Aufenthaltsgesetz

Aufenthaltsgesetz
Basisdaten
Titel: Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Kurztitel: Aufenthaltsgesetz
Abkürzung: AufenthG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 26-12
Ursprüngliche Fassung vom: 30. Juli 2004
(BGBl. I S. 1950)
Inkrafttreten am: 1. Januar 2005
Neubekanntmachung vom: 25. Februar 2008
(BGBl. I S. 162)
Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 23. Juni 2011
(BGBl. I S. 1266)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Juli 2011
(Art. 9 G vom 23. Juni 2011)
GESTA: B003, B030
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Aufenthaltsgesetz enthält die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Es ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft und ersetzt das Ausländergesetz. Das Aufenthaltsgesetz ist als dessen Artikel 1 Hauptbestandteil des Zuwanderungsgesetzes.

Inhaltsverzeichnis

Wesentliche Änderungen

Einige Änderungen gegenüber dem am 1. Januar 2005 reformierten Ausländergesetz

  • Abschaffung der bisher vier verschiedenen Arten von Aufenthaltsgenehmigungen zugunsten von zwei „Aufenthaltstiteln“, nämlich der Niederlassungserlaubnis (unbefristet, unabhängig von einem „Zweck“ des Aufenthalts) und der Aufenthaltserlaubnis (befristet, stets in Abhängigkeit von einem Aufenthaltszweck erteilt.) Die davon erhoffte Vereinfachung des Ausländerrechts ist allerdings zweifelhaft, da es mindestens zwölf verschiedene Formen der Aufenthaltserlaubnis gibt, die sich wesentlich unterscheiden.
  • Verschärfung der Ausweisungstatbestände im Zuge der so genannten Antiterrorgesetzgebung. Als neuer zwingender Ausweisungsgrund wurde die Schleuserkriminalität aufgenommen.
  • Einführung von „Integrationskursen“, deren Besuch teilweise verpflichtend ist.
  • Eine gesetzliche Grundlage zur Einführung von Härtefallkommissionen auf Länderebene wurde geschaffen.
  • Arbeitserlaubnisse werden jetzt von der Ausländerbehörde (unter Beteiligung der Agentur für Arbeit) erteilt. (So genanntes „one stop government“.)
  • Das Aufenthaltsgesetz erweitert die humanitären Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) um die Anerkennung geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung. So kann eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe auch dann vorliegen, wenn die Bedrohung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Freiheit wegen des Geschlechts vorliegt. § 60 Abs. 1 AufenthG erkennt nicht nur staatliche, sondern auch nichtstaatliche Akteure an.

Entgegen ersten Gesetzentwürfen der Süssmuth-Kommission wurde kein „Punktesystem“ für potenzielle Einwanderer geschaffen. Auch die Duldung (§ 60 – Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung) wurde nicht abgeschafft, es wurde allerdings eine Regelung eingeführt, mit der Ausländer, die bisher „Kettenduldungen“ erhielten, nun eine Aufenthaltserlaubnis und später eine Niederlassungserlaubnis bekommen können. Damit wurden zwei ursprünglich von der Bundesregierung als zentral bezeichnete Vorhaben nicht ins Gesetz aufgenommen.

Am 28. August 2007 sind weitreichende Änderungen des Aufenthaltsgesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union in Kraft getreten.

Rechtspraxis

Die Flüchtlingsräte Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben eine große Zahl von Verweigerungen bisher erteilter Arbeitserlaubnisse beobachtet, die sie als Folge des „one-stop-government“ interpretieren.

Die Ausführung und Auslegung des Aufenthaltsgesetzes obliegt vornehmlich den Ländern, die das Gesetz durch ihre Ausländerbehörden als eigene Angelegenheit ausführen. Viele Länder haben die Ausführung den Kommunen übertragen.

Verordnungen

Auf Grund von Verordnungsermächtigungen des Aufenthaltsgesetzes wurden folgende Rechtsverordnungen erlassen:

Behördeninterne Regelungen

Eine bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz liegt seit dem 18. September 2009 vor.[1][2] Das Bundesministerium des Innern hat mit den „Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz“ eine für die praktische Anwendung vereinheitlichende Regelung getroffen. Es werden damit bindende Maßstäbe für die Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe und bestehender Ermessensspielräume festgelegt.

Dies wirkt einer Praxis, die je nach Land und Ausländerbehörde sowie je nach Auslandsvertretung sehr unterschiedlich arbeitet und entscheidet, entgegen. Alles für die Entscheidung Wesentliche wird in den Verwaltungsvorschriften zusammengefasst. Sie dient in der Praxis als Auslegungshilfe für die Mitarbeiter der Ausländerbehörden. Dadurch wird die Arbeit der Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen erheblich vereinfacht und effizienter. Es wird die Ansicht vertreten, hierdurch sei sichergestellt, dass das geltende Recht so angewandt werde, wie es vom Gesetzgeber gewollt sei. Beachtlich ist hierbei jedoch, dass diese Verwaltungsvorschriften aber gerade nicht von Gesetzgeber selbst, sondern von der Exekutive (Bundesregierung) erlassen werden, wenn auch unter Zustimmung des Bundesrates nach Art. 84 Abs. 2 GG.

Literatur

  • Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland. Berlin Juni 2005, Kapitel C (Entwicklung des Rechts, ab S.323) und Kapitel B V (Integrationsförderung, ab S.174) enthalten umfangreiche Erläuterungen und Kommentare zu aktuellen Anwendungsproblemen des Aufenthaltsgesetzes download hier
  • Roland Fritz, Jürgen Vormeier (Hersg.): Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz (GK-AufenthG). Loseblatt-Grundwerk 5 Ordner derzeit ca. 5.700 Seiten, Luchterhand.
  • Blechinger, Bülow, Weißflog (Hrsg.): Das neue Zuwanderungsrecht. Praxishandbuch zur rechtssicheren Umsetzung der aktuellen nationalen und europäischen Vorschriften, Loseblattsammlung, Ende 2004 (wiederholt aktualisiert).
  • Hofmann, Hoffmann: Ausländerrecht – AufenthG, FreizügG/EU, AsylVfG, StAG. Handkommentar, Nomos Verlag, Frühjahr 2007.
  • Huber: Aufenthaltsgesetz. Kommentar, 1.Auflage, C.H. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-58239-4.
  • Renner: Ausländerrecht. 9. Auflage AufenthG, FreizügG/EU und AsylVfG mit Kommentar, Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-57051-3
  • Christian Storr, Frank Wenger, Simone Eberle, Rainer Albrecht, Karsten Harms, Christine Kreuzer: Kommentar zum Zuwanderungsrecht. Aufenthaltsgesetz und Freizügigkeitsgesetz/EU. 2. Auflage. Richard Boorberg, Stuttgart, München, Hannover, Berlin, Weimar, Dresden 2008, ISBN 978-3-415-03978-0.
  • Deutsches Ausländerrecht, Textausgabe, Beck-dtv 5537.
  • ZAR – Zeitschrift für Ausländerrecht und -politik. Fachzeitschrift, Nomos Verlag.
  • Informationsbrief Ausländerrecht. Fachzeitschrift, Luchterhand Verlag.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
  2. Drucksache 669/09: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz


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