Realofferte

Realofferte

Als Realofferte bezeichnet man im deutschen bürgerlichen Recht eine besondere Form eines Angebotes, das gleichzeitig auf den Abschluss des Kaufvertrages (§ 433 BGB) und auf die dingliche Übereignung (§ 929 BGB) gerichtet ist. Die angebotene Leistung wird hierbei meist auch ohne weiteres tatsächlich bereitgestellt, ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung bedarf. Die Übereignung steht dabei unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) der Annahme des Kaufangebotes.

Beispiel für eine Realofferten sind zum Beispiel Zapfsäulen an Tankstellen.

Bei einer Realofferte wird man auch regelmäßig einen konkludenten Verzicht auf den Zugang der Annahme im Sinne des § 151 Satz 1 2. Alt. BGB annehmen. Wichtig wird die Realofferte im Rahmen des § 241a BGB bei der Zusendung unbestellter Waren durch einen Unternehmer an einen Verbraucher, da in dieser Konstellation Eigentum und Besitz an der unbestellten Ware dauerhaft auseinanderfallen. Das Unternehmen hat weder einer Anspruch auf Rückgabe der Sache noch auf Kaufpreiszahlung, der Empfänger der Ware wird aber auch nicht Eigentümer der Sache, kann aber nach Belieben mit der Ware verfahren.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Angebot (Willenserklärung) — Ein Angebot im rechtlichen Sinne ist eine Willenserklärung. Unter Angebot, im BGB Antrag genannt, versteht man gemäß § 145 BGB die Willenserklärung des Anbietenden, welche einem Anderen den Abschluss eines Vertrags in der Weise anträgt, dass das… …   Deutsch Wikipedia

  • Freibleibend — Ein Angebot im rechtlichen Sinne ist eine Willenserklärung. Unter Angebot, im BGB Antrag genannt, versteht man gemäß § 145 BGB die Willenserklärung des Anbietenden, welche einem Anderen den Abschluss eines Vertrags in der Weise anträgt, dass das… …   Deutsch Wikipedia

  • Angebot (Recht) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Angebot im rechtlichen Sinne ist eine Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrags gerichtet ist. Unter… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumsvorbehalt — Der Eigentumsvorbehalt ist die Übergabe einer beweglichen Sache unter einer aufschiebenden Bedingung (in Deutschland nach § 449 Abs. 1 und § 929, § 158 Abs. 1 BGB). Der Eigentumsvorbehalt prophezeit einen zukünftigen… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”