Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter

Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter

Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter (PKA) ist in Deutschland die Berufsbezeichnung für einen kaufmännisch orientierten Ausbildungsberuf in der Apotheke. In Österreich lautet die offizielle Bezeichnung Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent, ebenfalls mit PKA abgekürzt. Der Beruf wird hauptsächlich von Frauen ausgeübt. Dieser Artikel beschreibt die Situation in Deutschland, wobei die österreichischen Regelungen in allen Bereichen sehr ähnlich sind.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der PKA-Beruf wurde 1993 aus dem Beruf des Apothekenhelfers entwickelt. Dabei wurde auch das Berufsbild verändert. Die Hauptaufgabengebiete des Apothekenhelfers waren Warenbewirtschaftung und unterstützende Tätigkeiten, also mehrmals am Tag die Warensendungen zu bearbeiten und dem pharmazeutischen Personal zuzuarbeiten. Im Berufsbild des PKA liegen zusätzlich die Schwerpunkte nun mehr in den kaufmännischen Arbeiten. Es wurde beabsichtigt, den PKA auch mit den Arbeiten im „Hintergrund“ (Buchführung, Rezeptabrechnung, Posteingang, Rechnungen/Lieferscheine schreiben, Büroorganisation etc.) zu betrauen.

Ausbildung

Situation in Deutschland

Als Voraussetzung für die Ausbildung zum PKA ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. In der Praxis verfügen die meisten Auszubildenden über einen Realschulabschluss.[1] Die Ausbildung zum PKA dauert im Regelfall drei Jahre (bei Hochschulreife 2 Jahre). Bei der Ausbildung zum PKA handelt es sich um eine duale Ausbildung, das heißt es findet in der Apotheke und in der Berufsschule statt. Der Unterricht in der Berufsschule vermittelt Grundkenntnisse in Betriebswirtschaftslehre, kaufmännischem Rechnen (auch vorwiegend Buchführung), Marketing, Werbung und zahlreichen weiteren kaufmännischen Aspekten des Apothekenalltages. Zusätzlich lernt man Wichtiges zu Arzneimitteln, Pflanzenschutz, Kosmetik, Diätprodukten u.v.m.

1. Ausbildungsjahr

Lagerung der Waren; Arzneistoffe und Darreichungsformen; Arzneimittelgruppen; Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Energie und Materialverwendung; Fachsprache; Textverarbeitung; Preisbildung; Verkaufsvorbereitung; Stellung der Apotheke im System gesundheitlicher Versorgung und in der Wirtschaft; Arbeits- und Sozialrecht; Berufsbildung

2. Ausbildungsjahr

Preisbildung; Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung; Arbeitssicherheit, Umweltschutz, rationelle Energie- und Materialverwendung; Warenbeschaffung; Arzneistoffe und Darreichungsformen, Arzneimittelgruppen; Warengruppen zur Anwendung am Menschen; Beratung und Verkauf; Anwendung der apothekenspezifischen Fachsprache; Büroorganisation; Informations- und Kommunikationsschwerpunkte, Textverarbeitung; Kaufmännische Steuerung und Kontrolle

3. Ausbildungsjahr

Statistiken; Verkaufsvorbereitung; Werbung und Verkaufsförderung; Dienstleistungen; Pflanzenschutzmittel; Gesundheitsschutz und Erste Hilfe; Warengruppen zur Anwendung am Menschen; Beratung und Verkauf; Arbeits- und Sozialrecht; Preisbildung; Rezeptabrechnung; Lagerung; Warenwirtschaftssysteme; Kaufmännische Steuerung und Kontrolle; Warenbeschaffung; Arzneimittelgruppen; Preisbildung; Arzneistoffe und Darreichungsformen; Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung.

Situation in Österreich

Grundsätzlich gibt es geringe organisatorische oder inhaltliche Unterschiede zur Ausbildung in Deutschland. In Österreich gilt als Zugangsvoraussetzung eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hauptschule und/oder einer Polytechnischen Schule. Der Lehrling absolviert eine dreijährige duale Ausbildung und schließt mit der Lehrabschlussprüfung als PKA ab[2]. Diese Prüfung gilt gleichzeitig auch als Abschluss für den Beruf des Einzelhandelskaufmanns. Verwandte Lehrberufe, wie z.B. Drogist oder Pharmatechnologe (Lehrberuf), können mit verkürzter Lehrzeit absolviert werden[3]. Die erfolgreiche Lehrabschlussprüfung ermöglicht in Österreich auch die Zulassung zur Berufsmatura (Berufsreifeprüfung) und in Folge zu weiteren Höherqualifizierungen, z. B. an Fachhochschulen.

Tätigkeitsbereiche

Nach abgeschlossener Berufsausbildung finden pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Beschäftigungsmöglichkeiten in öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken. Auch in Drogeriemärkten, in Pharmalabors, in der Pharmaproduktion und im pharmazeutischen Großhandel können sie tätig werden.

Apotheke

Aufgaben in der Apotheke:

  • Bestandsaufnahme der Arzneimittelvorräte
  • Ausführen der Bestellungen
  • Kontrollieren des Wareneingangs
  • Lagern und Auszeichnen sowie Einsortieren der Waren
  • Abfüllen und Abpacken von Arzneimitteln
  • Erledigen von kaufmännischen Arbeiten, z. B. Überprüfen von Lieferscheinen und Rechnungen sowie der Krankenkassenabrechnungen
  • Unterstützung des pharmazeutischen Apothekenpersonals bei der Herstellung von Eigenerzeugnissen, u.a. Rühren von Salben, Kapselherstellung, Mischen von bereits eingewogenen Präparaten
  • Beratung, Information, Verkauf apothekenüblicher Waren wie z. B. Kosmetika, Diätwaren, Verbandstoffe, Krankenpflegeartikel, Pflanzenschutzmittel
  • Gestalten und Dekorieren von Schaufenstern

Medikamente darf der PKA in der Apotheke nicht abgeben.

In Österreich sind PKA zum Unterstützen der Apotheker beim Verkauf von apothekenpflichtigen Arzneimitteln berechtigt.

Stellenmarkt

Die Berufsaussichten für PKA sind eng mit der Situation der Apotheken verknüpft. Im Falle von nicht abwendbaren Stellenreduzierungen werden PKA meist vor PTA (Pharmazeutisch-technischer Assistent) entlassen, da letztere berechtigt sind, Arzneimittel abzugeben.

Verdienst

Das Gehalt der PKA in der Apotheke hängt von den Berufsjahren und dem Bundesland ab, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. Eine Orientierung über die Bezahlung bietet der Gehaltstarif [4], nach dem die Vergütung zwischen 1540 und 1906 Euro liegt. Die Tarifverträge im Apothekenwesen werden zwischen ADEXA - Die Apothekengewerkschaft und dem ADA (Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken) bzw. der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein abgeschlossen.

Weiterbildung

  • Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten
  • Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren z. B. über EDV im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich, Training an Kassensystemen, Dekoration und Warenpräsentation, Ausbildung der Ausbilder, Arbeitstechniken im Handel
  • Aufstiegsfortbildung (nach entsprechender Berufspraxis)
  • Handelsfachwirt
  • Handelsassistent
  • Pharmareferent (geprüft)
  • Betriebswirt an der Abendschule (z. B.Controlling, IOM, Personalmanagement, Marketing als Schwerpunkt)
  • PTA

Berufskammer

Als zuständige Stelle für die betriebliche Seite der PKA-Ausbildung genehmigt die Landesapothekerkammer Ausbildungsverträge, führt die Abschlussprüfungen durch und ist Ansprechpartner für alle Fragen von Ausbildern und Berufsnachwuchs. Grundsätzliche Probleme werden vom Berufsbildungsausschuss und vom Ausbildungsausschuss erörtert.

Einzelnachweise

  1. Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
  2. Ausbildungsverordnung des österreichischen Wirtschaftsministeriums, abgerufen am 26. Juli 2010
  3. Berufs-und Weiterbildungsinfos des Instituts für Bildungsforschung der Wirtschaft: BerufsInformationsComputer (BIC), abgerufen am 26. Juli 2010
  4. Gehaltstarif des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheker und der Apothekengewerkschaft ADEXA, gültig ab 1. Januar 2009.

Weblinks


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