Pars in parem non habet imperium

Pars in parem non habet imperium

Par in parem non habet imperium ist ein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass Gleiche über Gleiche keine Macht haben.

Dieser Rechtsgrundsatz entstammt ursprünglich dem römischen Recht und findet sich bereits bei den antiken Juristen Ulpian (170-223) und Paulus. Er ist dann später auch in den unter Justinian I. erstellten Digesten (533) enthalten. Im Mittelalter wird er von Bartolus in seinem Werk Tractatus Represaliarum (1354) verwendet, dort steht er folgenden erweiterten Form: Non enim una civitas potest facere legem super alteram, quia par in parem non habet imperium.

Der Rechtsgrundsatz findet vor allem im Völkerrecht Anwendung, dort ist er insbesondere für die Souveränität der Staaten bedeutsam, denn Art. 2 Nr. 1 UN-Charta legt sich auf das Prinzip der souveränen Gleichheit der Staaten fest. Völkerrechtlich stehen alle Staaten - unabhängig von ihrer Größe und weltpolitischen Bedeutung - auf einer Ebene.

Staatenimmunität ist eine Konsequenz des Prinzips par in parem non habet imperium, welche sich beispielsweise in der persönlichen Immunität der Staatsoberhäupter sowie der funktionellen Immunität der Diplomaten niederschlägt. Während Staatsoberhäuptern gegenüber allen anderen Staaten die umfassende persönliche Immunität automatisch zukommt, erlangen Diplomaten lediglich gegenüber dem Residenzland durch Akkreditierung die schwächere funktionelle Immunität.

Die zunehmende Intensivierung der weltweiten Zusammenarbeit der einzelnen Staaten geht mit der Abgabe von Souveränität und Immunität einher.

Die Bundesrepublik Deutschland beruft sich zur Zeit vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag auf das Prinzip der Staatenimmunität, um im Fall Distomo Entschädigungsansprüche aus deutschen Kriegsverbrechen und eine daraus abgeleitete Zwangsvollstreckung abzuwehren.

Quellen

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