Pfarrsprengel

Pfarrsprengel

Das Wort Sprengel (ursprünglich: sprengel oder sprengil als Name für den Weihwassersprenger des katholischen Priesters oder Bischofs) bezeichnet heute in bestimmten deutschen evangelischen Landeskirchen oder Freikirchen den Wirkungsbereich ihrer Regionalbischöfe oder ihrer Regionalbischöfinnen. Deren Wirkungsbereich ist deckungsgleich mit Teilen des Wirkungsbereiches des kirchenleitenden Bischofs oder der kirchenleitenden Bischöfin. Sprengel gibt es in jenen Evangelischen Kirchen, die so groß sind, dass bestimmte bischöfliche Aufgaben an Regionalbischöfe oder an Regionalbischöfinnen delegiert werden müssen, die dabei eine der folgenden Dienstbezeichnungen tragen: Landessuperintendent oder Landessuperintendentin, Generalsuperintendent oder Generalsuperintendentin, Propst oder Pröpstin, Prälat oder Prälatin. Zu dem jeweiligen Sprengel gehören diejenigen Kirchenkreise und Kirchengemeinden, die im Wirkungsbereich des Regionalbischofs oder der Regionalbischöfin liegen. Jeder Sprengel ist dabei ein besonderer historisch gewachsener kirchlicher Lebensbereich evangelischer Christen mit eigenen Frömmigkeitsformen und wird nicht mehr nur als mittlere Verwaltungsebene in der Hierarchie der Evangelischen Kirche verstanden, sondern auch als Summe aller Angebote und Aktivitäten von Christinnen und Christen in ihren Kirchengemeinden und Kirchenkreisen.

Ein Sprengel ist einem Regierungsbezirk in der allgemeinen Verwaltung vergleichbar. In zahlreichen Kirchen wird anstelle des Wortes Sprengel die Bezeichnung Kirchenkreis, Prälatur oder Propstei verwendet.

Etymologie

Ein Bischof segnet mit dem Sprengel in seiner Linken ein Brautpaar im Brautbett - Mittelalterliche Darstellung

Die Worte sprengel oder sprengil kommen aus dem katholischen Sprachgebrauch und bezeichneten ursprünglich den Weihwassersprenger, der in der Liturgie für das Besprengen mit Weihwasser genutzt wird. Dieser Name für den Weihwassersprenger wurde später in der katholischen Kirche durch Aspergill (lat.: aspergere - bespritzen) ersetzt. Die Ähnlichkeit des Ölrübsen mit dem Weihwassersprenger führte an der Bergstraße zu der Namensgebung Rübssprengel.

Da der Weihwassersprenger von dem Priester im Rahmen seiner liturgischen Handlungen in seinem ganzen Wirkungsbereich eingesetzt wurde, bekam das Wort Sprengel schon früh die sekundäre Bedeutung: Wirkungsbereich eines Pfarrers. Diese Bedeutung stimmt mit den Wortbedeutungen von Pfarre, Pfarrsprengel, Parochie und Kirchspiel überein. Der Name Sprengel für den Wirkungsbereich eines Pfarrers wurde später sowohl in der katholischen wie evangelischen Kirche zunächst durch diese bedeutungsgleichen Worte und schließlich durch die neugeprägten Begriffe Kirchengemeinde und Pfarrgemeinde ersetzt.

Auch der Wirkungsbereich, in dem der Bischof oder Erzbischof Weihwasser sprengte, wurde Sprengel genannt. Sekundär entstanden dafür die Namen Kirchensprengel und Kirchsprengel. In der katholischen Kirche wurden diese Begriffe später durch Diözese ersetzt.

In verschiedenen deutschen evangelischen Landeskirchen und Freikirchen wird Sprengel noch heute als Bezeichnung für den Wirkungsbereich eines Regionalbischofs oder einer Regionalbischöfin verwendet. Da aber seit der Reformation in diesen Kirchen kein Weihwasser benutzt wurde, verlor das Wort Sprengel seinen ursprünglichen Sitz im Leben und wurde zum einem Wort, das in der Umgangssprache nicht mehr vorkommt. Bei den anschaulichen Begriffen Kirchengemeinde und Kirchenkreis lässt sich vermitteln, dass es sich hier um Lebensbereiche von Christen handelt, mit denen sich Christen identifizieren können, aber bei dem unanschaulichen Begriff Sprengel lässt sich nur schwer verdeutlichen, dass es sich hier um einen noch vergrößerten Lebensbereich von Christen handelt. Wegen dieser Problematik wird der Begriff Sprengel heute in der Öffentlichkeit oft nur als eine Verwaltungsebene und als Amtsbezirk des Regionalbischofs angesehen.

Eine Übernahme des Begriffes Sprengel in den politischen Bereich führte dazu, dass deutschsprachige öffentliche Verwaltungen diese Bezeichnung übernahmen, um die ihnen unterstellten Verwaltungsebenen beispielsweise in den Begriffen Gerichtssprengel, Schulsprengel, Wahlsprengel oder Zählsprengel zu kennzeichnen. Eine weitere Differenzierung erfuhr der Begriff Archivsprengel als räumlicher Zuständigkeitsbereich eines Archivs, der durch politisch-geographische und/oder thematische und/oder verwaltungstechnische Vorgaben definiert wird. Als Folge der preußischen Verwaltungsreform 1815 ist in den öffentlichen Verwaltungen der Begriff Sprengel jedoch weitgehend durch Bezirk ersetzt worden.

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