Pfalz Sachsen

Pfalz Sachsen

Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Geschichte Sachsens bzw. jener Territorien an der mittleren Elbe, die als seine mittelalterlichen Vorgänger gelten können. Es sind jene Gebiete, die im Laufe der Zeit in den Besitz der Wettiner gelangt sind und von den Herzögen und Kurfürsten von Sachsen regiert worden sind. Die Entwicklung des frühmittelalterlichen Stammesherzogtums Sachsen (siehe hierzu Stammesherzogtum Sachsen) ist in diesem Sinn nicht Teil der Geschichte des heutigen Sachsen. Ebenso bleibt die Geschichte der ernestinischen Herzogtümer nach 1547 ausgespart, sie ist Teil der thüringischen Landesgeschichte.

Inhaltsverzeichnis

Die Geschichte bis zur Gründung Meißens

In urgeschichtlicher Zeit kamen nach dem heutigen Stand der Forschung wegen des Charakters einer Transitregion des südlichen Teils des heutigen Sachsen (Vogtland, Elstergebirge, Erzgebirge, Sächsische Schweiz und Lausitzer Gebirge) kulturelle Impulse aus dem Südosten Europas nach Norden. Diese Übergänge, als „Pässe“ bezeichnet, sind beim heutigen Oelsnitz (Vogtland)-Cheb, im mittleren Erzgebirge, in der Nähe von Sayda, im Elbe-Durchbruchstal und am Lückendorfer Pass beim heutigen Zittau-Liberec zu suchen.

Die erste jungsteinzeitliche Besiedlung erfolgte durch die Träger der Bandkeramischen Kultur um 5500 aus Böhmen. Dorfanlagen der LBK sind beispielsweise aus Eythra bekannt, wo außer 20 Langhäusern auch ein Brunnen[1] freigelegt wurde. Aus der nachfolgenden Stichbandkeramischen Kultur 4800 bis 4600 v. Chr. stammen die Erdwerke von Dresden-Nickern. Eine dieser Anlagen hatte ca. 150 m im Durchmesser und bestand aus Gräben, Erdwällen und Palisaden[2].

Das Sächsische Hügelland war wegen der Bodenverhältnisse offenes Siedlungsland (etwa ein, nach Westen allerdings nicht abgegrenztes Gebiet zwischen den heutigen Städten Leipzig, Riesa, Großenhain, Bautzen, Meißen, Döbeln, Rochlitz, Geithain). In diesem Zuge müssen gleichzeitig und gleichrangig die so genannten Lausitzen genannt werden, die von jeher intensive Verbindungen zur Oderlandschaft hatten. Im Neolithikum und in der Bronzezeit standen so vor allem die großen Auen der Flüsse und deren Nebenflüsse, die in der Regel flussaufwärts besiedelt wurden, im Mittelpunkt der Besiedlung.

Die germanische Besiedlung bis zum 6. Jahrhundert

Ein Großteil des sächsischen Raumes gehörte zum Einflussgebiet des suebischen Stammes der Hermunduren und anderen, namentlich nicht bekannten elbgermanischen Kleinstämmen. 17 n. Chr. kam es in der Leipziger Tieflandsbucht zum Kampf zwischen dem Cheruskerbund und dem Markomannenbund unter König Marbod, aus dem kein eindeutiger Sieger überliefert ist. Des Weiteren zog der Stamm der Langobarden im Verlauf der Völkerwanderung die Elbe aufwärts und somit auch durch weite Teile des heutigen Sachsens. Besondere Bedeutung für den Raum Sachsen hatte der Stamm der Thüringer. Nordwestsachsen gehörte gesichert zum ursprünglichen thüringischen Stammesgebiet. Zu Beginn des 5. Jahrhunderts gerieten die Thüringer in Abhängigkeit von den Hunnen unter Attila, der sein Reich damit auch auf Mitteldeutschland ausdehnen konnte. Nach dem Abzug der Hunnen und dem Zerfall des Hunnenreiches konnte sich in der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts ein eigenständiges thüringisches Königreich etablieren. Die Ostgrenze dieses Königreiches zog sich durch das heutige Sachsen, der genaue Grenzverlauf ist gegenwärtig jedoch noch nicht bekannt.

Die slawische Besiedlung bis zum 10. Jahrhundert

Nach der Niederlage der Thüringer gegen die Franken im Jahre 531 n. Chr. fielen die südlichen Gebiete des Königreiches unter fränkische Herrschaft, die nördlichen Gebiete unter sächsische. Die Gebiete östlich der Saale konnten von den Franken nicht gehalten werden und wurden von den westslawischen Sorben vermutlich im ausgehenden 6. Jahrhundert besiedelt. Teile des heutigen Sachsen wohl bis zur Elster und Pleiße, vielleicht sogar stellenweise bis zur Mulde, gehörten vermutlich schon seit der Mitte des 9. Jahrhunderts zur Sorbischen Mark und standen damit in loser Abhängigkeit vom Fränkischen Reich. Ihren Namen erhielt diese Mark von dem hier siedelnden Stammesverband der Sorben. Die Gebiete an der Elbe und in der Lommatzscher Pflege waren von den slawischen Daleminziern besiedelt, in der Oberlausitz saßen die Milzener und Besunzane.

Die Mark Meißen im Mittelalter

Die Daleminzier wurden 929/930 in einem großangelegten Heereszug von König Heinrich I. besiegt, ihre Hauptburg Gana zerstört und auch dieses Gebiet in das Reich eingegliedert. Während der Ungarnkriege ließ Heinrich im selben Jahr zur dauerhaften Beherrschung und Sicherung des neuerworbenen Landes auf einem Felsplateau an der Mündung der Triebisch in die Elbe die Burg Meißen (Misina, Misni) gründen, die Namensgeberin der Mark Meißen und die "Wiege des heutigen Sachsens" wurde. Zwischen 985 und 1002 fanden erste Münzprägungen in Meißen statt. Einen Burggrafen gab es wahrscheinlich seit 965, belegt ist er allerdings erst 1068. 968 wurde das Bistum Meißen durch Kaiser Otto I. gegründet, Bischofssitz wurde wiederum die gleichnamige Burg. Der Markgraf bzw. die Markgrafschaft wurden 1046 erstmalig als „Marchia Misnensis“ erwähnt. Bis 1089 herrschten verschiedene Adelsgeschlechter in der Mark Meißen. In dem Jahr übernahm die damals sich selbst noch nicht so bezeichnenden Wettiner die Markgrafschaft. Der Name Wettin für dieses Geschlecht taucht in den Quellen erst im 12. Jahrhundert auf und bezieht sich auf den Stammsitz, die Burg Wettin an der Saale nordwestlich von Halle (Saale). Ein männlicher Spross dieses Geschlechts vermählte sich 1089 mit der Witwe des Markgrafen, aus dieser Ehe ging ein Sohn hervor, Heinrich I. von Eilenburg (1089 bis 1103), der erste Wettiner, der mit der Mark Meißen belehnt wurde. Dessen Nachfolger, sein Sohn, war Heinrich II. von Eilenburg. Dieser starb, ohne Nachkommen zu hinterlassen, deshalb ging der Titel des Markgrafen auf seinen Vetter Konrad den Großen (1123 bis 1156). Nachfolger Konrads wurde sein Sohn, Otto der Reiche, Markgraf von 1156 bis 1190. In seine Regierungszeit fällt die Gründung Leipzigs 1165 (Ersterwähnung 1015) als er, der Markgraf, dem Ort an der Kreuzung der Via Regia mit der Via Imperii Stadtrecht und Marktprivileg erteilte, die Entdeckung der Silbervorkommen beim jetzigen Freiberg 1168 und die Gründung der Stadt Freiberg „...als freie Stadt auf dem Berge“ um 1186. Außerdem wurde vermutlich zwischen 1171 und 1174 die Stadt Chemnitz gegründet, die damals nicht zur Mark Meißen gehörte, sondern als Reichsstadt dem Kaiser unterstand. Otto der Reiche erwarb verschiedene Territorien, so unter anderem Weißenfels, dem er 1185 das Stadtrecht verlieh. Dresden wurde 1206 erstmals urkundlich erwähnt.

Das askanische Herzogtum Sachsen (1180-1423)

1180 wurde der mächtigste Reichsfürst Herzog Heinrich der Löwe entmachtet und sein Herzogtum Sachsen geteilt. Mit dem östlichen Landesteil wurden die Askanier belehnt. Nach Erbteilungen gingen daraus 1260 die Herzogtümer Sachsen-Wittenberg und Sachsen-Lauenburg hervor. 1356 wurden die Wittenberger Askanier durch die Goldene Bulle zu Kurfürsten erhoben. Nach deren Aussterben 1422 gingen das Herzogtum und die Kurwürde 1423 an die meißnischen Wettiner über.

Siehe auch die Liste der askanischen Herzöge und Kurfürsten von Sachsen-Wittenberg unter: Askanier

Die Pfalzgrafschaft Sachsen

König Otto I. hatte im südlichen Teil des Herzogtums Sachsen, in der Saale-Unstrut-Region die Pfalzgrafschaft Sachsen eingerichtet. Der erste sächsische Pfalzgraf aus dem Hause Goseck war Burchard (1003-1017, Enkel des Dedi). Mit dem Tode des Friedrich V. Im Jahr 1179 erlosch die Linie der Pfalzgrafen aus dem Hause Goseck. Die Pfalzgrafschaft Sachsen wurde im gleichen Jahr von Kaiser Friedrich Barbarossa an Ludwig den Frommen aus dem Geschlecht der Ludowinger verliehen. Dieser überließ sie 1181 seinem Bruder Hermann. Nach Hermanns Tod 1217 fiel die Pfalzgrafschaft an dessen Sohn Ludwig.

Als Ludwig 1227 auf einem Kreuzzug ums Leben kam, übernahm sein Bruder Heinrich Raspe für Ludwigs minderjährigen Sohn Hermann II. die Regierungsgeschäfte. Hermann II. starb 1241 im Alter von 19 Jahren und Heinrich Raspe übernahm offiziell die Herrschaft.

Da auch Heinrich Raspe kinderlos blieb, erwirkte er 1242 bei Kaiser Friedrich die Eventualbelehnung seines wettinischen Neffen Heinrich mit der Pfalzgrafschaft Sachsen sowie der Landgrafschaft Thüringen.

Das sächsische Kurfürstentum bis zur Leipziger Teilung

Nach dem Aussterben der Askanier konnten die Wettiner zur Mark Meißen und ihren thüringischen Besitzungen 1423 das Herzogtum Sachsen hinzugewinnen. Mit diesem Territorium an der mittleren Elbe war gemäß der Goldenen Bulle von 1356 auch die Kurwürde verbunden. Die meißnischen Wettiner waren seitdem Kurfürsten von Sachsen und gehörten damit zu den bedeutendsten Fürsten im Reich. Schnell breitete sich der Name ihres wichtigsten Territoriums, Sachsen, auf alle von ihnen beherrschten Länder aus. In ihrer Titulatur zählten die Wettiner aber zumeist ihre ganzen Besitzungen auf: sie waren Kurfürsten und Herzöge von Sachsen, Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Thüringen usw. Auch dauerte es noch sehr lange bis die verschiedenen Ländern zu einem einheitlichen Staatswesen zusammengewachsen waren, was durch bis ins 17. Jahrhundert immer wieder vorgenommene Landesteilungen nicht eben erleichtert wurde.

Die wettinischen Lande gehörten nicht nur wegen ihrer Größe, sondern auch wegen ihrer Wirtschaftskraft zu den bedeutendsten Territorien des Reiches. Die Meißener Markgrafen und Kurfürsten konnten bedeutende Einnahmen aus dem Silberbergbau im Erzgebirge ziehen, sie geboten mit Leipzig über eines der wichtigsten Handelszentren im Reich und schon im 14. Jahrhundert hatten sie mit der so genannten Amtsverfassung eine fast flächendeckende Verwaltung geschaffen, die dem Hof aus den einzelnen Ämtern stabile Einnahmen zuführte. Durch Bergbau und Handel war im Sachsen des 15. Jahrhunderts viel Geld im Umlauf, wodurch auch die anderen Wirtschaftszweige nachhaltig belebt wurden. Der von den Kurfürsten geprägte Meißener Groschen war weit über die Grenzen der wettinischen Lande hinaus eine anerkannte Währung.

Im Jahr 1446 kam es zum Sächsischen Bruderkrieg, nachdem der Plan der Altenburger Teilung von den zerstrittenen Brüdern Friedrich II. und Wilhelm III. abgelehnt wurde. Erst mit dem Naumburger Frieden von 1451 wurde der Streit beigelegt. Das Nachspiel des sächsischen Bruderkrieges war der Altenburger Prinzenraub im Juli 1455, als der Ritter Kunz von Kaufungen die Prinzen Ernst und Albrecht aus der Burg in Altenburg entführte.

Am 26. August 1485 vereinbarten die Brüder Ernst und Albrecht der Beherzte in Leipzig die Trennung ihres Besitzes, den sie bisher gemeinsam regiert hatten. Damit entstanden die beiden wettinischen Linien der Ernestiner und der Albertiner. Der ältere Bruder Ernst erhielt das Herzogtum Sachsen um Wittenberg herum, mit dem die Kurwürde verbunden war, dazu auch die thüringischen Gebiete und Gebiete in der Mark Meißen. Albert regierte als Herzog von Sachsen, den größeren Teil der meißnischen Gebiete mit den Städten Leipzig und Dresden (siehe dazu auch Leipziger Teilung sowie Sächsischer Münzstreit).

Von der Leipziger Teilung zum Schmalkaldischen Krieg (1485-1547)

Ernst starb schon 1486. Sein Sohn Friedrich der Weise wurde sein Nachfolger. Er gründete 1502 die Universität Wittenberg und holte 1505 Lucas Cranach den Älteren als Hofmaler hierher. Von Wittenberg aus verbreitete sich die Reformation. Er versteckte Martin Luther auf der Wartburg. Friedrich der Weise starb 1525, Nachfolger wurde sein Bruder Johann der Beständige. 1527 wurde die Evangelisch-Lutherische Landeskirche gegründet, deren "oberster Bischof" der Kurfürst war. Der 1530 zur Verteidigung der Reformation gegründete Schmalkaldische Bund der evangelischen Reichsstände stand unter Führung Kursachsens und Hessens. 1532 starb Johann, Nachfolger wurde sein Sohn Johann Friedrich. 1546 entluden sich die Spannungen zwischen den Kaiser und dem Schmalkaldischen Bund zum Krieg, den der Bund 1547 verlor. Johann Friedrich musste die Kurwürde und den Großteil seiner Besitzungen an seinen Vetter Moritz von Sachsen abtreten. Ihm blieben nur die thüringischen Besitzungen, die nach seinem Tod 1554 an seine Söhne aufgeteilt wurden (siehe Geschichte Thüringens).

Albrecht der Beherzte wählte statt Meißen Dresden zum Residenzsitz. Er starb 1500 bei Kämpfen in Friesland. Sein Sohn Georg der Bärtige war ein entschiedener Gegner der Reformation. Erst als nach seinem Tod 1539 sein Bruder Heinrich der Fromme Herzog wurde, kam das Herzogtum zum Protestantismus. Nach dessen Tod 1541 wurde sein Sohn Moritz Herzog. Moritz verbündete sich mit dem Kaiser gegen den Schmalkaldischen Bund. Nach der Schlacht bei Mühlberg 1547 bekam er die Kurwürde und große Teile der bisherigen kursächsischen Besitzungen.

Kursachsen im Zeitalter der Konfessionalisierung (1547–1650)

Später verschlechterte sich das Verhältnis von Kaiser und Kurfürst und es kam zu einem neuen Waffengang. Moritz siegte dabei, starb aber 1553 bei der Schlacht bei Sievershausen. Seit dem Abschluss des Augsburger Religionsfriedens (1555) stand der sächsische Kurfürst fest an der Seite der Kaiser aus dem Haus Habsburg. August I. verstand sich als Führer der lutherischen Reichsstände, in deren Interesse der zwischen Protestanten und Katholiken erreichte status quo zu bewahren war. Für seine kaiserfreundliche Politik erhielt August von Kaiser Ferdinand I. freie Hand, die mitteldeutschen Hochstifter Merseburg, Naumburg und Meißen zu säkularisieren und in den sächsischen Kurstaat zu integrieren.

In der Religionspolitik legte sich Sachsen ganz auf das orthodoxe Luthertum fest. Reformierte Strömungen wurden unterdrückt und mit den Habsburgern war man sich einig, dass die Calvinisten nicht in den reichsweiten Religionsfrieden aufgenommen werden sollten und ihnen damit der Status einer reichsrechtlich anerkannten Konfession verwehrt bleiben sollte. Ihren dogmatischen Ausdruck fand die strenge Ausrichtung auf die "reine Lehre" Luthers durch die Konkordienformel und das Konkordienbuch, die in Sachsen als verbindliche Religionsgesetze von jedem evangelischen Pfarrer zu unterschreiben waren. Neben der Geistlichkeit wurden auch die Universitäten und letztlich alle Untertanen der konfessionellen Disziplinierung durch den Behördenapparat des Kurfürsten unterworfen.

Zur Klärung der politischen Probleme im mitteldeutschen Raum wurde mit den Ernestinern 1554 der Naumburger Vertrag geschlossen.

Die friedliche Zeit in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wirkte sich auf die sächsische Ökonomie und die Staatsfinanzen sehr positiv aus. August war einer der wenigen Reichsfürsten jener Epoche, die einen umfangreichen Staatsschatz ansammeln konnten. Er war auch nicht ständig auf Steuerbewilligungen der Landstände angewiesen, so dass der sächsische Landtag nur selten einberufen wurde und die sächsischen Stände sich deshalb kaum an der Landespolitik beteiligen konnten. Selten zuvor und selten danach war die Macht sächsischer Fürsten so groß wie im Zeitalter der Konfessionalisierung.

Unter Augusts Nachfolger, seinem Sohn Christian I. (1586–1591) gewannen calvinistische Strömungen am Hof an Einfluss. Außerdem versuchte Christians Kanzler Nikolaus Krell der sächsischen Politik eine neue Richtung zu geben. Das Kurfürstentum sollte sich vom Kaiser lösen und eine Union mit den protestantischen Reichsfürsten sowie Bündnisse mit den westeuropäischen Gegnern der Habsburger eingehen. Insbesondere die dem Calvinismus wohl gesinnte Religionspolitik stieß auf den erbitterten Widerstand der lutherischen Kräfte in der Landeskirche und unter den Ständen. Der frühe Tod Christians I. machte die hochfliegenden Pläne Krells zunichte. Der Kanzler wurde erst ins Gefängnis geworfen und 1601 schließlich hingerichtet.

Nach dem Ausbruch des durch den Prager Fenstersturz eingeleiteten Böhmischen Ständeaufstands stellte sich der Kurfürst Johann Georg I. noch 1618 auf die Seite des Kaisers. Er setzte damit auf Anraten seiner Regierung die seit Jahrzehnten gültige sächsische Reichspolitik fort. Ihr Ziel war es, den im Augsburger Religionsfrieden erreichten status quo zu wahren. Man war sich 1618 in Dresden bewusst, dass die böhmischen Unruhen einen reichsweiten Krieg auslösen konnten. Zunächst versuchte Johann Georg gemeinsam mit dem Mainzer Kurfürsten zwischen den böhmischen Ständen und dem Kaiser zu vermitteln. Nach dem Tod von Kaiser Matthias im März 1619 spitzte sich die Lage aber zu. Als die böhmischen Stände im gleichen Jahr den bereits gekrönten Nachfolger Ferdinand II. absetzten und Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz zu ihrem König wählten, gab Johann Georg seine abwartende Haltung auf und erklärte sich bereit, am Krieg gegen Böhmen teilzunehmen. Mit Ferdinand II. wurde vereinbart, dass Sachsen die beiden böhmischen Nebenländer Ober- und Niederlausitz für den Kaiser zurückerobern sollte. Formalrechtlich wurde Johann Georg dafür vom Kaiser mit der Reichsexekution gegen die böhmischen Rebellen beauftragt.

Im September 1620 marschierten die sächsischen Truppen in die beiden Lausitzen ein. Die beiden Markgraftümer konnten ohne größeren Widerstand besetzt werden. Weil der Kaiser dem sächsischen Kurfürsten die Kriegskosten nicht wie vereinbart erstatten konnte, musste er Johann Georg die beiden Lausitzen 1623 als Pfand überlassen.

In der Folgezeit verschlechterten sich die Beziehungen Sachsens zum Kaiser mehr und mehr, unter anderem, weil die Neutralität Sachsens von den kaiserlichen Truppen unter Albrecht von Wallenstein kaum geachtet wurde. Albrecht von Wallenstein führte mehrfach plündernde Truppen in die Lausitzen. Auch die rücksichtslos betriebene Rekatholisierung in Schlesien und Böhmen missfiel dem sächsischen Kurfürsten, ohne dass er etwas dagegen tun konnte. Die militärischen Erfolge Wallensteins schließlich ließen nichts Gutes für die Zukunft der protestantischen Reichsstände erwarten. 1631 sah sich Johann Georg I. schließlich genötigt auf Seiten der Schweden in den Krieg gegen den Kaiser einzutreten. Ausschlaggebend für diesen radikalen Wechsel in der sächsischen Politik war die militärische Lage, denn die Truppen des Schwedenkönigs standen zu dieser Zeit schon auf sächsischem Gebiet.

1635 schloss Sachsen mit dem Kaiser den Prager Frieden und gelangte dadurch endgültig in den Besitz der Lausitzen. Die Verheerungen des Landes durch den Dreißigjährigen Krieg dauerten aber an, denn die Kämpfe gegen die Schweden gingen noch mehr als zehn Jahre auch in Mitteldeutschland weiter. Erst der Westfälische Frieden 1648 brachte das Ende der Kriegsnot. Für Sachsen wurden weitgehend die Bestimmungen des Prager Friedens bestätigt.

Der Kurstaat vom Westfälischen Frieden bis zum Ende des Alten Reichs (1806)

Nach dem Dreißigjährigen Krieg waren viele sächsische Städte und Dörfer zerstört, große Verluste an Menschenleben waren zu beklagen, das Land war verarmt und die Staatskasse leer. Allerdings erholte sich der Kurstaat aufgrund seiner natürlichen und politischen Voraussetzungen (gute Böden und reiche Erzvorkommen auf der einen, eine gut organisierte Verwaltung auf der anderen Seite) schneller als andere Territorien des Reiches von den Folgen des Krieges. Eine wichtige Komponente für den Wiederaufstieg Sachsens stellten die aus den habsburgischen Territorien in den Kurstaat einströmenden Exulanten dar, durch die der Bevölkerungsverlust aus den Kriegszeiten schneller ausgeglichen werden konnte. Das technische knowhow der Exulanten und ihr Gewerbefleiß kurbelten die Wirtschaft an.

Durch den starken Geldbedarf der landesfürstlichen Kasse hatten die sächsischen Stände schon während des Krieges wieder an Einfluss gewonnen. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts mussten die Kurfürsten den Landtag weit häufiger einberufen, als dies noch zu Anfang jenes Jahrhunderts der Fall gewesen war und 1661 konnten die Stände sogar ihr Selbstversammlungsrecht durchsetzen.

Johann Georg I. schwächte Kursachsen, indem er in seinem Testament verfügte, dass für seine jüngeren Söhne eigene Fürstentümer vom Gesamtstaat abgetrennt werden.

Außenpolitisch blieb Sachsen bis zum Ende des 17. Jahrhunderts an der Seite des österreichischen Kaiserhauses. Die sächsischen Kurfürsten leisteten Truppenhilfen gegen die Türken und Sachsen war auch am Reichskrieg gegen den französischen König Ludwig XIV. beteiligt.

August der Starke wurde 1694 Kurfürst. 1697 trat er zum katholischen Glauben über, um die polnische Königskrone zu erwerben. Die Personalunion Sachsen-Polen bestand mit zwei kurzen Unterbrechungen 1706 bis 1709 und 1733 bis 1736 bis zum Ende des Siebenjährigen Krieges 1763. Unter der Herrschaft Augusts und seines Sohnes Friedrich August II. erblühte Dresden. Die berühmten Bauwerke wie Zwinger und Frauenkirche entstanden.

Nach dem Siebenjährigen Krieg erfolgte die Wiederherstellung Sachsens im sogenannten Rétablissement.

Die napoleonische Zeit (1806-1815)

1806 beteiligte sich Sachsen an der Seite Preußens am Krieg gegen das napoleonische Frankreich. In der Doppelschlacht von Jena und Auerstedt im Oktober 1806 kämpften auch 22.000 sächsische Soldaten. Sie endete für Preußen und seine Verbündeten mit einer katastrophalen Niederlage. Sachsen kam kurzzeitig unter französische Besatzung, und es wurden ihm zunächst 25 Millionen Franc Kriegskontributionen auferlegt, sowie Hilfslieferungen zur Versorgung der französischen Armee geleistet. Mit dem Friedensschluss von Posen wurde der Kriegszustand zwischen Sachsen und Frankreich beendet. Sachsen wurde Mitglied des Rheinbunds und Kurfürst Friedrich August III. wurde von Napoleon im Dezember 1806 zu König Friedrich August I. erhoben. Bis zum Ende der napoleonischen Herrschaft im Jahr 1813 hielt König Friedrich August I. nun treu zu Napoleon. Sachsen stellte Napoleon ein Kontingent von 20.000 Soldaten, zunächst im Feldzug gegen Preußen, zur Verfügung. Im Gegenzug verzichtete Frankreich nun auf die Kriegskontributionen. Auf Veranlassung des französischen Kaisers hatte der neue sächsische König in einem Dekret von 1807 seinen Untertanen die Freiheit der Religionsausübung gewährt. Von da an waren die Katholiken gleichberechtigte Staatsbürger. Die napoleonische Kontinentalsperre hatte starke Auswirkungen auf die sächsische Wirtschaft. Sie verhinderte einerseits den Handel mit Großbritannien, schuf andererseits aber günstige Bedingungen für den Absatz des sächsischen Gewerbes auf dem Kontinent, weil die britische Konkurrenz ausgeschaltet war. Insbesondere die gewerbliche Produktion im Erzgebirge und in der Oberlausitz nahm dadurch zu.

Flagge des neugegründeten Königreich Sachsen von 1806 bis 1815

Im Jahr 1809 kämpften die Sachsen mit 13.000 Soldaten an der Seite Napoleons in der Schlacht bei Wagram gegen Österreich. Zum Dank fügte Napoleon im Jahr 1809 Krakau und das bisher österreichische Neu-Galizien dem unter sächsischer Regierung stehenden Herzogtum Warschau hinzu und erhob dieses zum Großherzogtum. 1812 nahmen sächsische Truppen am Russlandfeldzug Napoleons teil. Von den 21.000 sächsischen Soldaten kehrten nur knapp 1.000 in die Heimat zurück. 1813 wurde Sachsen zum Hauptkriegsschauplatz der antinapoleonischen Befreiungskriege. Dementsprechend hatte auch die sächsische Zivilbevölkerung in den umkämpften Gebieten viel zu leiden. Besonders betroffen waren durch die Gefechte die westliche Oberlausitz (Bischofswerda wurde in Brand geschossen und verwüstet) und die Dörfer in der Umgebung von Leipzig, die während der Völkerschlacht verwüstet wurden. Im Gegensatz zu den meisten anderen Rheinbundstaaten hatte sich Friedrich August I. nicht rechtzeitig auf die Seite der Verbündeten geschlagen, obwohl Teile des Militärs schon mit Beginn der Befreiungskriege im Winter / Frühjahr 1813 die Seiten wechselten, hatte sich Sachsen im Herbst 1813 nicht rechtzeitig auf die Seite der Sieger geschlagen und die Preußen wollten das Land daher ihrem Staatswesen einverleiben (General-Gouvernement der Hohen Verbündeten Mächte). Vizekanzler und Generalgouverneur war Fürst Nikolai Grigorjewitsch Repnin-Wolkonski.

Die völlige Beseitigung des sächsischen Staates wurde auf dem Wiener Kongress jedoch durch den österreichischen Staatskanzler Metternich verhindert. Preußen konnte nur drei Fünftel des sächsischen Territoriums an sich reißen. Sachsen verlor unter anderem den Kurkreis mit Wittenberg und Torgau, die Niederlausitz, die Hälfte der Oberlausitz und alle Gebiete in Thüringen (Provinz Sachsen). Hatte Kursachsen um 1800 etwa 2 Millionen Einwohner gehabt, so lebten 1815 im verbliebenen Rumpfstaat nur mehr 1,2 Millionen Menschen.

Königreich Sachsen im 19. Jahrhundert

Vom Wiener Kongress bis zum Vormärz (1815-1847)

Nach dem Wiener Frieden folgte auch in Sachsen eine Zeit der politischen Restauration. Nachdem König Friedrich August I. 1827 starb, folgte ihm sein Bruder Anton im Amt. Kabinettsminister Detlev Graf von Einsiedel versuchte jegliche Reformen zu verhindern. Die bürgerlichen Eliten drängten jedoch auf Beteiligung an der politischen Macht. Die Julirevolution von 1830 in Frankreich löste auch in Deutschland Unruhen und Aufstände aus, die in den verschiedenen Staaten infolge der lokalen Besonderheiten einen unterschiedlichen Verlauf nahmen und sehr unterschiedliche Ergebnisse zeigten. In Sachsen wurde der Aufstand 1831 zwar militärisch bekämpft, die Regierung machte aber auch politische Zugeständnisse, mit denen insbesondere die Forderungen des liberalen Bürgertums teilweise aufgegriffen wurden. Es kam zu gemäßigten Reformen; am wichtigsten war dabei der Erlass der ersten Verfassung im September 1831. Das Königreich Sachsen war nun konstitutionelle Monarchie geworden, bürgerliche Freiheiten waren erstmals verfassungsmäßig garantiert und es sollten Wahlen zum Landtag stattfinden. Der neue Landtag gliederte sich in zwei Kammern. Die I. Kammer war das Oberhaus und in seiner ständischen Zusammensetzung ein Abbild des alten Landtags. Die II. Kammer wurde auf einer breiteren Basis gewählt.

Mit der Allgemeinen Städteordnung von 1832 erhielten die Städte eine weitgehende Selbstverwaltung und mit dem Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen wird die Befreiung der Bauern von den Feudallasten eingeleitet. Auch Justiz und Verwaltung wurden in den folgenden Jahren grundlegend neu gestaltet.

Nach 1815 erlebte Sachsen einen enormen industriellen Aufschwung. Das Land war die erste wirkliche Industrieregion Deutschlands. Die Bevölkerung der Städte nahm wegen des Bedarfs an Arbeitskräften rasch zu. Es kam zur Entstehung eines Industrieproletariats, dessen Lebensverhältnisse sehr schlecht waren. Die Kommunen konnten die sozialen Probleme kaum bewältigen, bzw. hatten die bürgerlichen Führungsschichten wenig Interesse daran.

Die Revolution von 1848/49

Im Frühjahr 1848 war Leipzig eines der Zentren der Revolution in den deutschen Staaten. Am 13. März musste der König eine bürgerliche Regierung einsetzen. Allerdings zeigte es sich bald, dass diese Vertreter des Großbürgertums ihre eigenen familiären Verbindungen zum Adel und Gruppeninteressen sicherten und Aktivitäten der Volksmassen bremsten. Angesichts von 60.000 Arbeitslosen in Sachsen im Frühjahr 1848 und dem Unmut der ländlichen Bevölkerung, die am 5. April das Schloss Waldenburg (Sachsen) in Flammen aufgehen ließ, war das kein leichtes Unterfangen. Am 1. Mai löste der König das Parlament auf, was schließlich Auslöser des Maiaufstandes von 1849 war. Zwei Tage später wurde eine Demonstration der Bürgerwehr verboten und offiziell mit dem Einmarsch preußischen Militärs gedroht, was den letzten Zündfunken für den bewaffneten Widerstand lieferte. In der Folge kam es in Dresden zu Kämpfen und der König flüchtete auf die Festung Königstein. Am 6. Mai trafen jedoch, wie angedroht, preußische Truppen ein. Das Resultat nach vier Tagen Kämpfen waren 30 gefallene Soldaten und ca. 200 tote Barrikadenkämpfer sowie zahlreiche politische Gefangene (vgl. Dresdner Maiaufstand). Die Revolution wurde niedergeschlagen, ohne dass größere politische Zugeständnisse gemacht worden waren.

Sachsen im Deutschen Kaiserreich

Am 14. Juni 1866 stellte sich Sachsen im österreichisch-preußischen Konflikt auf die Seite Wiens. Sachsen wurde schnell von preußischen Truppen besetzt und seine Armee teilte bei Königgrätz die knappe Niederlage der Österreicher. Im Friedensvertrag von Berlin musste die sächsische Regierung schließlich die politischen Veränderungen anerkennen und das Land wurde Mitglied im Norddeutschen Bund unter preußischer Führung. Sachsens staatliche Souveränität war seitdem stark eingeschränkt. 1870/71 nahm das Königreich am Deutsch-Französischen Krieg teil und 1871 wurde das Land Teil des neu begründeten Deutschen Reiches.

1868 wurde eine Verfassungsänderung durchgeführt, die dem Landtag mehr Rechte einräumte und das Wahlrecht zur II. Kammer auf eine breitere Basis stellte.

Sachsen profitierte nach 1871 besonders von dem allgemeinen Aufschwung in Deutschland. Es war das Land mit der höchsten Industriedichte und dem höchsten Nationaleinkommen (pro Kopf) unter allen deutschen Bundesstaaten. Nach 1871 kam es auch zu einem Modernisierungsschub auf dem Gebiet der Verwaltung, während das politische System rückständig blieb. Das geltende Wahlrecht sicherte einer kleinen Minderheit der besitzenden Schichten die Macht. Gleichzeitig war Sachsen im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts ein Zentrum der deutschen Arbeiterbewegung unter Führung August Bebels und Wilhelm Liebknechts.

Sachsen ab dem 20. Jahrhundert

Daten im Jahr 1930
Landeshauptstadt: Dresden
Fläche: 14.986 km²
Einwohner: 4.994.281
Bevölkerungsdichte: 333 Einwohner/km²
Stimmen im Reichsrat: 4
Karte
Sachsen 1815-1945

1904 bis 1918

König Friedrich August III. von Sachsen (1865-1932; reg. 1904-1918) war der letzte sächsische König und der letzte wettinische Landesherr Sachsens. Friedrich August III. galt als konservativ und konfliktscheu, war manchmal aber auch recht tolerant, was sich z.B. im Jahr 1906 mit der Ernennung des liberalen Grafen Hohenthal, der das Pluralwahlrecht in Sachsen einführte, zum Innenminister zeigte. Mit Hohenthals Tod im Jahr 1909 schliefen die politischen Reformen im Königreich jedoch schnell wieder ein.

Am 2. August 1914 rief der König seine "Söhne und Brüder" zu den Waffen. Er schickte 750.000 Soldaten in den Ersten Weltkrieg (1914-1918), von denen 229.000 fielen (das Land zählte damals etwa 5 Mio. Einwohner). In diesem Krieg stellte Sachsen zum letzten Mal eine eigene Armee. Der eigentlich als begeisterter Militär und fähiger Stratege geltende König verzichtete als einziger deutscher Monarch auf den Oberbefehl über seine Truppen.

1918 bis 1933

Am 8. November 1918 übernahmen in Sachsen Arbeiter- und Soldatenräte die Macht, der SPD-Politiker Hermann Fleißner rief am 10. November 1918 die Republik Sachsen im Zirkus Sarrasani aus und drei Tage später dankte der sächsische König Friedrich August III. auf Schloss Guteborn bei Ruhland ab.

Am 28. November 1918 wurde das allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Verhältniswahlrecht für Männer und Frauen über 21 Jahre eingeführt, nach dem das erste demokratische Parlament Sachsens im Februar 1919 gewählt wurde. Am 25. Februar 1919 trat das „Vorläufige Grundgesetz für den Freistaat Sachsen“ - diese Bezeichnung wurde einstimmig beschlossen, in Kraft. Der Freistaat Sachsen hatte vor dem Gebietsaustausch mit Thüringen eine Fläche von 14.993 km².

Im Februar/März 1919 kam es zum Generalstreik im Leipziger Raum und im April 1919 legten die Arbeiter des Zwickauer Steinkohlereviers die Arbeit nieder.

Nachdem aufgebrachte Kriegsgeschädigte den sächsischen Kriegsminister Gustav Neuring (1879-1919) nach einer öffentlichen Rede in der Elbe ertränkt hatten, verhängte die Reichsregierung im April 1919 den Belagerungszustand über Sachsen. Die Reichswehr marschierte ein.

Im März 1920 floh die Reichsregierung vor den Kapp-Putschisten nach Dresden, wo daraufhin Straßenkämpfe ausbrachen. Beim Generalstreik gegen den Kapp-Putsch am 15. März 1920 auf dem Postplatz erschoss die Reichswehr 59 Demonstranten. Die Straßenschlachten in Leipzig forderten 40 Todesopfer. Mit ihrem Generalstreik brachte die Arbeiterschaft den Kapp-Putsch schließlich zum Erliegen.

Das sächsische Gesamtministerium legte der Volkskammer am 19. April 1920 den Entwurf einer Verfassung vor. Diese passte sich im Aufbau und in der Terminologie an die Reichsverfassung vom 11. August 1919 an, orientierte sich an bereits verabschiedeten Landesverfassungen sowie am Vorliegenden Entwurf für Preußen. Diese Vorlage wurde am 12. Mai 1920 in erster Lesung behandelt. Die Volkskammer wählte einen Sonderausschuss. Dieser bestand aus 18 Abgeordneten aller Fraktionen (SPD - 7, DDP - 4, USPD - 3, DNVP - 3, DVP - 1). Die Beratung erfolgte in 18 Sitzungen. Am 20. Oktober 1920 lag der Volkskammer der Bericht des Ausschusses vor und am 26. Oktober 1920 erfolgte die 2. Lesung und Annahme der „Verfassung des Freistaates Sachsen“ mit einstimmigem Ergebnis. Die Verfassung trat am 1. November 1920 in Kraft.

Diese neue Verfassung orientierte sich an der Weimarer Verfassung, die sich wiederum an die Ideale der Französischen Revolution anlehnte. In der Zeit der Weimarer Republik war Sachsen nun ein Freistaat mit einem Parlament, einem Ministerpräsidenten und den schon einhundert Jahre zuvor eingeführten Landesfarben weiß-grün.

Als Gegenreaktion auf das Erstarken rechter Kräfte und die enorme Verschlechterung der Wirtschaftslage bildete sich am 10. Oktober 1923 eine sächsische Linksregierung unter der Führung des Sozialdemokraten Erich Zeigner unter Beteiligung der Kommunisten (s. Einheitsfront). Nachdem Hinweise auf revolutionäre Vorbereitungen erkennbar waren und Anweisungen der Reichsregierung, neuaufgestellte paramilitärische Milizen ("Rote Hundertschaften") aufzulösen, von der Landesregierung nicht befolgt wurden, sandte die Regierung in Berlin Truppen, um im Rahmen der Reichsexekution einen befürchteten kommunistisch orientierten Umsturz zu verhindern. [3] Am 21. Oktober 1923 entmachtete Generalleutnant Müller - auf der Basis einer Notverordnung Eberts - die vom Landtag gewählte sächsische Regierung.

An den Beisetzungsfeierlichkeiten für den letzten sächsischen König im Jahr 1932 in Dresden nahmen hunderttausende Trauergäste teil, auch, weil sich nach den politischen Wirren seit 1918 und dem rasanten wirtschaftlichen Niedergang viele Sachsen in die Zeit der Monarchie zurücksehnten.

1928 erfolgte ein Gebietsaustausch und eine Grenzbereinigung zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen. Insgesamt kamen 1115 ha mit 4890 Einwohnern zu Sachsen und 1778 ha mit 2900 Einwohnern zu Thüringen (Karte mit den Austauschgebieten).

Sachsen erhielt insbesondere die ehemaligen Exklaven des Herzogtum Sachsen-Altenburg Gemeinde Russdorf bei Oberfrohna und Neukirchen bei Waldenburg, aber auch die Gemeinden Wickersdorf, Waldsachsen und ein Teil der Gemeinde Ponitz, der Flur Gosel. Bei Plauen wurden unter anderem teilweise der Flur Caselwitz, ein Teil der Gemeinde Greiz, die Gemeinde und der Flur Görschnitz sowie ein Teil der Gemeinde und Flur Schönbach Sachsen zugeordnet.

Im Austausch kamen nach Thüringen die sächsische Exklave Liebschwitz bei Gera mit den Gemeinden und Fluren Lengefeld, Liebschwitz, Lietzsch, Niebra, Pösneck, und Taubenpreskeln sowie den benachbarten Gemeinden Hilbersdorf, Loitzsch, Rückersdorf, Thonhausen und Grobsdorf. Außerdem wurden dem Land eingliedert die Gemeinde Bocka bei Altenburg und Kauritz bei Meerane sowie Flur Frohnsdorf der Gemeinde Ziegelheim und Teile der Gemeinde und Flure Obergrünberg. Bei Greiz kamen von Sachsen der Flur Stelzen (ein Teil der Gemeinde Reuth), ein Teil der Gemeinde und Flur Noßwitz, der Flur Sachswitz (ein Teil der Gemeinde Elsterberg) und teilweise der Flur Cunsdorf (ein Teil der Gemeinde Reichenbach).

Landtagswahlen

Jahr SPD DDP USPD DNVP DVP CVP "rechte" USPD "linke" USPD Zentrum KPD WP VRP ASPS NSFB SLV NSDAP CSVD VNRV
1919 41,6% - 42 Sitze 22,9% - 22 Sitze 16,3% - 15 Sitze 14,4% - 13 Sitze 3,9% - 4 Sitze 1,0% - 1 Sitz - - - - - - - - - - -
1920 28,3% - 27 Sitze 7,7% - 8 Sitze - 21,0% - 20 Sitze 18,6% - 18 Sitze - 13,9% - 13 Sitze 2,9% - 3 Sitze 1,1% - 1 Sitz 5,7% - 6 Sitze - - - - - - -
1922 41,8% - 40 Sitze 8,4% - 8 Sitze - 9,0% - 19 Sitze 18,7% - 19 Sitze - - - - 10,5% - 10 Sitze - - - - - - -
1926 32,1% - 31 Sitze 4,7% - 5 Sitze - 14,5% - 14 12,8% - 12 Sitze - - - - - 10,0% - 10 Sitze 4,2% - 4 Sitze 4,2% - 4 Sitze 1,6% - 2 Sitze - - -
1929 34,3% - 33 Sitze 4,3% - 4 Sitze - 8,1% - 8 Sitze 13,5% - 13 Sitze - - - - 12,8% - 12 Sitze 11,3% - 11 Sitze 2,6% - 3 Sitze 1,5% - 2 Sitze - 5,2% - 5 Sitze 5,0% - 5 Sitze - -
1930 33,4% - 32 Sitze 3,3% - 3 Sitze - 4,8% - 5 Sitze 8,7% - 8 Sitze - - - - 13,6% - 13 Sitze 10,6% - 10 Sitze 1,7% - 2 Sitze - - 4,6% - 5 Sitze 14,4% - 14 Sitze 2,2% - 2 Sitze 1,5% - 2 Sitze

An 100% Fehlende = Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge.

Nationalsozialismus

Die NSDAP hatte in Sachsen nie eine Machtposition über demokratische Wege erreichen können. Zwar wurde sie bei den Landtagswahlen 1930 die zweitstärkste Partei, erreichte jedoch nicht einmal die Hälfte der Wählerstimmen der SPD, welche stärkste Partei wurde. Nach der Gleichschaltung der Länder wurde 1933 Martin Mutschmann zum Reichsstatthalter von Sachsen ernannt, 1935 wurde er zusätzlich mit der Führung der Landesregierung beauftragt. Ministerpräsident in der Zeit von 1933 bis 1935 war Manfred von Killinger. Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934 hörte der Freistaat Sachsen staatsrechtlich auf zu bestehen. Im Zusammenhang mit diesem Gesetz wurden auch die Kreishauptmannschaften in Regierungsbezirk und die Amtshauptmannschaften in Landkreis umbenannt.

Am 13. Februar und 14. Februar 1945 wurde Dresden Opfer eines der schwersten Bombenangriffe im Zweiten Weltkrieg. Im April/Mai 1945 wurde Sachsen von der Roten Armee besetzt, die Gebiete westlich der Mulde mit Leipzig, Grimma und Rochlitz sowie westlich der Zwickauer Mulde mit Auerbach/Vogtl., Falkenstein/Vogtl., Glauchau, Plauen, Oelsnitz, Reichenbach und Zwickau von den US-Streitkräften. Einen Sonderfall bildete der damalige Landkreis Schwarzenberg, welcher als so genannte Freie Republik Schwarzenberg anfangs unbesetzt blieb. Am 3. Juli wurde dann ganz Sachsen außer einem kleinen Gebiet östlich der Lausitzer Neiße Teil der SBZ.

Daten im Jahr 1950
Landeshauptstadt: Dresden
Fläche: 17.004 km²
Einwohner: 5.682.800
Bevölkerungsdichte: 334 Einwohner/km²
Karte
Land Sachsen 1945-1952

Die Nachkriegszeit bis zur Auflösung der Länder in der DDR 1952

1945 wurde das Land Sachsen innerhalb der Sowjetischen Besatzungszone, bestehend aus dem ehemaligen Freistaat Sachsen und den Gebieten der preußischen Provinz Niederschlesien westlich der Oder-Neiße-Grenze (Oberlausitz), mit einer Gesamtgröße von 17.004 km², neu gebildet. Die sächsischen Gebiete östlich der Neiße gingen an Polen verloren.

Bei der Bodenreform im November 1945 wurde etwa ein Achtel der landwirtschaftlichen Nutzfläche Sachsens (1.212 Güter mit 260.000 ha Land) enteignet und an Neubauern vergeben. Dem Potsdamer Abkommen zufolge gingen die großen deutschen Unternehmen und das Eigentum der aktivsten Nationalsozialisten in die Verfügungsgewalt der Alliierten über. Im Mai 1946 übertrug die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) diese Güter den Landesverwaltungen der sowjetischen Besatzungszone. Beim Volksentscheid am 30. Juni 1946 stimmten 82,4% der Wahlbeteiligten für die Enteignung von mehr als 1.000 Betrieben. Einige große Unternehmen blieben in sowjetischer Hand. Einen besonderen Status besaß die im Jahr 1945 als sowjetische Aktiengesellschaft gegründete SDAG Wismut, die bei Johanngeorgenstadt mit dem Uranerzbergbau begann und noch bis zum Ende der DDR-Zeit - unter enormen Umweltschäden - Uranerz für das sowjetische Atombombenprogramm förderte.

Auch die bedeutenden Kulturgüter der zahlreichen sächsischen Schlösser und Herrensitze gelangten in staatliche Verwaltung. Dazu gehörten etwa 1.000 Gutsarchive und bedeutende Schlossbibliotheken (z.B. die von Kuckuckstein und Gaußig), die man den Staatsarchiven zuordnete, sowie etwa 9.800 Kunstgegenstände, die in den Bestand der Dresdner Kunstsammlungen einflossen. Etwa 11.400 weitere Kunstwerke bildeten den Grundstock der in den Nachkriegsjahren gegründeten 130 sächsischen Museen.

Anfang Mai 1945 begann die für Sachsen zuständige KPD-Gruppe unter Anton Ackermann in Dresden mit ihrer politischen Arbeit. Die Landesverbände von SPD und KPD vollzogen in Sachsen bereits vor dem zonenweiten Zusammenschluss am 22. April 1946 die Vereinigung zur SED. Mai 1946 fand die erste beratende Versammlung der provisorischen Landesversammlung statt; Mittelpunkt der Beratung war die Vorbereitung eines Gesetzes über die entschädigungslose Enteignung von Unternehmen und Schaffung von Volkseigenen Betrieben. Am 30. Juni 1946 Volksentscheid in Sachsen: 94,1% aller Stimmberechtigten gingen zu Wahl (3,4 Mio.) Ja : 77,6%, Nein : 16,5%, Ungültig : 5,8%, 14228 Bürger waren vom Stimmrecht ausgeschlossen (ehemalige Nationalsozialisten und Kriegsverbrecher). Am 20. Oktober 1946 fand die erste Landtagswahl statt. Zum ersten Ministerpräsidenten wurde der Sozialdemokrat Rudolf Friedrichs gewählt. Am 28. Februar 1947 wurde die Landesverfassung verabschiedet.

Am 23. Juli 1952 wurde Sachsen durch das „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik“ in die Bezirke Dresden, Leipzig und Chemnitz (Karl-Marx-Stadt 1953 bis 1990) geteilt und damit faktisch aufgelöst. Ein kulturelles, so zu sagen "sächsisches Selbstverständnis", konnte per Gesetz aber nicht beseitigt werden. Ein kleiner Teil der Oberlausitz wurde dem Bezirk Cottbus zugeschlagen. Dabei geschahen Grenzbereinigungen, bei denen einzelne Städte und Gemeinden von den Nachbarkreisen eingegliedert oder an diese angegliedert wurden, wodurch sich die Bezirksgrenzen gegenüber den ehemaligen Landesgrenzen verschoben.

für die Zeit 1952 bis 1990 siehe: Geschichte der DDR

Seit 1990

Das heutige Land Sachsen wurde am 3. Oktober 1990 durch Zusammenlegung der DDR-Bezirksterritorien Dresden, Chemnitz und Leipzig (ohne die Kreise Altenburg und Schmölln) sowie der Kreise Hoyerswerda und Weißwasser des südlichen Teils des Bezirkes Cottbus als Bundesland der Bundesrepublik neu gebildet. Am Ende des Monats nahm das Land offiziell den Titel „Freistaat“ an. Kleine, ehemals sächsische Gebiete, aus dem Landkreis Greiz die Gemeinden Cunsdorf und Görschnitz sowie die Stadt Elsterberg; aus dem Landkreis Schleiz die Gemeinden Langenbach, Thierbach (Sachsen), die Stadt Mühltroff und aus dem Kreis Zeulenroda die Gemeinden Ebersgrün, Ranspach, Unterreichenau und die Stadt Pausa/Vogtl. kamen 1992 nach einem Bürgerentscheid von Thüringen wieder zum Freistaat Sachsen. Weil der Bezirk Dresden um den Südteil des zuvor zum Land Brandenburg gehörenden Kreises Senftenberg erweitert worden war und der Bezirk Leipzig um die früher zu Sachsen-Anhalt gehörenden Kreise Delitzsch, Eilenburg und Torgau sowie durch die Eingliederung von Teilen des ehemaligen Niederschlesiens im Jahr 1945, ist der heutige Freistaat deutlich größer als es das Königreich zu seinem Ende war.

Seit 1990 fanden vier Landtagswahlen in Sachsen statt. Die erste Landtagswahl fand am 14. Oktober 1990 statt. Die Sitzverteilung war: CDU 92, SPD 32, PDS 17, B’90/Grüne 10, F.D.P. 9 Sitze. Kurt Biedenkopf wurde zum ersten Ministerpräsidenten Sachsens nach der Wiedervereinigung gewählt.

Durch die Auflösung des Rates für gegenseitiges Wirtschaftshilfe am 28. Juni 1991, die Währungsunion und die Wiedervereinigung 1990 kam es zu einem wirtschaftlichen Rückgang: Auflösen von Verträgen mit westlichen Handelspartnern, erhebliche Reduzierung der Produktion durch den Rückgang des Verkaufes sächsischer Waren, Entlassung von Arbeitern, Arbeitslosenanstieg, Betriebsstilllegungen, Insolvenzverfahren. Dem entgegen zu wirken wurden von Städten und Gemeinden, Gewerbegebiete zur Ansiedelung von Unternehmen angelegt und neue produktive Unternehmen mit guter Wirtschaftsentwicklung gegründet (beispielsweise VW-Werk Mosel, Siemensfabrik Dresden, Sachsenring AG). Auch die Landwirtschaft wurde von den LPGs zu neuen Gesellschaften mit umweltgerechtem und ökologischem Landbau umstrukturiert.

In Sachsen hatte es in der Zeit der DDR bedeutende sowjetische Militäreinrichtungen und große Truppenkontingente wie zum Beispiel die Panzerdivision Dresden, die Jagdbomberdivision Großenhain, die Panzerdivision Riesa, die Schützendivision Grimma und die großen Militäreinrichtungen der Luftstreitkräfte in Königsbrück gegeben. Der Abzug der sowjetischen Truppen begann im Januar 1991. Dabei galt es 340.000 Soldaten, 200.000 Zivilisten und 2,6 Mio. Tonnen Material sowie 4.000 Panzer, 8.000 gepanzerte Fahrzeuge, 3.500 Artilleriesysteme, 600 Flugzeuge, 600 Hubschrauber und 90.000 Kraftfahrzeuge nach Russland zu verlagern. Die Bundesrepublik finanzierte diese Truppenverlegung mit 12 Milliarden DM. Am 31. August 1994 wurden die letzten Einheiten feierlich verabschiedet.

Am 6. Juni 1992 trat die Verfassung des Freistaates Sachsen in Kraft, wonach Sachsen wieder zum Freistaat wird. Am 1. August 1994 trat das „Sächsische Gesetz zur Kreisgebietsreform“ in Kraft, weil eine Reduzierung der Kreiszahl und eine Zusammenlegung von Gemeinden zu Großgemeinden notwendig geworden war. 1997 gab es daher 787 Gemeinden (1989 existierten 1623 Gemeinden), 7 kreisfreie Städte und 23 Landkreise. Eine Änderung des Gesetzes erfolgte im Jahr 1995. Zur zweiten Landtagswahl am 11. September 1994 wurde die Anzahl der Mandate auf 120 verkleinert. Sitzverteilung: CDU 77, SPD 22, PDS 21 Sitze. Die CDU-Alleinregierung unter Kurt Biedenkopf wurde durch Landtagswahl am 19. September 1999 bestätigt. Sitzverteilung: CDU 76, SPD 14, PDS 30 Sitze. Kurt Biedenkopf gab das Amt des sächsischen Ministerpräsidenten 2002 an den CDU-Politiker Georg Milbradt ab.

Bei der Landtagswahl vom 19. September 2004 gelangten B’90/Grüne, FDP und NPD neu ins Parlament, die CDU verlor ihre absolute Mehrheit und koaliert daher seitdem mit der SPD, die nur 0,6 Prozentpunkte mehr an Stimmen erhielt, als die NPD erhalten hatte. Georg Milbradt gab das Amt des sächsischen Ministerpräsidenten 2008 an den CDU-Politiker und gebürtigen Sachsen Stanislaw Tillich ab.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. http://www.archsax.sachsen.de/Themenportal/download/Archaeo_1_KGA_02.pdf
  2. http://www.archsax.sachsen.de/Themenportal/download/Archaeo_1_KGA_02.pdf
  3. siehe : 1918-33 Der "deutsche Oktober" 1923, Kurzüberblick auf der Webseite des Deutschen Historischen Museums [1]

Literatur

  • Dr. Carl Pfaff: Die Pfalzgrafen von Sachsen, in: Geschichte des Pfalzgrafenamtes nach seiner Entstehung und Bedeutung, gedruckt bei Eduard Anton in Halle, 1847
  • Dr. E. Gervais: Geschichte der Pfalzgrafen von Sachsen, von dem Entstehen der Pfalzgrafenwürde in diesem Lande bis zur Vereinigung derselben mit dem Landgrafenthum Thüringen, in: Neue Mittheilungen aus dem Gebiete historisch-antiquarischer Forschungen Band 4 (1840) und Band 5 (1841)
  • Philologisch-Historische Klasse der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, Landesvermessungsamt Sachsen (Hrsg.): Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen. Verlag der Sächsischen Akademie der Wissenschaften, Leipzig [u.a.] 1997 ff., ISBN 3-89679-298-9 und zugehörige.
  • Karlheinz Blaschke: Geschichte Sachsens im Mittelalter. 2. Aufl., Union Verlag, Berlin 1991, ISBN 3-372-00076-5.
  • Karlheinz Blaschke: Bevölkerungsgeschichte von Sachsen bis zur industriellen Revolution. Böhlaus Nachf., Weimar 1962.
  • Walter Fellmann: Sachsen Lexikon. Koehler & Amelang Verlagsgesellschaft, München und Berlin 2000, ISBN 3-7338-0234-9.
  • Reiner Groß: Geschichte Sachsens. Edition Leipzig, Leipzig 2001, ISBN 3-361-00505-1.
  • Rainer Karlsch und Michael Schäfer: Wirtschaftsgeschichte Sachsens im Industriezeitalter. Edition Leipzig, Leipzig 2006, ISBN 3-361-00598-1.
  • Katrin Keller: Landesgeschichte Sachsen. Ulmer, Stuttgart 2002, ISBN 3-8252-2291-8.
  • Rudolf Kötzschke und Hellmut Kretzschmar: Sächsische Geschichte. Flechsig-Verlag, Würzburg 2002, ISBN 3-88189-450-0.
  • Gustav Niemetz: Geschichte der Sachsen. Oberlausitzer Verlag, Waltersdorf 1995, ISBN 3-928492-19-5.
  • Judith Oexle (Hrsg.): Sachsen. Archäologisch. 12000 v. Chr. - 2000 n. Chr. Landesamt für Archäologie Sachsen mit Landesmuseum für Vorgeschichte, Dresden 2000, ISBN 3-910008-23-2 (=Katalog zur Ausstellung "Die Sächsische Nacht" 26.5. - 30. Dezember 2000, Landesamt für Archäologie Sachsen mit Landesmuseum für Vorgeschichte, Dresden).
  • Michael Richter: Die Bildung des Freistaates Sachsen. Friedliche Revolution, Föderalisierung, deutsche Einheit 1989/90. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2004, ISBN 3-525-36900-X.
  • Uwe Schirmer (Hrsg.): Sachsen im 17. Jahrhundert. Krise, Krieg und Neubeginn. Sax-Verlag, Beucha 1998, ISBN 3-930076-67-5 (=Reihe Schriften der Rudolf-Kötzschke-Gesellschaft. Nr. 5).
  • Uwe Schirmer (Hrsg.): Sachsen 1763 - 1832. Zwischen Rétablissement und bürgerlichen Reformen. 2. Auflage. Sax-Verlag, Beucha 2000, ISBN 3-930076-23-3 (=Reihe Schriften der Rudolf-Kötzschke-Gesellschaft. Nr. 3).
  • Volkmar Weiss: Bevölkerung und soziale Mobilität: Sachsen 1550 - 1880. Akademie-Verlag, Berlin 1993, ISBN 3-05-001973-5.

Weblinks


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