Rechnungshof (Österreich)

Rechnungshof (Österreich)
Rechnungshofgebäude in Wien-Landstraße

Der Rechnungshof ist in Österreich ein Organ des Nationalrates und der Landtage. Ihm obliegt die Überprüfung der Finanzgebarung des Bundes und der Länder sowie von Gemeinden über 10.000 Einwohner. Auch Stiftungen, Fonds und Körperschaften, an denen die öffentliche Hand mindestens zu 50% beteiligt ist, hat er zu überprüfen.

Der Rechnungshof hat dem Parlament jeweils einen Rechnungshofbericht vorzulegen, welche Überprüfungen auf rechnerische und buchhalterische Richtigkeit, aber auch auf Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit enthalten. Auch der Bundesrechnungsabschluss und der Einkommensbericht werden vom Rechnungshof erstellt.[1]

Inhaltsverzeichnis

Organisation

Dem Rechnungshof steht der Rechnungshofpräsident vor. Er wird vom Nationalrat auf 12 Jahre gewählt und vom Bundespräsidenten angelobt. Er kann nicht wiedergewählt werden.

Am 28. Juni 2004 wurde Josef Moser mit den Stimmen der ÖVP und FPÖ Regierungsmehrheit zum neuen Rechnungshofpräsidenten gewählt. Er trat sein Amt am 1. Juli 2004 an. Vorheriger Rechnungshofpräsident war Franz Fiedler.

Der Rechnungshof hatte per 1. Jänner 2011 insgesamt 326 Mitarbeiter und 2011 ein Budget von 29,1 Mio EUR veranschlagt.[2]

Geschichte

Der erste Vorläufer, die allgemeine Schatzkammer, wurde bereits 1496 von Maximilian I. eingerichtet.

1761 schuf Maria Theresia eine Hof-Rechen-Cammer; über die Befugnisse und Aufgaben der Institution, die 1794 für ein paar Jahre in Oberste Staatskontrolle umbenannt wurde, gab es ein jahrzehntelanges Tauziehen zwischen jenen, die ressortübergreifende Kontrollen, und jenen, die mehr Kontrolle eher vermeiden wollten.

Am 21. November 1866 wurde durch kaiserliche Verordnung der Oberste Rechnungshof gegründet[3], der dem Kaiser unmittelbar unterstellt war und dessen Leiter Ministerrang hatte. Er begann seine Tätigkeit am 1. Jänner 1867 und war für die Länder der Ungarischen Krone (Ungarn, Kroatien, Siebenbürgen) nicht zuständig.

Außerdem wurde nach dem Ausgleich mit Ungarn von 1867 für die gemeinsamen Angelegenheiten beider Reichshälften Österreich-Ungarns der Gemeinsame Oberste Rechnungshof eingerichtet. (Er wurde mit dem Austritt Ungarns aus der Realunion mit Österreich am 31. Oktober 1918 hinfällig.)

Im November 1918 wurde der Oberste Rechnungshof dem deutschösterreichischen Staatsrat unterstellt. Am 6. Februar 1919 wurde durch Gesetz[4] der dem Parlament unterstehende Staatsrechnungshof, seit 10. November 1920 Rechnungshof der Republik Österreich gegründet. Er bestand von 1938 bis 1945 nicht. Erster Präsident nach dem Zweiten Weltkrieg war Leopold Petznek.

Rechnungshofpräsidenten

1945 - 1947: Leopold Petznek
1947 - 1953: Josef Schlegel
1953 - 1964: Hans Frenzel
1964 - 1980: Jörg Kandutsch
1980 - 1992: Tassilo Broesigke
1992 - 2004: Franz Fiedler
2004 - 20xx: Josef Moser
Quelle[5]

Quellen

  1. Rechnungshof: Auftrag und Nutzen Abgerufen am 21. Juni 2011.
  2. http://www.rechnungshof.gv.at/ueber-den-rh/fakten-und-zahlen.html
  3. RGBl. Nr. 140 / 1866 (= S. 393)
  4. StGBl. Nr. 85 / 1919 (= S. 146)
  5. Homepage des Rechnungshof, abgerufen am 4. September 2008

Weblinks

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