Parlamentärflagge

Parlamentärflagge
weiße Flagge
eine weiße Flagge

Die Parlamentärsflagge ist eine weiße Flagge, die den Parlamentär als solchen kennzeichnet und die Kombattanten zur Wahrung seiner völkerrechtlich garantierten Unverletzlichkeit verpflichtet. Sie gehört zu den Schutzzeichen des Kriegsvölkerrechts und ist im Artikel 32 der Haager Landkriegsordnung festgelegt.

Aus der Unverletzlichkeit der die weiße Flagge Führenden und dem Missbrauchsverbot ergibt sich die häufig benutzte Funktion als Zeichen der Kapitulation bzw. des Verzichts auf Gegenwehr. So bedeutet das Heraushängen von weißen Flaggen in Städten oft die friedliche Übergabe an feindliche Truppen.

Obwohl die Parlamentärsflagge häufig als „weiße Fahne“ bezeichnet wird, ist sie im eigentlichen Sinne keine Fahne.

Geschichte

Auch wenn die weiße Flagge erst seit der Haager Landkriegsordnung vertraglich festgeschriebenen völkerrechtlichen Schutz genießt, wird sie schon seit langer Zeit eingesetzt und gewohnheitsrechtlich respektiert. Als Zeichen der Kapitulation wurde sie bereits in der chinesischen Han-Dynastie eingesetzt. Auch der römische Geschichtsschreiber Publius Cornelius Tacitus berichtet gegen 109 v. Chr. vom Einsatz einer weißen Flagge bei der Kapitulation römischer Legionäre.

Weitere Bedeutungen

  • Vor allem in Österreich wird die weiße Fahne an Schulen gehisst, wenn alle angetretenen Schüler die Matura bestehen.
  • Die Taliban benutzten 1996 zunächst eine weiße Flagge als Nationalflagge Afghanistans. Am 27. Oktober 1997 wurde die Schahāda in schwarz hinzugefügt.[1]

Einzelnachweise

  1. Flags of the World, abgerufen am 19. Februar. 2009

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