auch


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