Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach

Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach
Anselm von Feuerbach

Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach (* 14. November 1775 in Hainichen bei Jena; † 29. Mai 1833 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Rechtsgelehrter. Er gilt als Begründer der modernen deutschen Strafrechtslehre, der psychologischen Abschreckungstheorie und ist Schöpfer des bayerischen Strafgesetzbuches von 1813. Bekannt geworden ist Anselm von Feuerbach auch als Obervormund und Gönner von Kaspar Hauser, über den er 1832 das Buch Kaspar Hauser. Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben des Menschen veröffentlichte.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Paul Johann Anselm Feuerbach wurde als erstes Kind der Sophie Sibylle Christina Krause (* 18. August 1751; † 20. September 1797) und des Johann Anselm Feuerbach (* 19. Februar 1755; † 1. März 1827) am 14. November 1775 in Hainichen bei Jena unehelich geboren. Nach Abschluss des väterlichen Rechtsstudiums an der Universität Gießen zog die Familie nach Frankfurt am Main, wo der Vater als Advokat arbeitete. Paul Johann Anselm besuchte hier das Gymnasium. Ab 1792 studierte er an der Universität von Jena Philosophie, dann die Rechte. Er wurde mit seiner Untersuchung über das Verbrechen des Hochverrats (Erfurt 1798) ehrenvoll habilitiert und arbeitete anschließend als Privatdozent.

1801 erhielt er an der Universität von Jena eine außerordentliche Professur der Rechte, womit der Eintritt in den dortigen Schöppenstuhl verbunden war, und bald darauf die ordentliche Professur des Lehnrechts.

1802 folgte er einem Ruf nach Kiel, 1804 nach Landshut, wo er den Auftrag bekam, den Entwurf zu einem bayerischen Strafgesetzbuch auszuarbeiten. Daraufhin wurde er 1805 – auf Betreiben von Minister Montgelas – als Geheimer Referendar in das Ministerialjustiz- und Polizeidepartement nach München versetzt, 1806 zum ordentlichen Mitglied jenes Departements und 1808 zum Wirklichen Geheimen Rat ernannt. Bereits 1806 tat Feuerbach durch seinen Entwurf zur Abschaffung der Folter den ersten Schritt zur Beseitigung der Missstände in der bayerischen Kriminaljustiz.

Die wesentlichste Verbesserung der Rechtspflege begründete das von ihm entworfene neue Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern (München 1813). Es empfing nach einigen Änderungen am 16. Mai 1813 die königliche Genehmigung, wurde in Sachsen-Weimar-Eisenach, Württemberg und anderen Staaten bei der Bearbeitung neuer Landesgesetzbücher zu Grunde gelegt, in Oldenburg als Gesetzbuch angenommen und auch ins Schwedische übersetzt. Für Bayern brachte dieses Gesetzeswerk eine Humanisierung der Strafpraxis und die förmliche Abschaffung der Folter.

Gleichzeitig arbeitete Feuerbach seit 1807 auf königlichen Befehl den Code Napoléon in ein bürgerliches Gesetzbuch für Bayern um, das 1808 und 1809 teilweise im Druck erschien, aber nicht in Kraft trat.

Die ihm 1812 zugewiesene Redaktion des Codex Maximilianeus besorgte er gemeinschaftlich mit dem Freiherrn von Aretin und dem Staatsrat von Gönner.

Bei der Wiederherstellung der deutschen Unabhängigkeit drückte Feuerbach seinen Nationalsinn durch mehrere Schriften aus, unter anderem durch die Über deutsche Freiheit und Vertretung deutscher Völker durch Landstände (Leipzig 1814).

1814 wurde er zum zweiten Präsidenten des Appellationsgerichts in Bamberg, 1817 zum ersten Präsidenten des Appellationsgerichts für den Rezatkreis in Ansbach und 1821 zum Wirklichen Staatsrat befördert, nachdem er bereits 1813 geadelt worden war.

Bei einem Picknick in Königstein, Taunus erkrankte Anselm von Feuerbach schwer und starb am 29. Mai 1833 in Frankfurt am Main. Sein Grab befindet sich auf dem Frankfurter Hauptfriedhof.

Grab in Frankfurt

Von Feuerbach hinterließ fünf Söhne, die sich alle durch wissenschaftliche Tätigkeit auf verschiedenen Gebieten ausgezeichnet haben, und drei Töchter:

Wirken

Feuerbachs erste schriftstellerische Versuche, philosophische Abhandlungen, sind in Meißners Zeitschrift Apollo und in Niethammers Philosophischem Journal von 1795 enthalten. Sein erstes selbständiges Werk: Über die einzig möglichen Beweisgründe gegen das Dasein und die Gültigkeit der natürlichen Rechte (Leipzig und Gera 1795), war gegen Rehberg gerichtet.

Noch größeren Beifall fanden seine Werke: Kritik des natürlichen Rechts (Altona 1796); Anti-Hobbes, oder über die Grenzen der bürgerlichen Gewalt und das Zwangsrecht der Unterthanen gegen ihre Oberherren (Gießen 1798); Revision der Grundsätze und Grundbegriffe des positiven peinlichen Rechts (Erfurt 1799 und Chemnitz 1800, 2 Tle.), worin er, wie schon in der Schrift Über die Strafe als Sicherungsmittel vor künftigen Beleidigungen des Verbrechers (das. 1799) und in der von ihm mit Grolman und v. Almendingen herausgegebenen Bibliothek für die peinliche Rechtswissenschaft und Gesetzkunde (Göttingen 1800 und Gießen 1803, Bd. 2 u. 3), im Gegensatz zur Kantschen Theorie von der Strafe, als Zweck der Strafe die Abschreckung bezeichnete.

In seinem Lehrbuch des gemeinen, in Deutschland geltenden peinlichen Rechts (Gießen 1801) legte Feuerbach dar, dass nicht erst die Strafvollstreckung, sondern bereits die Strafandrohung davor abschrecke, Straftaten zu begehen (Abschreckungstheorie oder Feuerbachsche Theorie). Sein Postulat nulla poena sine lege („keine Strafe ohne Gesetz“), das eine aufklärerische Forderung von Cesare Beccaria konkretisiert,[1] ist zu einem der Kernelemente des Rechtsstaats geworden. Dies bedeutet:

  • Gesetze müssen allgemein bekannt sein.
  • Tatbestände müssen klar formuliert sein.
  • Die Unrechtsfolgen (Strafrahmen) müssen von vornherein feststehen.

Seinen Zivilistischen Versuchen (Gießen 1803, 1. Teil) folgte eine ausführliche Kritik des Kleinschrodschen Entwurfs zu einem peinlichen Gesetzbuch für die kurpfalzbayrischen Staaten (Gießen 1804, 3 Bde.).

Durch seine Sammlung Merkwürdige Kriminalrechtsfälle (Gießen 1808 und 1811, 2 Bde.; 3. Aufl., Gießen 1839) hat er erstmals die psychologischen Implikationen solcher Fälle beschrieben.

Kleinere Schriften aus dieser Periode sind: Über Philosophie und Empirie in ihrem Verhältnis zur positiven Rechtswissenschaft (Landshut 1804); Blick auf die deutsche Rechtswissenschaft (München 1810); Themis, oder Beiträge zur Gesetzgebung (Landshut 1812).

An seine Betrachtungen über die Geschwornengerichte (Landshut 1813) schlossen sich die Erklärung über meine angeblich geänderte Überzeugung in Ansehung der Geschwornengerichte (Jena 1819) und Über Öffentlichkeit und Mündlichkeit der gerichtlichen Verhandlungen (Gießen 1821) an. 1825 erschien in Gießen der zweite Band: Über die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren Frankreichs.

Später veröffentlichte er noch die Aktenmäßige Darstellung merkwürdiger Verbrechen (Gießen 1828-1829, 2 Bde.; 3. Aufl., Frankfurt a. M. 1849) und Kleine Schriften vermischten Inhalts (Nürnberg 1833, 2 Abtlgn.).

Schließlich erschien die psychologische Studie: Kaspar Hauser, Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben des Menschen (Ansbach 1832).

In seinen Mußestunden beschäftigte er sich mit einer metrischen Übersetzung und einem Kommentar des indischen Gedichts Gita Govinda.

Sein Sohn Ludwig Feuerbach schrieb seine Biografie: Leben und Wirken A. v. Feuerbachs (Leipzig 1852, 2 Bde.).

Literatur

  • Ludwig Feuerbach Leben und Wirken A. v. Feuerbachs, Leipzig, 1852, 2 Bde.
  • Gustav Radbruch, Paul Johann Anselm Feuerbach. Ein Juristenleben, 3. Aufl. hrsg. von Erik Wolf, Göttingen 1969
  • Alfred Kröner, Paul Johann Anselm und Ludwig Andreas Feuerbach als Exponenten des Bürgertums im 19. Jahrhundert. Leben und Wirkungen, Diss. Erlangen-Nürnberg 2006
  • Gerold Schmidt / Paul Johann Anselm von Feuerbach: "Alltag im Alten Bayern. Die frech-sexy'en Reportagen des alten Ritters von Feuerbach aus dem Bayern von 1730-1830." Eingeleitet, ausgewählt und nacherzählt von Gerold Schmidt, Norderstedt 2007, ISBN 9783833460609 (Bespr. v. Wilfried Küper, in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht" 155. Jg. 2008, S. 584-586)

Einzelnachweise

  1. Cesare Beccaria, Von den Verbrechen und von den Strafen, Kap. 4.

Weblinks


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