Postlagernd

Postlagernd

Postlagernd ist die deutsche Bezeichnung für den im internationalen Postverkehr gebräuchlichen Begriff „poste restante“. Sie bezeichnet die Möglichkeit, Postsendungen an den Postempfänger nicht persönlich zuzustellen oder in seinen Hausbriefkasten einzulegen, sondern in einer Postfiliale zu lagern, bis sie vom Postempfänger abgeholt werden.

Inhaltsverzeichnis

Verfügbarkeit der Dienstleistung

Die Möglichkeit, etwas postlagernd zu versenden, ist grundsätzlich bei allen Postfilialen in allen Mitgliedsländern des Weltpostvereines möglich. Früher war dies die gängige Möglichkeit für Reisende, sich ihre Post zukommen zu lassen, wenn keine genaue Adresse auf der Reiseroute bekannt war.

Postlagernd in Deutschland

DHL bzw. die Deutsche Post AG postlagern nur Briefe, aber keine Paketsendungen von deutschen Absendern. Stattdessen gibt es in größeren Städten die Packstationen, die allerdings nur Sendungen von DHL annehmen. Aufgrund der Mitgliedschaft im Weltpostverein ermöglicht die Post die Lagerung von Briefen und Paketen aus dem Ausland. Eine Lagerung ist nur in ausgewählten Filialen möglich[1].

Beschriftung

Die Beschriftung des Adressfeldes geschieht nach folgendem Muster:

Max Mustermann
POSTLAGERND
12345 Musterstadt
Musterland

Die Postleitzahl ist nicht die des Postamts, bei dem der Brief später abgeholt werden kann, sondern eine spezielle Postleitzahl, die über eine Internetseite der Deutschen Post[2] ermittelt werden kann.

Geschichte

Die „poste restante“-Sendungen sind zuerst in Preußen 1824 genannt worden. Zu diesen Zeiten war es aber üblich, die Briefe am Postschalter abzuholen, dort lagen sie bis zu 3½ Monaten. Nach 14 Tagen wurde sie in eine Liste eingetragen und öffentlich ausgehängt, 3 Monate lang.

1875 wurde offiziell die Bezeichnung: „poste restante“ in „postlagernd“ geändert. In der Adresse musste der Bestimmungsort und der Adressat so bestimmt bezeichnet sein, dass jeder Ungewissheit vorgebeugt wurde. Dies galt auch bei solchen mit postlagernd bezeichneten Gegenständen, für welche die Post Garantie zu leisten hatte. Bei anderen Gegenständen mit dem Vermerk postlagernd durfte, statt des Namens des Adressaten, eine Angabe in Buchstaben oder Ziffern angewendet sein, später auch in kleinen Sätzen. Sendungen mit dem Vermerk „postlagernd“ blieben 3 Monaten liegen und wurden erst dann an den Absender zurückgeschickt. 1878 lagerte die Sendung einen Monat, wenn es sich um eine postlagernde Sendung mit Postnachnahme handelte, 7 Tage. 1892 erweitert um Sendungen mit lebenden Tieren, die spätestens nach 2 Tage zurückgingen.

Die Aufbewahrungsfrist betrug seit 1900 a) bei Sendungen mit lebenden Tieren 2 mal 24 Stunden, b) bei Sendungen mit Postnachnahme 7 Tage und c) bei sonstigen Sendungen 14 Tage vom Tage nach dem Eintreffen gerechnet.

Seit dem 12. Dezember 1908 wurden auf Antrag von den Postämtern Postausweiskarten, gegen eine Schreibgebühr von 50 Pf. ausgestellt, die bei allen Postanstalten als Ausweis galten. Ihnen folgte am 1. Juni 1910 Postlagerkarten, die auf Antrag gegen eine Schreibgebühr von 25 Pf. ausgestellt wurden. Postlagerkarten berechtigen zur Empfangnahme gewöhnlicher Briefsendungen, die ohne persönliche Adresse unter der in der Karte angegebenen Nummer eingingen. Bedingung zur Nutzung postlagernder Sendungen war sie nicht.

Zwischen dem 6. Mai 1920 und dem 30. November 1923 wurde ein Zuschlag zur Beförderungsgebühr erhoben. Vom 1. Januar 1922 bis zum 30. November 1923 eine Gebühr, wenn man seine postlagernde Sendung außerhalb der Schalterstunden abholen wollte, oder nach einer solchen nachfragte.

Seit 1929 wurde, unter anderem, für postlagernde Pakete eine Gebühr erhoben, bis zum 1. März 1963. Sie erscheint erst wieder am 1. Juli 1974 als Bereithaltungsgebühr, in Höhe der Paketzustellgebühr. Sie konnte vom Absender vorausentrichtet werden. Postlagerkarten waren in der sowjetischen Besatzungszone nicht zugelassen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Information der Deutschen Post AG zum Service Postlagernd: Deutsche Post - Postlagernd
  2. Suchmaschine der Deutschen Post AG für Postleitzahlen postlagernder Sendungen in Deutschland

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  • postlagernd — postlagernd …   Deutsch Wörterbuch

  • Postlagernd — (franz. poste restante, bureau restant, ital. fermo in posta, engl. to be called for), Bezeichnung auf solchen Postsendungen, die am Bestimmungsort weder ins Haus gesandt, noch auf Grund einer Erklärung des Empfängers abgeholt, sondern nach der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Postlagernd — (früher poste restante, frz. bureau restant; engl. to be called for at post office), Bezeichnung für Postsendungen, die das Postamt am Bestimmungsort aufbewahren soll, bis sie der Adressat abholt. Lagerfrist für Sendungen aus Orten Deutschlands… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • postlagernd — pọst|la|gernd 〈Adj.〉 zur Abholung am Postschalter bestimmt ● einen Brief postlagernd schicken * * * pọst|la|gernd <Adj.> [LÜ von frz. poste restante] (Postw.): an eine bestimmte Geschäftsstelle der Post adressiert u. dort vom Empfänger… …   Universal-Lexikon

  • postlagernd — pọst·la·gernd Adj; <ein Brief, ein Paket; jemandem postlagernd schreiben> so, dass sie so lange auf dem Postamt bleiben, bis der Empfänger sie holt …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • postlagernd — postlagerndadv postlagerndschlafen(wohnen)=keinefesteUnterkunfthaben.Nachrichtenerreicheneinennurunter»Postlagernd«.1900ff …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

  • postlagernd — Postkarte, postlagernd ↑ Post …   Das Herkunftswörterbuch

  • postlagernd — pọst|la|gernd; postlagernde Sendungen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Poste restante — Postlagernd ist die deutsche Bezeichnung für den im internationalen Postverkehr gebräuchlichen Begriff „poste restante“. Sie bezeichnet die Möglichkeit, Postsendungen an den Postempfänger nicht persönlich zuzustellen oder in seinen… …   Deutsch Wikipedia

  • GPR — postlagernd eingeschrieben EN registered, left until called for (for telegrams) …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

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