Prodekan

Prodekan

Der Dekan leitet eine Fakultät bzw. einen Fachbereich einer Hochschule.

In Deutschland wird ein Dekan bislang meistens für die Dauer von zwei bis vier Jahren vom Fakultätsrat gewählt. Er erhält eine Reduktion der Lehrverpflichtung, übt diese Aufgabe jedoch (noch) nebenamtlich aus.

Angesichts der wachsenden Verantwortung und Komplexität der Aufgaben im Management einer Fakultät bzw. eines Fachbereiches wird zunehmend über hauptamtliche Dekane diskutiert. Sie sind von Aufgaben in Forschung und Lehre weitgehend freigestellt und verstehen ihren Job als professionelle Managementaufgabe. Die neuen Hochschulgesetze der deutschen Bundesländer und in Österreich eröffnen diese Möglichkeiten. Im Ausland ist diese Entwicklung bereits vielfach vollzogen. In den USA etwa ist der "Dean" eine eigene Karriere im Wissenschaftsmanagement mit einer großen Macht und Einfluss auf die Hochschulentwicklung.

Befugnisse

Seine Rechtsbefugnisse sind je nach Bundesland oder Hochschule unterschiedlich ausgestattet. Bislang waren sie relativ gering, vielerorts verfügen sie aber bereits über erhebliche Befugnisse, etwa bei Personal- und Finanzangelegenheiten.

Er unterzeichnet die Habilitations- und Promotionsurkunden und überreicht sie auf öffentlichen, akademischen Festakten.

Dekane und Prodekane bilden gemeinsam das Dekanat. Ein Prodekan, der die akademische Lehre im Blick hat, wird oft als Studiendekan bezeichnet.

Bei offiziellen Anlässen in der Hochschule wird an traditionellen Universitäten teilweise die respektvolle, förmliche Anrede (Eure) Spektabilität (aus dem Lateinischen „spectabilitas“ („Ehrwürdigkeit“)) gewählt. Kollegen aus der Professorenschaft verwenden die Anrede Spectabilis, sofern sie selbst bereits einmal Dekan waren. Andernfalls ist auch für die Anrede durch Kollegen "Spektabilität" die korrekte Form. Diese Bezeichnung gerät jedoch zunehmend außer Mode und ist an vielen Hochschulen völlig ungebräuchlich.

Siehe auch


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