Potsdamer Abkommen

Potsdamer Abkommen
Stalin, Truman und Churchill kurz vor der Eröffnung der Potsdamer Konferenz

Als Potsdamer Abkommen wird das Ergebnis der Potsdamer Konferenz auf Schloss Cecilienhof in Potsdam nach Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa bezeichnet. Auf der Konferenz wurden hierzu unter anderem die politische und geografische Neuordnung Deutschlands, seine Entmilitarisierung, die von Deutschland zu entrichtenden Reparationen und der Umgang mit deutschen Kriegsverbrechern beschlossen und am 2. August 1945 festgeschrieben.

Teilnehmer dieser Konferenz waren die Regierungschefs der drei Siegermächte, also die Sowjetunion, die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich und deren Außenminister. Anfangs waren dies Josef Stalin (Sowjetunion), Harry S. Truman (Vereinigte Staaten) und Winston Churchill (Vereinigtes Königreich). Nach der verlorenen Unterhauswahl kam statt Churchill der neue Premierminister Clement Attlee in die Konferenz.

Frankreich war an dieser Konferenz nicht beteiligt, stimmte den Potsdamer Beschlüssen aber am 4. August 1945 unter Vorbehalten zu. Der Wert dieses Abkommens besteht darin, dass hierdurch einerseits eine Gesamtverantwortung aller Alliierten (die Vier Mächte) für Gesamtdeutschland festgestellt wurde, andererseits vereinbart wurde, dass in Deutschland demokratische politische Parteien und Gewerkschaften von den Besatzungsbehörden zu gestatten waren.

Die Geltung des Potsdamer Abkommens wie auch sämtlicher anderer auf alliierte „Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes“ abzielende „vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken“ wurde durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag beendet.[1][2]

Inhaltsverzeichnis

Abschlussprotokoll

Das Treffen in Potsdam fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, die Presse war nicht zugelassen. Das Abschlussprotokoll der Konferenz wurde in der Kurzfassung unter dem Titel Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin veröffentlicht. Es handelte sich dabei der Form nach um ein gemeinsames Konferenzkommuniqué, eine gemeinsame Willens- beziehungsweise Absichtserklärung, und nicht um einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.[3][4] Seine inhaltliche Bindung und Reichweite war umstritten, da zwischen politischer und rechtlicher Wirkung deutlich zu unterscheiden ist.[5][6]

Das von den Verhandlungspartnern unterzeichnete Protokoll enthält u. a. folgende Punkte der Konferenz, die auch als so genannte Potsdamer Beschlüsse bekannt sind:

Folgen

Josef Stalin und Harry S. Truman bei der Konferenz. Dahinter: Wladimir Pawlow (hinten Mitte) und Andrej Gromyko (hinten rechts)

Politische Grundsätze

Die politischen Grundsätze für die Besetzung des Deutschen Reiches stellten praktisch eine Arbeitsanweisung für den Alliierten Kontrollrat in Berlin dar. Sie lassen sich auch als die „4 D“ (mit „Demontage“ wird zum Teil auch von „5 D“ gesprochen) zusammenfassen:

  • Denazifizierung (auch: Entnazifizierung)
Die Entnazifizierung war eine Initiative der Alliierten nach ihrem Sieg über das nationalsozialistische Deutschland ab Mitte 1945. Bekräftigt durch das Potsdamer Abkommen sollte eine „Säuberung“ der deutschen und österreichischen Gesellschaft, Kultur, Presse, Ökonomie, Jurisdiktion und Politik von allen Einflüssen des Nationalsozialismus erfolgen.
Für Deutschland verabschiedete der Alliierte Kontrollrat in Berlin ab Januar 1946 eine Vielzahl an Entnazifizierungsdirektiven, mittels derer man bestimmte Personengruppen definierte und anschließend einer gerichtlichen Untersuchung zuführte.
  • Demilitarisierung (auch: Entmilitarisierung)
Die Demilitarisierung beziehungsweise Entmilitarisierung hatte den vollständigen Abbau der Armee und die Abschaffung jeglicher deutschen Rüstungsindustrie zum Ziel, damit von Deutschland nie wieder die Gefahr eines militärischen Angriffs ausgehen konnte.[7]
Aufgrund des Kalten Krieges und der damit verbundenen gegenseitigen Drohungen sahen sich aber beide deutsche Staaten im Rahmen ihrer Bündnisse zur Wiederbewaffnung gezwungen. In der Bundesrepublik Deutschland wurde dazu die Rüstungsproduktion wieder aufgenommen und die Bundeswehr und in der DDR die Nationale Volksarmee (NVA) gegründet.
  • Demokratisierung
Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage sollte vorbereitet, in ganz Deutschland sollten alle demokratischen Parteien und Gewerkschaften erlaubt und gefördert werden.
Unter Berücksichtigung militärischer Sicherheit wurde die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion gewährt.
Das Erziehungswesen in Deutschland sollte so überwacht werden, dass eine erfolgreiche Entwicklung der demokratischen Ideen möglich gemacht werde.
  • Dezentralisierung
Ziel der Dezentralisierung war die Übertragung von politischen Aufgaben, Zuständigkeiten, Ressourcen und Entscheidungsbefugnissen an mittlere (z. B. Provinzen, Distrikte, Regionen) und untere Ebenen (Städte, Gemeinden, Dörfer). In der Wirtschaft sollte die exzessive Konzentration von Macht wie beispielsweise in Kartellen, Syndikaten, Großunternehmen und anderen monopolistischen Wirtschaftsunternehmen beseitigt werden.[8]
Siehe auch: Politische Ebene, Politisches System Deutschlands
  • Demontage
Unter dem historischen Begriff „Demontage“ versteht man in Deutschland den Abbau von Industrieanlagen, insbesondere der Metall- und Schwerindustrie. So kam es nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland zu Demontagen. Gründe dafür waren, dass die Siegermächte, insbesondere die Sowjetunion, Wiedergutmachung für erlittene Schäden anstrebten und Deutschland durch die Zerschlagung seiner industriellen Basis schwächen und einen erneuten Aggressionskrieg unmöglich machen wollten. In den Westzonen wurde wegen der Truman-Doktrin die Politik der Demontagen 1951 beendet.[9]
Siehe auch: Konversion (Umnutzung von Militäranlagen)

Territoriale Entscheidungen

Oblast Kaliningrad

Das heute zu Nordwestrussland gehörende Gebiet Kaliningrad wurde durch die Sowjetunion erobert und bereits mehrere Monate vor der Potsdamer Konferenz durch eine Verfassungsnovelle in ihr Staatsgebiet integriert. Im Potsdamer Abkommen, Artikel VI über die „Stadt Königsberg und das anliegende Gebiet“, heißt es, dass die „[…] Westgrenze der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, [die] an die Ostsee grenzt, von einem Punkt an der östlichen Küste der Danziger Bucht in östlicher Richtung nördlich von Braunsberg-Goldap und von da zu dem Schnittpunkt der Grenzen Litauens, der Polnischen Republik und Ostpreußens verlaufen soll.“[10] Der Präsident der USA Truman und der britische Premierminister Attlee gaben der Sowjetunion die protokollarisch festgehaltene Zusage, bei einer künftigen Friedenskonferenz die endgültige Übertragung an die Sowjetunion politisch und diplomatisch zu unterstützen.

Polen und die Oder-Neiße-Grenze

Auch die Frage, welches Territorium Polen zugestanden werden sollte, wurde auf der Konferenz von Potsdam verhandelt. Inzwischen war eine neue polnische Regierung aus dem von Stalin protegierten Lubliner Komitee hervorgegangen, im Juni 1945 durch einige Exilpolen ergänzt und deswegen von den Westmächten noch vor der Potsdamer Konferenz anerkannt worden. Dass Polen ein Satellitenstaat Moskaus sein würde und die Legitimität seiner Regierung gering war, war offensichtlich. In formelhaften Erklärungen wurden freie und demokratische Wahlen zugesichert, alle Exilpolen sollten bald zurückkehren können.

Lausitzer Neiße oder Glatzer Neiße

Konfrontiert mit vollendeten Tatsachen, akzeptierten auch die beiden westlichen alliierten Siegermächte die polnische Verwaltung dieser Gebiete für die Zeit bis zu einer friedensvertraglichen Regelung. Strittig war zunächst auch noch, ob die Grenzziehung entlang der Lausitzer Neiße oder Glatzer Neiße erfolgen sollte. Es wird kolportiert, dass den amerikanischen und britischen Verhandlungsdelegationen die Existenz der Lausitzer Neiße anfangs nicht bewusst gewesen sei. Von diesen wurde kurzzeitig statt der Oder-Neiße-Linie noch die 50 Kilometer weiter östliche Oder-Bober-Linie (besser: Oder-Bober-Queis-Linie) als deutsche Ostgrenze ins Spiel gebracht, die Sowjetunion verweigerte aber die Zustimmung dazu. Die polnischen Kommunisten hatten, nachdem dieser Plan bekannt geworden war, als erstes mit besonderer Brutalität die einheimischen Deutschen „präventiv“ noch vor der Konferenz von diesem Gebiet zwischen Bober-Queis und westlicher Neiße vertrieben. Eine solche Regelung hätte immerhin die östliche Lausitz komplett bei Deutschland belassen und die Teilung von Städten wie Görlitz und Guben vermieden. Letztlich einigte man sich auf die Lausitzer Neiße. Im Schlussdokument heißt es: „Die Häupter der drei Regierungen stimmen darin überein, dass bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens die früher deutschen Gebiete östlich der Linie, die von der Ostsee unmittelbar westlich von Swinemünde und von dort die Oder entlang bis zur Einmündung der westlichen Neiße und die westliche Neiße entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze verläuft, einschließlich des Teiles Ostpreußens, der nicht unter die Verwaltung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in Übereinstimmung mit den auf dieser Konferenz erzielten Vereinbarungen gestellt wird, und einschließlich des Gebietes der früheren Freien Stadt Danzig, unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen.“[10]

Stettin

Nachdem die Potsdamer Konferenz den Grenzverlauf über die Lausitzer Neiße zugestimmt hatte, sollte zumindest die Oder als Grenzfluss genommen werden. Die Sowjetunion hatte bereits am 5. Juli 1945 die westlich der Oder liegende Stadt Stettin und die darin noch lebenden etwa 84.000 Deutschen der polnischen Verwaltung unterstellt. Der Besitz von Stettin und der Odermündung in das Stettiner Haff stellte eine wirtschaftliche Forderung Polens nach der Besitznahme des Oberschlesischen Industriegebiets dar.

Auf der Konferenz wurde keine konkrete Festlegung des nördlichsten Grenzabschnittes bei und seewärts von Stettin getroffen. Allerdings waren sich die Westalliierten und die Sowjetunion politisch insoweit darin einig, als der Hafen von Stettin dem polnischen Territorium zugeschlagen werden sollte.[11] Grundsätzlich bestand Konsens zwischen den Siegermächten und „ausweislich des (Cohen-)Protokolls der Sitzung vom 31. Juli 1945 […] kein Zweifel […] über die Zuweisung Stettins zum polnischen Verwaltungsgebiet […].“[12]

Am 21. September 1945 wurde eine sowjetisch-polnische Vereinbarung unterzeichnet, „durch die [es] zu einer räumlichen Präzisierung der Abgrenzung zwischen sowjetischem Besatzungsgebiet einerseits und polnischem Verwaltungsgebiet andererseits [kam], welche die Grenzlinie nunmehr, den gesamten sog. ‚Stettiner Zipfel‘ umfassend, weit nach Westen vorschob.“[13] Dieses Abkommen zur einseitigen „formellen“ Fixierung der Grenze im Abschnitt SwinemündeGreifenhagen „auf Kosten Deutschlands“ erfolgte auf eine conditio sine qua non, als die Ostgrenze Polens auf die Curzon-Linie und damit erheblich nach Westen zurückgeführt wurde. Bis heute ist es neben weiteren Dokumenten des Jahres 1945 „für den tatsächlichen Grenzverlauf […] grundlegend“,[14] der schließlich in den später abgeschlossenen deutsch-polnischen Verträgen (1950, 1970 und 1990) zur Bestimmung der Grenze zwischen Deutschland und Polen herangezogen wurde.

Zwangsumsiedlungen und Vertreibungen

U.S. Department of State, Vorschläge zur Gebietsabgabe mit den resultierenden Folgen; Gebiet westlich von Stettin noch nicht zu Polen (Januar 1945)

Das Potsdamer Abkommen, das die „ordnungsgemäße Überführung deutscher Bevölkerungsteile“ vorsah, diente als Vorwand – und im Nachhinein als ‚Legitimation‘ – für die insbesondere auf der Grundlage der Bierut- und der Beneš-Dekrete vorgenommene millionenfache Vertreibung Deutscher aus Ost- und Südosteuropa. Zusammen mit den seit 1944 vor der vordringenden Roten Armee westwärts Fliehenden verloren mehr als 12 Millionen Menschen ihre Heimat. Dies geschah vor allem, um Forderungen aus Osteuropa zu begleichen. Bereits ab Sommer 1941 forderten die polnische und tschechoslowakische Exilregierung in London Grenzkorrekturen nach dem Sieg über das nationalsozialistische Deutschland. Dies sollte ausdrücklich die Entfernung der deutschen Bevölkerung aus diesen Gebieten wie auch aus dem restlichen Staatsgebiet einschließen. Der bekannte XIII. Artikel spricht in diesem Zusammenhang allerdings nur von „Überführung“ von zurückgebliebenen Deutschen aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn.

Tatsächlich umfassten die deutschen Siedlungsgebiete:

Die Überführung sollte „in ordnungsgemäßer und humaner Weise erfolgen“. Gleichzeitig werden die tschechoslowakische und polnische provisorische Regierung sowie der Alliierte Kontrollrat in Ungarn ersucht, weitere Ausweisungen einzustellen, bis die Westalliierten die Aufnahmekapazität im Westen festgestellt hätten.

Schätzungen gehen von etwa 600.000 Todesopfern aus,[15] wobei etwa 240.000 Frauen Opfer von sexuellen Übergriffen wurden.[16] Privates Eigentum der Ost- und Sudetendeutschen und Eigentum deutscher Kirchen in diesen Gebieten wurde von Polen und der Tschechoslowakei als Reparationen konfisziert. Bis Ende der 1950er-Jahre migrierten noch etwa vier Millionen deutsche oder deutschstämmige Aussiedler als mittelbare Folge dieser Vertreibungen in die im Aufbau befindlichen beiden deutschen Staaten.

Neuordnung der politischen Verhältnisse

Anders als beim Vertrag von Versailles war der Entscheidungsspielraum recht eng. Auch stellten die Potsdamer Beschlüsse keinen Friedensvertrag im völkerrechtlichen Sinne dar. Das Abkommen der drei Staats- und Regierungschefs war eine schnelle Übereinkunft mit weitreichenden Folgen der heterogenen Anti-Hitler-Koalition durch das Bestreben zur Schaffung vollendeter Tatsachen. Die Verantwortlichen waren sich bewusst, dass einer künftigen friedensvertraglichen Regelung überhaupt kein Spielraum mehr gegeben war, als nur den geschaffenen Status anzuerkennen. Die Westalliierten traten dem sowjetischen Machtbestreben zu Beginn nicht entschlossen entgegen, was später beispielsweise auch die Berlin-Blockade ermöglichte. Eine vertragliche Bindung ihres historisch zugewiesenen Bündnispartners ist nur bedingt gelungen. Stattdessen flüchtete man sich wie schon beim Versailler Vertrag in die Schutzbehauptung, alle Folgen auf den unterlegenen Kriegsgegner abzuwälzen. „Das deutsche Volk muss überzeugt werden, dass es eine totale militärische Niederlage erlitten hat und dass es sich nicht der Verantwortung entziehen kann für das, was es selbst dadurch auf sich geladen hat […].“[10]

Kritik

Nach dem Ausscheiden von Churchill

Die Legitimierung der zu dieser Zeit andauernden Vertreibungen der deutschen Zivilbevölkerung aus den Ostgebieten wurde später scharf kritisiert. Rudolf Augstein schrieb über die Potsdamer Konferenz:[17]

„Das Gespenstische an der Potsdamer Konferenz lag darin, daß hier ein Kriegsverbrechergericht von Siegern beschlossen wurde, die nach den Maßstäben des späteren Nürnberger Prozesses allesamt hätten hängen müssen. Stalin zumindest für Katyn, wenn nicht überhaupt. Truman für die völlig überflüssige Bombardierung von Nagasaki, wenn nicht schon für Hiroshima, und Churchill zumindest als Oberbomber von Dresden, zu einem Zeitpunkt, als Deutschland schon erledigt war. Alle drei hatten sogenannte „Bevölkerungsumsiedlungen“ verrückten Ausmaßes beschlossen, alle drei wussten, wie verbrecherisch diese vor sich gingen.“

Die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen und das alliierte Kontrollverfahren wurden bestätigt und konkretisiert. US-Außenminister Byrnes schlug dies (die Teilung Deutschlands) am Nachmittag des 31. Juli 1945 vor. Bei der territorialen Gestaltung der Besatzungszonen hielt man sich an Vorschläge der European Advisory Commission (EAC), allerdings versprach man Frankreich eine eigene Zone, die aus Teilen der britischen und der amerikanischen Zone gebildet wurde.

Äußerst folgenreich war der Beschluss auf der Potsdamer Konferenz, Deutschland als Reparationsgebiet zu teilen, das heißt jeder Besatzungsmacht freizustellen, in ihrer jeweiligen Zone ihre eigenen Interessen an Reparationszahlungen durchzusetzen. Diese Entscheidung wurde getroffen, weil die Westmächte, die eine moderate Reparationspolitik verfolgten, sich mit Stalin, der eine sehr harte Linie vertrat, in Reparationsfragen nicht einigen konnten.
Die Kompromissformel wurde schließlich aufgesetzt, um die Konferenz, die bis dahin keine wesentlichen Ergebnisse erbracht hatte, nicht völlig scheitern zu lassen.

Zu dieser Entscheidung schrieb der Historiker Hermann Graml:[18]

„Zwar durften sich Amerikaner und Briten sagen, daß sie mit der Teilung des Reparationsgebiets die Basis für eine rationale Reparationspolitik in den westlichen Besatzungszonen geschaffen hatten, doch konnten sie sich nicht verhehlen, daß die wirtschaftliche Befreiung der Westzonen – darum handelte es sich im Prinzip – zu Lasten der Bewohner der sowjetischen Zone ging, die nun nahezu allein die sowjetischen Reparationsansprüche zu befriedigen hatten und so nach menschlicher Voraussicht einer weitaus brutaleren Ausplünderungs- und Ausbeutungspolitik überantwortet wurden, als sie sonst gewärtigen mußten.“

In der Folge zerbrach die deutsche Wirtschaftseinheit, was auch auf die französische Obstruktion im Alliierten Kontrollrat zurückzuführen war; bald darauf – im Zuge des beginnenden Kalten Krieges – auch die politische.

In Bezug auf den Pazifikkrieg legte die Potsdamer Erklärung vom 26. Juli 1945 die offiziellen amerikanisch-britisch-chinesischen Bedingungen für die Kapitulation des Kaiserreichs Japan fest. Die Potsdamer Erklärung wurde von Präsident Harry S. Truman und Premierminister Winston Churchill im Rahmen der Potsdamer Konferenz formuliert, von Generalissimo Chiang Kai-shek telegrafisch mitunterzeichnet.

Siehe auch

Literatur

  • Wilfried Fiedler: Die völkerrechtlichen Präzedenzwirkungen des Potsdamer Abkommens für die Entwicklung des allgemeinen Völkerrechts. Erstveröffentlichung: Timmermann, Heiner (Hrsg.): Potsdam 1945. „Konzept, Taktik, Irrtum?“ Duncker & Humblot, Berlin 1997. ISBN 3-428-08876-X.
  • Potsdam Papers. Foreign Relations of the United States – Diplomatic Papers – The Conference of Berlin (The Potsdam Conference) 1945. Two Volumes. Washington 1960.
  • Potsdamer Abkommen und andere Dokumente, herausgegeben vom Kongreß-Verlag GmbH, Berlin W 8, Thälmannplatz 8/9, 1950.
  • Fritz Faust: Das Potsdamer Abkommen und seine völkerrechtliche Bedeutung, Metzner, Frankfurt a.M., Berlin 1959.
  • Helmut Kistlers: Die Bundesrepublik Deutschland. Vorgeschichte und Geschichte 1945–1983, S. 19.
  • Hans Maretzki: Die Potsdamer Beschlüsse und die DDR. Eine korrigierte ostdeutsche Sicht. In: Heiner Timmermann (Hrsg.): Potsdam 1945 – Konzept, Taktik, Irrtum? (Reihe: Dokumente und Schriften der Europäischen Akademie Otzenhausen, Band 81.), Duncker & Humblot, Berlin 1997.
  • Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Hrsg): Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei. Bd. 1, 2. Weltbild Verlag, 1994, ISBN 3-89350-560-1.
  • Milan Churaň: Potsdam und die Tschechoslowakei. 2007, ISBN 978-3-9810491-7-6.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Zit. nach Artikel 7 Abs. 1 Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland
  2. Vgl. Blumenwitz, NJW 1990, S. 3041, 3047.
  3. Boris Meissner, Die Potsdamer Konferenz. In: Boris Meissner [u. a.] (Hrsg.): Das Potsdamer Abkommen. 3. Teil: Rückblick nach 50 Jahren. Wien 1996, S. 12 (Völkerrechtliche Abhandlungen, Bd. 4).
  4. Wilfried Fiedler, Die völkerrechtlichen Präzedenzwirkungen des Potsdamer Abkommens für die Entwicklung des allgemeinen Völkerrechts. In: Heiner Timmermann (Hrsg.): Potsdam 1945 – Konzept, Taktik, Irrtum? Duncker & Humblot, Berlin 1997, S. 297 (Dokumente und Schriften der Europäischen Akademie Otzenhausen, Bd. 81).
  5. Vgl. J.A. Frowein, Potsdam Agreements on Germany (1945), in: Bernhardt (ed.), Encyclopedia of Public International Law (EPIL), Inst. 4, 1982, S. 141 ff.
  6. J. Hacker, Sowjetunion und DDR zum Potsdamer Abkommen, 1968 (Anm. 3), S. 13 ff.; dems., a.a.O. (Anm. 1), S. 33 ff.
  7. „The complete disarmament and demilitarization of Germany and the elimination or control of all German industry that could be used for military production.“ Agreements of the Berlin (Potsdam) Conference, July 17–August 2, 1945.
  8. „At the earliest practicable date, the German economy shall be decentralized for the purpose of eliminating the present excessive concentration of economic power as exemplified in particular by cartels, syndicates, trusts and other monopolistic arrangements.“ Agreements of the Berlin (Potsdam) Conference, July 17–August 2, 1945.
  9. Gerhard Stapelfeldt, Wirtschaft und Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, 1998, S. 180.
  10. a b c Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin („Potsdamer Abkommen“) vom 2. August 1945
  11. Vgl. hierzu Daniel-Erasmus Khan, Die deutschen Staatsgrenzen. Rechtshistorische Grundlagen und offene Rechtsfragen. Mohr Siebeck, Tübingen 2004, Kap. V.II.1.c, S. 323 ff.
  12. Zit. nach Khan, Die deutschen Staatsgrenzen, a.a.O., S. 325.
  13. Zit. nach Khan, Die deutschen Staatsgrenzen, a.a.O., S. 327.
  14. Zit. nach Khan, Die deutschen Staatsgrenzen, a.a.O., S. 327 mwN.
  15. Deutsches Historisches Museum: Massenflucht 1944/45
  16. H. Sander / B. Johr, Befreier und Befreite, Fischer 2005, Frankfurt, ISBN 3-596-16305-6.
  17. Rudolf Augstein: Auf die schiefe Ebene zur Republik, Der Spiegel 2/85, S. 30.
  18. Hermann Graml, Die Alliierten und die Teilung Deutschlands, 1985, S. 99 ff.

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