Pleißengau

Pleißengau

Das Pleißenland ist ein Gebiet im westlichen Sachsen und östlichen Thüringen. Es ist nach dem Fluss Pleiße benannt.

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Überblick

Wie archäologische Funde zeigen, war das Pleißenland ursprünglich vereinzelt elbgermanisch besiedelt. Im ausgehenden 6. Jahrhundert fand eine slawische Besiedlung statt. Unter König Heinrich I. wurde es im 10. Jahrhundert Teil des Heiligen Römischen Reiches. Das in Urkunden lateinisch terra plisnensis benannte Gebiet, auch als "Gau Plisni" bzw. "Pleißengau" bekannt, war war nach den Eroberungen Heinrichs zur Gänze Teil des Reichsguts. In den Auseinandersetzungen der Salier mit dem Reformpapstum im 11. Jahrhundert schwand der Einfluss die Krongüter im nordalpinen Reich, sodass diese allmählich in den Besitz verschiedener Grafengeschlechter gelangten. Wichtige Zentren der terra plisnensis, die sich vor allem im 12./13. Jahrhundert im Zuge der deutschen Ostsiedlung und der Förderung besonders durch die Staufer etablieren sollten, waren Altenburg, Leißnig, Colditz (1143 Reichsburg) und Lausick. Im 12. Jahrhundert stand der Süden des Pleißenlandes unter dem Einfluss der Burggrafen von Nürnberg, im Norden gelangte Groitzsch 1135/43 in den Besitz der Wettiner. Das Reichsland Pleißenland gewann besonders unter den Staufern an Gewicht.[1]

Auf- und Ausbau des Pleißenlandes unter Lothar III. und den frühen Staufern

Lothar III. (1125-1133)

Bereits Kaiser Lothar III. von Süpplingenburg hatte wieder begonnen die alten Krongüter, als Stütze der königlich-kaiserlichen Macht im Reich, zu sammeln und zu sichern, nachdem diese in salischer Zeit oftmals dem Königtum entfremdet wurden. So begann er nicht nur wieder Altenburg als Intinerarort aufzusuchen,[2] sondern förderte auch erste Ansätze eines Landesausbaus, die die königliche Macht im Land stärken sollten. [3] Typisch für die beginnende herrschaftliche Durchdringung des Krongutes erscheint dabei die Errichtung von Klöstern, welche vor allem die umliegenden Wälder roden und urbar machen sollten. Wichtig für das Pleißenland war dabei die Gründung des Klosters Chemnitz 1136, wodurch das westliche Erzgebirge zu einem Schwerpunkt von Rodungs- und Siedlungstätigkeiten wurde, die später vor allem durch pleißenländische Reichsministerialen vorangetrieben wurden.[4] Auch unter den Staufern blieben Klöster ein wichtiges Element der herrschaftlichen Stabilisierung, wie die Bestätigung der Besitzungen und des Königsschutzes für das Chemnitzer Kloster unter König Konrad III. zeigt.[5] Einen zweiten Schwerpunkt bildeten die Gebiete um Leisnig, Colditz und Zwickau. 1135 starb das Haus Groitzsch im Mannesstamm aus, wodurch bereits ein Teil der Reichslehen wieder heimfielen. Wichtig waren hierbei auch die Klöster Pegau und Bürgel. Der größte Teil des Groitzscher Allodialgutes ging an Rapoto von Abenberg, wobei allerdings auch das Königtum Gebiete um Groitzsch und Leisnig erworben haben dürfte.[6]

Konrad III. (1138-1152)

Da es König Konrad III. an eigenem Hausgut mangelte, mit dem er seine Position im Reich hätte stärken können (das staufische Allodialgut unterstand seinem Bruder, Herzog Friedrich II. von Schwaben, dem Vater des späteren Kaisers Friedrich I. Barbarossa), musste sich Konrad zwangsweise auf die alten Kronländer aus ottonischer und salischer Zeit stützen, besonders da er sich der welfischen Konkurrenz im Reich erwehren musste.[7] Neben der weiteren Förderung von Klöstern (unter anderem wurden 100 Königshufen Pleißenwald als Grundstock für die Gründung des späteren Klosters Remse ausgegeben[8]) wurden unter Konrad Burggrafschaften errichtet (z.B. 1147 in Altenburg).[9] Diese stellten eine ständige Repräsentanz der Königsmacht dar, Instrumente zur Sicherung und Verwaltung des königlichen Gutes in und um die Reichsburgen. Ihre Inhaber verbanden militärische, richterliche und politische Aufgaben. Es ist dabei wichtig zu verstehen, dass die durch den Landesausbau neu gewonnen Nutzflächen direkt dem Königtum unterstanden, da keine älteren dynastischen oder kirchlichen Rechte auf den neu erschlossenen Siedlungsräumen lagen. So konnte Konrad III. das staufische Gewicht im Osten des Reiches verstärken und damit seine eigene Position festigen.[10] Allerdings setzte von allen staufischen Königen allein Konrad konzentriert auf die Burggrafschaften; seine Nachfolger, besonders Friedrich Barbarossa, stützten sich auf die neue Institution der Reichsministerialen. Jedoch erwuchsen sowohl aus Burggrafen wie Ministerialen im 13. Jahrhundert zentrifugale Kräfte, die durch Ausbau des eigenen Allodialgutes die Königsmacht im Pleißenland schwächen sollten.

Friedrich I. Barbarossa (1152-1190)

Noch während Konrads III. Herrschaft war Herzog Friedrich III. von Schwaben, der spätere König und Kaiser Friedrich Barbarossa im Pleißenland aktiv gewesen. So erwarb er bald nach 1147 von Rapoto von Abenberg Teile des Groitzscher Erbes, die aber in keiner Verbindung zu Altenburg standen. Eine gemeinsame Planung Konrads und Friedrichs im mitteldeutschen Osten ist aber nicht wahrscheinlich.[11] Zwar befand sich Friedrich zu Beginn seiner Herrschaft in einer besseren Position als sein Onkel, doch die Auseinandersetzung mit den Welfen unter Heinrich dem Löwen (erst 1180/81 mit dessen Niederwerfung zeitweilig gelöst) und seine recht erfolglosen ersten Italienzüge (1154/55 und 1158) veranlassten auch Barbarossa, sich verstärkt auf die Krongüter im mitteldeutschen Osten zu konzentrieren, denn die Gebiete östlich der Saale boten die Möglichkeit der direkten Königsherrschaft über relativ große und noch zu erschließende Gebiete mit starkem wirtschaftlichen und politischen Potenzial. Die erste bedeutende Maßnahme stellte dabei der Gütertausch mit Heinrich dem Löwen 1158 dar. Dabei entschädigte der Kaiser das Reich für die abgetretenen Reichsgüter (z.B. den Königshof Pöhlde und weitere Güter im Westharz (Scharzfels, Herzberg)), indem er eben jenen Besitz dem Reich übereignete, den er vorher von Rapoto von Abenberg erworben hatte (namentlich waren das die Burgen Leisnig und Colditz, die Festung Lausick u.a.).[12] Die wirkliche Umwandlung des Pleißenlandes in ein Reichsland kann erst um 1165 festgemacht werden.[13] Dies beinhaltete einen intensiven Ausbau des Pleißenlandes selber und eine forcierte Städteentwicklung, so zum Beispiel die Errichtung einer Pfalz in Altenburg und eines Augustiner-Chorherrenstiftes ebendort 1165, welches 1172 geweiht wurde. Ebenso zählten die Verleihung von Markt-, Münz- und Zollrechten an das Kloster Pegau, die Stadtrechtsverleihung an die Altenburger Bartholomäussiedlung oder die Einrichtung einer Münzstätte in Altenburg dazu.[14] Wohl um 1170 gründete Friedrich Barbarossa zudem die Städte Chemnitz und Zwickau bzw. verlieh ihnen das Stadtrecht und ließ zahlreiche weitere Burgen er- oder ausbauen. Diese kaiserliche Landespolitik hätte für Altenburg, Chemnitz oder Zwickau unter Umständen auch eine Entwicklung hin zum Status von Reichsstädten bedeuten können, wäre das Pleißenland nicht in den Wirren der letzten Stauferjahre 1242/43 an die Wettiner gelangt.

Die zweite Säule des Ausbaus bildete die Neuordnung der herrschaftlichen Verwaltung. So richtete Barbarossa zwischen 1165 und 1172 das Amt des Landrichters ein (zum ersten mal gesichert nachweisbar allerdings erst 1210).[15] Daneben agierten noch ein scultetus, ein forestarius, wie auch ein budellus im Pleißenland. Das Amt des Altenburger Burggrafen blieb zwar bestehen, wurde aber auf militärische Aufgaben beschränkt, sodass seine Befugnisse eher gering waren. Der Kaiser stütze sich beim Landesausbau verstärkt auf die aufstrebenden Kreise der Reichsministerialität.[16] Diese meist Edelfreien bildeten das Fundament des Reichslandes. So gingen Rodungs- und Siedlungsbewegungen vornehmlich von Reichsministerialen (wie den Herren von Colditz) aber auch noch von den Burggrafen, vor allem von Altenburg und Leisnig aus. Durch die Tätigkeit dieser Herrschaftsträger wurden die alten Kerngebiete um Altenburg und Leisnig/Colditz miteinander verbunden, ebenso ging eine rasche Entwicklung in Richtung Chemnitz bis zum Erzgebirges voran.[17] Die Übereinstimmungen in der in etwa gleichzeitig erfolgenden Organisation der Verwaltung im Egerland lassen auf ein planmäßiges Vorgehen schließen. In Verbindung mit dem Vogtland konnte Friedrich Barbarossa so einen großen Reichsgutkomplex schaffen, der von Colditz im Norden bis Eger und Nürnberg im Süden reichte, ein enormes Gegengewicht zu den Bestrebungen der Welfen in Sachsen und Bayern bildete, und somit auch Barbarossas Position im Reich stärkte, wie es von Walter Schlesinger herausgearbeitet worden ist.[18]

Das Pleißenland um 1200

Heinrich VI. (1190-1197)

Ausgehend von der ihm vom Vater überlassenen Position im Osten verfolgte Kaiser Heinrich VI. eine Machterweiterung in imperialen Maßstäben. So trieb er auch die Reichsgutbildung seiner Vorgänger energisch weiter voran.[19]. Eine Möglichkeit, das Reichsgut um Altenburg bis an die Elbe auszudehnen, ergab sich 1195 nach dem Tode des Markgrafen Albrecht des Stolzen von Meißen. Noch 1194 hatte der Kaiser im Streit zwischen Otto dem Reichen, Dietrich dem Bedrängten und Albrecht zu vermitteln versucht, 1195 aber zog er die Mark ein und ließ das Gebiet von Reichsministerialen verwalten.[20] Konkreter Einfluss auf die Mark Meißen war aber kaum vorhanden. Es kam zu keinen Veränderungen in den adligen Besitzständen, ebenso wie Bestätigungen und Schutzerklärungen für Klöster und Städte ausblieben. Heinrichs Bestrebungen blieben nur ein kurzes Zwischenspiel, denn der Plan eines großen ostmitteldeutschen Reichsterritoriums zerbrach mit seinem plötzlichen Tod 1197. Danach fiel dieses sehr erweiterte Reichsterritorium, zu dem auch noch die Oberlausitz gehörte, schnell wieder auseinander.[21] Allerdings war wohl zur Zeit Heinrichs der Ausbau des Pleißenlandes zum größten Teil abgeschlossen. Es war ein mit vielen Burgen und jungen Städten und Dörfern überzogenes und so abgerundetes Reichsterritorium, über welches das Königtum seinen Anspruch geltend machte, direkt oder durch die Reichsministerialen.[22]

Von den Wirren der Doppelwahl 1198 bis zur Verpfändung unter Friedrich II. im Jahre 1243

Philipp von Schwaben (1198-1208) und Otto IV. (1198-1218)

Mit der Doppelwahl 1198 mit Philipp von Schwaben (1198-1208) und Otto IV. (1198-1218, ab 1209 Kaiser) brach der staufisch-welfische Konflikt von neuem auf. Philipp musste sich nun deutlich zurückhaltender gegenüber den territorialen Fürsten zeigen und konnte nicht so rücksichtslos vorgehen wie noch sein Bruder Heinrich VI. Infolgedessen dessen belehnte er auch Dietrich den Bedrängten mit der Mark Meißen.[23] Das Pleißenland war damit wieder eine starke Säule staufischer Macht. So weilte Philipp nicht nur 1203 und 1206 in Altenburg,[24] sondern auch die Reichsterritorien Egerland, Vogtland und Pleißenland erwiesen sich als beständig. Zu den Unterstützern Philipps gehörte sicherlich auch die Altenburger Burggrafenfamilie, was sich wohl im Gegenzug mit ihrer Ernennung zum Landrichter auszahlte. Philipp musste, wollte er das Pleißenland als Machtfaktor erhalten, die wichtigsten Ämter mit loyalen Gefolgsleuten besetzten. Doch dies wurde hinfällig, als Philipp 1208 ermordet wurde. Sehr schnell wandte sich die Loyalität der Herrschaftsträger nun Otto IV. zu, sodass sich Anfang des 13. Jahrhunderts die Fronten im mitteldeutschen Raum deutlich geändert hatten. Otto musste aber bald dem jungen Staufer Friedrich, dem Sohn Heinrichs VI., entgegeneilen, der aus Italien nach Deutschland zog. Die Gunst der pleißenländischen Herrschaftsträger wechselte erneut, nun auf Seiten des Staufers.[25] Zwar hatte auch Otto IV im Reichsland Pleißen 1209 einen Hoftag abgehalten[26], es kam aber kaum zu Veränderungen im Reichsland. Die vier Jahre zwischen der Ermordung Philipps und dem Eintreffen Friedrichs II. nördlich der Alpen wurden von den Herrschaftsträgern des Reichslandes mühelos überbrückt.

Friedrich II. (1211-1250)

In seinen Bemühungen um Konsolidierung und Rückgewinnung von Reichsgut (und besonders Anerkennung seiner Königswürde) musste Friedrich II. einen mühseligen Kleinkrieg um Grundbesitz, Burgen, Vogteien, Einkünfte etc. führen. Häufig war er gezwungen, sich seine Anerkennung durch die Vergabe von Besitz und Rechten zu erkaufen. Erst ab 1218, nach dem Tode Ottos IV., begann sich seine Politik zu wandeln. Zunehmend hatte er Reichsgut zurück erworben oder gefestigt, sodass er seine rücksichtsvolle Haltung gegenüber den Fürsten nach und nach aufgab und verstärkt die göttliche Grundlage seiner Herrschaft betonte.[27] Schon vorher nahm der spätere Kaiser auch Einfluss auf den mitteldeutschen Osten, wobei deutliche Impulse vor allem von seinen Hoftagen in Eger zwischen 1213 und 1215 ausgingen. 1215, 1216 und 1217 weilte er auch in Altenburg, wobei er 1214 mit der Einrichtung eines Deutschordenshauses in Altenburg den Ausbau des Pleißenlandes komplettierte.[28]

Da sich aber Friedrichs Herrschaftszentrum in Süditalien, besonders in Sizilien befand, überließ er die Geschäfte im nordalpinen Reich zunehmend seinem Sohn Heinrich. Auch dieser versuchte nach staufischer Tradition den königlichen Besitz auszudehnen und straffer zu organisieren, um einer drohenden anti-staufischen Koalition entgegenzuwirken. So urkundete er 1223 in Altenburg für das Kloster Altzella, hielt 1232 einen Hoftag in Eger ab, ebenso 1234 in Altenburg (der letzte Besuch eines staufischen Königs im Pleißenland).[29] Allerdings brachte er sich zunehmend, aufgrund seiner eigenen Machtbestrebungen, in Gegensatz zu seinem Vater, sodass er schließlich durch seinen vorsichtigeren Bruder Konrad ersetzt wurde.

Friedrich II. traf nun Entscheidungen, die an seinen imperialen Zielen ausgerichtet waren, und achtete dabei nicht mehr auf die deutschen Verhältnisse oder die Reichslandentwicklung in Mitteldeutschland. Dies führte zu einem Umschwung: Die königliche Herrschaftsausübung im Pleißenland brach allmählich ab, und ein sinnvolles Zusammenwirken zwischen Reichsländern und Reichsgewalt war nach der Absetzung seines Sohnes Heinrich nicht mehr vorhanden.[30] Dies bereitete den Weg zum einen für das Ausbreiten der zentrifugalen Kräfte der pleißenländischen Reichsministerialität, die nun ihren eigenen Besitz auf Kosten des Königsgutes auszudehnen versuchte; zum anderen strebten nun vor allem die Wettiner zunehmend nach Westen und zerbrachen ohne große Gegenwehr die Reichslandskonzeption Friedrich Barbarossas.[31]

1242 trat Kaiser Friedrich II. in die endgültige Auseinandersetzung mit dem Papsttum um dessen Universalanspruch ein. Um in diesem Konflikt bestehen zu können, war jede Partei gezwungen ihre Kräfte zu sammeln, Verbündete zu suchen und an sich zu binden. In diesem Kontext steht die Verpfändung des Pleißenlandes 1243 an die Wettiner, als Mitgift der Kaisertochter Margarethe.[32] Sie wurde 1243 mit Albrecht (späterer Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen), dem Sohn des Markgrafen Heinrich des Erlauchten, verlobt, die Heirat erfolgte 1255. Die Verpfändung war allerdings nicht als dauerhaft geplant und zielte vor allem auf eine stärkere Bindung der Wettiner an den Kaiser, denn bald danach ließ Friedrich II. eine Sondersteuer in Sizilien erheben, um das Pleißenland wieder auszulösen. Die Verpfändung war der Notwendigkeit der verschärften politischen Situation nach 1242 geschuldet; das Ziel war nicht die Herauslösung des Pleißenlandes aus dem Reichsgut. Die Sondersteuer erwies sich freilich als vergeblich, und das Pleißenland ging nach 1243 dauerhaft an die Wettiner. In den Jahren 1252/53 machten die Wettiner ihre Ansprüche auf die Pfandschaft deutlich, endgültig dann mit der Vermählung zwischen Albrecht und Margarethe 1255.[33]

Auch wenn nach der Zeit des sogenannten Interregnums Versuche unternommen wurden, die Reichsgüter im mitteldeutschen Raum wieder zu sammeln, besonders unter Rudolf von Habsburg, erwiesen sich die wettinische Stellung und die Kräfte der kleinen Herrschaftsträger im Pleißenland als nicht mehr revidierbar. Bis 1373 fielen die verpfändeten Reichsgüter nacheinander und endgültig an die Wettiner, die sie in ihr Territorium eingliederten.[34]

Quellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

  • Gerhard Billig: Pleißenland – Vogtland. Das Reich und die Vögte. Untersuchungen zu Herrschaftsorganisation und Landesverfassung während des Mittelalters unter dem Aspekt der Periodisierung. Vogtland-Verlag, Plauen 2002.
  • Karlheinz Blaschke: Geschichte Sachsens im Mittelalter. Union Verlag, Berlin 1990.
  • Egon Boshof: Die späten Staufer und das Reich. In: Egon Boshof und Franz-Rainer Erkens (Hrsg.): Rudolf von Habsburg 1273-1291. Eine Königsherrschaft zwischen Tradition und Wandel. (Passauer Historische Forschungen 7). Böhlau, Köln u.a. 1993, S. 1–32.
  • Karl Bosl: Die Reichsministerialität der Salier und Staufer. Ein Beitrag zur Geschichte des hochmittelalterlichen deutschen Volkes, Staates und Reiches. (Schriften der Monumenta Germaniae historica 10). Hiersemann, Stuttgart 1950.
  • Friedrich Hausmann: Die Anfänge des staufischen Zeitalters unter Konrad III. In: Theodor Mayer (Hrsg.): Probleme des 12. Jahrhunderts. Reichenau-Vorträge 1965-1967. (Vorträge und Forschungen 12). Thorbecke, Konstanz/Stuttgart 1968, S. 53–78.
  • Herbert Helbig: Der wettinische Ständestaat. Untersuchungen zur Geschichte des Ständewesens und der landständischen Verfassung in Mitteldeutschland bis 1485. (Mitteldeutsche Forschungen 4). Böhlau, Münster/Köln 1955.
  • Jan Ulrich Keupp: Dienst und Verdienst. Die Ministerialen Friedrich Barbarossas und Heinrich VI. (Monographien zur Geschichte des Mittelalters 48). Hiersemann, Stuttgart 2002.
  • Manfred Kobuch: Reichsland Pleißen und wettinische Territorien in der Blütezeit des Feudalismus (1156-1397). In: Karl Czok (Hrsg.): Geschichte Sachsens. Böhlau, Weimar 1989, S. 105-150.
  • Rudolf Kötzschke und Hellmut Kretzschmar: Sächsische Geschichte. Flechsig, Würzburg 2002.
  • Hans Patze: Kaiser Friedrich Barbarossa und der Osten. In: Theodor Mayer (Hrsg.): Probleme des 12. Jahrhunderts. Reichenau-Vorträge 1965-1967. (Vorträge und Forschungen 12). Thorbecke, Konstanz/Stuttgart 1968, S. 337–408.
  • Dieter Rübsamen: Kleine Herrschaftsträger im Pleißenland. Studien zur Geschichte des mitteldeutschen Adels im 13. Jahrhundert. (Mitteldeutsche Forschungen 95). Böhlau, Köln/Wien 1987.
  • Walter Schlesinger: Egerland, Vogtland, Pleißenland. In: Walter Schlesinger (Hrsg.): Mitteldeutsche Beiträge zur deutschen Verfassungsgeschichte des Mittelalters. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1961, S. 188–211.
  • André Thieme: Die Anfänge der Burggrafschaft Altenburg. In: Neues Archiv für sächsische Geschichte. Nr. 65, 1994, S. 27-38.
  • André Thieme: Die Burggrafschaft Altenburg. Studien zu Amt und Herrschaft im Übergang vom hohen zum späten Mittelalter. (Schriften zur Sächsischen Landesgeschichte 2). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2001.
  • Bernhard Töpfer und Evamaria Engel: Vom staufischen Imperium zum Hausmachtkönigtum. Deutsche Geschichte vom Wormser Konkordat 1122 bis zur Doppelwahl von 1314. Böhlau, Köln/Wien 1976.
  • Elmar Wadle: Reichsgut und Königsherrschaft unter Lothar III. (1125-1137). Ein Beitrag zur Verfassungsgeschichte des 12. Jahrhunderts. (Schriften zur Verfassungsgeschichte 12). Duncker & Humblot, Berlin 1969.

Anmerkungen

  1. Anm.: z.T. enthalten die hier angegebenen Quellenverweise direkte Links zu digitalisierten Ausgaben der entsprechenden Editionen. Abkürzungen folgen den wissenschaftlichen Standards, die vollen Titel finden sich in den Quellen- und Literaturverzeichnissen (Auflösung der Abkürzungen ebd.).
  2. RI IV, 1,1 Nr. 292 [1] u. Nr. 390 [2]; vgl. UBA, Nr. 4, ebenso Monumenta Germaniae Historica, Scriptores (in Folio) 9: Chronica et annales aevi Salici. Herausgegeben von Georg Heinrich Pertz u. a. Hannover 1851, S. 138 (Digitalisat).
  3. Vgl. Elmar Wadle: Reichsgut und Königsherrschaft unter Lothar III. (1125-1137). Ein Beitrag zur Verfassungsgeschichte des 12. Jahrhunderts. (Schriften zur Verfassungsgeschichte 12). Duncker & Humblot, Berlin 1969.
  4. Wadle: Lothar III., S. 245; Lothar III. taucht im Necrologium des Klosters Chemnitz auf, vgl. CDS II 6, Anhang II, S. 481[3].
  5. Urkunde Nr. 86 in Monumenta Germaniae Historica, Diplomata: Die Urkunden Konrads III. und seines Sohnes Heinrich (Conradi III. et filii eius Heinrici Diplomata). Herausgegeben von Friedrich Hausmann. Wien 1969, S. 152–154 (Digitalisat). (= UBA, Nr. 7 = CDS II 6 Nr. 302[4]).
  6. Wadle: Lothar III., S. 241–243 u. 280.
  7. Friedrich Hausmann: Die Anfänge des staufischen Zeitalters unter Konrad III. In: Theodor Mayer (Hrsg.): Probleme des 12. Jahrhunderts. Reichenau-Vorträge 1965-1967. (Vorträge und Forschungen 12). Thorbecke, Konstanz/Stuttgart 1968, S. 62f.
  8. Urkunde 85 in Monumenta Germaniae Historica, Diplomata: Dieser Band der Reihe Diplomata existiert nicht (= CDS I A2, Nr. 176[5])
  9. Zu den Burggrafschaften im Pleißenland s. André Thieme: Die Anfänge der Burggrafschaft Altenburg. In: Neues Archiv für sächsische Geschichte. Nr. 65, 1994, S. 27-38. und André Thieme: Die Burggrafschaft Altenburg. Studien zu Amt und Herrschaft im Übergang vom hohen zum späten Mittelalter. (Schriften zur Sächsischen Landesgeschichte 2). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2001.
  10. Gerhard Billig: Pleißenland – Vogtland. Das Reich und die Vögte. Untersuchungen zu Herrschaftsorganisation und Landesverfassung während des Mittelalters unter dem Aspekt der Periodisierung. Vogtland-Verlag, Plauen 2002, S. 27; Hausmann: Konrad III., S. 66 u. 76.
  11. Thieme: Die Burggrafschaft Altenburg, S.161; Billig: Pleißenland, S.31; Hans Patze: Kaiser Friedrich Barbarossa und der Osten. In: Theodor Mayer (Hrsg.): Probleme des 12. Jahrhunderts. Reichenau-Vorträge 1965-1967. (Vorträge und Forschungen 12). Thorbecke, Konstanz/Stuttgart 1968, S. 360.
  12. Urkunde 199 in Monumenta Germaniae Historica, Diplomata: Die Urkunden Friedrichs I. Teil 1: 1152–1158. Herausgegeben von Heinrich Appelt unter Mitwirkung von Rainer Maria Herkenrath, Walter Koch, Josef Riedmann, Winfried Stelzer und Kurt Zeillinger. Hannover 1975, S. 332–333 (Digitalisat). (=UBA, Nr. 11 = CDS I A2, Nr. 277[6]); vgl. auch Monumenta Germaniae Historica, Scriptores (in Folio) 21: Historici Germaniae saec. XII.. Herausgegeben von Georg Heinrich Pertz u. a. Hannover 1869, S. 246 (Digitalisat). Walter Schlesinger: Egerland, Vogtland, Pleißenland. In: Walter Schlesinger (Hrsg.): Mitteldeutsche Beiträge zur deutschen Verfassungsgeschichte des Mittelalters. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1961, S. 197; Rudolf Kötzschke und Hellmut Kretzschmar: Sächsische Geschichte. Flechsig, Würzburg 2002, S. 71; Bernhard Töpfer und Evamaria Engel: Vom staufischen Imperium zum Hausmachtkönigtum. Deutsche Geschichte vom Wormser Konkordat 1122 bis zur Doppelwahl von 1314. Böhlau, Köln/Wien 1976, S. 137; Billig: Pleißenland S. 31; Thieme: Die Burggrafschaft Altenburg, S. 167; Patze: Barbarossa, S. 360.
  13. Thieme: Die Burggrafschaft Altenburg, S. 170 bietet eine überzeugende Datierung für die Einrichtung des Reichslandes Pleißen auf 1165. Zudem hielt sich Friedrich I. Barbarossa erst ab 1165 in Altenburg auf, s. RI IV 2, 2 Nr. 1454 u. 1455[7].
  14. Ab dieser Zeit taucht Altenburg als „imperiale castrum et oppidum“ auf, vgl. Monumenta Germaniae Historica, Scriptores (in Folio) 30: Dieser Band der Reihe Scriptores in Folio existiert nicht Zudem Patze: Barbarossa, S. 379 u. 403; Thieme: Die Burggrafschaft Altenburg, S. 165f.
  15. UBA, Nrr. 17 (gefälscht), 18 (gefälscht) und 66, vgl. auch Urkunde Nr. 1065 in Monumenta Germaniae Historica, Diplomata: Die Urkunden Friedrichs I. Teil 4: 1181–1190. Herausgegeben von Heinrich Appelt unter Mitwirkung von Rainer Maria Herkenrath, Walter Koch und Bettina Pferschy. Hannover 1990, S. 393–396 (Digitalisat). Billig: Pleißenland, S. 60 und Jan Ulrich Keupp: Dienst und Verdienst. Die Ministerialen Friedrich Barbarossas und Heinrich VI. (Monographien zur Geschichte des Mittelalters 48). Hiersemann, Stuttgart 2002, S. 317. Den gefälschten Urkunden dürften trotz allem echte Ausfertigungen als Vorlagen gedient haben.
  16. Zum Thema Reichsministerialität siehe Karl Bosl: Die Reichsministerialität der Salier und Staufer. Ein Beitrag zur Geschichte des hochmittelalterlichen deutschen Volkes, Staates und Reiches. (Schriften der Monumenta Germaniae historica 10). Hiersemann, Stuttgart 1950; und in kritischer Auseinandersetzung damit Keupp: Dienst und Verdienst ebenso Töpfer/Engel: Hausmachtkönigtum, S. 150-154.
  17. Billig: Pleißenland, S. 49-56; Kötzschke/Kretzschmar: Sächsische Geschichte, S. 82f. und Herbert Helbig: Der wettinische Ständestaat. Untersuchungen zur Geschichte des Ständewesens und der landständischen Verfassung in Mitteldeutschland bis 1485. (Mitteldeutsche Forschungen 4). Böhlau, Münster/Köln 1955, S. 304-332.
  18. Walter Schlesinger: Egerland, Vogtland, Pleißenland. In: Walter Schlesinger (Hrsg.): Mitteldeutsche Beiträge zur deutschen Verfassungsgeschichte des Mittelalters. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1961, S. 188-211. Vgl. auch Helbig: Ständestaat, S. 296.
  19. Helbig: Ständestaat, S. 14; Billig: Pleißenland, S. 66; So hielt er auch zwei Hoftage in Altenburg ab, vgl. Urkundenbuch Altenburg Nrr. 32 u. 36-42.
  20. Schlesinger: Egerland, S. 210; Kötzschke/Kretzschmar: Sächsische Geschichte, S. 77; Helbig: Ständestaat, S. 14., vgl. auch Heinrichs Bezeichnung als „Imperator Henricus, qui eo tempore marchiam liberam in sua potestate habeat.“, in: CDS I A2, Nr. 596[8], vgl. ebenso CDS I A3, Nrr. 21 u. 22[9] und Monumenta Germaniae Historica, Scriptores (in Folio) 23: Chronica aevi Suevici. Herausgegeben von Georg Heinrich Pertz u. a. Hannover 1874, S. 166 (Digitalisat).
  21. Karlheinz Blaschke: Geschichte Sachsens im Mittelalter. Union Verlag, Berlin 1990, S. 142f.
  22. Schlesinger: Egerland, S.209f.; Billig: Pleißenland, S. 66.
  23. Helbig: Ständestaat, S. 15.
  24. Vgl. UBA, Nr. 61 (Anm.) u. RI V 1, 1 Nr. 77a[10] u. Nr. 130a.[11].
  25. Thieme: Die Burggrafschaft Altenburg, S. 175-178.
  26. UBA, Nr. 65, vgl. RI V 1, 1 Nr. 275a[12]: „curia in Aldenburg que alio nomine Plisne nuncupatur“.
  27. Egon Boshof: Die späten Staufer und das Reich. In: Egon Boshof und Franz-Rainer Erkens (Hrsg.): Rudolf von Habsburg 1273-1291. Eine Königsherrschaft zwischen Tradition und Wandel. (Passauer Historische Forschungen 7). Böhlau, Köln u.a. 1993, S. 5, 9, 22 u. 26.
  28. UBA, Nrr. 72, 73, 80-86, 88 u. 89, vgl. RI V 1, 1 Nrr. 732 u. 733[13], 781 u. 782[14], 878, 917 u. 918[15]; Billig: Pleißenland, S.68.
  29. UBA, Nrr. 110 u. 123-135, vgl. RI V, 1,2 Nrr. 3910[16] u. 4335-4337[17]; Schlesinger: Egerland S. 201; Helbig: Ständestaat, S. 18.
  30. Billig: Pleißenland, S. 68f.
  31. Dieter Rübsamen: Kleine Herrschaftsträger im Pleißenland. Studien zur Geschichte des mitteldeutschen Adels im 13. Jahrhundert. (Mitteldeutsche Forschungen 95). Böhlau, Köln/Wien 1987; Thieme: Die Burggrafschaft Altenburg, S. 179f.
  32. RI V 1,1 Nrr. 3372[18], 3463a u. 3464[19]
  33. Billig: Pleißenland, S. 71; Kötzschke/Kretzschmar: Sächsische Geschichte, S. 80; Helbig: Ständestaat, S. 24; Thieme: Die Burggrafschaft Altenburg, S. 184-187.
  34. Schlesinger: Egerland, S. 211.

Siehe auch


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