Private-Public-Partnership

Private-Public-Partnership

Als Public Private Partnership (Abkürzung PPP), auch Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP), wird die Mobilisierung privaten Kapitals und Fachwissens zur Erfüllung staatlicher Aufgaben bezeichnet. Im weiteren Sinn steht der Begriff auch für andere Arten des kooperativen Zusammenwirkens von Hoheitsträgern mit privaten Wirtschaftssubjekten. PPP geht in vielen Fällen mit einer Teilprivatisierung von öffentlichen Aufgaben einher.

Aufgrund der Vielgestaltigkeit der Anwendungsfelder fehlt eine allgemein anerkannte Definition noch. Der wirtschaftliche Sprachgebrauch hat mittlerweile anerkannt, dass PPP sowohl vom Sinn als auch vom Begriffsgehalt nur dann einschlägig ist, wenn die Partner ihre unterschiedlichen Stärken einsetzen. Reine Finanzierungsgeschäfte sind etwas anderes. PPP ist somit nach heutigem, funktionalem Begriffsverständnis die meist „langfristig vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen Öffentlicher Hand und Privatwirtschaft, bei der die erforderlichen Ressourcen (z. B. Know-how, Betriebsmittel, Kapital, Personal etc.) von den Partnern zum gegenseitigen Nutzen in einem gemeinsamen Organisationszusammenhang eingestellt und vorhandene Projektrisiken entsprechend der Risikomanagementkompetenz der Projektpartner optimal verteilt werden.[1]

Privatisierungsrechtlich stehen öffentlich-private Partnerschaften zwischen Aufgabenprivatisierungen (materielle Privatisierung) und Organisationsprivatisierungen (formelle Privatisierung): Im letztgenannten Fall verwendet der öffentlich-rechtliche Verwaltungsträger lediglich eine privatrechtliche Gesellschaftsform, im erstgenannten Fall wird die hoheitliche Aufgabe vollständig dem Markt übertragen.

Inhaltsverzeichnis

Arten des PPP

PPP steht überwiegend für eine besondere Art der funktionalen Privatisierung. Im Unterschied zur materiellen Privatisierung lässt der Staat eine bislang öffentlich wahrgenommene Aufgabe also nur unvollständig los und zieht private Wirtschaftssubjekte lediglich hinzu. Die hoheitliche Erfüllungsverantwortung bleibt unangetastet. Vertragliche Konstruktionen können in den unterschiedlichsten Formen gestaltet sein. Folgende Modelltypen für PPP-Verträge sind heute üblich.

Gemischtwirtschaftliche Unternehmen (Kooperationsmodell)

Die intensivste Form des PPP findet im Rahmen der sogenannten gemischt-wirtschaftlichen Unternehmen statt, die sowohl öffentliche als auch private Anteilseigner haben: teilweise als Modifikation der Betreibermodelle, teilweise sind private Anteilseigner lediglich finanziell beteiligt. Entsprechend der oben angegebenen Definition sind aber nur solche gemischtwirtschaftlichen Unternehmen als PPP zu verstehen, bei denen beteiligte Private nicht nur ein Finanzierungsgeschäft wollen, sondern die Partner ihre unterschiedlichen Kompetenzen in das Unternehmen einbringen.

Betreibermodell

Das Betreibermodell sieht in der Regel vor, dass der private Unternehmer auf Basis einer ihm nach öffentlicher Ausschreibung erteilten Konzession ein Infrastrukturprojekt weitestgehend im eigenen Risiko plant, errichtet, finanziert und betreibt; er hat auch die Bauherreneigenschaft und trägt das wirtschaftliche Risiko. Für diese Vorhaben wird meist eine Einzweckgesellschaft gegründet. Die Finanzierung erfolgt durch Eigenkapital und langfristige Bankdarlehen, die der Private Unternehmer mobilisiert, wobei die Betriebskosten und der Kapitaldienst über Gebühreneinnahmen, die die Nutzer für die Inanspruchnahme der Dienste zu entrichten haben, über die Laufzeit des Projektes aufgebracht werden. Im Verhältnis zu den Nutzern erbringt der private Betreiber seine Leistungen dabei entweder im Namen und auf Rechnung der Kommune (Gemeinde oder Landkreis), insoweit entstehen die Rechtsbeziehungen nur zwischen den beiden, oder auf Basis der Konzession in eigenem Namen. Grundlage ist stets ein Betreiber- oder Konzessionsvertrag, in dem sich die Kommune insbesondere die nötigen Kontroll- und Zugriffsrechte sichert, um den gebotenen angemessenen Einfluss auf die Aufgabenerfüllung zu wahren.

Betriebsführungsmodell (Konzessionsmodell)

Bei dem später aufgekommenen Betriebsführungsmodell bleibt die Öffentliche Hand anders als beim Betreibermodell selbst Eigentümerin und Betreiberin der Anlage. Das Modell sieht lediglich vor, dass der private Betriebsführer auf vertraglicher Basis gegen Entgelt Anlagen des öffentlichen Aufgabenträgers in dessen Namen betreibt. Typischerweise umfasst dabei die übertragene Betriebsführung den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung der Anlagen. Daneben umfasst sie die technische und kaufmännische Verwaltung der Anlage.

Betriebsüberlassungsmodell

Als Zwischenform zwischen dem Betreibermodell und dem Betriebsführungsmodell gilt das sog. Betriebsüberlassungsmodell. Die Öffentliche Hand zieht sich mehr aus dem laufenden Betrieb der Anlage zurück. Der private Betriebsführer hat einen weitergehenden Gestaltungsraum, darf z. B. oft außenwirksam handeln.

BOT-Modell

Unter der Bezeichnung BOT (Build, Operate, Transfer; deutsch: Bauen, Betreiben, Übertragen) ist ein Betreibermodell geläufig, das die schlüsselfertige Erstellung von Anlagen einschließlich Finanzierung der Vorlaufkosten und umfassendem Projektmanagement sowie die Betriebsübernahme für die Anlaufphase vorsieht. Die englische Begrifflichkeit ist mittlerweile auch im deutschen Sprachgebrauch üblich, sie knüpft aber anders als die deutschen Modelle stärker an die Risikoallokation an. Sowohl kurzfristige als auch langfristige BOTs mit Laufzeiten bis zu 30 Jahren (teilweise auch darüber) insbesondere beim Bau von Infrastrukturanlagen wie Kraftwerken oder Flughäfen sind üblich.

Gründe und Risiken

Die Öffentliche Hand erwartet von der Partnerschaft mit der privaten Wirtschaft die Entlastung der angespannten öffentlichen Haushalte, da der private Unternehmer die gesamte Finanzierung maßgeblich abgestellt auf die Wirtschaftlichkeit des Projektes selbst besorgt.

Ein Vorzieheffekt bei PPP-Investitionen kann für die oft stark verschuldete Öffentliche Hand insoweit eintreten, als die normale, oft langwierige Haushaltsplanung für eine eigene (Neu-)Kreditaufnahme entfällt.

Hinzu kommt ein Zeitgewinn bei PPP-Projekten durch insgesamt schnellere und termin- und budgettreue Fertigstellung sowie eine Effizienzsteigerung durch das rein betriebswirtschaftliche Management der Privaten bei Wartung und Betrieb der Anlagen.

Gemäß der Maxime, wonach der Staat und die Privatwirtschaft sich auf ihre jeweiligen Stärken und Kernkompetenzen konzentrieren sollten, wird somit der Service für die Nutzer und die Gesamteffizienz bei der Leistungserstellung optimiert. Die privaten Unternehmen haben bei bestimmten Projektentypen, insbesondere auch im Hochbau, bereits langjährige Erfahrungen zur optimalen Gestaltung und können daher die vorhandenen Projekt- und Betriebsrisiken und -chancen besser einschätzen, so dass durch PPP insgesamt eine wirtschaftlichere Leistungserbringung im Interesse aller erreicht werden kann.

Die privaten Unternehmen versprechen sich von der Beteiligung an PPP-Vorhaben neue profitable Geschäftsfelder.

Die Finanzwirtschaft verspricht sich vom PPP-Geschäft in Deutschland im Kredit- und Eigenmittelmarkt das Aufkommen einer neuen „Asset“- Kategorie, der insoweit Jahrzehnte hinter der Entwicklung in anderen Ländern, wie Großbritannien zurückgeblieben ist.

Noch ist die Öffentliche Hand nicht vollständig von der Nützlichkeit von PPP als alternative Beschaffungsmethode überzeugt. Auch sind derzeit nicht alle Konzepte ausgereift. Von daher sind viele Entscheidungsträger, Gremien und Beamte angesichts unerprobter Verwaltungsverfahren bei PPP eher geneigt wie bisher die Planung und Beschaffung in Eigenregie wie gehabt durchzuführen. In weiten Bereichen besteht in Deutschland auch noch eine nicht zu unterschätzende rechts- und verwaltungsverfahrensmäßige Unsicherheit.

Der Staat macht sich auch in höherem Maße von den Privaten abhängig, dem steht aber der potentielle Effizienzgewinn und die Möglichkeit für die Öffentliche Hand neuverschuldungsfrei investieren zu können gegenüber.

Potentiell besteht die Gefahr, dass bei einem unausreichend überwachten und konzessionierten Vorhaben die Kontrolle durch die Behörden verloren gehen könnte. Ein Negativbeispiel lieferte etwa das Konsortium Toll Collect, das die Lkw-Maut in Deutschland gegenüber dem vertraglich vorgesehenen Termin erst mit über einem Jahr Verspätung einführen konnte. Die Verträge dieses PPP-Modells sind selbst für Abgeordnete des Bundestags nicht frei zugänglich.[2] Eine öffentliche Kontrolle ist dadurch massiv erschwert.

PPP ist vertragstechnisch betrachtet in der Regel einem Miet- oder Pachtvertrags-Verhältnis ähnlich, selbst wenn es auf Konzessionsbasis gestaltet worden ist.

Haushaltstechnisch wirkt PPP nur dann wie eine Neukreditaufnahme der Öffentlichen Hand, wenn keine oder nur unzureichende Risiken und Chancen auf den Privaten übertragen wurden (z. B. Forfaitierungsmodell). Nach den in der gesamten EU geltenden Regeln von Eurostat, ist ein PPP Vorhaben dann nicht der öffentlichen Verschuldung zuzurechnen, wenn der Bau und das Marktrisiko dem Privaten übertragen wurde.

Kritik

Kritisiert wird auch die Vorstellung einer Win-Win-Situation: Zielvorgaben eines Unternehmens sind Umsatzsteigerung, Gewinnmaximierung und der Kampf um Marktanteile, wenn es im Wettbewerb bestehen bleiben will. In einem Zielkonflikt dazu steht eine Politik, die am Gemeinwohl orientiert ist und daher bei der Allokation von Ressourcen auch die Interessen jener Menschen und Gesellschaften wahrzunehmen hat, die ihre Bedürfnisse nicht oder nur unzureichend durch ihre Kaufkraft nachfragen können.

Kritiker sind der Ansicht, dass PPP anlagesuchendem Fondskapital neue Verwertungsmöglichkeiten eröffnen soll, Gebietskörperschaften und Steuerzahler jedoch benachteiligen könnte.

Wenn ein Käufer (privater Investor) etwas kauft, möchte er einen Nutzen (egal in welcher Art) daraus ziehen. Den Gewinn beansprucht der private Investor. Inwieweit die Öffentlichkeit – meist Gebietskörperschaften – wirklich Nutzen haben, ist bisher nicht belegt. Verluste durch PPP-Geschäfte für die Öffentlichkeit lassen sich in den Berichten dieser Öffentlichkeit – meist Gebietskörperschaften – nachlesen, gleichwohl unbeachtet der geistigen Vermögenswerte.

Gemäß Art. 20 Abs. 2 GG geht jede Staatsgewalt vom Volke aus. Jede Entscheidung vom Verwaltungsträger muss sich daher bis zum Volkssouverän zurückverfolgen lassen. Sind aber öffentliche Ressourcen in einem gemischt-wirtschaftlichen Unternehmen gebunden, hat die Verwaltung unter Umständen keinen, oder einen geringeren Einfluss auf die Entscheidungsfindung und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen. Mit anderen Worten: Die Entscheidung treffen zu einem nicht geringen Teil nicht verfassungsrechtlich legitimierte Private. Dies führt u.U. dazu, öffentliche Mittel letztlich nicht für das Gemeinwohl zu verwenden, sondern für den privaten Partner.

Weitere Kritikpunkte der PPP-Praxis sind:

  • Koalition öffentlicher Gebietskörperschaften etc. und privater Partner zu Lasten Dritter
  • Informationsasymmetrien
  • Erhöhung der (indirekten/verdeckten) Verschuldung
  • Kommunalaufsicht/ Haushaltssicherungskonzept
  • Schattenhaushalte
  • Vermarktung öffentlicher Interessen

Anwendungsfelder

PPP findet in den unterschiedlichsten Bereichen statt, wobei die Ausgestaltung auch von den Fachgesetzen der jeweiligen Sachgebiete abhängt. Das IT-Projekt Herkules der Bundeswehr gilt als das derzeit größte PPP-Projekt Europas.

Ein Schwerpunkt ist sicherlich das Verkehrswesen, wo PPP-Modelle neben der LKW-Maut auch größere Infrastrukturprojekte wie den Warnowtunnel in Rostock und den Herrentunnel in Lübeck ausführen. Im öffentlichen Hochbau sind bisher vor allem Schulneubau- und Schulsanierungsmaßnahmen Treiber dieser neueren Beschaffungsvariante.

Hier, wie auch im Hochbau allgemein, wird Public Private Partnership als eine Projektrealisierung öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen unter privatem Gewinnstreben verstanden, die möglichst den gesamten Lebenszyklus eines Bauprojektes umfasst.

Mittlerweile gibt es mit der Justizvollzugsanstalt Hünfeld in Hessen auch das erste Gefängnis in Deutschland, das als PPP betrieben wird.

Ein weiteres umstrittenes Projekt im öffentlichen Hochbau ist der Neuaufbau des Berliner Stadtschlosses, der nach der Planung des ehemaligen Bundesministers Manfred Stolpe im Rahmen einer partnerschaftlichen öffentlich-privaten Finanzierung möglich sein sollte.

Zunehmend kommt PPP auch bei Gebietskörperschaften, deren Verschuldungssituation nach Auffassung der staatlichen Aufsichtsbehörden z. B. eine kreditfinanzierte Sanierung von Schulgebäuden nicht mehr zulässt, zur Anwendung. Schulgebäude sind insbesondere auch in Hessen im Rahmen von Erbbauverträgen langfristig an private Gesellschaften abgegeben worden, nur um sie sogleich wieder anzumieten. Die privaten Gesellschaften verpflichten sich zur Sanierung der Gebäude und erhalten dafür über Zeiträume von 20 bis 40 Jahren Mietzahlungen der Gebietskörperschaft. Diese Mietzahlungen liegen nicht nur über den bei einer kreditfinanzierten Sanierung fällig werdenden Kapitalmarktzinsen, die beteiligten Gebietskörperschaften haben auch „Nebenkosten“, z. B. für Beratung und Geschäftsbesorgung, in zum Teil erheblicher Höhe zu tragen.

Begünstigt durch das deutsche Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sind in Deutschland auch im Bereich der Abfallentsorgung zahlreiche PPP-Projekte entstanden. So eröffnet § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG den entsorgungspflichtigen Körperschaften ausdrücklich die Möglichkeit, sich zur Erledigung der Entsorgungspflicht Dritter zu bedienen, während die Erfüllungsverantwortung bei den Körperschaften bleibt.

Auch in § 18a Abs. 2 S. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die Möglichkeit der Hinzuziehung Dritter bei der Abwasserbeseitigung ausdrücklich vorgesehen.

Allgemein wird Public Private Partnership auch in jenen Bereichen angewendet, die mit Daseinsvorsorge eher ungenau umschrieben sind.

Geht man von einer weiten Definition des Public-Private-Partnership aus, so können auch Projekte einiger internationaler Gesundheitsschutzorganisationen, die sowohl von öffentlichen als auch von privaten Organisationen finanziert werden, als PPP gelten.

Beispiele dafür sind verschiedene WHO-Projekte, da die WHO auch durch die Industrie und durch Stiftungen finanziert wird. Zu den größten zählen:

Ein Beispiel für PPP-Modelle in der Informationstechnologie ist das 2004 gegründete Unternehmen WIVERTIS zwischen Siemens (Siemens Business Services) und der Landeshauptstadt Wiesbaden.

Das „ÖPP-Beschleunigungsgesetz“

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Auch der bundesdeutsche Gesetzgeber hat mittlerweile erkannt, dass PPP-Projekte für die Wirtschaft Vorteile bieten. Sich an PPP-Projekten gerne beteiligende Unternehmen sehen jedoch, dass die Gesetzeslage in Deutschland teilweise als Hemmschuh wirkt. Mit einer breiten parteipolitischen Mehrheit hat sich der Bundestag am 30. Juni 2005 zwecks Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingen auf das „Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften“ (kurz: „ÖPP-Beschleunigungsgesetz“) geeinigt (BGBl. 2005 I, 2676). Mit der Verwendung des Begriffs „Öffentlich Private Partnerschaft“ (ÖPP) versucht der Gesetzgeber zudem den Anglizismus „Public Private Partnership“ zu ersetzen. Dieses Artikelgesetz änderte neben vergaberechtrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften auch das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz und die Bundeshaushaltsordnung. Für ÖPP im Fernstraßenbau ist es nunmehr möglich, dass die Refinanzierung durch die Maut nicht nur als öffentlich-rechtliche Gebühr, sondern auch als privat-rechtliches Entgelt erfolgen kann. Im Haushaltsrecht wird jetzt auch zur Forcierung der ÖPPs vorgesehen, dass der Wirtschaftlichkeitsvergleich die mit der Maßnahme verbundene Risikoverteilung zu berücksichtigen hat. Problematisch sind jedoch die Ausgangsvoraussetzungen dieser Wirtschaftlichkeitsvergleiche. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Konzepte zu diesen Berechnungsvergleichen in sog. Drittmittelprojekten entwickelt wurden, die durch die Deutsche Bauindustrie querfinanziert wurden. Ob vor diesem Hintergrund eine objektive Methode tatsächlich vorliegt, wäre zu prüfen.

Partnerschaften Deutschland

Am 9. Juli 2008 wurde in Berlin im Beisein des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück und des Bundesbauministers Wolfgang Tiefensee die Rahmenvereinbarung zur Gründung der neuen vom Bund initiierten Beratungsgesellschaft „Partnerschaften Deutschland“ unterzeichnet. Die neue Gesellschaft „Partnerschaften Deutschland“ soll Bund, Länder und Kommunen bei der Umsetzung von PPP-Projekten beraten. Mit Beginn des Jahres 2009 hat die ÖPP Deutschland AG (Partnerschaften Deutschland) ihre operative Tätigkeit aufgenommen.[3]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Gutachten „PPP im öffentlichen Hochbau“ im Auftrag des Lenkungsausschusses unter Federführung des BMVBW, 2003 II, S. 1
  2. Heise.de: „Verträge zur LKW-Maut bleiben geheim“, Meldung vom 22. Mai 2006, abgerufen am 8. April 2008
  3. Homepage ÖPP Deutschland

Literatur

  • Bittermann, M.; Kolb E.: PublicPrivatePartnership: Die Wolfsburg AG – Königsweg des Strukturwandels?! Eine Unterrichtsreihe für die gymnasiale Oberstufe – Politik. [1]
  • Brandt, Arno; Bredemaier, Sonning; Jung, Hans-Ulrich; Lange, Joachim (Hrsg.): Public Private Partnership in der Wirtschaftsförderung – Herausforderungen, Chancen und Grenzen. Deutscher Sparkassenverlag, Stuttgart, 2007
  • Budäus, Dietrich (Hrsg.): Kooperationsformen zwischen Staat und Markt – Theoretische Grundlagen und praktische Ausprägungen von Public Private Partnership. Baden-Baden 2005.
  • Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS); Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV) (Hrsg.): PPP-Handbuch – Leitfaden für Öffentlich-Private-Partnerschaften. VVB Vereinigte Verlagsbetriebe, Bad Homburg 2008. ISBN 978-3-938790-21-2
  • Bürsch, Michael; Funken, Klaus (Hrsg.): Kommentar zum ÖPP-Beschleunigungsgesetz. Verlag Recht und Wirtschaft GmbH, Frankfurt am Main 2007.
  • Buscher, René; Theurer, Anja; Meyer, Andreas: PPP-Projekte für den Mittelstand. Planung – Finanzierung – Durchführung. Bundesanzeigerverlag 2006.
  • Elbing, C.: Risikomanagement für PPP-Projekte. Josef EUL Verlag, Lohmar, 2006. ISBN 3-89936-476-7
  • Europäischer Wirtschaftsdienst (EUWID): Report Public Private Partnership 2007. Gernsbach, Stand: Juli 2007. [2]
  • Fosler, R. Scott; Berger, Renee A.: Public/Private Partnership in American Cities: Seven Case Studies. Lexington Books, 1983. ISBN 0-669-05834-3
  • Funke, Daniela: Realisierbarkeit von Public Private Partnership-Modellen im deutschen Krankenhaussektor. Schriftenreihe Bau- und Immobilienmanagement, Lehr- und Forschungsgebiet Baumanagement/Bauwirtschaft. Bauhaus-Universität Weimar. ISBN 3-89739-495-2
  • Brigitte Hamm (Hg.): Public-Private Partnership und der Global Compact der Vereinten Nationen. INEF-Report Nr. 62, 2002 Duisburg.
  • Gerstlberger, Wolfgang/Schneider, Karsten: Öffentlich Private Partnerschaften. Zwischenbilanz, empirische Befunde und Ausblick, Edition Sigma, Berlin 2008. ISBN 978-3-8360-7231-1
  • Henze, Martin:Öffentlich-privtae Partnerschaften im gesundheitsbereich, in: Krankenhausumschau, 12/ 2006,[3]
  • Merkle, S.; Streckel, T.: Public Private Partnership in Urban Development, 2004.
  • Meyer-Hofmann; Riemenschneider; Weihrauch (Hrsg.): PPP-Partnerschaftliche Verträge. Handbuch für die Praxis. Carl Heymanns, 2005. ISBN 3-452-25970-6
  • Michel, Jens: Die Projektantenregelung des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes - ein Reparaturfall im "Reparaturgesetz"?, NZBau 11/2006, 689-693.
  • Mösinger, Thomas: Privatisierung des Strafvollzugs, BayVBl 2007, 417 ff.
  • Mösinger, Thomas: Public Private Partnership in der Praxis – Handlungsanleitung für kommunale PPP-Projekte / Hrsg.: Ostdeutscher Sparkassenverband, Berlin 2007
  • Pauly, Lothar (Hrsg.): Das neue Miteinander – Public Private Partnership für Deutschland. Hoffmann und Campe Verlag, 2006. ISBN 3-455-09535-6
  • Rügemer, Werner: „Heuschrecken“ im öffentlichen Raum: Public Private Partnership – Anatomie eines globalen Finanzinstruments, Transcriptverlag, 2008. ISBN 978-3-89942-851-3
  • Schenke, Gebhardt: Steuerrechtliche Probleme der Public Private Partnership (PPP). DStZ (Deutsche Steuer-Zeitung), 2005, 213 ff.
  • Stehlin; Gebhardt: Public Private Partnership – Ein Modell für Kommunen?. VBlBW (Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg), 2005, S. 90 ff.
  • Tettinger, Peter Josef: Public Private Partnership, Möglichkeiten und Grenze – ein Sachstandsbericht, in: NWVBl (Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter), Jg. 2005, Heft 1, S. 1 ff.
  • Uechtritz, Michael; Otting, Olaf: Das „ÖPP-Beschleunigungsgesetz“: Neuer Name, neuer Schwung für „öffentlich-private Partnerschaften“?, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), Jg. 2005, Heft 10, S. 1105–1111.
  • Weber; Alfen; Maser: Projektfinanzierung und PPP: praktische Anleitung für PPP und andere Projektfinanzierungen. Bankverl., 2006. ISBN 3-86556-096-2
  • Weber, Martin: Public Private Partnership. Beck Juristischer Verlag 2005. ISBN 3-406-53258-6
  • Weber; Schäfer; Hausmann: Praxishandbuch Public Private Partnership. C.H. Beck, München 2005. ISBN 3-406-53258-6
  • Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg: Public Private Partnership in Baden-Württemberg. Ein Leitfaden für Kommunen. Oktober 2005.

Weblinks


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