Primärkosten

Primärkosten

Primärkosten (auch primäre oder einfache Kosten) ist ein Begriff der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung. Es handelt sich dabei um Kosten für Produktionsfaktoren, die ein Unternehmen nicht selbst herstellt, sondern von Beschaffungsmärkten bezieht.

Primärkosten sind ursprüngliche Kosten, so wie sie in der Finanzbuchhaltung gebucht werden und von dort in die Kostenrechnung übernommen werden. Sie sind der Höhe nach eindeutig bestimmbar.

Beispiel von primären Kostenarten sind:

Primärkosten entstehen somit immer dann, wenn etwas von extern der Kostenrechnung auf einem Kostenobjekt (Kostenstelle, innerbetrieblicher Auftrag, Prozess., etc.) oder Kostenträger anfällt. Primärkosten stammen somit immer aus Vorgängen, die in der Finanzbuchhaltung gebucht werden. Dies können sein

  • eine Rechnung wird verbucht mit Zusatzkontierung z. B. auf Kostenstelle (Primärkosten auf der Kostenstelle)
  • Im Verlauf der Produktion werden für einen Fertigungsauftrag Halbfabrikate ab Lager bezogen. In der Finanzbuchhaltung wird ein Warenausgang verbucht mit Zusatzkontierung auf dem Fertigungsauftrag. (Primärkosten auf dem Kostenträger).
  • Wertverzehr der Fertigungsanlagen wird kalkulatorisch abgeschrieben und den Fertigungskostenstellen belastet.

Primärkosten spiegeln letztlich in Summe den Kostenanfall wider. Dabei wird der Kostenanfall in Kostenarten klassifiziert, welche wiederum z. B. nach Personalkosten und Sachkosten gruppiert werden können.

Im Gegensatz zu den Primärkosten stehen die Sekundärkosten, welche durch innerbetriebliche Leistungsverrechnung oder Umlagen entstehen, d. h. der Weiterverrechnung in der Kostenrechnung.

Siehe auch: Sekundärkosten, Betriebsabrechnungsbogen (BAB), Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung

Wiktionary Wiktionary: Kostenanfall – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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