Präventionsgesetz

Präventionsgesetz

Ein Präventionsgesetz hat zum Ziel, Maßnahmen in den Bereichen Vorbeugung von Krankheiten (Prophylaxe), Gesundheitsförderung und Früherkennung von Krankheiten zu regeln.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Zur Stärkung der Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung in Deutschland sollte ein Präventionsgesetz beitragen, zu dem im September 2004 Bund und Länder gemeinsame Eckpunkte vorgelegt hatten.

Mit dem Präventionsgesetz sollte die primäre Prävention neu geregelt werden.

Das Gesetz konnte aber in den letzten drei Legislaturperioden nicht durchgesetzt werden, so dass die Gesetzesinitiativen aus heutiger Sicht (Stand:2010) als gescheitert angesehen werden müssen.

Gesetzgebungsverfahren

Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucksache 15/4833) vom 15. Februar 2005 wurde am 18. Februar 2005 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Die Verabschiedung des Gesetzes war für Mitte 2005 angestrebt und es sollte unmittelbar in Kraft treten, wobei Übergangsfristen, die den sozialen Präventionsträgern Zeit für notwendige Umstellungen geben, vorgesehen waren. Die Finanzwirksamkeit war im Gesetzentwurf für den 1. Oktober 2005 vorgesehen. Vollumfänglich sollte das Gesetz am 1. Januar 2008 wirksam werden.

In einer Plenumssitzung am 18. März 2005 hat der Bundesrat auf Antrag des Freistaates Sachsen eine Stellungnahme verabschiedet, die besagte, dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf überarbeiten sollte. Dies betraf die nach Meinung Sachsens (unnötige) Bürokratie, die mit einer Einrichtung einer Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung verbunden gewesen sei. Ferner besagte die Stellungnahme, dass die finanziellen Konsequenzen, die das Präventionsgesetz hinsichtlich der Schaffung von neuen bürokratischen Strukturen in den Ländern hatte, offengelegt werden sollten. In der gleichen Sitzung des Bundesrates hatte Thüringen erfolgreich einen Antrag verabschiedet, durch den Jena als Sitz der Stiftung „Prävention und Gesundheitsförderung“ gefordert wurde.

Der Bundestag hat am 22. April 2005 mit den Stimmen der rot-grünen Koalition gegen die Stimmen der Opposition das Gesetz verabschiedet. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2005 mehrheitlich beschlossen, den Vermittlungsausschuss (VA) anzurufen. Der VA hat zuletzt in seiner Sitzung am 29. Juni 2005 beschlossen, das Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention zu vertagen. Damit konnte das Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden und fiel der Diskontinuität zum Opfer. Angesichts der Übereinstimmung in den verschiedenen politischen Lagern über die grundsätzliche Notwendigkeit des Ausbaus der Prävention in Deutschland, bestand die Aussicht, dass das Vorhaben in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgegriffen würde.

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 12. November 2005 thematisierte das Thema Präventionsgesetz erneut. Es sollte also einen neuen Anlauf geben, die Prävention mit Hilfe eines Präventionsgesetzes zu einer eigenständigen Säule der gesundheitlichen Versorgung auszubauen. Nach wie vor war es Ziel, die Kooperation und Koordination der Prävention sowie die Qualität der Maßnahmen zu verbessern. An der Notwendigkeit der Formulierung von (nationalen) Präventionszielen wurde weiter festgehalten. Neu war die Betonung der Verpflichtung von Bund und Ländern ergänzend zu den Sozialversicherungsträgern weiterhin ihrer Verantwortung gerecht zu werden.

Bis Ende Februar 2006 sollten die Kritiker des bisherigen Entwurfs (CDU-Bundestagsfraktion) ihre Vorstellungen konkretisieren. Ab März 2006 sollte dann ein neues Verfahren beginnen. Die Bundesgesundheitsministerin hatte allerdings im Februar 2006 mitgeteilt, dass mit einem neuen Anlauf zu einem Präventionsgesetz erst 2007 zu rechnen ist. Die „Eckpunkte zu einer Gesundheitsreform 2006“ (Stand: 29. Juni 2006) bestätigten in Punkt 11. Prävention, dass ein Präventionsgesetz vorgesehen war.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hatte in seinem am 3. Juli 2007 veröffentlichten Gutachten auf die Notwendigkeit, Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken, hingewiesen. In einer Pressemitteilung vom gleichen Tag hat die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt nochmals bekräftigt, dass das Präventiongesetz in 2007 auf den Weg gebracht werden sollte.

Im Oktober 2007 hat das Bundesministerium für Gesundheit ein Eckpunktepapier für ein Präventionsgesetz vorgelegt, das sich in wesentlichen Teilen an den grundsätzlichen Positionen des Gesetzentwurfs der letzten Legislaturperiode orientiert. Insbesondere wurde an der Einrichtung einer Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung festgehalten. Die Aufgabe der Stiftung sollte u.a. sein, nationale Präventionsziele zu erarbeiten sowie bundesweite Kampagnen durchzuführen. Diese Positionen stießen nicht auf die Zustimmung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die eigene Vorschläge vorgelegt hatte (u.a. Einrichtung eine Nationalen Rates für Prävention als Alternative zur Stiftung).

Am 14. November 2007 hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Verhandlungsrunde verlassen und die Gespräche abgebrochen. dpa meldet, dass die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Annette Widmann-Mauz (CDU), der SPD fehlende Kompromissbereitschaft vorgeworfen habe: „Die SPD ist nicht bereit, von den Einheitsstrukturen zur Finanzierung und Durchführung von Prävention abzuweichen und sich auf CDU und CSU zuzubewegen“. Die Union habe daher die Runde verlassen. Es blieb zunächst abzuwarten, ob die Ankündigung von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, noch 2007 einen Regierungsentwurf vorzulegen, trotzdem umgesetzt würde. Pressemeldungen vom März 2008 besagten dann, dass auch der zweite Versuch, ein Bundespräventionsgesetz zu schaffen, gescheitert ist.[1]

Schließlich scheiterte auch der dritte und vorläufig letzte Versuch. Auf ihre Kleine Anfrage vom 10. Februar 2010[2] erhielt die SPD-Fraktion im Bundestag am 26. Februar 2010 die Antwort der Bundesregierung, dass „der vom Bundesminister für Gesundheit in der vergangenen Legislaturperiode erarbeitetet Entwurf eines Präventionsgesetzes nicht weiterverfolgt wird.“[3]

Somit konnte der Gesetzentwurf weder während der rot-grünen Koalition, noch während der großen Koalition, und auch nicht während der schwarz-gelben Koalition umgesetzt werden.

Schweiz

In der Schweiz hat die Regierung am 30. September 2009 dem Parlament einen Gesetzesentwurf für ein zu schaffendes Präventionsgesetz übermittelt.[4] In der vorangehenden Vernehmlassung war der Vorentwurf kontrovers aufgenommen worden.

Weblinks

Deutschland:

Schweiz:

Einzelnachweise

  1. FAZ 6. März 2008: Koalition beerdigt Präventionsgesetz
  2. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/006/1700681.pdf Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion vom 10. Februar 2010
  3. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/008/1700845.pdf Antwort der Bundesregierung vom 26. Februar 2010 auf die Kleine Anfrage vom 10. Februar 2010
  4. [1] Stand der Beratung auf parlament.ch

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