Ausbildungs- und Tätigkeitsnummer

Ausbildungs- und Tätigkeitsnummer

Eine Ausbildungs- und Tätigkeitsnummer (ATN) ist die Identifizierungsnummer eines Personalbegriffs, der Ausbildungen und Tätigkeiten von Soldaten der deutschen Bundeswehr beschreibt.

Verschiedene Qualifikationen werden in der Bundeswehr auf Lehrgängen, Einsatz in bestimmten Verwendungen oder Ausbildungen am Arbeitsplatz (AAP) erworben und mit einem Lehrgangszeugnis (gleichzeitig Befähigungsnachweis) bestätigt. Die verschiedenen Tätigkeiten werden nach einem bestimmten System mit einer sieben- bis achtstelligen ATN, und einer dazu gehörenden "Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung (ATB)" (als Textbeschreibung) definiert, um in der Datenverarbeitung eindeutige Zuordnungen zu ermöglichen.

Teilstreitkräfteübergreifend wird nach erfolgreicher Absolvierung der Allgemeinen Grundausbildung die ATN 100 2988 zuerkannt, die der ATB Sicherungs- und Wachsoldat Streitkräfte (SK) entspricht. Diese ist i. d. R., nach der ATN Helfer im Sanitätsdienst, die zweite ATN, die der Soldat erwirbt.

Jede ATN ist einem verantwortlichen Organisationsbereich zugeordnet: 2 – Heer, 3 - Luftwaffe, 4 - Marine, 5 - Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr, 6 - Streitkräftebasis, 7 - Bundeswehrverwaltung.

Es gibt insgesamt neun sogenannte Ausbildungshöhen, denen einzelne ATN zugeordnet sind:

  • Ausbildungshöhe 0 - Stabsoffizier, Beamte, Richter u. Arbeitnehmer H
  • Ausbildungshöhe 2 - Offizier, Beamte und Arbeitnehmer G
  • Ausbildungshöhe 3 - Nicht festlegbar
  • Ausbildungshöhe 4 - Beamte M (Anwendung vorerst nur für Beamte des Geophysikalischen Beratungsdienstes)
  • Ausbildungshöhe 5 - Mannschaften mit militärfachlicher Ausbildung zum Unteroffizier ohne Portepee
  • Ausbildungshöhe 6 - Feldwebel, Beamte u. Arbeitnehmer B
  • Ausbildungshöhe 7 - Unteroffiziere, Beamte u. Arbeitnehmer C
  • Ausbildungshöhe 8 - Mannschaften, Beamte u. Arbeitnehmer D
  • Ausbildungshöhe 9 - Helfer

Daneben gibt es die Militär-/Zivilkennung: N - Soldaten und/oder Zivilpersonal, S - Soldat, Z - Zivilpersonal.

Heeres-ATN beginnen in der Regel mit einer 3, Luftwaffen-ATN mit einer 5, ATN der Marine mit einer 7, ATN des Zentralen Sanitätsdienstes mit einer 8 und ATN in der Streitkräftebasis (SKB), früher OrgBereich der zentralen Militärischen Dienststellen (ZMilDBW), mit einer 1, sowie zivile ATN mit einer 9.

Zuletzt gibt es noch folgende Unterscheidungen: 1 - Fachtätigkeit, 2 - Dienststellung und 3 - Sammelfachtätigkeit.


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