Privatleasing

Privatleasing

Leasing [ˈliːzɪŋ] (von engl. to lease = „mieten, pachten“) ist eine Finanzierungsalternative, bei der das Leasinggut vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird.

Beim Leasing als Vermietung und Verpachtung ist der Leasinggeber ein Finanzinstitut (indirektes Leasing) oder der Hersteller des Gutes (direktes Leasing). Der Leasinggegenstand sind Mobilien oder Immobilien. Der Leasingnehmer zahlt Leasingraten, die die Kosten für die Herstellung, die Finanzierung, die Versicherung sowie einen Gewinnaufschlag umfassen.

Inhaltsverzeichnis

Leasing und Miete

Leasingverträge haben einen ähnlichen Charakter wie Mietverträge. Von der Miete unterscheidet sich Leasing durch die Tatsache, dass die mietvertraglich geschuldete Wartungs- und Instandsetzungsleistung bzw. der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer umgewälzt wird.

Dies geschieht im Austausch gegen die Abtretung der Kaufrechte seitens des Leasinggebers und die Finanzierungsfunktion (Vollamortisation) beim Leasing. Der Leasingnehmer trägt hierbei die Sach- und Preisgefahr. Leasingverträge sind somit „atypische“ Mietverträge. Daher ist der Begriff Mietkauf als Synonym für Leasing üblich, obwohl beim Mietkauf auch das Eigentum auf den Käufer übergehen kann.

Nach Ende des Leasingvertrages geht das Leasinggut an den Leasinggeber zurück oder wird an den Leasingnehmer oder einen Dritten veräußert. Die Klientel von Leasingfirmen besteht hauptsächlich aus Gewerbetreibenden, eine Ausdehnung auf Privatkunden ist jedoch zu beobachten – besonders im Bereich des Absatzleasings (v. a. Kraftfahrzeug-Leasing).

Man unterscheidet das Finanzierungsleasing und das Operative Leasing. Während das Finanzierungsleasing die Miete sowie eine Kaufoption umfasst, bezieht sich Operate-Leasing nur auf die Miete.

Bei Beendigung des Leasingvertrages kann der Leasingnehmer das Objekt zurückgeben oder auch käuflich erwerben.

Vorteile

Für den Leasingnehmer bietet Leasing folgende Vorteile:

  • Die Liquidität wird geschont (an Stelle eines einmalig höheren Liquiditätsabflusses findet ein kontinuierlicher niedrigerer Liquiditätsabfluss statt).
  • In Deutschland sind die Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar. Voraussetzung: steuerliche Zurechnung laut § 39 Abgabenordnung des Leasing-Objekts auf den Leasinggeber unter Berücksichtigung der Leasingerlasse, die die Finanzverwaltung auf der Basis der Rechtsprechung des BFH erlassen hat. Leasing ist nur steuerlich akzeptiert, wenn kein automatischer Eigentumserwerb des Leasingnehmers stattfindet, sonst wertet das Finanzamt das Leasing als versteckten Abzahlungskauf.
  • Leasing ist für ein junges Unternehmen nur sinnvoll, wenn es Gewinn erwirtschaftet, damit es seine Steuerlast mindern kann. Zwar ist ein Verlustvortrag möglich, der zahlt sich aber nur aus, wenn das Unternehmen die Gewinnzone erreicht. Leasing ist nachteilig, wenn ein junges Unternehmen vor Erreichen der Gewinnzone in Insolvenz geht.
  • Leasing ist für den Leasingnehmer bilanzneutral: für steuerrechtlich einwandfreie, d. h. entsprechend den Leasingerlassen gestaltete Leasingverträge, mit dem Recht der Aktivierung beim Leasinggeber, gilt: Sie sind grundsätzlich bilanzneutral und erscheinen somit nicht in der Bilanz des Leasingnehmers, der lediglich die Leasing- bzw. Mietaufwendungen in seiner Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben verbucht. Der Leasinggeber aktiviert die Leasinggegenstände als Anlage- bzw. Vermietvermögen und schreibt sie gemäß den AfA-Zeiten ab. Dies gilt aber nur, wenn die Grundmietzeit mindestens 40% und höchstens 90% der betrieblichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes beträgt.
  • Die Leasingkosten sind periodisch wiederkehrende Zahlungen, die parallel zur Nutzung des Leasingobjekts anfallen. Finanzielle Vorleistungen sind nicht notwendig, da das Objekt sich laufend selbst finanziert („Pay as you earn“-Effekt/Kostenkongruenz).
  • Die periodischen Leasingzahlungen dienen der innerbetrieblichen Planung als sichere Kalkulationsgrundlage.
  • Die Vorteile von Leasing schaffen Möglichkeiten für betriebliche Innovationen und Rationalisierungen.
  • Eine Entsorgung bei Vertragsende durch den Leasingnehmer entfällt – das Leasingobjekt wird nach Ablauf der Leasingzeit an den Leasinggeber zurückgegeben. (Auch das Umgekehrte ist möglich: I. d. R. beinhaltet ein Leasingvertrag ein Erwerbsrecht des Leasingobjekts.) Durch Rückgabe der Leasingobjekte und Neubezug bleiben die Anlageobjekte eines Unternehmens stets auf dem neusten technischen Stand.
  • Evtl. geringere Einstandspreise des Leasinggebers (z. B. aufgrund von größeren Abnahmemengen) können an den Leasingnehmer weitergegeben werden in Form von geringeren Leasingraten.
  • Leasing mit entsprechendem Service durch den Leasinggeber spart für den Leasingnehmer Verwaltungsaufwand.

Nachteile

Dem stehen folgende Nachteile gegenüber:

  • Der Leasingnehmer erwirbt kein Eigentum am Leasinggut und hat somit keine Möglichkeiten für einen eventuellen Verkauf bei Nichtnutzung oder plötzlichem dringenden Geldbedarf.
  • Die Gesamtkosten des Leasings sind, betrachtet man den gesamten Nutzungszeitraum, in der Regel höher als bei einem fremdfinanzierten Kauf des Objektes, weil der Leasinggeber das Ausfallrisiko kalkulieren muss und auch einen Gewinn erwartet.
  • Der Leasingnehmer muss die Leasingraten auch bei Nichtnutzung weiterhin zahlen (Bindung an die Vertragslaufzeit).
  • Bei juristischen Streitigkeiten, z. B. aus den Bereichen Garantie und Gewährleistung kommt das Dreiecksverhältnis Leasinggeber-Leasingnehmer-Hersteller zum Tragen. Der Leasingnehmer muss unter Umständen Ansprüche gegen den Lieferanten oder Hersteller sozusagen „auf eigene Rechnung“ geltend machen. Eine Einstellung von Zahlungen an den Leasinggeber ist in der Regel nicht ohne weiteres möglich.

Leasingarten

Nach dem Leasinggeber

  • Direktes Leasing / Herstellerleasing: Der Hersteller des Leasinggutes ist der Leasinggeber. Diese Konstellation findet allerdings in der Praxis so keine Anwendung. In der Regel unterhalten Hersteller eigene Leasinggesellschaften als Tochterunternehmen. Über diese wird eine Art „Herstellerleasing“ realisiert. Ein typisches Beispiel hierfür sind die Leasinggesellschaften der großen Automobilhersteller.
  • Indirektes Leasing: Der Leasinggeber ist nicht der Hersteller des Leasinggutes. Er ist eine rechtlich selbständige Leasinggesellschaft, die einem Leasingnehmer ein bestimmtes Leasingobjekt zur Nutzung überlässt (Dreiecksbeziehung). Der Leasinggeber finanziert das Leasingobjekt und bezieht aus der Finanzierung seinen Gewinn.

Nach dem Leasingnehmer

  • Privatleasing:
Da Privatpersonen die Leasingraten nicht steuerlich geltend machen können, werden im privaten Bereich meist andere Finanzierungsarten gewählt. Insbesondere ist ein Bankkredit normalerweise wirtschaftlich sinnvoller. Allerdings sehen gerade Hersteller-Leasinggesellschaften im Privatleasing eine interessante Marketingmöglichkeit. Durch das Bewerben einer niedrigen Leasingrate wird dem potenziellen Kunden eine liquiditätsschonende Fahrzeugbeschaffung in Aussicht gestellt (manchmal aber auch nur vorgegaukelt). Dazu kommt, dass große Autohersteller immer weniger bereit sind, Rabatte bei Barkäufen zu geben (um einen hohen Wert ihrer Produkte zu erhalten) und dafür große Rabatte in den Leasingraten verstecken.
Nach Meinung einiger Experten ist Privatleasing nur dann sinnvoll, wenn der Leasingnehmer von vorneherein die Rückgabe des Leasinggutes zum Vertragsende plant. Leasing kann für Privatleute aber auch dann interessant sein, wenn das Angebot einer Hersteller-Leasinggesellschaft Marketingmaßnahmen beinhaltet, die bei einer Barzahlung oder Finanzierung nicht verfügbar wären. Welches Angebot für private Kunden das günstigste ist (Leasing, Finanzierung Herstellerbank, Finanzierung Hausbank, Barkauf), lässt sich auf Grund der unerheblichen steuerlichen Aspekte relativ leicht durch Aufsummierung der Kosten (Anzahlung, Summe der Raten, ggf. Abschlusszahlung) ermitteln. Besonders problematisch für Privatpersonen ist Leasing wegen der üblichen Restfälligkeitsklausel in KFZ-Leasingverträgen dann, wenn sie einen Unfall schuldhaft verursachen (z. B. durch Alkohol am Steuer) und die Vollkaskoversicherung den Schaden nicht deckt. Der Leasingnehmer muss die gesamte noch fällige Summe vorzeitig auf einen Schlag bezahlen und kann sie nicht durch den Verkauf des zerstörten Fahrzeugs decken.
  • Gewerbliches Leasing:
Vorteile:
a. qualitativ: Bilanzneutralität (keine Veränderung der Eigenkapitalquote), „Pay as you earn“-Effekt, klare und transparente Kalkulationsgrundlage, bei KFZ/EDV/Maschinen: stets neue Modelle
b. quantitativ: Liquiditätsschonung bzw. -erhöhung, Eigenkapitalschonung, 100% Fremdfinanzierung, geringerer Verwaltungsaufwand (siehe auch Basel II)
  • Spezialleasing:
Es handelt sich hierbei um Verträge über Leasing-Gegenstände, die speziell auf die Verhältnisse des Leasing-Nehmers zugeschnitten und nach Ablauf der Grundmietzeit regelmäßig nur noch beim Leasing-Nehmer wirtschaftlich sinnvoll verwendbar sind.
Das Unternehmen verkauft die Objekte an eine Leasinggesellschaft und least sie dann zurück. Dadurch gewinnt das Unternehmen an Liquidität.

Sonstiges

  • Null-Leasing:
Die Leasingraten enthalten keinen Aufwand für Zinsen und laufende Kosten. Diese Leasingart wird in der Automobilbranche als ein Instrument der Absatzförderung verwendet. Die nicht gedeckten Kosten werden von Händlern bzw. Herstellern übernommen.
  • Operatives Leasing
  • Finanzierungsleasing
  • Vollamortisation: In diesem Fall werden innerhalb der vereinbarten Laufzeit die Anschaffungskosten des Leasinggegenstandes und die Zinsen vollständig bezahlt, es erfolgt jedoch kein Eigentumsübergang. Der geleaste Gegenstand hat immer noch einen geringen Restbuchwert.
  • Teilamortisation (Restwert-Leasing): Der Leasingnehmer bezahlt einen Teil der Anschaffungskosten in Raten. Nach Auslaufen des Vertrages (Vertragsende) stehen dem Leasingnehmer folgende Möglichkeiten offen.
    • Anschlussleasingvertrag auf Basis des Restwertes
    • den Leasinggegenstand zum Marktwert kaufen oder
    • den Leasinggegenstand an die Leasing-Gesellschaft zurückzugeben
Dadurch dass bei der Teilamortisation nicht der Leasinggegenstand gänzlich abbezahlt werden muss, sind die Leasingraten bei identischer Laufzeit billiger als bei der Vollamortisation. Bei gleichen Raten hat der Vollamortisationsvertrag eine längere Laufzeit als der Teilamortisationsvertrag.
  • Depot-Leasing: Hierbei handelt es sich um eine Sonderform des Restwertleasings. Schon bei Vertragsbeginn wird der Restwert exklusive Umsatzsteuer in Form eines Depots hinterlegt. Durch diese Hinterlegung reduziert sich die monatliche Leasingrate.
  • Ratensenkung durch Vorauszahlung: Viele Leasingunternehmen geben ihren Kunden weiter die Möglichkeit die Leasingraten durch eine einmalige Vorauszahlung zu reduzieren.

Bilanzielle Zuordnung

Im Gegensatz zum HGB, wo entweder der Leasinggeber Capital Lease und damit der Leasingnehmer Operating Lease (oder entsprechend umgekehrt) zwingend ausweisen müssen, sind unter IFRS, sowie auch unter US-GAAP die bilanziellen Zuordnungen von Leasinggeber und Leasingnehmer völlig unabhängig voneinander. Im IFRS regelt der Standard IAS 17 die Leasingdarstellung.

Entscheidend für eine erfolgreiche Investition ist nicht das Eigentum an einem Gegenstand, sondern dessen Nutzen.

Die steuerliche Zuordnung wird durch Leasing-Erlasse des BMF geregelt, wobei zwischen Mobilien-Erlassen[1] und Immobilien-Erlassen unterschieden wird.

Alternativen

Leasing steht im Wettbewerb zu anderen alternativen Finanzierungsformen:

Literatur

  • Hans J. Bender: „Kompakt-Training. Leasing.“ Friedrich Kiehl Verlag, Ludwigshafen (2001), ISBN 3470515018
  • Jost Kratzer: „Leasing kompakt.“ Bank-Verlag, Köln (2005), ISBN 3865560938
  • Stefan Papst: „Leasing“ Verlag Österreich, Wien (2006), ISBN 3704648558

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