Peterberg-Aufgaben

Peterberg-Aufgaben

Die Petersberg-Aufgaben wurden 1992 beim Gipfel des Ministerrats der Westeuropäischen Union (WEU) definiert. Sie sollten damals noch von der Verteidigungskomponente der WEU durchgeführt werden und umfassten

  1. „humanitäre Aufgaben,
  2. Rettungseinsätze,
  3. friedenserhaltende Aufgaben sowie
  4. Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen“ (Vertrag von Amsterdam, Art. J.7, Ziff. 2).

Diese Aufgaben gingen dann später auf die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union über, ebenso wie die meisten Komponenten der WEU.

Benannt sind die Aufgaben nach dem Ort, dem Petersberg, auf dem der Gipfel damals tagte.

Siehe auch


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