Progressionsvorbehalt

Progressionsvorbehalt

Progressionsvorbehalt ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Es gibt Einkünfte, die steuerfrei sind, aber den Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte erhöhen.

Es gibt den Progressionsvorbehalt im Einkommensteuerrecht von Deutschland, Österreich, der Schweiz und weiteren Staaten.

Inhaltsverzeichnis

Berechnung

Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte werden dem zu versteuernden Einkommen (zvE1) hinzuaddiert (ergibt zvE2). Für zvE2 wird sodann die Einkommensteuer nach dem geltenden Einkommensteuertarif und der Durchschnittsteuersatz (= Steuerbetrag / zvE2) ermittelt. ZvE1 wird sodann mit dem Durchschnittsteuersatz besteuert.

Beispiel:

  Ohne ProgrVorbeh Mit ProgVorbeh
Zu versteuerndes Einkommen (zvE1) 50.000 € 50.000 €
Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0 € 6.000 €
Maßgebliches zu versteuerndes Einkommen (zvE2) 50.000 € 56.000 €
Abgerundet auf volle Euro 50.000 € 56.000 €
Darauf entfallende Steuer nach Grundtabelle 13.096 € 15.606 €
Durchschnittlicher Steuersatz in Prozent 26,192 % 27,8678571428571 %
Abgeschnitten nach der vierten Stelle nach dem Komma   27,8678 %
Anzuwendender Steuersatz in Prozent   27,8678 %
Steuer = anzuwendender Steuersatz x zvE1 13.096 € 13.930 €
Mehrsteuer aufgrund Progressionsvorbehalts:   834 €

Zweck

Der Progressionsvorbehalt rechtfertigt sich aus dem Prinzip der leistungsgerechten Besteuerung. Auch steuerfreie Einkünfte erhöhen die steuerliche Leistungsfähigkeit. Diese Leistungsfähigkeit führt über den Progressionsvorbehalt zu einem erhöhten Steuersatz.

Deutschland

Nach deutschem Einkommensteuerrecht unterliegen dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG u.a. folgende steuerfreien Einkünfte/Einnahmen:

Siehe auch

Weblinks

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