Auskultator

Auskultator

Der Auskultator (lat. Zuhörer, von lat. auscultare(eifrig) zuhören, (ab)horchen, siehe auch Auskultation) war die Bezeichnung für die unbezahlte erste gerichtliche Ausbildungsstufe für Juristen nach der Universität. Im süddeutschen Raum wurde manchmal auch „Auskulator“ geschrieben, vor allem österreichisch auch „Auskultant“.

Preußen

Der Auskultator war in Preußen die erste Stufe der dreistufigen Ausbildung bei der Justiz nach der Universität. Nach einer Auskultatorprüfung (examen pro auscultatura) wurde der geprüfte Kandidat als Auskultator zum Justizdienst zugelassen. Am Ende der ersten Ausbildungsstufe stand das Referendarsexamen, um als Gerichtsreferendar zugelassen zu werden.

Der Auskultator wurde 1869 mit dem Gesetz über die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienst vom 6. Mai 1869 (GS. S. 656ff.) abgeschafft und mit dem Gerichtsreferendariat verschmolzen. Das Gesetz änderte die Bestimmungen der §§ 1ff. Titel IV, Teil III der Allgemeinen Gerichtsordnung für die Preußischen Staaten. Der Auskultator wurde nicht besoldet.


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