Pierre Martin Ngo Dinh Thuc

Pierre Martin Ngo Dinh Thuc

Pierre Martin Ngô Đình Thục (* 6. Oktober 1897 in Phu-Cam; † 13. Dezember 1984 in Carthage, Missouri, USA) war katholischer Erzbischof von Huế in Vietnam und später Titularerzbischof von Bulla Regia sowie einer der bekanntesten Vertreter des Sedisvakantismus.

Sein Name kombiniert westliche Namenstradition (Pierre Martin als Vornamen vor dem Familiennamen Ngô) mit der vietnamesischen (Đình Thục als persönliche Namen hinter dem Familiennamen).

Sein jüngerer Brüder war Ngô Đình Diệm, Präsident von Südvietnam († 2. November 1963).

Inhaltsverzeichnis

Leben

Ausbildung und Tätigkeit in Vietnam

Im Alter von 12 Jahren trat Thuc in das Vorbereitungsseminar von An Ninh ein, in dem er acht Jahre verbrachte. Danach studierte er Philosophie und Theologie am Seminar von Huế und wurde am 20. Dezember 1925 zum Priester geweiht. Nach einem kurzen Lehraufenthalt in Paris studierte Thuc bis 1927 an der päpstlichen Universität Gregoriana in Rom, wo er Doktorate in Philosophie, Theologie und Kirchenrecht erwarb.

Am 8. Januar 1938 wurde er zum Apostolischen Vikar von Vĩnh Long und Titularbischof von Saesina ernannt und am 4. Mai vom Apostolischen Delegaten für Indochina, Antonio Drapier O.P., als Hauptkonsekrator zum Bischof geweiht. Co-Konsekratoren waren der Apostolische Vikar von Saigon, Isidore Marie Joseph Dumortier, sowie der Apostolische Vikar von Bui Chu, Domingo Ho Ngoc Cân.

Am 15. März 1938 erteilte ihm Papst Pius XI. „außerordentliche Vollmacht“ mit folgendem Dokument:

Plenitudine postestatis Sanctæ Sedis Apostolicæ deputamus in Nostrum Legatum Petrum Martinum Ngô-Dinh-Thuc Episcopum titularem Sæsinensem ad fines Nobis notos, cum omnibus necessariis facultatibus.
(In der Vollgewalt des Heiligen Apostolischen Stuhles erteilen wir Unserem Legaten Petrus Martinus Ngô-Dinh-Thuc Titularbischof von Sæsina für die Uns bekannten Zwecke alle notwendigen Befugnisse).

Hierdurch wurde Thuc insbesondere ermächtigt, notfalls Bischöfe ohne vorherige Konsultation des Heiligen Stuhles zu ernennen und zu weihen. Diese außerordentliche Vollmacht wurde von den Nachfolgern Pius' XI. nie widerrufen (dies ist insbes. für die Beurteilung der Frage, ob die späteren Bischofsweihen durch Thuc zulässig waren [s.u.], von Bedeutung).

Papst Johannes XXIII. erhob am 24. November 1960 das bisherige Apostolische Vikariat Hue zum Erzbistum und ernannte Thuc zum ersten Erzbischof. Im Verlauf der dritten Sitzungsperiode des 2. Vatikanischen Konzils wurde am 30. September 1964 der von ihm 1961 geweihte Bischof von Cần Thơ, Philippe Nguyễn Kim Diên zum Titularerzbischof von Parium ernannt und ihm als Koadjutor beigegeben.

Der Weg zum Sedisvakantismus

Mit den Änderungen des Konzils nicht einverstanden, trat Thuc am 17. Februar 1968 als Erzbischof von Huế zurück. Durch die geänderte politische Situation in Vietnam (Vietnamkrieg) war eine Rückkehr in seine Heimat ausgeschlossen. Papst Paul VI. ernannte Erzbischof Thuc am Tag seines Rücktrittes zum Titularerzbischof von Bulla Regia. In Traditionalistenkreisen wird die Vermutung geäußert, dass der Rücktritt nicht freiwillig geschah, sondern vom Vatikan im Hinblick auf eine geplante Neuordnung der katholischen Hierarchie Vietnams forciert wurde.

Erzbischof Thuc lebte während der folgenden Jahre in ärmlichen Verhältnissen, zunächst in Italien, dann Frankreich. Dort kam er durch Vermittlung des Priesters Maurice Revaz mit der marianisch-traditionalistischen Palmar de Troya-Gruppe um Clemente Domínguez y Gómez in Kontakt. Revaz war bis zu seiner Entscheidung für die Gruppe um Domínguez y Gómez als Professor für Kirchenrecht im Seminar der Priesterbruderschaft St. Pius X. von Erzbischof Marcel Lefebvre in Ecône tätig. Diese Tätigkeit musste er wegen seiner Unterstützung für Palmar de Troya aufgeben, da Lefebvre selbst stets überzeugter Gegner vieler neuerer „Erscheinungen“ war und vor solchen warnte.

Erzbischof Ngô Đình Thục konsekrierte am 11. Januar 1976 den Laien Clemente Domínguez y Gómez und vier seiner Anhänger (darunter zwei ältere Diözesanpriester, einen Benediktiner und einen Laien) ohne päpstlichen Auftrag zu Bischöfen, womit Thuc sich die Exkommunikation latae sententiae zuzog. Spätestens nachdem die Gruppe um Domínguez y Gómez 1978 diesen zum "Papst" erhoben hatte, brach Erzbischof Thuc alle Kontakte zu ihr ab und erklärte öffentlich, dass es sich bei den „Visionen“ von Clemente Domínguez y Gómez um falsche Erscheinungen handle. Kurzfristig schien es zu einer Annäherung mit dem Vatikan zu kommen, denn 1977 hatte Paul VI. die Exkommunikation von Thuc aufgehoben und ihn von kirchlichen Strafen absolviert. Doch scheiterte dieser Versöhnungsversuch letztlich an den offensichtlich unüberbrückbaren Differenzen in theologischen und liturgischen Fragen.

Thuc zog nach Toulon, wo er in der Kathedrale als Beichtvater wirkte. Später vollzog er dort weitere vom Vatikan nicht genehmigte Bischofsweihen:

  • Jean Laborie (1919 - 1996), Bischof der „Eglise catholique latine“, am 8. Februar 1977 (Re-Konsekration „sub conditione“)
  • Jean-Marie Roger Kozik am 19. Oktober 1978 (Re-Konsekration „sub conditione“)
  • Michel Guérard des Lauriers O.P. am 7. Mai 1981
  • Moises Carmona und Adolfo Zamora am 17. Oktober 1981
  • Luigi Boni und Jean Gérard Roux am 18. April 1982
  • Christian Marie Datessen am 25. September 1982 (Re-Konsekration „sub conditione“)

Einige weitere Bischofskonsekrationen werden zwar behauptet, haben jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit nicht stattgefunden.

Am Tag der Weihe von Datessen veröffentlichte Ngô in München, wo ihn deutsche Sedisvakantisten um Reinhard Lauth betreuten, eine „Erklärung“, in der er die Vakanz des Heiligen Stuhles, der Cathedra Petri, proklamierte und Johannes Paul II. als illegitimen Papst bezeichnete.

Auf Einladung des Sedisvakantisten-Bischofs Louis Vezelis reiste Thuc Ende 1982 in die Vereinigten Staaten, wo er am 13. Dezember 1984 unter ungeklärten Umständen verstarb. Seitens des Vatikans wurde in einer Pressemitteilung zu seinem Tod erklärt, dass Erzbischof Thuc am Ende seines Lebens seiner sedisvakantistischen Position abgeschworen habe. Dies bleibt aus den Umständen der Veröffentlichung und bei Analyse des Inhaltes des (angeblichen) schriftlichen Widerrufes jedoch zweifelhaft.

Zur Gültigkeit der Bischofsweihen

Seitens der vatikanischen Behörden wurde gegenüber Erzbischof Thuc einerseits die Tatstrafe der Exkommunikation ausgesprochen (welche die schuldhafte Begehung der Tat voraussetzt), andererseits in (halboffiziellen) Stellungnahmen einiger Personen die Bischofsweihen nicht als bloß „unerlaubt“, sondern sogar als möglicherweise „ungültig“ bezeichnet wurden, da Erzbischof Thuc als Konsekrator non compos mentis (also: nicht im Besitz seiner geistigen Kräfte) gewesen sei und daher mangels Zurechnungsfähigkeit das Sakrament nicht gültig habe spenden können. Wenn dies zuträfe, wäre allerdings einer Exkommunikation die Grundlage entzogen.

Da bislang kein in der Weihelinie von Erzbischof Thuc stehender Bischof oder Priester als solcher um die Aufnahme in den Klerus der (vatikantreuen) römisch-katholischen Kirche nachgesucht hat, sondern etwaige Wiedereintritte nur im Laienstand erfolgten, ist die Frage der Gültigkeit noch keiner definitiven Entscheidung zugeführt worden.

Es sind allerdings einige Fälle bekanntgeworden, in denen an Annäherung an den Vatikan interessierte Geistliche in katholischen Kirchen zur Konzelebration zugelassen wurden (z.B. Bischof Athanasius Seiwert-Fleige [ Konsekrator Bischof Jean-Gérard ROUX ], von welchem eine Konzelebration mit Johannes Paul II. auf dem Petersplatz bekannt ist). Dies wäre ein starkes Indiz dafür, dass die prinzipielle Gültigkeit der Weihe offenbar auch vom Vatikan anerkannt wird.

Die offiziellen Organe des Vatikans haben auch immer die Gültigkeit betont, wie zum Beispiel aus Aussagen der päpstlichen Nuntiatur in Washington D.C. hervorgeht. [1]

Der Vorwurf, Erzbischof Thuc sei im Zeitpunkt der von ihm unerlaubt vorgenommenen Ordinationen non compos mentis gewesen, ist letztlich schon deshalb kaum haltbar, da sich es sich dann um eine jahrelange (1976–1982) Geistesstörung hätte handeln müssen, wofür sich jedoch in den Berichten seiner Bekannten und auch anderer Augenzeugen keine Stütze findet. Wenigstens im Falle des gelehrten Guérard des Lauriers, der sich von Thuc zum Bischof ordinieren ließ, ist anzunehmen, dass er einer Weihe durch einen erkennbar „unzurechnungsfähigen“ Spender mit Sicherheit nicht zugestimmt hätte. Die nach dem Tod Thucs publizierten Berichte über dessen Senilität betreffen nur seine letzten Monate, in welchen er keine Weihen mehr vornahm.

Literatur

  • Oskar Schmitt: Ein würdiger Verwalter im Weinberg unseres Herrn Jesus Christus: Bischof Pierre Martin Ngo-dinh-Thuc, Norderstedt 2006, Books on Demand, ISBN 3-8334-5385-0

Weblinks


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