Polizeialarm

Polizeialarm

Das Wort Alarm stammt aus dem französischen A l’arme und heißt an die Waffe. (Der nur im Numerus verschiedene italienische Ausdruck Alle arme bzw. All’arme wird auch als Herkunft vorgeschlagen.) Das bedeutet im übertragenen Sinne, dass eine bestimmte Zielgruppe (zum Beispiel die Polizei oder die Feuerwehr, aber auch die gesamte Bevölkerung), an die der Alarm gerichtet ist, auf ein Ereignis aufmerksam werden soll und anschließend darauf reagieren soll. Die Reaktionen und Abfolge bestimmter Handlungen lassen dabei eine Alarmierungskette entstehen.

Inhaltsverzeichnis

Beispiel Feueralarm

Ist es in einem Gebäude zu einem Feuerausbruch gekommen, könnten Brandmelder akustische Signale abgeben. Nun würden entsprechende Reaktionen von dem Gebäudepersonal erfolgen, also das Verlassen des Gebäudes auf entsprechenden Fluchtwegen. Gleichzeitig könnten durch eine Brandmeldeanlage Feuerwehr und Rettungsdienst alarmiert werden.

Auslösung eines Alarmes – Alarmierung

Ein Alarm kann entweder durch persönliche Beobachtung eines Schadereignisses oder automatisiert ausgelöst werden. Gemeinsames Merkmal aller Alarme ist, dass die Nachricht über ein Schadensereignis oder eine Gefahr, das von einer Person, von zu wenigen Personen, oder von Personen, die im Umgang mit dem Schadensereignis nicht geübt sind, an eine dafür zuständige Stelle weitergegeben wird. Dies wird auch als Erstalarmierung bezeichnet. Des Weiteren ist unter Alarmierung auch die Nachalarmierung zu verstehen, bei der von dieser Stelle die Alarmierung an weitere betroffenen Stellen oder Personen verteilt wird.


Öffentliche Motor-Sirene

Will man ganze Bevölkerungsgruppen erreichen, verwendet man noch immer die Sirene in Verbindung mit Rundfunkmeldungen. Bei Einzelpersonen wird vorwiegend das Telefon oder ein Funkdienst genutzt. Bei Gruppen, wie beispielsweise bei Einsatzkräften haben sich Funkmeldeempfänger stark durchgesetzt, aber auch die SMS-Alarmierung wird manchmal verwendet.

Gerätealarm

Auch mit Hilfe von Messgeräten kann ein Alarm ausgelöst werden, wenn eine Warnschwelle erreicht oder überschritten wird. Bei Alarmdosimetern im Strahlenschutz oder Explosimetern bei Schadstoffunfällen beispielsweise ertönt ein Alarmton, wenn die Personen ein Gebiet, das eine zu hohe Belastung für sie darstellen würde, verlassen müssen. Bei der Lecksuche an Gasleitungen gibt das Gasspürgerät einen Piepston oder es blinkt eine Kontrolllampe, wenn ausströmendes Gas vorhanden ist.

Einen einfachen Alarm geben wichtige Geräte auch, wenn die innere Funktion nicht einwandfrei läuft. Wenn die Batterie zum Betrieb des Gerätes zu schwach wird, so wird dies oft akustisch oder optisch angezeigt.

Alarmpläne

Angepasst an die einzelnen Ereignisse (je nach Alarmstufe) werden genaue Alarmpläne erstellt, die genau beschreiben wie Reaktionen ablaufen sollen (Ablaufkalender, Alarm- und Ausrückeordnung). Hierbei wird bei Organisationen ein lageangepasster Kräfteaufruf vorgenommen (Bestimmung von Einsatzmitteln und Personal).

Anforderungen an ein Alarmierungssystem

Gerade ein Alarmierungssystem muss zuverlässig arbeiten. Deshalb sind gewisse Mindestanforderungen an ein solches System bereits bei der Planung zu stellen.

  • Die Übermittlung des Alarms muss sehr schnell und verzögerungsfrei erfolgen.
  • Ein Alarm muss nicht nur an einen Empfänger sondern an eine ganze Gruppe, die je nach Alarmart verschiedene Größe gleichzeitig übertragen werden können.
  • Das System muss rund um die Uhr das ganze Jahr über einsatzbereit sein.
  • Das Alarmierungssystem muss die Erreichbarkeit der Hilfskräfte durch Flächendeckung und Gebäudedurchdringung des Funksignals (möglichst bis in Tiefgaragen hinein) sicherstellen.
  • Die Falschalarmrate muss niedrig sein, da es sonst zu einer Desensibilisierung kommt und unnötige Kosten entstehen.
  • Die Auslösung muss, wenn sie nicht automatisch erfolgt, leicht handhabbar sein und zu bedienen sein.
  • Eine Quittierungsmöglichkeit muss die Zustellung des Alarms sicherstellen können.
  • Über Eskalationen sollten bei Zustellfehlern weitere Teilnehmer zu benachrichtigen sein.
  • Speziell bei Alarmierung über Funk dürfen keine Überlagerungen durch andere Netze erfolgen, die das Netz stören können oder Falschalarme auslösen können.
  • Nicht zu unterschätzen ist heute auch der Kostenfaktor und eine leichte Servicemöglichkeit.

Alarme in der Prozessleittechnik

Alarme haben in einem Leitstand (für chemische Anlagen, Kraftwerke, Energieverteilungsanlagen usw.) eine besondere Bedeutung. Der Bediener wird „offiziell“ darüber in Kenntnis versetzt, dass ein Grenzwert überschritten wurde. Kein Bediener kann behaupten, er hätte keine Information über einen bedrohlichen Zustand erhalten.

Eine Hupe ertönt und eine Meldeleuchte beginnt zu blinken. Der Bediener muss diesen Alarm „quittieren“. Erst danach wird die Hupe ausgeschaltet. Die Meldeleuchte hört auf zu blinken und geht in Dauerlicht über. Ist die Prozessgröße, die den Alarm ausgelöst hat, wieder im Gutbereich, dann verlischt die Meldeleuchte.

Bei der Planung eines Leitstands muss man abwägen, welche Alarme sinnvoll und notwendig sind. Werden zu viele Alarme geplant, dann erzeugt das häufige Hupen Stress bei den Bedienern. Daher wird auch zwischen Erst- und Folgealarm unterschieden. Folgealarme lösen keine Hupe aus und müssen nicht quittiert werden.

Viele (schlecht geplante) Leitstände haben eine viel zu hohe Alarmrate (teilweise mehr als 2000 Alarme pro Tag und Bediener), wodurch das Alarmsystem entwertet und in Extremfällen gänzlich unbrauchbar wird. Eine gute Alarmierungsphilosophie kann durch systematisches Alarmmanagement erreicht werden. Zumindest dürfen Anlagenteile, die abgeschaltet sind, keinen Alarm erzeugen.

Historisches

Alarmierungen gibt es, seitdem Menschen in Gruppen leben; so gab es im Mittelalter die Türmer, die Alarm schlugen und die Feuerglocke läuteten. Vor dem Angriff feindlicher Truppen wurden in Mitteleuropa für größere Gebiete so genannte Kreidfeuer angezündet.

Siehe auch


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